Danke für deine Ausführungen. Gilt für die VBL das gleiche System?
Nein.
Wie die VBL-Rente im Rentenalter versteuert wird, richtet sich danach, wie die Beiträge in der Ansparphase steuerlich behandelt wurden. Zahlt ein/e Angestellte/r im öffentlichen Dienst während der Anwartschaftsphase – also der Zeit bis zum Renteneintritt – die Aufwendungen für die VBL-Rente aus bereits versteuertem Einkommen und nimmt keine steuerliche Förderung in Anspruch, ist die Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Der Ertragsanteil bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der VBL-Rente und wird nach dem bei Renteneintritt bereits vollendeten Lebensjahres bestimmt. Pauschal lässt sich deshalb sagen: Je jünger der Rentner oder die Rentnerin bei Renteneintritt ist, desto höher fällt der Ertragsanteil aus. Der/Die VBL-Rentner/in muss sich allerdings um die Berechnung nicht kümmern, den Ertragsanteil legt das Finanzamt fest.
Ein Beispiel: Du geht mit dem vollendeten 63. Lebensjahr in Rente. Der Ertragsanteil Deiner VBL-Betriebsrente liegt dann bei 20 Prozent. Würdest Du zwei Jahre später die Rente antreten, also mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, läge der Ertragsanteil nur noch bei 18 Prozent.
Wurde hingegen eine steuerliche Förderung wie die Riester-Förderung in der Ansparphase in Anspruch genommen, ist die Rentenleistung der VBL im Alter voll zu versteuern.
Ich denke aber, ab dem Zeitpunkt, wo die Rente mit 67 erreicht ist, wird das ganze System neu kalibriert werden. Derzeit kann ich irgendwann zwischen 2034 und 2039 in die Rente.
Die Neukalibrierung ist im Steuerrecht bereits erfolgt. Neue Kalibrierungen bedürfen immer einer gewissen Vorlauf- und Übergangszeit. Daher bleibt abzuwarten, an welchen Stellschrauben der Gesetzgeber künftige drehen wird und wie sich das im Einzelfall auswirken wird. Allerdings dürften sich diese Änderung für die rentennahen Jahrgänge weniger stark bemerkbar machen wie für die rentenfernen Jahrgänge.