Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2094294 times)

jeto

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11445 am: 25.03.2024 09:25 »
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-laesst-der-bund-seine-beamten-mit-kindern-im-stich/29722464.html

Leider wird hier der Grundgedanke beim Netto-Vergleich nicht zu Ende verschriftlicht - nämlich, dass der Beamte mit seiner Familie aus dem ihm zustehenden Nettoeinkommen alles Finanzielle abdecken muss, von PKV über Miete und Gebühren für Kindereinrichtungen usw. Erst dann wird die krasse Diskrepanz richtig deutlich.

Foxtrott

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11446 am: 25.03.2024 09:36 »
Miete müsste mit eingerechnet sein. Aber es fehlen -genau wie du sagst- noch ein paar hohe Beträge wie PKV, Gebühren für Kinderbetreuung und noch die zusätzlichen Benefits wie ÖPNV, GEZ, Mehrbedarf für besondere Lebenslagen wie Schwangerschaft, Einmalbedarfe wie Wohnungseinrichtung und Kindererstausstattung.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11447 am: 25.03.2024 10:11 »
Der Artikel heute in der Wirtschaftswoche und letzte Woche in der FAZ gibt Hoffnung. Das sind ja keine Wurstblätter, sondern sehr gute Zeitungen. Das macht mich auch positiv, dass die Demokratie doch funktioniert und in Deutschland die Presse als Kontrollfunktion der Politik dient.

Jetzt müssten mal die Gewerkschaftsfunktionäre aufwachen, die mehrheitlich "links" verortet sind und endlich auch Ihre Kontrollfunktion hier wahrnehmen.

@Herr Wernecke - von Verdi hört man gar nichts dazu - einfach nur zum Fremdschämen!

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 527
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11448 am: 25.03.2024 10:37 »
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-laesst-der-bund-seine-beamten-mit-kindern-im-stich/29722464.html

Leider wird hier der Grundgedanke beim Netto-Vergleich nicht zu Ende verschriftlicht - nämlich, dass der Beamte mit seiner Familie aus dem ihm zustehenden Nettoeinkommen alles Finanzielle abdecken muss, von PKV über Miete und Gebühren für Kindereinrichtungen usw. Erst dann wird die krasse Diskrepanz richtig deutlich.

Auch finde ich es kritisch, es halt Fakt darzustellen, dass bei sämtlichen Ländern eine verfassungskonforme Alimentation umgesetzt worden wäre. Der Artikel ist sicherlich besser, als bei vielen anderen, aber wirklich gut? Ne.

Firefighter78

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11449 am: 25.03.2024 10:38 »
Kann ja sein, dass ich falsch liege...aber mich stört in dem Artikel die Behauptung, dass mittlerweile alle Bundesländer verfassungskonforme Alimentation eingeführt haben.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11450 am: 25.03.2024 10:43 »
Ja zu mindestens bei der kinderreichen Familien ab dem 3. Kind wurde enorm was getan, ob mit oder auch ohne AEZ und das bei allen Bundesländern. Aber die Bundesländer haben auch was für das 1.Kind und 2.Kind getan!

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 527
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11451 am: 25.03.2024 10:46 »
Ja zu mindestens bei der kinderreichen Familien ab dem 3. Kind wurde enorm was getan, ob mit oder auch ohne AEZ und das bei allen Bundesländern. Aber die Bundesländer haben auch was für das 1.Kind und 2.Kind getan!

Das stimmt grundsätzlich, aber letztendlich wurde eine verfassungswidrige Alimentation durch eine andere ersetzt. Ob es das jetzt besser macht oder sogar wünscheswert ist, finde ich persönlich nicht.

Maximus

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11452 am: 25.03.2024 10:48 »
In der Wirtschaftswoche wird davon gesprochen, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner die Kosten von 250 bis 300 Mio EUR jährlich zu hoch sind. Das BBVangG wäre schon längst finalisiert, wenn es tatsächlich "nur" 300 Mio EUR wären. Das Problem sind wahrscheinlich die Zahlen aus dem Entwurf 10/2023. Ab 2024 wird mit jährlich ca. 650 - 700 Mio EUR Mehrkosten gerechnet und dann kommen auch noch die Nachzahlungen ab 2021 dazu.

Vielleicht kommt in 2024 noch ein neuer Entwurf...insbesondere wenn der Druck durch die Medien/Verbände wächst. Lindner wird nur eine Bedingung stellen...es darf nicht teurer als ca. 2 Mrd EUR werden (der Betrag, der für den HH 2024 eingeplant war).

Ich vermute, man wird eine Lösung für den eD und mD finden. Der gD und hD (Personen mit 1-2 Kindern) wird weitestgehend leer ausgehen. Den offensichtlichen Verstoß gegen das Abstandsgebot wird man hinnehmen. 

Dies gilt aber nur, wenn die Regierung hält. Man munkelt ja schon, dass die FDP nur noch einen Anlass sucht, die Regierung zu verlassen.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11453 am: 25.03.2024 10:52 »
Wenn die FDP die Regierung verlassen würde, ist das für mich Landesverrat! 

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11454 am: 25.03.2024 11:02 »
Ist ja gut, dass der Dienstherr was für Familien mit Kindern tut, nichts auszusetzen daran.

Aber es soll ja so 100 - 200 Beamte geben, die noch keine Kinder oder keine Kinder mehr haben.😁

Sollen die durch das Raster fallen? Oder haben fast alle Beamten (anrechenbare) Kinder bis in ihre Pension und dann bis zu ihrem  Lebensende?

Ich höre ja oft "ja, wenn die Kinder aus dem Haus sind, und das Haus abbezahlt....."

Freunde, kostenlose Empfehlung von mir: Selber mal alt werden (vielleicht sogar sehr alt), da sieht das mit dem Geld schon ganz anders aus.

Aber, glauben ja die wenigsten Muss man anscheinend erst selber erleben, um das zu glauben.😁


Sunflare

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11455 am: 25.03.2024 12:04 »
Interessant. Wie ging es eigentlich den Beamten von 33-45, welche mitgespielt haben? Ist da was bekannt?

Nur ganz kurz zur Historie:

BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
 2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_der_Rechtsverh%C3%A4ltnisse_der_unter_Artikel_131_des_Grundgesetzes_fallenden_Personen

Bis dahin hatten in der Nachkriegszeit viele Beamte gar kein Einkommen/Pension mehr. Dadurch gab es dann Nachversicherung oder Pension. Und wieder zumindest etwas Einkommen.

Zur rein ökonomischen Perspektive:
Die griechischen Rentner mussten Anfang der 2010er -50% hinnehmen, wurde vom Verfassungsgericht gedeckt.

=> Man kann sich seiner Ansprüche nie 100% sicher sein, denn in politisch instabilen oder wirtschaftlich schlechten Zeiten kann alles zusammengestrichen werden. (Viele Beamte verzichten auf ausreichende private Vorsorge).

Wir leben in leicht politisch instabilen Zeiten und leicht schlechten wirtschaftlichen Zeiten, deshalb denke ich auch, dass das BVerfG weiter mit kleinen Schritten machen wird, eine ~10% Grundbesoldungserhöhung die eigetlich notwendig wäre, wäre für den Bund mit Einschnitten zwar möglich, bei den Ländern und Kommunen jedoch fast gar nicht.

Auch ein kommendes Urteil des BVerfG zu Pensionen kann durchaus negativ werden.

Das mag sein, dass wir in leicht instabilen Zeiten leben. Jedoch haben wir diese nicht verursacht. Die Regierung hat für alles und jeden Geld, Hauptsache es ist NICHT in Deutschland. Waffen über Waffen werden finanziert, Schutzschirme für UA, Radwege in Peru, irgendwas mit Treibsand am Mekongdelta etc. Man sollte alles auf den Tisch legen und erst einmal zu Hause alles verfassungsgemäß gestalten, bevor man hochtrabende Projekte in aller Welt finanziert. Wenn bei uns alles rechtmäßig läuft, keine Armut mehr vorhanden ist, Infrastruktur und Bildung passt, können wir gerne 10 % für schlechte Zeiten sparen und den Rest spenden. Erst einmal vor der eigenen Türe kehren! Ich vermute zu dem ganzen Alimentationsgedöns jedoch, dass die Politik dies aussitzt, erst fliegt die Regierung auf, dann gibt es Neuwahlen, dann muss man sich konsolidieren etc......am Ende müssen wir sowieso klagen. Ich erinnere mich an das Urteil vom EuGH zur Altersdiskriminierung mit Fazit: Ja sie haben Recht, sie wurden diskriminiert, aber eine Zahlung erhalten sie nicht, zu hoher Aufwand, dies bei jedem zu berechnen. (Damals habe ich angenommen, Schäuble hat dort als BMF vorgesprochen und gedroht EU Zahlungen einzustellen, wenn die Beamten Recht auf Nachzahlungen erhalten) So, oder ähnlich, wird das CDU-geführte Bundesverfassungsgericht notfalls auch entscheiden, ja ihr bekommt Recht, aber Nachzahlung wird es nicht geben....sie wissen schon, kein Geld: UA und so....
« Last Edit: 25.03.2024 12:10 von Sunflare »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,864
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11456 am: 25.03.2024 12:37 »
Klar, ohne den Radweg in Peru wäre die Beamtenversorgung verfassungsgemäß gewesen. Garantiert.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11457 am: 25.03.2024 12:42 »
Klar, ohne den Radweg in Peru wäre die Beamtenversorgung verfassungsgemäß gewesen. Garantiert.

Ist doch so schön einfach, dieses Beispiel. Deutschland first, Make Deutschland Great Again und alles wird gut.
Dann muss man sich auch nicht vertieft mit der Sinnhaftigkeit von staatlichem Handeln auseinandersetzen sondern kann erstmal alles abschaffen.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11458 am: 25.03.2024 13:11 »
Klar, ohne den Radweg in Peru wäre die Beamtenversorgung verfassungsgemäß gewesen. Garantiert.

Bei aller Polemik muss man aber dennoch zugeben, analog dazu, im privaten Bereich, würde ich bei einer leeren Kasse zumindest auch sämtliche Ausgaben die nicht existenziell notwendig sind sofort canceln, z.B. Spenden, netflix, essen gehen usw. Es ist weder nachvollziehbar noch vermittelbar, weshalb solche Posten 2024 noch im Haushalt überhaupt existieren. Das wäre wie, wenn ich meiner Frau sage, dass es dieses Jahr keinen Urlaub gibt und ich ihr Fotos schicke, wie ich mir jeden Tag am Goldmöven-DriveIn sämtliche Menus rein befördere. Logik?!?! Vertrauen?!?! Liebe?!?! Alles weg.

Maximus

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11459 am: 25.03.2024 13:18 »
Hat hier wirklich keiner Insiderinformationen aus dem BMI? Es ist sehr auffällig, dass sich BalBund schon lange nicht mehr gemeldet hat. Ich bin mir sicher, dass ihm nähere Informationen, wie es jetzt weitergehen soll, vorliegen.

Ich kann BalBund aber verstehen, er kann sich wahrscheinlich schwer äußern, ohne das dabei Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.

Ein paar Brotkrümel wären aber schön...:-)