Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093566 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7425 am: 27.09.2023 13:13 »
Danke, @Bundi für die schnelle Antwort

Hat mir schon mal geholfen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7426 am: 27.09.2023 13:42 »
Als Ergänzung zu den Ausführungen von Bundi. Die Höhe der IAZ für aktive Beamte ist wie folgt:

Für Juni 23: 1240€
Für Juli 23 bis Februar 24: jeweils 220€

Alles sind Nettobezüge. Für Versorgungsempfänger wird die IAZ mit dem eigenen Versorgungssatz multipliziert. Erhält man die Höchstversorgung (71,75%) beträgt die IAZ also:

Für Juni 23: 1240€ x 0,7175 = 889,70€
Für Juli 23 bis Februar 24: jeweils 220€ x 0,7175 = 157;85€

Ist der eigene Versorgungssatz niedriger fällt auch die IAZ geringer aus. Im Geschäftsbereich BMVg wurde die IAZ mit den Septemberbezügen zumindest für aktive Beamte unter Vorbehalt zahlbar gemacht.

Zum März 24 sollen die Bezüge tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200€ angehoben werden und anschließend nochmals um 5,3% erhöht werden. Das gilt sowohl für aktive Beamte als auch für Versorgungsempfänger.

Der Gesetzentwurf hierzu wurde zuletzt im Bundestag in 1. Lesung behandelt. Der Abschluss des Verfahrens steht aber noch aus.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7427 am: 27.09.2023 13:51 »
Super, @PolareuD, Danke.

Heute werde ich hier ja richtig verwöhnt😁

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7428 am: 27.09.2023 13:58 »
Super, @PolareuD, Danke.

Heute werde ich hier ja richtig verwöhnt😁

Einfach hier gucken. Da gibt es die Tabellen.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120547.msg303265.html#msg303265

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7429 am: 27.09.2023 19:12 »
Was soll ich sagen, mein heutiger Blick auf die online Bezügeabrechnung für den Monat Oktober zeigt, dass es mein Dienstherr geschafft hat, die 220,00 € Infationsausgleichszahlung zu versteuern.
Man fragt sich schon was hier los ist.

Grüße
Kleiner_Luis

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7430 am: 27.09.2023 19:46 »
Ohne das gesehen zu haben, bezweifle ich stark, dass eine fehlerhafte Software implementiert wurde.
PVSplus rechnet diesbezüglich jedenfalls richtig ab.

EiTee

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7431 am: 28.09.2023 08:35 »
Was soll ich sagen, mein heutiger Blick auf die online Bezügeabrechnung für den Monat Oktober zeigt, dass es mein Dienstherr geschafft hat, die 220,00 € Infationsausgleichszahlung zu versteuern.
Man fragt sich schon was hier los ist.

Grüße
Kleiner_Luis

Diese Aussage habe ich bei uns auch schon gehört, wer jedoch seine Abrechnung korrekt liest, der stellt fest, dass dem nicht so ist.

Ganz einfache Prüfung, Dein Auszahlungsbetrag sollte 220 höher liegen, als sonst. Dann passt es.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7432 am: 28.09.2023 11:13 »
Bei uns steht in der Rubrik Bruttobezüge das Gesamtbrutto das Brutto inklusive der 220€
Eine Zeile drunter unter Gesetzliche Abzüge steht dafür das Stuerbrutto ohne die 220€ und die auf das Steuerbrutto entfallende Lohnsteuer. Also beim BVA passt es.



Dennoch wird hier gerade im Thread 2 BvL 4/18 über etwas was Thema der Besoldungsrunde ist kommentiert und umgekehrt im Besoldungsrunden-Thread über die Amtsangemessene Alimentation.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7433 am: 28.09.2023 12:17 »
Es ist leider so, wie ihr es beschreibt, Kollegen: Das öffentliche Dienstrecht ist kompliziert genug, sodass sich große Teile der Beamten lieber nicht allzu ausführlich damit beschäftigen, was gut nachvollziehbar ist, weil's interessantere Themen gibt. Zugleich darf man vermuten, dass sich das Interesse in Anbetracht der Treuerungslage derzeit bei nicht wenigen wandelt, da es insbesondere in den einstelligen Besoldungsgruppen mittlerweile vielfach wirklich um alles geht.

Ergo bleibt nichts anderes übrig, als das Thema wiederkehrend bekanntzumachen (genau dafür sind die Texte, jedenfalls die nicht allzu langen, da, Bundi). Es ist zu vermuten, dass nach den angekündigten Entscheidungen mindestens kurzfristig ein stärkerer Resonanzboden gegeben sein dürfte - es wird dann nicht zuletzt an den Gewerkschaften und Verbänden hängen, ob diese Chance genutzt wird. So oder so dürfte es danach politisch kompliziert bleiben, womit wir wieder beim Anfang wären - steter Tropfen höhlt den Stein...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7434 am: 28.09.2023 12:54 »
Es ist wirklich zum verrückt werden.

Gerade im Netz gesehen die Zeitschrift "Der Westen" mit "Rentenexperte" Aussage zur IAZ für Pensionäre.

Alles furchtbar schlimm, sagt er, total ungerecht, so ginge es nicht mehr weiter, das gehört alles abgeschafft, Politik handelt endlich usw.

Aber wenn schon viele in der Beamtenschaft (und der Politik) das System nicht mehr verstehen, wie soll es dann ein "externer Experte" verstehen?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7435 am: 28.09.2023 13:05 »


Aber wenn schon viele in der Beamtenschaft (und der Politik) das System nicht mehr verstehen, wie soll es dann ein "externer Experte" verstehen?

Muss er ja nicht. Aber wieso meint jeder Hinterhofjournalist sich aufspielen zu müssen, wenn er es schon nicht versteht?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7436 am: 28.09.2023 13:24 »
Rentenanpassung (West) 2023: 5,86%

Besoldungsanpassung 2023-03.2024: EINMALZAHLUNG 3000€


Also ich sag immer jedem der mir mit "Warum bekommen die Rentner die IAZ nicht" kommt dass ich gerne seine Prozente gegen meine IAZ tauschen würde.


Wobei man natürlich fairer Weise sagen muss, dass ab einem gewissen Alter der Faktor Zeit bei den Auswirkungen der Rentenerhöhung durchaus risikobehaftet ist. Also in dem Fall dass jemand ablebt bevor er die IAZ wieder reingeholt hat über die prozentuale Erhöhung. Da kann ich die schon ein Stück weit verstehen.

Gerade unter den älteren Rentnern hätten einige so traurig das auch ist von der IAZ mehr, während wir aktiven definitiv von der Regelerhöhung mehr hätten. Einfach wegen der Laufzeit die diese Regelerhöhung und folgende bei uns wirken können.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7437 am: 28.09.2023 13:44 »
Tja, das ist das Schwierige an der Prozentrechnung😁

Ist ja nicht mal Mathematik, sondern nur rechnen im Alltag.

Aber auch das fällt anscheinend vielen schon schwer. Siehe die Berichte in der seriösen Presse über die Fähigkeiten von Schulabgängern. En nicht kleiner Prozentsatz kann weder vernünftig lesen und rechnen.

Bastel

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