Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089741 times)

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9030 am: 19.12.2023 18:16 »
Hey Einigung, danke für die Aufklärung!
Wenn ich von den von dir geposteten höheren Werten im aktuellen Entwurf ausgehe, schätze ich die Kosten für 2024 auf 300 Millionen. Dazu noch die Nachzahlungen für 2021-2023, geschätzt 600 bis 700 Millionen. Dann wären wir bei knapp 1 Milliarde. Dann noch ein paar Millionen für die Kollegen, die vor 2021 Widerspruch eingelegt haben. Wofür sind dann die restlichen 900 Millionen eingeplant?

Sehr gerne. Deine Frage kann ich jedoch nicht beantworten.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9031 am: 19.12.2023 19:19 »
Kann mir vorstellen, dass der Verheiratetenzuschlag komplett entfällt...

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9032 am: 19.12.2023 19:26 »
Ich würde ehr auf die Beihilferegelung tippen. Das waren im Entwurf aus dem Januar allein 112 Mio

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9033 am: 19.12.2023 19:30 »
Da bin ich ja mal auf die Beispielrechnung einer 4k Familie im Entwurf gespannt

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9034 am: 19.12.2023 20:38 »
Damit dürften sich die Hoffnungen erübrigt haben (vgl. Seite 5):

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2250312/6fc279292e1cd7a71d62fa31d7aaf7bb/2023-12-19-haushalt-data.pdf?download=1

Ja und? Es waren im „alten“ Haushalt 2024 1,9 Milliarden vorgesehen. Ich denke, dass 150 Millionen sich nicht so doll auswirken. Mal sehen was die Bereinigungssitzung noch bringt.

@ Einigung
Wie kommst du auf die 1,9 Milliarden? Gibts dafür ne Quelle?
Im „alten“ Entwurf von Januar kommt man niemals auf diese Summe?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9035 am: 19.12.2023 20:46 »
Damit dürften sich die Hoffnungen erübrigt haben (vgl. Seite 5):

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2250312/6fc279292e1cd7a71d62fa31d7aaf7bb/2023-12-19-haushalt-data.pdf?download=1

Ja und? Es waren im „alten“ Haushalt 2024 1,9 Milliarden vorgesehen. Ich denke, dass 150 Millionen sich nicht so doll auswirken. Mal sehen was die Bereinigungssitzung noch bringt.



@ Einigung
Wie kommst du auf die 1,9 Milliarden? Gibts dafür ne Quelle?
Im „alten“ Entwurf von Januar kommt man niemals auf diese Summe?

Wurde hier im Forum geteilt und habe es mit aufgegriffen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/eng-gestrickt-und-aus-karlsruhe-bedroht-nervoses-endspiel-um-den-bundeshaushalt-10778569.html

Der AEZ ist auch um ein vielfaches erhöht worden. Allein fürs Jahr 2024 wird im Entwurf vom 19.10.23 von 659,9 Mio. gesprochen.

https://www.filemail.com/d/iefnafsumqtgrgr
« Last Edit: 19.12.2023 20:55 von Einigung2023 »

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9036 am: 19.12.2023 21:24 »
Die Nachzahlungen für 2021 und 2022 werden dann wohl nicht so hoch ausfallen. Liegt das an der Wohngeldreform?

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9037 am: 19.12.2023 21:34 »
Meiner geht morgen übers Faxgerät sowie mit der Hauspost ans BVA.

Der Post trau ich ebenfalls keinen Deut mehr. Ein Einschreiben + Rückschein ist dieses Jahr in einer privaten Angelegenheit nicht angekommen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9038 am: 19.12.2023 21:42 »
Die Nachzahlung für 2022 liegt höher als der Betrag welcher sich  als Jahresbelastung aus dem Entwurf von Januar ergibt und zwar um 73 Millionen

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9039 am: 20.12.2023 08:02 »
Was man im Haushaltsansatz aus dem Entwurf von Einigung2023 entnehmen kann, so ist die Beihilfebemessungssatzanhebung im HHJ 2024 nicht vorgesehen?

Für das Jahr 2025 wird diese explizit aufgelistet mit Kosten von 118,2 Mio. €.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9040 am: 20.12.2023 09:16 »
Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst;
die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher
um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.


Dieser Satz kann alles heißen, der kann auch bedeuten, dass die Sache erst zum 01.07.2024 steigt, und schon hat man die 150 Millionen wieder drin.
Positiv ist aber, dass von einer Reform der Alimentation noch die Rede ist!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9041 am: 20.12.2023 09:51 »
Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst;
die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher
um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.


Dieser Satz kann alles heißen, der kann auch bedeuten, dass die Sache erst zum 01.07.2024 steigt, und schon hat man die 150 Millionen wieder drin.
Positiv ist aber, dass von einer Reform der Alimentation noch die Rede ist!

Die Frage ist aber tatsächlich, in wie weit der Entwurf nun dadurch angepasst wird.
Könnte mir tatsächlich vorstellen, dass der Verheiratetenzuschlag abgeschafft wird, auch für die, die ihn bereits bekommen und somit auch keine Ausgleichzuschlag dafür vorgesehen ist. Würde das rein theoretisch gehen?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9042 am: 20.12.2023 10:09 »
Ich denke, Spekulationen sind sinnvoll, aber können wir ohne dass ein neuer Entwurf vorliegt nicht erhärten. Insgesamt sind zwei weitere Punkte m.E. interessant, die ggf. auf Verschiebungen hinweisen, die dann grundsätzlich sein könnten, was wir allerdings ohne die Vorlage des neuen Entwurfs nicht hinreichend klären können:

- Bislang war nicht von einem "Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation", sondern im Sinne der postulierten Zielsetzung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz von einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation die Rede. Hier zeigt sich nun eventuell eine Verschiebung des Fokus.

- Zum anderen waren im Entwurf aus dem Frühjahr Kosten von 260,9 Mio. € für 2024 vorgesehen. Dieser Betrag ist mit einiger Wahrscheinlichkeit im Verlauf des Jahres erhöht worden, insbesondere um den gestiegenen Kosten des Grundsicherungsniveaus Rechnung tragen zu können. Wenn nun 150,- Mio € eingespart werden sollen, der Entwurf aber bereits zuvor selbst unter seiner verfassungswidrigen Regelungslast schon gänzlich auf Kante genäht war, zeigt sich hier offensichtlich ein weiteres Mal vor allem eines: dass weiterhin weitgehend frei floatend mit Besoldungsbeträgen hantiert wird, die keinen Bezug zur sozialen Wirklichkeit in der Bundesrepublik haben, sondern auf die unter der Prämisse der Kosteneinsparung zurückgegriffen wird, wie es gerade passt.

Es wird sich der irgendwann veröffentlichte Entwurf dann zu den von ihm geplanten Regelungen stellen müssen. Mal schauen, wohin die Reise geht.

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9043 am: 20.12.2023 10:30 »
Interessant wäre auch, ob die Länder auch daran arbeiten. Bei der aktuellen Umsetzung der TVL- Runde könnte eine Einarbeitung entsprechend vorgenommen werden. Habe diesbezüglich aber nichts in den einzelnen Ländern gefunden.

Hans Müller

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9044 am: 20.12.2023 10:43 »
Mir sind die 1,9 Mrd. ebenfalls aus dem Tagesspiegel-Artikel bekannt. Und natürlich stehen Zahlen im Gesetzesentwurf und nun die "Reduzierung" in der Pressemitteilung.

Allerdings konnte ich die Werte im Haushalt(sentwurf) für 2024 nicht entdecken.

Ich habe z.B. gefunden im Einzelplan 60, Seite 37 des Anhangs, "Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor" i.H.v. 2,3 Mrd. Euro. Aber vielleicht ist das auch ein ganz anderer Posten?

https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007800.pdf

An welcher Stelle / in welchem Einzelplan stehen die Werte denn?

Danke!