Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2082146 times)

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6000 am: 23.05.2023 20:50 »
Ich habe einmal eine vielleicht sehr dumme Frage bezüglich der Konsequenzen des "konzertierten Verfassungsbruchs" und insbes. den persönlichen Konsequenzen der ausführenden Politiker und (politischen) Beamten.

Allgemein haben wir alle einen Diensteid geschworen der da lautet "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen[, so wahr mir Gott helfe]" (§64 BBG).

Wenn ich der Argumentation insbes. von Thorsten folge und seit 2020 von einem wissentlichen und willentlichen (mindestens grob fahrlässigen) Verfassungsbruch der handelnden Personen ausgehe, stellt sich mir die Frage, ob nicht ein persönlicher Meineid nach § 154 StGB in Bezug auf die Wahrung des Grundgesetzes vorliegt, der den handelnden Personen zum strafrechtlichen Verhängnis werden könnte. Es scheint ja auch öffentliche Bekundungen von Politikern zu geben, die offen von verfassungswidriger Gesetzgebung sprechen und m. E. einen entsprechenden Eid geschworen haben.

Wenn sich ein solcher Zusammenhang konstruieren ließe, müssten zumindest die wissentlich und willentlich Verfassungsbruch begehenden Individuen nach meinem laienhaften Rechtsverständnis unter Umständen mit entsprechenden (strafrechtlichen) Konsequenzen rechnen.

Falls meine Frage unsinnig ist (ich vermute es fast, da ansonsten schon versiertere Foristen auf den Gedanken gekommen wären), bitte ich dieses mit meinem vollkommenen juristischen Laientum zu entschuldigen.

Die Frage wurde tatsächlich bereits geklärt. Der Eid ist nicht viel mehr als ein unverbindliches Lippenbekenntnis...

Gilt das auch für den Diensteid § 64 BBG?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6001 am: 23.05.2023 22:16 »
Wie es der Wissenschaftliche Dienst bereits vor rund einem Jahrzehnt festgestellt hat, "finden sich keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Amtshaftung der Abgeordneten mit einer Haftungsüberleitung auf den Staat, sofern sie bei der Mandatsausübung Schäden bei Dritten verursachen". Denn zwar werden Abgeordnete im Rahmen der Rechtsetzung hoheitlich tätig: "Eine Amtshaftung scheitert jedoch regelmäßig an der fehlenden Verletzung einer drittschützenden Amtspflicht im Zusammenhang mit dem Rechtsetzungsakt" (vgl. die Zusammenfassung auf der S. 5 unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/416148/3460c1d4f0a78535e17c59ee91941094/wd-3-111-12-pdf-data.pdf). Darin liegt ein maßgeblicher Unterschied zu uns Beamten; denn wir können durch unseren Dienstherrn belangt werden, sofern wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen unsere Dienstpflichten verstoßen. Entsprechend regelt das das Beamtenstatusgesetz im § 48 in aller gebotenen Deutlichkeit: "Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."



DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6004 am: 24.05.2023 22:32 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2192512

Der Entwurf stand heute wohl nicht zur Debatte...

Das ist Quatsch!

Es ging um komplett andere Themen bzw. Gesetzentwürfe.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6005 am: 24.05.2023 23:23 »

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6006 am: 25.05.2023 08:12 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2192512

Der Entwurf stand heute wohl nicht zur Debatte...

Das ist Quatsch!

Es ging um komplett andere Themen bzw. Gesetzentwürfe.

Was für ein Entwurf zu welchem Gesetz?
Andere Themen als?

Hier gehts vor allem um nicht amtsangemessene Besoldung und deren Unvereinbarkeit mit Art 33 Abs 5 GG

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6007 am: 25.05.2023 11:55 »
Ich vermute Hugo wollte einfach nur zum Ausdruck bringen, dass der Entwurf des BBVAngG nicht zur Debatte stand. Nicht mehr und nicht weniger.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6008 am: 25.05.2023 13:40 »
Das hat hier auch niemand erwartet oder?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6009 am: 25.05.2023 14:00 »
Nein. Aber es wurde trotzdem ausreichend Schwachsinn geschrieben.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6010 am: 25.05.2023 14:43 »
Ups, sorry Hugo!

Ich habe in dem Satz das Wort „nicht“ nicht erkannt.

Du hattest recht!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6011 am: 25.05.2023 15:24 »
Gehe ich richtig in der Annahme, das auch bereits zum 1.1.2024 eine neue Besoldungstabelle mit der Einbeziehung des erhöhten Bürgergeldes in Höhe von wahrscheinlich 35 Euro für 2024 in das Besoldungsgesetz mit einbezogen werden muss? Und zwar mit der Begründung, dass die amtsangemesse Alimentation aus Sicht des BMI keinen Cent höher ist als notwendig und so keine Differenz bleibt die Bürgergelderhöhung von 35 Euro abzufedern. Die zweite Besoldungstabelle kommt mit der Einbeziehung der Besoldungserhöhung ab März 2024.
Ich weiß Träume sind Schäume und das BMI wird niemals zwei Besoldungstabellen in das Besoldungsgesetz schreiben, weil irgendein juristisch veranlagter Mathematiker die Zahlen so drehen kann, dass es nicht notwendig sein wird.
Meine Logik mag mich täuschen, aber müsste das nicht eigentlich so sein? Natürlich weiß ich, dass die veranschlagten 35 Euro die Besoldung nicht verfassungskonform machen, sondern das dazu ein wenig mehr an Haushaltsmittel in die Hand genommen werden muss.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6012 am: 25.05.2023 15:35 »
Wenn das so weiter geht, liegt bald der A13er unter Harz4 ;D

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6013 am: 25.05.2023 17:43 »
Noch scheint es keinen (neuen) Referentenentwurf zu geben. Ich hoffe stark, dass Regelungen analog zum TV Inflationsausgleich vorher und zeitnah separat behandelt und beschlossen werden.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6014 am: 25.05.2023 19:53 »
Jetzt habt euch nicht so. Die paar Monate kann man doch leicht überbrücken.

Statt Dispofalle: Darum lohnt sich ein Beamtenkredit
15.05.2023
Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten Ratenkredite zu besonders günstigen Konditionen.
(schreibt der DBB Landesbund Bremen auf seiner Homepage und unterbreitet gleich ein Angebot)
https://www.dbb-vorteilswelt.de/partner-nicht-in-die-dispofalle-tappen-darum-lohnt-sich-ein-beamtenkredit-2/?partner-ref=DBB-BREMEN