Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088054 times)

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7305 am: 20.09.2023 09:11 »
Die AFD ist bundesweit schon bei 23% - weiter so!

Die Bundesregierung will folgendes in 2024 umsetzen:
- Erhöhung der CO2 Abgabe
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Öl und Gas
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes im Gaststättengewerbe
- weitere Erhöhung des Bürgergeldes um 12% Netto
- Streichung des versprochenen Klimageldes
- Nichteinführung der amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte und deren Familien
- fast Verdopplung der LKW Maut, was die Infaltion weiter nach oben treibt (höhere Lebensmittelpreise)
- ausufenernde Migration

Nächstes Jahr wird man in Sachsen, Thüringen und Brandenburg klar stärkste Partei, ich tippe in Thüringen sogar auf die absolute Mehrheit!

Und dann haben wir eine feste Staatskrise Leute die sich gewaschen hat, wo Alle Verlierer sein werden, auch wir Beamte!

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7306 am: 20.09.2023 09:17 »
Musste heute morgen in der Rheinischen Post das die Landesregierung NRW das 49 Euro Ticket nicht bezuschusst weil das im Besoldungsgesetz nicht vorgesehen ist.
Hmm, auf einmal interessiert es was im Gesetz vorgesehen ist ?
Es scheint doch auch nicht zu interessieren was in der Verfassung vorgesehen ist. 

Bin ja nur Bundesbeamter und konkret nicht betroffen, aber das zeigt mir sehr deutlich die Intention der Dienstherrn.
Ja wir haben die Gesetze zu beachten und wenn was darin nicht geregelt bzw untersagt ist, so ist das so.
Aber das gilt dann ebenso hinsichltich unserer Verfassung.
Wenn es ums sparen geh,t wissen unsere Dienstherrn was im Gesetz steht, aber wenn es  Mehrausgaben betrifft so wird selbst die Verfassung und entsprechende Rechtsprechung ignoriert.
Aber was errege ich mich, das scheint ja nunmehr Grundtenor aller Dienstherrn zu sein.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7307 am: 20.09.2023 09:17 »
Ach unsere "Verbrecherin" Nancy wird heute im Innenausschuss aussagen und danach im Bundestag eine Fragestunde bestreiten, ich werde mir das Schauspiel mal ansehen!

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7308 am: 20.09.2023 09:28 »
Die AFD ist bundesweit schon bei 23% - weiter so!

Die Bundesregierung will folgendes in 2024 umsetzen:
- Erhöhung der CO2 Abgabe
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Öl und Gas
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes im Gaststättengewerbe
- weitere Erhöhung des Bürgergeldes um 12% Netto
- Streichung des versprochenen Klimageldes
- Nichteinführung der amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte und deren Familien
- fast Verdopplung der LKW Maut, was die Infaltion weiter nach oben treibt (höhere Lebensmittelpreise)
- ausufenernde Migration

Nächstes Jahr wird man in Sachsen, Thüringen und Brandenburg klar stärkste Partei, ich tippe in Thüringen sogar auf die absolute Mehrheit!

Und dann haben wir eine feste Staatskrise Leute die sich gewaschen hat, wo Alle Verlierer sein werden, auch wir Beamte!

Stimme dir zumindest in deinen Schlussfazit zu. Ganz Deutschland ist Verlierer wenn die Rechte mit den Nazis in ihren Reihen wieder an die Macht kommt.
Was einzelne Punkte angeht, sehe ich das differenziert.
Z.B. die CO2 Abgabe, das wir einen Klimaproblem haben müsste mittlerweile dem Dümmsten aufgefallen sein und leider ist die immer noch steigende Verbrennung von fossilen Energieträgern ein wesentlicher Faktor. Es geht leider nur über marktwirtschaftliche Ansätze den Verbrauch zu senken. Von daher halte ich die CO2 Abgabe für ein geeignetes Instrumentarium.
Im Grunde trifft das gleiche auf die MWSt auf Oel und Gas zu. Die subventionierten Preise führen zum einen nicht dazu dass die Preise sinken und zum anderen setzt dies keinen Anreiz den Verbrauch zu senken und nur das sollte das Ziel sein.
Die Erhöhung des Bürgergeldes sehe ich auch skeptisch.

IN einem hast du allerdings recht wenn man sich im Bekanntenkreis umhört, all die Massnahmen der BReg so unvermeidlich oder sinnvoll sie im Einzelfall auch sein mögen, stossen auf immer mehr Ablehnung und entsprechende Trotzreaktion und das führt leider dazu das Menschen die rechte Brühe wählen.

Machen wir uns nicht vor ein Politkwechsel in die rechte Ecke wird auch keine Lösungen bringen. Sieht man deren Programme so bieten die leider in keinem Fall Alternativen zu den derzeit getroffenen und beabsichtigten Massnahmen, auch wenn das Wort Alternative im Parteinamen steht.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7309 am: 20.09.2023 09:35 »
Hallo Bundi,

ja die AFD ist nicht wählbar, aber Sie ist für die Menschen die einzige Möglichkeit, Ihren Protest gegen diese Ampel Vollpfosten zu artikulieren.

Mein Herz schlägt sowieso links und daher hoffe ich auf Sarah Wagenknecht und deren neue Partei, da überlege ich mir sogar, dort mitzumachen!

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 413
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7310 am: 20.09.2023 09:37 »
Manchmal weiss ich echt nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll. Wenn man sich den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
BBVAnpÄndG 2023/2024 anschaut, ist auf Seite 45 ausgeführt:

Zitat
5. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung als dritte Prüfungsstufe
Die nach den Vorgaben des BVerfG in einem dritten Schritt vorzunehmende Prüfung, ob eine als verfassungs-widrig einzustufende Unteralimentation im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann, entfällt, da auf Bundesebene keine Anzeichen einer unzureichenden Unteralimentation festzustellen sind.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn keine Anzeichen einer Unteralimentation festzustellen sind, wieso wird dann an einem Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG gearbeitet?
Meiner Ansicht nach kann doch nur das eins gelten, entweder besteht die Verfassungswidrigkeit oder nicht und dazwischen gibt es meiner Meinung nach nichts. Wenn die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist, dann ist die Aussage auf Seite 45 falsch. Wäre die Alimentation aus Sicht des Besoldungsgesetzgebers verfassungsgemäß, so bräuchte man das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz nicht.
Was ist jetzt richtig?

Für mich klingt das ein wenig nach Pippi Lamgstrump.
Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt.


Interessante Zeit für die Beratung. Jetzt könnte man mal wieder spekulieren, warum diese Zeit angesetzt ist. Ich musste herzhaft schmunzeln als ich die Zeit gelesen habe.
Wir können ja mal Wetten abschliessen, wieviele Parlamentarier um die Zeit noch im Plenum sitzen.

Zitat
Bundestag berät Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung

 Liveübertragung: Freitag, 22. September, 2.20 Uhr

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (20/8291) vorgelegt, der am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals im Parlament beraten wird. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend überweisen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung soll der Innenausschuss übernehmen.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-de-bundesbesoldung-966106

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7311 am: 20.09.2023 10:29 »
Hallo Bundi,

ja die AFD ist nicht wählbar, aber Sie ist für die Menschen die einzige Möglichkeit, Ihren Protest gegen diese Ampel Vollpfosten zu artikulieren.

Mein Herz schlägt sowieso links und daher hoffe ich auf Sarah Wagenknecht und deren neue Partei, da überlege ich mir sogar, dort mitzumachen!

Service-Tweet:

Nein, die AfD ist keine Alternative, um es irgendjemanden "zu zeigen". Auch wenn es schmerzt, kann man seine Stimme beim kleinsten gemeinsamen Nenner einer tatsächlich demokratischen Partei abgeben.

Sarah W. ist nicht links, eine mögliche Partei ist nicht links, sie schließt eher die Lücke zwischen links und rechts am unteren Ende des Hufeisens.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7312 am: 20.09.2023 10:32 »
@ Unkown

Und gleichzeitig wird auf Seite 44 oben folgende Aussage getroffen:

„Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch den in der Ressortabstimmung befindlichen Gesetzentwurf
zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften (BBVAngGE) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum
Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der
Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“


Die wissen anscheinend selber nicht ob das Gesetz verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.  ::)

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7313 am: 20.09.2023 10:37 »
@unknown


Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn keine Anzeichen einer Unteralimentation festzustellen sind, wieso wird dann an einem Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG gearbeitet?“

Das was noch niemand aufm Schirm hat, wird eintreten.

Das entsprechende Angemessenheitsgesetz wird nur für einen bestimmten Zeitraum gelten; z.B. 01.01.2021 (siehe Rundschreiben BMI hinsichtlich der Widersprüche) bis zum 29.02.2024. Danach wird das Anpasdungsgesetz mit neuen Tabellen gelten und alles ist wieder tutti..
Jetzt mal kurz skizziert.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7314 am: 20.09.2023 10:38 »
@Unknown

Nur kurz zum Bundestag. Die Tagesordnungspunkte werden häufig noch geändert. Übliches Geschacher zwischen den Fraktionen. Manche Themen werden noch gestrichen.

Ich denke nicht, dass von 2:20 bis 2:50 die Anpassung der Bundesbesoldung besprochen wird. Aber als letzter Tagesordnungspunkt lässt es schon mal viel blicken.

Hier mal morgen schauen, wie sich die TOP von 28 auf xx vermindern:
https://www.bundestag.de/tagesordnung

Aloha

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 156
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7315 am: 20.09.2023 10:38 »
@ Unkown

Und gleichzeitig wird auf Seite 44 oben folgende Aussage getroffen:

„Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch den in der Ressortabstimmung befindlichen Gesetzentwurf
zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften (BBVAngGE) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum
Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der
Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“


Die wissen anscheinend selber nicht ob das Gesetz verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.  ::)

Das ist schlicht Doppeldenk in Reinform, sowas versteht man aber erst nach einigen Jahren im Ministerium: Es ist verfassungskonform UND verfassungswidrig.  :o

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7316 am: 20.09.2023 10:43 »
@ Unkown

Und gleichzeitig wird auf Seite 44 oben folgende Aussage getroffen:

„Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch den in der Ressortabstimmung befindlichen Gesetzentwurf
zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften (BBVAngGE) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum
Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der
Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“


Die wissen anscheinend selber nicht ob das Gesetz verfassungskonform oder verfassungswidrig ist.  ::)

Das ist schlicht Doppeldenk in Reinform, sowas versteht man aber erst nach einigen Jahren im Ministerium: Es ist verfassungskonform UND verfassungswidrig.  :o

Es ist quasi Schröderingers Katze. Wissenschaft in Reinform. Das ist der Beweis, es sind doch Genies am Werk - der Masterplan ist da, alles wird gut.

Ergänzung: Mutti hatte Recht!

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7317 am: 20.09.2023 10:49 »
Zitat

Es ist quasi Schröderingers Katze.

Schrödingers Alimentation. Solange das BVerfG nicht (abschließend) in die BlackBox Alimentation hineingeschaut hat, ist diese sowohl verfassungsgemäß als auch verfassungswidrig.

Knarfe1000

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7318 am: 20.09.2023 10:54 »
Die AFD ist bundesweit schon bei 23% - weiter so!

Die Bundesregierung will folgendes in 2024 umsetzen:
- Erhöhung der CO2 Abgabe
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Öl und Gas
- Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes im Gaststättengewerbe
- weitere Erhöhung des Bürgergeldes um 12% Netto
- Streichung des versprochenen Klimageldes
- Nichteinführung der amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte und deren Familien
- fast Verdopplung der LKW Maut, was die Infaltion weiter nach oben treibt (höhere Lebensmittelpreise)
- ausufenernde Migration

Nächstes Jahr wird man in Sachsen, Thüringen und Brandenburg klar stärkste Partei, ich tippe in Thüringen sogar auf die absolute Mehrheit!

Und dann haben wir eine feste Staatskrise Leute die sich gewaschen hat, wo Alle Verlierer sein werden, auch wir Beamte!
Kleine Änderung, ansonsten volle Zustimmung. Wobei ich staatliche Eingriffe zum Klimaschutz teilweise auch befürworte. Aber das gehört hier eher nicht hin.

haloeris

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7319 am: 20.09.2023 11:26 »
Zitat
Das ist schlicht Doppeldenk in Reinform, sowas versteht man aber erst nach einigen Jahren im Ministerium: Es ist verfassungskonform UND verfassungswidrig.  :o

Wenn wir mal alle ehrlich sind, wußten wir doch alle wieso man das Ergebnis des Tarifstreits abwartet. Jetzt besteht wahrscheinlich keine Unteralimentation mehr. Wenn die jedoch glauben, dass wir uns das gefallen lassen, dann sollen die das mal durchziehen, dass man jetzt gar nichts anpasst.

Die Unteralimentation bestand jedoch vor dem Tarifstreit und eigentlich gehört die Erhöhung des Tarifstreits auf die Rückwirkende verfassungsgemäße Besoldungstabelle, die ja sehr wahrscheinlich 2030 kommen wird. Ich sag ja.....ich verzichte auf alles für das Grundrecht des Streikens, da der Dienstherr auch auf seine Fürsorgepflicht keinen Wert legt und Katz und Maus mit "seinen" Beamten spielt.