Autor Thema: Runter mit der elendingen Arbeitszeit! Umfrage der KOMBA und DBB  (Read 340898 times)

KlammeKassen

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Wir in Bayern sind in der BVK da zahlt nur der Arbeitgeber wir zahlen da nix

Okay, das ist krass, das wären im Jahr so ca. 1.000 Euro netto mehr.

DerLustigeOpa

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also bei mir steht da, dass für die weiteren Euro keine 50 % bleiben, und hier geht es um regelmäßige Erhöhungen und keine JSZ. Und dann ab Überschreiten der BBG bleibt etwas mehr übrig.
Also bei mir steht da unter 50 %, keine Ahnung was du da falsch gemacht hast.

Hingegen berechnet der klassische TVöD-Rechner, den ich nun mehrfach verlinkt habe, bei mir seit Jahren bis auf den letzten Cent genau den Brutto- und Nettolohn, der sich auch auf meinen monatl. Abrechnungen findet.


Das ist der gleiche Rechner, du kannst dort anklicken ("ausführlicher Rechner auf [...]", den man dann auf seine individuelle Situation anpassen kann. Zumal ein KK-Beitrag von 15,5 % doch mittlerweile sehr unrealistisch ist...

Außerdem verwechselst du hier auch gerade 2 Sachen.
Du redest immer von den durchschnittlichen Abgaben des Gesamtverdienstes.
Ich rede von den Abgaben für jeden weiteren Euro, den man verdient.

Das ist wie im Steuersystem. Der Durchschnittsssteuersatz klingt auch immer recht nett, der Grenzsteuersatz (für jeden weiteren Euro) ist dann meistens nicht so pralle.

die 4.700 Euro hatte ich nur gewählt, um den Effekt der BBG für KV/PV aufzuzeigen

Danke für die Erläuterungen.

Mir war nicht klar, dass viele Kommunen bei der VBL sind.

Ähnlich wie in Bayern hat man im Gebiet der ZVK-Rh (Rheinland) keinen AN-Anteil an der ZVK. Das ist natürlich ein spürbarer Unterschied.

Zum ausführlichen Rechner: Danke für den Hinweis mit dem Button, wie man dazu gelangt.
Übernehme ich meine Angaben aus dem einfachen Rechner erhalte ich (knapp über der BBG) tatsächlich 61% (+100€) bis 56% (+1000€).
Unterhalb der BBG wird es tatsächlich etwas knapp (52%).

Zum KK-Beitrag: Ich nehme immer 15,8%, was bei mir der Fall ist und der aktuelle Satz der Techniker ist. Immerhin die KK mit den höchsten Mitgliederzahlen. So unrealistisch ist das also nicht. Mehr zu bezahlen, statt die KK zu wechseln, ist m.E. ähnlich optional wie KSt.

Von daher würde ich vorschlagen wir einigen uns auf: Es kommt darauf an.
Eine Pauschalisierung, dass man unter dem BBG sicher weniger als 50% Netto von einem Bruttolohnzuwachs erhält, trifft nicht zu.

Ursprünglich habe ich mich an den Zahlen von XLS aufgehängt, der Werte genannt und Worte gewählt hat, die stark überzogen und, wie es jemand nannte, unredlich sind:

Wenn Arbeitnehmer mit höheren Einkommen zunehmend ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sich Entgeltsteigerungen ab ca. 60.000 Euro brutto immer weniger lohnen - weil netto fast nichts ankommt, dann wird die Politik zum Handeln gezwungen sein, weil die Kapazitäten ja im öD bzw. in der Wirtschaft dringend möglichst Vollzeit gebraucht werden. Da wird sich politisch aber nur dann etwas tun, wenn die AN auf breiter Masse ihre Arbeitszeiten reduzieren, wenn es aus verschiedenen Erwägungen heraus einen gesellschaftlichen Trend zur AZV gibt. Solange es aber noch so viele Arbeitnehmer gibt, die sich über 2,5 Prozent mehr Brutto freuen, weil sie dann 76,51 Euro mehr netto bekommen, von denen aber effetiv nur 12,,21 Euro übrig bleiben, weil die KV Beiträge auch gestiegen sind (die Zahlen nur mal beispielhaft), dann läuft doch etwas schief. Und ich gehe soweit mit, dass diese Problematik nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, sondern rein abgabenpolitisch bedingt ist.

Wer gerne mehr Netto vom Brutto möchte, auch bei Lohnerhöhungen und Stufenaufstiegen, sollte aber vor allem die einfachen Möglichkeiten, die im eigenen Einflussbereich liegen nutzen: Aus der Kirche austreten und die KK wechseln.

Darüber hinaus würde mich der festgestellte Effekt der BBG motivieren über diese zu kommen, also ein höheres Jahresbrutto zu erreichen, anstatt die Segel zu streichen, weil knapp darunter "nur" 48% oder 52% vom Bruttozuwachs übrig bleiben.

KlammeKassen

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also bei mir steht da, dass für die weiteren Euro keine 50 % bleiben, und hier geht es um regelmäßige Erhöhungen und keine JSZ. Und dann ab Überschreiten der BBG bleibt etwas mehr übrig.
Also bei mir steht da unter 50 %, keine Ahnung was du da falsch gemacht hast.

Hingegen berechnet der klassische TVöD-Rechner, den ich nun mehrfach verlinkt habe, bei mir seit Jahren bis auf den letzten Cent genau den Brutto- und Nettolohn, der sich auch auf meinen monatl. Abrechnungen findet.


Das ist der gleiche Rechner, du kannst dort anklicken ("ausführlicher Rechner auf [...]", den man dann auf seine individuelle Situation anpassen kann. Zumal ein KK-Beitrag von 15,5 % doch mittlerweile sehr unrealistisch ist...

Außerdem verwechselst du hier auch gerade 2 Sachen.
Du redest immer von den durchschnittlichen Abgaben des Gesamtverdienstes.
Ich rede von den Abgaben für jeden weiteren Euro, den man verdient.

Das ist wie im Steuersystem. Der Durchschnittsssteuersatz klingt auch immer recht nett, der Grenzsteuersatz (für jeden weiteren Euro) ist dann meistens nicht so pralle.

die 4.700 Euro hatte ich nur gewählt, um den Effekt der BBG für KV/PV aufzuzeigen

Danke für die Erläuterungen.

Mir war nicht klar, dass viele Kommunen bei der VBL sind.

Ähnlich wie in Bayern hat man im Gebiet der ZVK-Rh (Rheinland) keinen AN-Anteil an der ZVK. Das ist natürlich ein spürbarer Unterschied.

Zum ausführlichen Rechner: Danke für den Hinweis mit dem Button, wie man dazu gelangt.
Übernehme ich meine Angaben aus dem einfachen Rechner erhalte ich (knapp über der BBG) tatsächlich 61% (+100€) bis 56% (+1000€).
Unterhalb der BBG wird es tatsächlich etwas knapp (52%).

Zum KK-Beitrag: Ich nehme immer 15,8%, was bei mir der Fall ist und der aktuelle Satz der Techniker ist. Immerhin die KK mit den höchsten Mitgliederzahlen. So unrealistisch ist das also nicht. Mehr zu bezahlen, statt die KK zu wechseln, ist m.E. ähnlich optional wie KSt.

Von daher würde ich vorschlagen wir einigen uns auf: Es kommt darauf an.
Eine Pauschalisierung, dass man unter dem BBG sicher weniger als 50% Netto von einem Bruttolohnzuwachs erhält, trifft nicht zu.

Ursprünglich habe ich mich an den Zahlen von XLS aufgehängt, der Werte genannt und Worte gewählt hat, die stark überzogen und, wie es jemand nannte, unredlich sind:

Wenn Arbeitnehmer mit höheren Einkommen zunehmend ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sich Entgeltsteigerungen ab ca. 60.000 Euro brutto immer weniger lohnen - weil netto fast nichts ankommt, dann wird die Politik zum Handeln gezwungen sein, weil die Kapazitäten ja im öD bzw. in der Wirtschaft dringend möglichst Vollzeit gebraucht werden. Da wird sich politisch aber nur dann etwas tun, wenn die AN auf breiter Masse ihre Arbeitszeiten reduzieren, wenn es aus verschiedenen Erwägungen heraus einen gesellschaftlichen Trend zur AZV gibt. Solange es aber noch so viele Arbeitnehmer gibt, die sich über 2,5 Prozent mehr Brutto freuen, weil sie dann 76,51 Euro mehr netto bekommen, von denen aber effetiv nur 12,,21 Euro übrig bleiben, weil die KV Beiträge auch gestiegen sind (die Zahlen nur mal beispielhaft), dann läuft doch etwas schief. Und ich gehe soweit mit, dass diese Problematik nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, sondern rein abgabenpolitisch bedingt ist.

Wer gerne mehr Netto vom Brutto möchte, auch bei Lohnerhöhungen und Stufenaufstiegen, sollte aber vor allem die einfachen Möglichkeiten, die im eigenen Einflussbereich liegen nutzen: Aus der Kirche austreten und die KK wechseln.

Darüber hinaus würde mich der festgestellte Effekt der BBG motivieren über diese zu kommen, also ein höheres Jahresbrutto zu erreichen, anstatt die Segel zu streichen, weil knapp darunter "nur" 48% oder 52% vom Bruttozuwachs übrig bleiben.

Ja da hast du Recht, das war mir ehrlich gesagt nicht klar, dass das so deutliche Unterschiede verursacht. Dass die VBL teuer ist, wusste ich; aber das bei den anderen Versorgungskassen wirklich Null Euro selbst zu zahlen sind, war mir nicht bewusst.

Mit der KK bezog ich mich darauf, dass du immer den Standardrechner einfach nutzt (dort kannst du ja keine Werte verstellen....) und der weist 15,5 % aus... (sollte dort vielleicht mal angepasst werden, da etwas wenig);
Ich bin selbst bei der TK und weiß daher, dass der Zusatzbeitrag dort noch relativ günstig ist, eben bei 15,8 % und dass dieser jetzt schon deutlich unter dem Durchschnitt ist, daher weiß ich nicht woher die 15,5 % resultieren.

Wie läuft das denn bei euren 0% Arbeitnehmer-Systemen in der BV. Ist bei euch das SV-pflichtige Gehalt denn auch höher als das Bruttogehalt?
Wenn du den "klassischen TVÖD-Rechner" benutzt, wird ja auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt für die Berechnung von AV, KV, PV und RV als Grundlage genutzt - dies liegt an dem Umlagesystem der VBL - wenn eure ZVK aber beitragsbasiert ist... weiß ich nicht, wie sich das dann errechnet.

Wie gesagt mit VBL ist es auf jeden Fall tatäschlich immer so gewesen, dass unter 50 % bleiben bei einer Erhöhung - zumindest in dem Bereich zwischen 50 und 60 k im Jahr (unterhalb der BBG), habe das ja mehrfach schon erlebt durch Stufensprünge und/oder Tariferhöhungen

Richard777

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Naja wir haben unser Grundgehalt und dann die normalen SV Beiträge und in Klammern einen Zusatzbeitrag der aber wie gesagt nur von AG getragen wird. Ist das denn in Bayern eine Ausnahme? Ich war vorher in TV L und wurde für 6 Monate im VBL angemeldet. Bei meiner alten Arbeit. Ja wir haben schon mehr netto.

KlammeKassen

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Ich meinte, ob ihr auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt habt als das Bruttogehalt.
Falls nicht, profitiert ihr sogar doppelt, weil ihr nicht die 1,81 % zahlt und auch auf einen niedrigeren Beitrag die Sozialabgaben zahlt.

Beispiel aus der TVÖD Tabelle:
Entgeltgruppe E 11, Stufe 1 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024

Grundgehalt:                  4032.38 €
sozialvers. Brutto:     4186.00 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=

Weil das VBL (West) System ein Umlagesystem ist, ist nämlich das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Gehalt auch höher.

Das bedeutet: Bruttoeinkommen 4.032,38 Euro
Beiträge für RV, SV, AV und PV sind jedoch auf 4.186,00 Euro zu zahlen; auch noch ein Grund warum im öD relativ wenig netto übrig bleibt
=> 1.) 1,81 % vom ZVK-pflichtigen Gehalt werden vom Netto nachher abgezogen
=> 2.) das Sozialversicherungspflichtige Gehalt ist höher als das Bruttogehalt (= übermäßige Sozialabgaben)

Daher würde mich mal interessieren, ob bei euch das Bruttoeinkommen auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen entspricht oder ihr auch auf einen höheren Betrag als das Bruttogehalt Abgaben zahlen müsst.

Habe mal gelesen, dass diese Hinzurechnungen beim Umlagesystem (= VBL West) stattfinden, bei den kapitalgedeckten Beitragssystemen weiß ich es nicht

KlammeKassen

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Naja wir haben unser Grundgehalt und dann die normalen SV Beiträge und in Klammern einen Zusatzbeitrag der aber wie gesagt nur von AG getragen wird. Ist das denn in Bayern eine Ausnahme? Ich war vorher in TV L und wurde für 6 Monate im VBL angemeldet. Bei meiner alten Arbeit. Ja wir haben schon mehr netto.

Was meinst du mit Ausnahme?
Land und Bund sind immer bei der VBL soweit ich weiß und Kommunen teilweise; bei mir in der Region aber alle Kommunen. Kenne zumindest im Umkreis keine Kommune und keinen Landkreis, der seine ZVK nicht über die VBL abwickelt.

Offenbar haben die anderen Versorgungskassen wesentlich bessere Bedingungen (wundert mich ja, dass manche Kommunen das sogar machen, dass sie alles tragen (weil ja immer sparsamer Umgang mit Mitteln... dann kann man ja lieber den Arbeitnehmern das überborden wie in der VBL)).
Es gibt auch noch andere Versorgungskassen als die Bayerische und die VBL

XLS

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Die BBG übersteige ich erst mit der JSZ. Aber ich gehe davon aus, dass die BBG auch weiter steigen wird. Zudem sollen die KV Beiträge nach einem Bericht der Techniker KK auf bis zu 20 Prozent steigen:

https://www.merkur.de/wirtschaft/krankenkassen-beitraege-vor-explosion-frage-mich-warum-es-keinen-grossen-aufschrei-gibt-zr-93250846.html

Da nützt die BBG gar nichts, weil die Beitragssteigerungen ja auf das gesamte Einkommen bezogen sind. Ebenso die RV (da liegt die BBG bei über 90.000 Euro).

Da soll ich mich über 2 Prozent Entgelterhöhung freuen, bei der netto nicht mal die Hälfte ankommt und sogar noch weniger, weil zeitgleich die KV und RV Beiträge steigen?

Natürlich verringert sich das Bruttogehalt bei Teilzeit entsprechend (abgesehen von Entgelterhöhungen), aber jeder muss für sich individuell entscheiden, was er mit der zusätzlichen freien Zeit anfangen kann und dabei sogar einen finanziellen Mehrwert erzielt, z. B. Einsparung von Handwerkerkosten durch Do it your self, Fahrdienste und Nachbarschaftshilfen zu freundschaftlichen Preisen, Ebay-Geschäfte u. a.

Was ich fairerweise immer wieder einräumen muss, dass es sich hierbei nicht um eine Tarifproblematik handelt, sondern um eine SV- und Steuerpolitische Angelegenheit. Vorstöße sind mir lediglich von der FDP und der AFD bekannt, wie Steuersenkung durch Minderung der kalten Progression (FDP) und Abschaffung der Arbeitslosenversichung (AFD).

 
« Last Edit: 20.08.2024 20:00 von XLS »

DerLustigeOpa

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Ich meinte, ob ihr auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt habt als das Bruttogehalt.
Falls nicht, profitiert ihr sogar doppelt, weil ihr nicht die 1,81 % zahlt und auch auf einen niedrigeren Beitrag die Sozialabgaben zahlt.

Beispiel aus der TVÖD Tabelle:
Entgeltgruppe E 11, Stufe 1 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024

Grundgehalt:                  4032.38 €
sozialvers. Brutto:     4186.00 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=

Weil das VBL (West) System ein Umlagesystem ist, ist nämlich das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Gehalt auch höher.

Das bedeutet: Bruttoeinkommen 4.032,38 Euro
Beiträge für RV, SV, AV und PV sind jedoch auf 4.186,00 Euro zu zahlen; auch noch ein Grund warum im öD relativ wenig netto übrig bleibt
=> 1.) 1,81 % vom ZVK-pflichtigen Gehalt werden vom Netto nachher abgezogen
=> 2.) das Sozialversicherungspflichtige Gehalt ist höher als das Bruttogehalt (= übermäßige Sozialabgaben)

Daher würde mich mal interessieren, ob bei euch das Bruttoeinkommen auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen entspricht oder ihr auch auf einen höheren Betrag als das Bruttogehalt Abgaben zahlen müsst.

Habe mal gelesen, dass diese Hinzurechnungen beim Umlagesystem (= VBL West) stattfinden, bei den kapitalgedeckten Beitragssystemen weiß ich es nicht

Ich bin nicht so tief im Thema drin und kann dir das ad hoc nicht sicher beantworten. Aber du kannst es dir selbst im Rechner anschauen, wenn du einfach statt VBL bspw. die ZVK-Rh auswählst.

Hier der Vergleich mit der von dir genannten EG 11 S1 zwischen VBL und ZVK-Rh bei ansonsten gleichen Angaben:



Die Unterschiede sind schon deutlich, 2% höhere Abzüge bei VBL.

Sind die Konditionen der VBL so viel besser, dass sich das lohnen kann?


Übrigens, auch der KK-Satz lässt sich im Rechner anpassen:



Vielleicht nutzt du einen veralteten Link oder es liegt an Cookies o. ä.?

Umlauf

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Rechne z.B mal eine Entgeltgruppe 12, Stufe 6 einmal mit 100% Arbeitszeit und einmal mit 99% Arbeitszeit durch.

Und dann schau wie viel du von dem letzten Prozent Bruttojahresgehalt netto behalten darfst. Es ist weniger als die Hälfte...

In den 99% steckt der Arbeitnehmerfreibetrag drinnen in den 1% dann nicht mehr. Doppelt kann man den Freibetrag nicht kassieren   
Wenn man es so vergleichen möchte, muss die Steuerklasse 6 verwendet werden. Diese ist komplett ohne den Freibetrag. Aber Obacht: die Krankenversicherung generiert trotzdem steuerliche Entlastungen.

Der individuelle Grenzsteuersatz ist dann immer noch nicht berücksichtigt.

Ja natürlich steckt der Freibetrag da drin. Es geht ja auch darum was man von einer Lohnerhöhung netto behalten darf.

Wenn ich die oben erwähnte Berechnung hier in den Rechner eingebe bleiben von 845 zusätzlichen Euro brutto gerade mal 388 netto über...

Was lernt uns das? Mehr arbeiten und sich anstrengen lohnt nicht. Und bei Teilzeit steigt der netto Stundenlohn.

Wer das anders sieht kann ja gerne weiter Vollgas geben und  noch mehr Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Immer ran an die Schüppe!

Sozialabgaben sind, abgesehen von den Bemessungsgrenzen, in Relation immer gleich.
Die Steuertabelle ist aber progressiv aufgebaut, daher kommt es darauf an von welchem Grundwert ausgegangen wird. Wenn die Progression besonders heftig zuschlägt, ist der sogenannte Wohlstandsbauch besonders gut getroffen worden. Das mit jeden Euro mehr die Steuerlast für das entsprechende Einkommenssegment steigt, ist kein Geheimnis.
Deswegen kann man mit der Steuertabelle ganze Zimmer tapezieren. Der Freibetrag beginnt halt ganz am Anfang.
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2024.pdf

KlammeKassen

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Ich meinte, ob ihr auch ein höheres SV-pflichtiges Gehalt habt als das Bruttogehalt.
Falls nicht, profitiert ihr sogar doppelt, weil ihr nicht die 1,81 % zahlt und auch auf einen niedrigeren Beitrag die Sozialabgaben zahlt.

Beispiel aus der TVÖD Tabelle:
Entgeltgruppe E 11, Stufe 1 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024

Grundgehalt:                  4032.38 €
sozialvers. Brutto:     4186.00 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=

Weil das VBL (West) System ein Umlagesystem ist, ist nämlich das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Gehalt auch höher.

Das bedeutet: Bruttoeinkommen 4.032,38 Euro
Beiträge für RV, SV, AV und PV sind jedoch auf 4.186,00 Euro zu zahlen; auch noch ein Grund warum im öD relativ wenig netto übrig bleibt
=> 1.) 1,81 % vom ZVK-pflichtigen Gehalt werden vom Netto nachher abgezogen
=> 2.) das Sozialversicherungspflichtige Gehalt ist höher als das Bruttogehalt (= übermäßige Sozialabgaben)

Daher würde mich mal interessieren, ob bei euch das Bruttoeinkommen auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen entspricht oder ihr auch auf einen höheren Betrag als das Bruttogehalt Abgaben zahlen müsst.

Habe mal gelesen, dass diese Hinzurechnungen beim Umlagesystem (= VBL West) stattfinden, bei den kapitalgedeckten Beitragssystemen weiß ich es nicht

Ich bin nicht so tief im Thema drin und kann dir das ad hoc nicht sicher beantworten. Aber du kannst es dir selbst im Rechner anschauen, wenn du einfach statt VBL bspw. die ZVK-Rh auswählst.

Hier der Vergleich mit der von dir genannten EG 11 S1 zwischen VBL und ZVK-Rh bei ansonsten gleichen Angaben:



Die Unterschiede sind schon deutlich, 2% höhere Abzüge bei VBL.

Sind die Konditionen der VBL so viel besser, dass sich das lohnen kann?


Übrigens, auch der KK-Satz lässt sich im Rechner anpassen:



Vielleicht nutzt du einen veralteten Link oder es liegt an Cookies o. ä.?

Danke für deine Antwort :)!
Ja, dann profitiert ihr tatsächlich doppelt. Euer sozialversicherungspflichtiges Gehalt (also auf das, was ihr Sozialabgaben zahlt), ist auch nicht so hoch (d.h. dass auch die Sozialabgaben geringer sind) wie bei uns und halt kein VBL Abzug; aber nun wird deutlich, warum nicht VBL-Versicherte nicht nachvollziehen können, wie nicht 50 % übrig bleiben können bei Gehaltserhöhungen.

Umlagesysteme sind nämlich steuerrechtlich und sozialversicherungstechnisch ganz anders zu behandeln (aus meiner Sicht für Arbeitnehmer extrem nachteilig) anders als kapitalgedeckte Systeme zu behandeln.

Die Leistungen aus der VBL sind meines Erachtens nach nicht besser. Ich habe mal bei der Bayerischen Versorgungskasse geschaut (weil Richard das sagte):
die Formel ist soweit ich das sehe, identisch
ZVK-Pflichtiges Gehalt / 12 / 1000 x Altersfaktor = Versorgungspunkte (und diese später x 4 Euro = Betrag)
Die Tabelle mit dem Altersfaktor für jedes Lebensjahr ist haargenau wie die von der VBL.

Dein Beispiel zeigt ja sehr schön auf: 1.000 Euro netto mehr im Jahr, wenn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge genutzt wird statt eines Umlagesystems. Und die Leistungen sind - soweit ich das auf den ersten Blick beurteilen kann - identisch.

Das ist echt schon heftig....

Aleksandra

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Die Leistungen aus der VBL sind meines Erachtens nach nicht besser. Ich habe mal bei der Bayerischen Versorgungskasse geschaut (weil Richard das sagte):
die Formel ist soweit ich das sehe, identisch
ZVK-Pflichtiges Gehalt / 12 / 1000 x Altersfaktor = Versorgungspunkte (und diese später x 4 Euro = Betrag)
Die Tabelle mit dem Altersfaktor für jedes Lebensjahr ist haargenau wie die von der VBL.


Ist das echt so?
Ich bin bei der ZVK und muss auch nichts einzahlen (der AG zahlt für mich auf seine Kosten 4,25% des Brutto ein). Ich hab mich schon immer geärgert, dass ich nicht in der VBL bin. Denn bei der VBL wird insgesamt (AN+AG) fast doppelt so viel einbezahlt wie bei der ZVK. Ich habe angenommen, dass daher dann die Betriebsrente auch deutlich besser sein müsse. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass man bei beiden Systemen am Ende das gleich rausbekommt, trotz deutlicher Unterschiede in der Einzahlhöhe...
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

DerTechniker

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https://www.vbl.de/de/die-pflicht-versicherung in leichter Sprache für die Neulinge erklärt  ;D ;D

Ich finde es echt blöd, dass man da nicht raus kommt.. VBL super, aber nur dann, wenn ich nicht noch drauf zahlen muss :D

KlammeKassen

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Die Leistungen aus der VBL sind meines Erachtens nach nicht besser. Ich habe mal bei der Bayerischen Versorgungskasse geschaut (weil Richard das sagte):
die Formel ist soweit ich das sehe, identisch
ZVK-Pflichtiges Gehalt / 12 / 1000 x Altersfaktor = Versorgungspunkte (und diese später x 4 Euro = Betrag)
Die Tabelle mit dem Altersfaktor für jedes Lebensjahr ist haargenau wie die von der VBL.


Ist das echt so?
Ich bin bei der ZVK und muss auch nichts einzahlen (der AG zahlt für mich auf seine Kosten 4,25% des Brutto ein). Ich hab mich schon immer geärgert, dass ich nicht in der VBL bin. Denn bei der VBL wird insgesamt (AN+AG) fast doppelt so viel einbezahlt wie bei der ZVK. Ich habe angenommen, dass daher dann die Betriebsrente auch deutlich besser sein müsse. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass man bei beiden Systemen am Ende das gleich rausbekommt, trotz deutlicher Unterschiede in der Einzahlhöhe...

Da müsstest du bei deiner Versorgungskasse nach der Berechnungsgrundlage suchen. Bei der Bayerischen Versorgungskasse sehe ich auf jeden Fall keinen Unterschied. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt entspricht ja immer dem Tarifgehalt, ist also identisch. Die Formel und der Altersfaktor sind ebenfalls gleich.

Zum Vergleich:
https://www.vbl.de/de/berechnung

https://www.bvk-zusatzversorgung.de/Portals/12/Media/Dokumente/Formulare/Die%20Betriebsrentenformeln1.pdf?ver=boTnzN_Li6kRjBgcsYDysg%3d%3d

Wenn ich mich nicht irre, ist es nachher gleich.

Ein Unterschied könnte sich höchstens durch Bonuspunkte noch ergeben. Aber die VBL hat seit 2011 schon keine Bonuspunkte mehr verteilt.... (immer wegen niedrigem Kapitalmarktzins....), es müsste daher theoretisch jetzt Bonuspunkte ohne Ende regnen, aber wird wohl nur "theoretisch" so sein und nach wie vor keine geben

DerLustigeOpa

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Ja, dann profitiert ihr tatsächlich doppelt. Euer sozialversicherungspflichtiges Gehalt (also auf das, was ihr Sozialabgaben zahlt), ist auch nicht so hoch (d.h. dass auch die Sozialabgaben geringer sind) wie bei uns und halt kein VBL Abzug; aber nun wird deutlich, warum nicht VBL-Versicherte nicht nachvollziehen können, wie nicht 50 % übrig bleiben können bei Gehaltserhöhungen.

Umlagesysteme sind nämlich steuerrechtlich und sozialversicherungstechnisch ganz anders zu behandeln (aus meiner Sicht für Arbeitnehmer extrem nachteilig) anders als kapitalgedeckte Systeme zu behandeln.

Die Leistungen aus der VBL sind meines Erachtens nach nicht besser. Ich habe mal bei der Bayerischen Versorgungskasse geschaut (weil Richard das sagte):
die Formel ist soweit ich das sehe, identisch
ZVK-Pflichtiges Gehalt / 12 / 1000 x Altersfaktor = Versorgungspunkte (und diese später x 4 Euro = Betrag)
Die Tabelle mit dem Altersfaktor für jedes Lebensjahr ist haargenau wie die von der VBL.

Dein Beispiel zeigt ja sehr schön auf: 1.000 Euro netto mehr im Jahr, wenn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge genutzt wird statt eines Umlagesystems. Und die Leistungen sind - soweit ich das auf den ersten Blick beurteilen kann - identisch.

Das ist echt schon heftig....

Danke für die Einordnung.

Die Berechnung der Bayerischen Versorgungskasse ist identisch mit der, der ZVK-Rh.

Dann verstehe ich nun auch besser, warum von manchen kritisiert wird, dass nur +/- 50% von einer Erhöhung übrigbleiben.

Neben Kirchenaustritt und KK-Wechsel würde ich entsprechend noch Wechsel zu einem AG mit ZVK ohne AN-Anteil in die Liste aufnehmen :D

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https://www.vbl.de/de/die-pflicht-versicherung in leichter Sprache für die Neulinge erklärt  ;D ;D

Ich finde es echt blöd, dass man da nicht raus kommt.. VBL super, aber nur dann, wenn ich nicht noch drauf zahlen muss :D

Die Pflicht für die Altersversorgung resultiert aus dem Tarifvertrag.
Leider sucht der Arbeitgeber (kommunale Ebene) den ZVK Partner aus, wenn man es selbst könnte, wäre ich auch sofort bei einer, wo man selbst keine Abzüge hat (und offenbar die gleichen Leistungen erhält; zumindest offensichtlich bei der Bayerischen Zusatzversorgungskasse)