@rentenonkel
Habe ich es richtig verstanden, dass die VBL classic als Betriebsrente
a.) vollumfänglich versteuert werden muss
b.) ebenso der Pflegebeitrag vollständig (AG-+AN-Anteil) anfällt inkl. Kinderlosen-Zuschlag
c.) und die KK - nach Abzug von EUR 187, 25 - mit dem AG-+AN-Anteil zur Abgabe (KK-Beitragssatz) anfällt.
und bis EUR 7728 (2025) an Einzahlungsbeträge (AG & AN-Anteil) während der Arbeitsphase steuerfrei sind?
Und wie passt die Entgeltumwandlung im ÖD als weitere Säule der Altersvorsorge da hinein?
zu a) Nur, wenn man die Riester Förderung für die VBL Klassik in Anspruch genommen hat, andernfalls nur mit dem Ertragsanteil
b) ja, sobald die Rente einen Betrag von 187,25 EUR übersteigt
c) ja
Mir ist nicht bekannt wie der Ertragsanteil (amtlichen Tabelle nach § 22 EStG) festgelegt wird. Ich kann nur rauslesen, dass bei Renteneintritt von 65 (67) Jahren 18 % (17%) der Betriebsrente (hier VBL Klassik) versteuert werden müssen.
Als Rechenbeispiel die fiktive Summe von 500 EUR als VBL-Betriebsrente mit 65 (und die Stellen nach dem Komma geschenkt)
500 - 187 = 313 von den zuerst die Pflege- und KKankenversicherun abgezogen werden mit
- 55 mit 17,5% Krankenkassen (AG+AN-Anteil - individuell, ja nach KK)
- 15 mit 4,8% Pflegeversicherung (AG+AN-Anteil)
- 6 mit 1,8 % Kinderlosenzuschlag, der so ziemlich jeden Rentner trifft
macht einen Betrag von ca. 236 EUR
Davon muss der sog. Ertragsanteil von 18% mit 42 € versteuert werden... was immer davon dann übrig bleibt (X)
(hängt vom restl. zu versteuerendem Einkommen ab)
Ergibt eine Nettoauszahlung von
187 + 236 + (42 - X an Steuer)
Es bleiben also von 500 EUR rund 423 + X zur Auszahlung oder habe ich da irgendwo noch einen Denkfehler?
d) Die Arbeitgeberumlage ist bis zu derzeit vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG; aktuell jährlich 3.864 Euro).
......
Vor dem Hintergrund ergibt sich oft, dass die Entgeltumwandlung in der Einzahlungsphase nur bei geringen Einkommen aus steuerlicher Sicht einen Vorteil bietet. Auch bietet sie in der Einzahlungsphase im Bereich der KV und PV dann keinen Vorteil, wenn man die BBG in diesen Bereichen bereits überschritten hat, oder privat KV ist.
Hmm... auf den Cent genau habe ich das nie durchdrungen, da all meine Versuche/Einsprüch über Jahre vom örtlichen FA immer geduldig mit ausführlichen Erklärungen freundlichst abgeschmettert wurden, da ich einfach gesagt "zu viel habe".
Wie so oft ist Altersvorsorge sehr individuell und eine pauschale Aussage, was der beste Weg für den einzelnen ist, kann ein Forum nicht leisten.
Die vbl klassik dürfte sich an dem obigen Beispiel für die meisten berechnen lassen, sofern kein Denkfehler enthalten ist.
Wer andere private Versicherungen abschließen möchte, eine VBL Dynamik hat oder ETFs kaufen möchte /etc.... da bin ich ganz bei Dir. Da wird es uferlos!
Und herzlichen Dank für Deine Ausführungen
