Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar; vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.
Die Kosten der Grundsicherung werden im Bundeshaushalt auch ausgewiesen. Ich hatte die Zahlen bereits genannt, für das Jahr 2024 waren das 10.9 Mrd. Euro. Für die Rentenversicherung waren es dagegen rund 112.4 Mrd Euro.
Der Betrag für die Grundsicherung ist daher bezogen auf die Zahl der Menschen in dieser Alterskohorte relativ gering. Die Kosten für das Bürgergeld betrugen beispielsweise 46,9 Mrd Euro.
Daher ist es gut und richtig, diese Posten zu trennen. Und natürlich sind die Kosten für das Alter auch in anderen Positionen wie KV und PV versteckt. Es ist allerdings auch gefährlich, hier diese Gesamtkosten alleine nach dem Alter aufzuteilen. Dann kommt man schnell in die Gefahr zu sagen, das lohnt sich für jemand mit Alter xy ja gar nicht mehr, soviel Geld auszugeben und dann kommt man auch schnell in die Diskussion, was ist uns ein Leben wert und ob man Menschen ab einem bestimmten Alter oder anderen Kriterien wie Herkunft, sexuelle Orientierung oder Geschlecht von bestimmten Leistungen abschneiden soll. Eine solche Diskussion halte ich moralisch, ethisch und auch als Christ für unanständig. Auch die Verfassung verbietet uns solche Überlegungen, weil in unserer Geschichte aus solchen Überlegungen heraus die Euthanasie Gesetze entstanden sind.
Am Ende schaue ich eher nach vorne und stelle da fest, dass in diesen 10,9 Mrd Euro für Grundsicherung überproportional viele ehemalige Selbständige zu finden sind und daher plädiere ich zum einen für eine obligatorische Altersvorsorgepflicht für alle Berufstätigen und zum anderen ähnlich wie in der Schweiz auch für eine obligatorische, ergänzende betriebliche Altersvorsorge.