Autor Thema: Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten  (Read 34939 times)

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,263
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #450 am: 22.10.2025 08:03 »
Nochmal als Ergänzung:

Wenn man stattdessen erst 2030 die Rente in Anspruch nehmen würde, wäre der Steueranteil bei 86 %.

Allerdings hätte man die 14,4 % Abzug vermieden und somit wäre die Jahresrente im Jahr 2031 dementsprechend höher.

Um bei dem einfachen Beispiel zu bleiben:

Jahresrente 2031 ohne Abschläge mit Rentenerhöhungen und ohne weitere Einzahlungen:
etwa 24.000 EUR, Steuersatz 14 %: ergibt einen dauerhaften Freibetrag von 3.360 EUR

Der vorgezogene Rentenbeginn in Verbindung mit Abzügen führt daher nicht wie erhofft zu einen höheren Freibetrag sondern zu einem niedrigeren Freibetrag. (3.200 EUR statt 3.360 EUR)

Allerdings müssten dennoch statt 16.800 EUR Rente dann 20.040 EUR Rente versteuert werden, weil die Zahlbeträge entsprechend höher wären.

Multipliziert mit einem individuellen Steuersatz von 5 % bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von 162 EUR / Jahr.

Dem gegenüber stehen allerdings auch 4.000 EUR mehr Bruttorente pro Jahr.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,865
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #451 am: 22.10.2025 08:52 »

Multipliziert mit einem individuellen Steuersatz von 5 % bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von 162 EUR / Jahr.

Dem gegenüber stehen allerdings auch 4.000 EUR mehr Bruttorente pro Jahr.

Danke für deine Ausführungen. Gilt für die VBL das gleiche System?

Ich denke aber, ab dem Zeitpunkt, wo die Rente mit 67 erreicht ist, wird das ganze System neu kalibriert werden.  Derzeit kann ich irgendwann zwischen 2034 und 2039 in die Rente.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,263
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #452 am: 22.10.2025 09:05 »

Danke für deine Ausführungen. Gilt für die VBL das gleiche System?

Nein.

Wie die VBL-Rente im Rentenalter versteuert wird, richtet sich danach, wie die Beiträge in der Ansparphase steuerlich behandelt wurden. Zahlt ein/e Angestellte/r im öffentlichen Dienst während der Anwartschaftsphase – also der Zeit bis zum Renteneintritt – die Aufwendungen für die VBL-Rente aus bereits versteuertem Einkommen und nimmt keine steuerliche Förderung in Anspruch, ist die Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Der Ertragsanteil bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der VBL-Rente und wird nach dem bei Renteneintritt bereits vollendeten Lebensjahres bestimmt. Pauschal lässt sich deshalb sagen: Je jünger der Rentner oder die Rentnerin bei Renteneintritt ist, desto höher fällt der Ertragsanteil aus. Der/Die VBL-Rentner/in muss sich allerdings um die Berechnung nicht kümmern, den Ertragsanteil legt das Finanzamt fest.

Ein Beispiel: Du geht mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in Rente. Der Ertragsanteil Deiner VBL-Betriebsrente liegt dann bei 20 Prozent. Würdest Du  zwei Jahre später die Rente antreten, also mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, läge der Ertragsanteil nur noch bei 18 Prozent.

Wurde hingegen eine steuerliche Förderung wie die Riester-Förderung in der Ansparphase in Anspruch genommen, ist die Rentenleistung der VBL im Alter voll zu versteuern.

Ich denke aber, ab dem Zeitpunkt, wo die Rente mit 67 erreicht ist, wird das ganze System neu kalibriert werden.  Derzeit kann ich irgendwann zwischen 2034 und 2039 in die Rente.

Die Neukalibrierung ist im Steuerrecht bereits erfolgt. Neue Kalibrierungen bedürfen immer einer gewissen Vorlauf- und Übergangszeit. Daher bleibt abzuwarten, an welchen Stellschrauben der Gesetzgeber künftige drehen wird und wie sich das im Einzelfall auswirken wird. Allerdings dürften sich diese Änderung für die rentennahen Jahrgänge weniger stark bemerkbar machen wie für die rentenfernen Jahrgänge.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,865
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #453 am: 22.10.2025 13:36 »
Da hast Du sicher Recht.

Mit den Neukalibrierungen meinte ich eine Verschiebung des Renteneintrittsalters, Abschaffung der Rente mit 63 und der Abschlagsrente (oder hier halt höhere Abschläge), etc., da wird aufgrund der sachlichen Zwänge sicherlich was kommen.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 694
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #454 am: 22.10.2025 14:06 »
Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,865
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #455 am: 22.10.2025 14:09 »
Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

Nein, meines Wissens sinken bei der Überführung vom SGB II in das SGB XII das Schonvermögen und auch wohl die angemessenen Unterkunftskosten. ;)

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,263
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #456 am: 22.10.2025 14:29 »
Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

Zeiten des Bürgergeldbezuges zählen nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren und begründen daher keinen vorgezogenen Altersrentenanspruch ohne Abschläge.

Sollte man allerdings 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen (bspw. Midijob) oder gleichgestellten Zeiten (bspw. Kindererziehung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen) parallel zum Bürgergeldbezug haben, wäre es dagegen möglich schon mit 65 statt mit 67 eine abschlagsfreie Altersrente bekommen zu können.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 694
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #457 am: 22.10.2025 15:15 »
Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

Zeiten des Bürgergeldbezuges zählen nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren und begründen daher keinen vorgezogenen Altersrentenanspruch ohne Abschläge.

Sollte man allerdings 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen (bspw. Midijob) oder gleichgestellten Zeiten (bspw. Kindererziehung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen) parallel zum Bürgergeldbezug haben, wäre es dagegen möglich schon mit 65 statt mit 67 eine abschlagsfreie Altersrente bekommen zu können.

Danke für die Mühe. Das war aber nicht de Frage. Die Frage war, ob man nach 45 Jahren (durchgehnden) Bürgergeldbezugs abschlagsfrei in Rente gehen kann.

Falls nein, ginge das dann später? Also nur mit Bürgergeld..

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,865
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #458 am: 22.10.2025 15:21 »
Ernsthaft, Bebolus?

Natürlich kann man mit 45 Jahren "Aufstocker" das machen.

Ist aber wohl ein sehr seltenes Beispiel, ansonsten systemwidrig, wie vieles im Bürgerld/HartzIV/Grundsicherung/Sozialhilfe

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 694
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #459 am: 22.10.2025 15:35 »
Ernsthaft, Bebolus?

Natürlich kann man mit 45 Jahren "Aufstocker" das machen.

Ist aber wohl ein sehr seltenes Beispiel, ansonsten systemwidrig, wie vieles im Bürgerld/HartzIV/Grundsicherung/Sozialhilfe

Ja klar ernsthaft.

Was bekommt man nach durchgehedem Bürgergeldbezug an Rente? Welchen Betrag? Das interessiert bestimmt den einen oder anderen Rentner, der gearbeitet und eingezahlt hat. Und wenn das nicht für ne Miete und Essen reicht, wer zahlt die Differenz?

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,263
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #460 am: 22.10.2025 15:44 »
Auch wenn die Frage etwas realitätsfern ist, so will ich sie dennoch beantworten:

Grundsätzlich benötigt man mindestens 60 Monate mit Beiträgen, um einen Rentenanspruch realisieren zu können.

Zeiten des Bürgergeldbezuges waren lediglich von der Einführung (01.01.2005) bis 31.12.2010 Pflichtbeitragszeiten. Seit dem 01.01.2011 sind diese Zeiten nur noch sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich seitdem weder anspruchsbegründend noch anspruchserhöhend aus.

Sollte als jemand nach dem 01.01.2011 insgesamt 45 Jahre und mehr Bürgergeld bekommen haben und ansonsten keinerlei Beitragszeiten aufweisen, hätte derjenige überhaupt keinen Rentenanspruch, weder mit 65 noch mit 67 noch später. Sollte derjenige dagegen auch zwischen 2005 und 2010 insgesamt mindestens 60 Monate Bürgergeld erhalten haben, und ansonsten keinerlei rentenrechtliche Zeiten, hätte er mit 67 Jahren einen Rentenanspruch von grob 20 EUR / Monat erworben.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 694
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #461 am: 22.10.2025 15:48 »
Auch wenn die Frage etwas realitätsfern ist, so will ich sie dennoch beantworten:

Grundsätzlich benötigt man mindestens 60 Monate mit Beiträgen, um einen Rentenanspruch realisieren zu können.

Zeiten des Bürgergeldbezuges waren lediglich von der Einführung (01.01.2005) bis 31.12.2010 Pflichtbeitragszeiten. Seit dem 01.01.2011 sind diese Zeiten nur noch sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich seitdem weder anspruchsbegründend noch anspruchserhöhend aus.

Sollte als jemand nach dem 01.01.2011 insgesamt 45 Jahre und mehr Bürgergeld bekommen haben und ansonsten keinerlei Beitragszeiten aufweisen, hätte derjenige überhaupt keinen Rentenanspruch, weder mit 65 noch mit 67 noch später. Sollte derjenige dagegen auch zwischen 2005 und 2010 insgesamt mindestens 60 Monate Bürgergeld erhalten haben, und ansonsten keinerlei rentenrechtliche Zeiten, hätte er mit 67 Jahren einen Rentenanspruch von grob 20 EUR / Monat erworben.

Kein Rentenanspruch. Richtig verstanden? Warum zahlt das Jobcenter für Bürgergeldempfänger in die Rentenkasse ein?

(Bürgergeldbescheid Seite 2)

Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler? Und wie kommen die Rentner klar, die 45 Jahre eingezahlt haben und sich Miete plus Essen nicht leisten können? Da klemmt doch irgendwas im System.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,263
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #462 am: 22.10.2025 15:51 »
Ja, richtig verstanden.

Seit dem 01.01.2011 zahlt das Jobcenter keine Beiträge mehr ein, die Zeiten werden lediglich als Anrechnungszeiten gemeldet.

Diese Anrechnungszeiten helfen in erster Linie, einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha aufrecht zu erhalten, sofern man den zu Beginn der Arbeitslosigkeit aufgrund einer früheren Beschäftigung hatte.


bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 694
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #463 am: 22.10.2025 15:56 »
Ja, richtig verstanden.

Seit dem 01.01.2011 zahlt das Jobcenter keine Beiträge mehr ein, die Zeiten werden lediglich als Anrechnungszeiten gemeldet.

Diese Anrechnungszeiten helfen in erster Linie, einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha aufrecht zu erhalten, sofern man den zu Beginn der Arbeitslosigkeit aufgrund einer früheren Beschäftigung hatte.

Also keine Rente im Alter.. Und was dann? Steuerfinanzierte Alterhilfe? Irgenwie komisch, dass egal was man in 45 Jahren geleistet/gearbeitet hat, man trotzdem das Gleiche bekommen kann.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,263
Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #464 am: 22.10.2025 15:59 »

Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler?

Menschen, die im Rentenalter ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beantragen. Allerdings gelten zumindest bei der Grundsicherung, wie von BAT bereits erwähnt, doch teilweise deutlich abweichende Regelung als beim Bürgergeld.

Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind.

Menschen, die mehr als 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bekommen sowohl bei der Berechnung des Wohngeldes als auch bei der Berechnung der Grundsicherung einen Freibetrag, so dass diese Menschen immer ein höheres Einkommen haben, als diejenigen, die nie gearbeitet haben.