Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089888 times)

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6255 am: 29.06.2023 11:42 »
@Bastel

Dieses Gebaren erinnert mich irgendwie an das DNeuG aus 2009, als man von den BDA Stufen nach Lebensalter zu den „tatsächlichen“ Erfahrungsstufen gewechselt ist.
Natürlich hat keiner nach dem Stichtag, weniger verdient als vorher, da man Betragsmäßig übergeleitet worden ist. Damals hat man das Leistungsprinzip schon ausgehebelt. Jemand der im Überleitungszeitraum befördert wurde, wurde sogar in der Stufe zurückgestuft. Jemand der nach dem Überleitungszeitraum befördert worden ist, wurde eben nicht mehr zurückgestuft.
Des Weiteren hat man insbesondere im mittleren Dienst ausgerechnet, dass typische Anwendungsfälle über die gesamte Laufzeit (bis zur Pension) weniger in der Tasche hatte, im Vergleich zum alten BDA System.
Der höhere Dienst ab A15/16 hatte sogar auf die Laufzeit gerechnet.

Es wiederholt sich immer wieder….

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6256 am: 29.06.2023 12:53 »
Tja, es bewerben sich aber (nach Politiker Einschätzung) immer noch genügend Leute für das Beamtentum?

Also, alles in Ordnung? (aus Politiker Einschätzung)

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6257 am: 30.06.2023 07:03 »
Ist das deren Ernst?

Das kann ja wohl nicht angehen? 
Zwei Menschen werden Zeitgleich eingestellt.
Der Eine in A5 und der andere, aufgrund höherwertiger Qualifikation und hoherbewertetem DP in A6.....UND JETZT bekommt der A5er über Jahre mehr als der A6er???? Ist das so richtig verstanden worden?

In Berlin schein die Luft echt schlecht zu sein...


Wird wriklich zeit für die Aufhebung des Streikverbotes.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6258 am: 30.06.2023 08:35 »
Aber du vergisst, dass der A6er ja mehr Prestige und Ansehen in der Öffentlichkeit hat.

Das ist nicht zu unterschätzen! Mal schauen wann dieser "Wert des Ansehens" auch monetär eingerechnet wird ;) ;) ;) ;) ;)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6259 am: 30.06.2023 09:00 »
Aber du vergisst, dass der A6er ja mehr Prestige und Ansehen in der Öffentlichkeit hat.

Das ist nicht zu unterschätzen! Mal schauen wann dieser "Wert des Ansehens" auch monetär eingerechnet wird ;) ;) ;) ;) ;)

Ja, das waren noch Zeiten, als Beamte in der Gesellschaft angesehen waren.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6260 am: 30.06.2023 15:48 »
" ... Ja, das waren noch Zeiten, als Beamte in der Gesellschaft angesehen waren. ... "

Lies mal die Kommentare in der sog. "seriösen Presse". Da sinken die Beamten (und die Bürokratie) immer tiefer.

Und ich behaupte mal (zum Nachdenken für die hoffungsvollen Jungbeamten 😁):

Die Politik wird sich der Wählermeinung nicht mehr lange entgegenstemmen können und wollen - vor allem, wenn jetzt die Sozialbeiträge wieder steigen.

Und die "unverschämt hohen Pensionen" - so die seriöse Presse, sollten die Dienstanfänger gleich mal vergessen.

Es sei denn, die Renten werden auf die Höhe der Pensionen angehoben, könnte ja sein 😂



Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6263 am: 30.06.2023 19:45 »
4 Jahre und 9 Monate ist sehr ordentlich.
Dann lieber wie Uli H. 30 Millionen hinterziehen und nur 3 Jahre und 3 Monate bekommen und nach 1,5 Jahren arrivederci sagen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6264 am: 30.06.2023 19:59 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/nachfrage-zur-vorfrage-anhebung-der-stufen-a4-a7-ist-dem-bmi-bei-der-erstellung-bewusst-gewesen-dass-damit

Abstandsgebot begründet sich aus dem Endgrundgehalt????

Inzwischen frage ich mich was der Typ den ganzen Tag säuft, dass der allen Ernstes so eine gequirlte Scheisse für alle nachvollziehbar im Internet postet.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6265 am: 30.06.2023 20:08 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/nachfrage-zur-vorfrage-anhebung-der-stufen-a4-a7-ist-dem-bmi-bei-der-erstellung-bewusst-gewesen-dass-damit

Abstandsgebot begründet sich aus dem Endgrundgehalt????

Inzwischen frage ich mich was der Typ den ganzen Tag säuft, dass der allen Ernstes so eine gequirlte Scheisse für alle nachvollziehbar im Internet postet.

Mutmaßlich die kastrierte Form von dem, was in den Ministerien/Kanzleramt so im Tagespunsch landet. Serviert werden dürfte das Ganze von einem glitzernden Einhorn aus einer rosaroten Schüssel.

Gickgack

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6266 am: 30.06.2023 21:46 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/nachfrage-zur-vorfrage-anhebung-der-stufen-a4-a7-ist-dem-bmi-bei-der-erstellung-bewusst-gewesen-dass-damit

Abstandsgebot begründet sich aus dem Endgrundgehalt????

Inzwischen frage ich mich was der Typ den ganzen Tag säuft, dass der allen Ernstes so eine gequirlte Scheisse für alle nachvollziehbar im Internet postet.

Mutmaßlich die kastrierte Form von dem, was in den Ministerien/Kanzleramt so im Tagespunsch landet. Serviert werden dürfte das Ganze von einem glitzernden Einhorn aus einer rosaroten Schüssel.

Jetzt seid mal nicht so hart zu dem armen Mann...
Für ein lumpiges Gehalt eines parl. StS von summa summarum 22 K kann man jetzt echt nicht zu viel erwarten.
Ich vermute, er fühlt sich sogar unterbezahlt für das was er an Weisheiten zum Besten gibt.. womit wir irgendwie mal wieder bei Dunning-Kruger wären... ;D

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6267 am: 01.07.2023 09:58 »

Jetzt seid mal nicht so hart zu dem armen Mann...
Für ein lumpiges Gehalt eines parl. StS von summa summarum 22 K kann man jetzt echt nicht zu viel erwarten.
Ich vermute, er fühlt sich sogar unterbezahlt...

Ich glaube ehrlich gesagt, dass er sich, wie so viele Beamte in seiner Generation, überbezahlt fühlt und deswegen unser Thema auch so augenzwinkernd bearbeitet.

Der Verweis darauf, dass das BVerfG, eine Ämterstreichung vorgesehen habe ist wirklich dreist. Das BVerfG schreibt zunächst mal davon, dass eine neue, konsistente Besoldungssysthematik mit neuem Ausgangspunkt zu bestimmen ist, wenn nach bisheriger Besoldung weite Teile der Tabelle hinter dem Mindestabstand zurückbleiben.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6268 am: 01.07.2023 10:20 »
Aber mal ganz ehrlich was soll Herr Saathoff denn schreiben. Er sitzt mit in der Leitung des BMI und wird bestimmt nicht gegen den Minister schießen und muss den Mist der vom Minister, dem BMF oder sonst wem kommt verteidigen. Er wird zu 100 Prozent wissen, was richtig ist und was nicht, bloß kann er es in seiner Position und Funktion nicht offen äußern. Ein General sollte auch keine Kritik äußern, denn sonst ist edeka mit einstweiligen Ruhestand. Das ist auch der Grund, wieso ein General sich erst im Ruhestand kritisch äußert. Ob Heer Saathoff nun was sagt oder seine 100 Prozent bei Abgeordnetenwatch behalten will oder in China ein Sack Reis umfällt hat denselben Effekt. Er kann und darf sich nicht kritisch äußern. Man müsste mal abends in einer Bierrunde mit ihm reden...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6269 am: 01.07.2023 10:26 »

Jetzt seid mal nicht so hart zu dem armen Mann...
Für ein lumpiges Gehalt eines parl. StS von summa summarum 22 K kann man jetzt echt nicht zu viel erwarten.
Ich vermute, er fühlt sich sogar unterbezahlt...

Ich glaube ehrlich gesagt, dass er sich, wie so viele Beamte in seiner Generation, überbezahlt fühlt und deswegen unser Thema auch so augenzwinkernd bearbeitet.

Der Verweis darauf, dass das BVerfG, eine Ämterstreichung vorgesehen habe ist wirklich dreist. Das BVerfG schreibt zunächst mal davon, dass eine neue, konsistente Besoldungssysthematik mit neuem Ausgangspunkt zu bestimmen ist, wenn nach bisheriger Besoldung weite Teile der Tabelle hinter dem Mindestabstand zurückbleiben.

Zu seiner Verteidigung muss man in dem Fall sagen: er ist definitiv überbezahlt. So wie viele anderen auch. Nur hilft das den Unteren eben nichts.