Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089447 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7125 am: 05.09.2023 19:07 »
Da hat dann aber der unterbezahlte Finanzbeamte geschlampert.
Bei Einmalzahlungen, die sind ja an der Fünftelregelung erkennbar, werden eigentlich keine Vorauszahlungen gemacht.

Vergessen eine Kennzahl einzugeben, kommt schnell vor, wenn man wegen seines nächtlichen Nebenjobs völlig übermüdet ist.


Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7127 am: 05.09.2023 22:46 »
Der letzte Absatz…

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247210046/Spionage-fuer-Russland-BND-Mitarbeiter-angeklagt.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.5.C_already_read

Zitat
Der einstige BND-Referatsleiter führte offenbar ein Doppelleben, soll Russland geheime Informationen übermittelt haben.

Zitat
Ein Motiv für den Verrat, so heißt es in Sicherheitskreisen, soll die Angst von Carsten L. gewesen sein, irgendwann verarmen und seine Familie nicht mehr ernähren zu können.

Referatsleiter bedeutet A16. Da ist man quasi kurz vor dem Verhungern heutzutage.

Wenn man kein sonstiges Vermögen hat, die Ehefrau nichts verdient und Kinder hat, dann geht es schon sehr schnell ins Geld, wie soll man nur mit 6k netto überleben?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7128 am: 06.09.2023 03:24 »
Nicht viel besser, aber als Referatsleiter ist man normalerweise mit A15 besoldet. In einer Region wie München fängt damit das finanzielle Aufatmen erst an.  ;)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7129 am: 06.09.2023 06:41 »
Wobei beschaulichen Örtchen und Doppelhaushälfte nun nicht nach Extravaganz riecht.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7130 am: 06.09.2023 07:04 »
Das ist die Definition von Mittelmaß :(

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7131 am: 06.09.2023 07:21 »
In Sachsen gehört dir damit die Welt, in München ein Reihenhaus :D

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7132 am: 06.09.2023 07:52 »
Kein Wunder kostet doch ein neues Reihenhaus in der Region München jenseits von 1 Mio EUR.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7133 am: 06.09.2023 09:05 »
Diese Leute betreiben aber auch einen dementsprechenden Lebenswandel. Es reicht nicht nur, sich die Einnahmeseite anzuschauen, man muss auch immer die Ausgabenseite betrachten. Da sind wir dann beim Thema amtsangemessene Besoldung. Das rechtfertigt natürlich überhaupt nicht irgendwelche strafbaren Handlungen, und man sieht was dabei heraus kommt, aber gerade in Regionen wie München konkurriert man eben gefühlt mit den gutbetuchten Nachbarn oder den Golfkollegen. Ich hatte eine Zeitlang eine Fahrgemeinschaft mit einem Leitenden Baudirektor (B 2), der eigentlich schon in Pension hätte gehen können. Er sagte, er könne sich das noch nicht leisten, weil noch drei seiner Kinder studieren. Ich vermute, dass er auch ein angenehmes Leben in der Dienststelle hatte, wo er jeden Morgen seinen Kaffee von der Sekretärin serviert bekam und in Ruhe seine Zeitungen lesen konnte, was vielleicht zuhause so nicht möglich gewesen wäre. Trotzdem ist es auch Aufgabe der amtsangemessenen Besoldung, den Staat vor solchen Straftaten zu schützen, und wenn man die Presse beobachtet, nehmen solche Straftaten gefühlt zu, und in Staaten in denen das Personal schlecht bezahlt wird, gibt es nun einmal mehr Spionage und Korruption.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7134 am: 06.09.2023 09:08 »
Kein Wunder kostet doch ein neues Reihenhaus in der Region München jenseits von 1 Mio EUR.
Wie weit geht der Speckgürtel? In 50 Km. Entfernung zur Landeshauptstadt dürfte ein EFH für die Hälfte zu bekommen sein. Also mit A 15/16 sicherlich gut zu stemmen. Für mD und gD dagegen schwierig, wenn man nicht noch die Kinder abzahlen lassen will.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7135 am: 06.09.2023 09:25 »
Kein Wunder kostet doch ein neues Reihenhaus in der Region München jenseits von 1 Mio EUR.
Wie weit geht der Speckgürtel? In 50 Km. Entfernung zur Landeshauptstadt dürfte ein EFH für die Hälfte zu bekommen sein. Also mit A 15/16 sicherlich gut zu stemmen. Für mD und gD dagegen schwierig, wenn man nicht noch die Kinder abzahlen lassen will.

Bei 50km Luftlinie! kommen einigermaßen brauchbare Objekte ab ca. 700k. + Kaufnebenkosten kommt da schon was gut zusammen.

In unserer Region (Rhein/Main) kostet ein Neubau 150qm + 430QM Grundstück ca. 800-850k. Da wird auch bei A15 die Luft dünn.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7136 am: 06.09.2023 09:31 »
…Das rechtfertigt natürlich überhaupt nicht irgendwelche strafbaren Handlungen….

Eine Relativierung war auch nicht meine Intention. Eine Straftat bleibt eine Straftat und gehört entsprechend strafrechtlich geahndet. Meine Anmerkung zielte nur darauf ab, dass ein amtsangemessenes Leben in Anbetracht eines Fehlbetrages von ca. 40% zur Mindestalimentation in einer Region wie München schon lange nicht mehr möglich ist.

Wie weit geht der Speckgürtel? In 50 Km. Entfernung zur Landeshauptstadt dürfte ein EFH für die Hälfte zu bekommen sein. Also mit A 15/16 sicherlich gut zu stemmen. Für mD und gD dagegen schwierig, wenn man nicht noch die Kinder abzahlen lassen will.

Die Vororte sind inzwischen teilweise teurer als München selbst, vgl. Oberschleißheim, Garching oder Freising. Wenn man in die kleinen Ortschaften geht, kann man bestimmt etwas günstiger eine Immobilie bauen. Allerdings hat man dann auch entsprechende Pendelkosten für die 50-100 km zu bewerkstelligen.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7137 am: 06.09.2023 09:47 »

Die Vororte sind inzwischen teilweise teurer als München selbst, vgl. Oberschleißheim, Garching oder Freising. Wenn man in die kleinen Ortschaften geht, kann man bestimmt etwas günstiger eine Immobilie bauen. Allerdings hat man dann auch entsprechende Pendelkosten für die 50-100 km zu bewerkstelligen.
Pendeln muss ich auch, 60 Km. einfach. Dafür war das Eigenheim wirklich sehr gut machbar und ist schon  lange abbezahlt. Einen Tod muss man eben sterben   ;)

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7138 am: 06.09.2023 12:13 »
Aus dem aktuellen Gesetzesentwurf bzgl. Besoldung.
Hier zum Thema Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung
Seite -39- bb)
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-der-bundesbesoldung-und-versorgung-f%C3%BCr-die-jahre/302807?term=Besoldung&f.wahlperiode=20&rows=25&sort=basisdatum_ab&pos=4

bb) Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung
Bei der Bemessung der Besoldung muss der qualitative Unterschied zwischen der Grund-
sicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von hilfebedürftigen Per-
sonen und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der Besoldungsberechtigten ge-
schuldet ist, hinreichend deutlich werden. Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn
die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile
und des Kindergelds) um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Das Grundgehalt muss von vornherein so bemessen sein, dass – zusammen mit den Fa-
milienzuschlägen – eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden
kann. Ergänzende Bedarfe ab dem dritten Kind sind gesondert zu prüfen.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsbe-
rechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Besoldung für alle Besoldungsberechtigten
angehoben. Insbesondere führt die Gewährung des Sockelbetrags von 200 Euro zusätzlich
zur linearen Erhöhung in Höhe von 5,3 Prozent zu einer signifikanten Erhöhung der Besol-
dung und damit zu einem Ausbau des Abstands der untersten Besoldungsgruppen zur so-
zialen Grundsicherung.
Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch den in der Ressortabstimmung be-
findlichen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung
und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngGE) erfolgen, das be-
darfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und
zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit
der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesol-
dung.

Pendler1

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« Antwort #7139 am: 06.09.2023 12:15 »
@ Knarfe1000

 " ... ist schon  lange abbezahlt ... "

Lange, wann war das?😊

Zur Zeit sind die Preise "etwas" gestiegen. Jedenfalls in der Region München-Augsburg-S-Bahn in der Nähe.