Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437557 times)

Dean

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #45 am: 24.10.2020 20:09 »
... und macht die wichtigen Entgeltgruppen attraktiv, in denen Bewerber fehlen.


Nur mal so interessenhalber,....
Welche Entgeltgruppen sind denn wichtiger als die anderen ?  :o
Diejenigen in denen die Stellen nicht besetzt werden,
sinnvoller wäre es aber natürlich nicht die Entgeltgruppen, sondern Entgeltordnung oder die Möglichkeiten der Zulagen zu verbessern.

Zulagen wären wie du schreibst die bessere Alternative. Sonst würde unter Umständen die E6 plötzlich extrem Hoch. Dort wurde über 4 Jahre ein Glasbläser gesucht und es gab keine Bewerbung. Kann natürlich nicht verallgemeinert werden.

Sozialarbeiter

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #46 am: 24.10.2020 20:26 »
Nächster Versuch :)

Gleichbehandlung wäre ja, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Mithin kann das nicht gemeint sein.

Ich stelle einfach mal die Hypothese auf, dass doch die "unterlassene Gleichbehandlung" gemeint ist.
Allerdings nicht hinsichtlich der Betrachtung des "Status" verbeamteter Lehrer vs. angestellter Lehrer,  sondern hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und regelhaft auszuübenden Tätigkeit.
So werden möglicherweise zwei Lehrer mit dem selben Aufgabengebiet (vergleichbare Klassenstufen, Klassengrößen, zu unterrichtende Schulfächer, Schulform, gleiche "Unterrichtsqualität") ungleich behandelt.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Lothar57

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #47 am: 24.10.2020 20:28 »
Wichtig wäre vor allem das Schließen der diversen Gerechtigkeitslücken zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten.
Das heißt z.B. auf jeden Fall:
  • endlich stufengleiche Höhergruppierung. Ehrgeiz und Fleiß dürfen nicht unterschiedlich bewertet werden.
  • Paralleltabelle A12 = E12 (gilt für Lehrer/innen)

Diese Liste könnte man noch weiter verlängern.

Ergänzung: Das bedeutet natürlich auch die Rückgängigmachung von bisher erlittenen Stufenverlusten nach Höhergruppierungen. Statt des bisher gezahlten Garantiebetrages muss mindestens die nächsthöhere Stufe gewährt werden.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #48 am: 24.10.2020 20:38 »
Nächster Versuch :)

Gleichbehandlung wäre ja, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Mithin kann das nicht gemeint sein.

Ich stelle einfach mal die Hypothese auf, dass doch die "unterlassene Gleichbehandlung" gemeint ist.
Allerdings nicht hinsichtlich der Betrachtung des "Status" verbeamteter Lehrer vs. angestellter Lehrer,  sondern hinsichtlich der übertragenen Aufgaben und regelhaft auszuübenden Tätigkeit.
So werden möglicherweise zwei Lehrer mit dem selben Aufgabengebiet (vergleichbare Klassenstufen, Klassengrößen, zu unterrichtende Schulfächer, Schulform, gleiche "Unterrichtsqualität") ungleich behandelt.

Also handelt es sich um Ungleiches, so daß die Gleichbehandlung es erforderte, beides ungleich zu behandeln. So wie zwei tarifbeschäftigte Lehrer mit selbem Aufgabengebiet in unterschiedlichen Stufen der Entgelttabelle.

Padre

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #49 am: 25.10.2020 18:41 »
Gibt es irgendwelche Erkenntnisse dazu, daß organisierte AN eine höhere Streikbereitschaft hätten als freie AN?

Habe mir mal spaßeshalber die Jahressonderzahlung angesehen. Vielleicht interpretiere ich da auch zu viel hinein, sehe jedoch, dass die AN ab E11 < 50 % beziehen. Könnte daran liegen, dass die Gewerkschaft da vielleicht eine Mitgleidergruppen mehr berücksichtigt hat? Ist jedoch rein Spekulativ.  :-\

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/


Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #50 am: 25.10.2020 18:49 »
Und das hat jetzt was mit meiner Aussage zu tun?

Padre

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #51 am: 25.10.2020 19:44 »
Zitat
Die Frage bleibt dennoch, wenn HomeOffice als Tarifrecht erstreikt wird, wie eine Reinigungskraft oder ein Maschinenführer das machen soll? Diese Einkommensgruppen sind die, die in einem Streikfall am besten Organisiert sind (die meisten Mitglieder in der Gewerkschaft sind in den Einkommengruppen bis 9).

Sollte jemals ein Recht auf Homeoffice - ob per Gesetz oder per Tarifvertrag - kommen dann wird es ein eingeschränktes Recht sein.

Nämlich eingeschränkt auf die Fälle in denen keine Gründe dem entgegensprechen.

Und dieses Recht gibt es schon heute in eingeschränkter Form für Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung / Gleichstellung.

Nur weil man für eine Personengruppe Verbesserungen ermöglicht bedeutet das nicht, dass man an anderer Stelle kompensieren muss.

Das Beispiel mit "1 Tag frei für jeden Tag den andere Homeoffice machen dürfen" wäre zb ein Fall der sogar extrem über "kompensieren" hinausgeht.

Letztlich würden alle davon profitieren wenn diejenigen die Homeoffice machen könnten dies auch tun.

Straßen und ÖPNV würden entlastet, Umweltschäden reduziert, Bürofläche würde frei und zusätzlich weisen Mitarbeiter im Homeoffice signifikant weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten auf.

Bevor man ans Kompensieren geht sollte man meiner Meinung nach zuerst einmal in allen Bereichen alles an Erleichterungen ermöglichen was wirtschaftlich Sinn macht.

Die Gründe einer Ablehnung werden sicherlich dann vor Gerichte entschieden.
Gibt es wissenschaftlich basierte Erkenntnis, das Mitarbeiter im HomeOffice weniger Krank sind? Deine These HomeOffice = weniger Krank gilt dann auch für meinen Beispiel Pfleger, oder?  ;)

Vielleicht ist HomeOffice kurfristig "gesünder", jedoch sind die Langzeitfolgen noch nicht auf dem Schirm, es gibt mahnende und kontroverse Stimmen. Auch im HomeOffice (Telearbeit) gilt die ArbStättV und ob daheim wirklich jeder die Verordnung erfüllt?

https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/pruefers-kolumne-das-homeoffice-macht-krank/25684340.html?ticket=ST-3517054-HNNTeJXHcVo94VXHpYhz-ap2
https://www.spiegel.de/start/homeoffice-warum-leiden-einige-waehrend-andere-gluecklicher-sind-als-zuvor-a-ed9b0772-c543-43e9-8996-eb59a79f8898

Wenn jemand kein Homeoffice macht und der Pfleger wie in meinem Beispiel genannt schwere körperliche Arbeit leistet, warum soll dieser nicht ein Tag im Monat frei bekommen? Wäre ein halber oder ein viertel Tag auch überkompensiert oder soll er garnichts bekommen? Man muß nicht kompensieren, es wäre jedoch schön wenn man diese Berufgruppen berücksichtigt. Das die Ausgestaltung schwer wird ist klar jedoch nicht unmöglich. Es ist ja auch nur ein Vorschlag für die Verhandlungen. Corona zeigt uns, dass die Arbeitswelt von morgen eine andere wird.

Im IGM gibt auch etwas, das nennt sich T-Zug.
https://www.igmetall-bbs.de/fileadmin/user/Dokumente/2019/Flyer_WahloptionBBS_T-ZUG.pdf
Hat zwar nichts mit HomeOffice zu tun, jedoch wird im HomeOffice gerne der Begriff Familie und Beruf erwähnt.
Wer sich das mit dem T-Zug genauer ansieht, stellt sehr schnell fest, das 8 freie Tage mehr als 27,5 % Gehalt (Monatsentgelt) entsprechen können. Die Mitarbeiter die die Kriterien nicht erfüllen, erhalten "nur" 27,5 %.

Erleichterungen einführen die Wirtschaftlich sinn ergeben ist gut. Jedoch wird es in vielen Bereichen wie die Hochschule, Schulen, Museen, Theater oder Pflegeinrichtung sicherlich sehr schwer. Viele Dienstleistungen an der Gesellschaft sind "unwirtschaftlich".

AndreasG

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #52 am: 25.10.2020 20:06 »
Lass doch einfach mal den Pfleger raus.

Wieviel Arbeitsleistung erbringt denn ein Pfleger im Homeoffice? Das ist 0.

Im Gegensatz dazu erledigt der Büromitarbeiter im Homeoffice seine Arbeit.

Warum sollte also ein Pfleger oder ein anderer Arbeitnehmer einen Tag frei bekommen nur weil ein Büromitarbeiter einen Tag homeoffice macht. Also seine Arbeit erledigt.

Das macht 0 Sinn.

Wurden denn andere Berufsgruppen "kompensiert" nur weil einige "Hitzepausen" oder "Lärmpausen" bekamen?



Padre

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #53 am: 25.10.2020 20:29 »
Und das hat jetzt was mit meiner Aussage zu tun?
Das ist eine Anwort auf deine Frage zu meinem Post.

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #54 am: 25.10.2020 20:35 »
Nein, ich fragte nach Erkenntnisse dazu, daß organisierte AN eine höhere Streikbereitschaft hätten als freie AN. Deine Ausführungen stehen in keinerlei Zusammenhang zu dieser Frage.

Padre

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #55 am: 25.10.2020 21:08 »
Lass doch einfach mal den Pfleger raus.

Wieviel Arbeitsleistung erbringt denn ein Pfleger im Homeoffice? Das ist 0.

Im Gegensatz dazu erledigt der Büromitarbeiter im Homeoffice seine Arbeit.

Warum sollte also ein Pfleger oder ein anderer Arbeitnehmer einen Tag frei bekommen nur weil ein Büromitarbeiter einen Tag homeoffice macht. Also seine Arbeit erledigt.

Das macht 0 Sinn.

Wurden denn andere Berufsgruppen "kompensiert" nur weil einige "Hitzepausen" oder "Lärmpausen" bekamen?
Es sind Vorschläge und Wünsche für die Tarifverhandlungen 09/2021 und ein Anlehnung ist der T-Zug der IGM.

Hitzepause und Lärmpause ist doch durch das Arbeitstättenverordnung geregelt, kann mich aber auch irren  ???. Wenn Du jedoch da eine Ungerechtigtkeit siehst, also eine Kompensation wünscht, dann nehme schlage doch eine "Bildschirmpause" für Büroarbeit vor. Die Augen für ein Paar Minuten (z. B. 5 Minuten je Stunden) entlasten ist bestimmt nicht verkehrt, Bildschirmarbeit macht u. a. nachweislich die Augen kaputt.  8)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-362007/harte-arbeit-fuer-die-augen/

Du hast sogar das Argument gebracht, das HomeOffice Zitat: [/quote]... Bürofläche würde frei...
Zitat
Ergo die Reinigungkraft wird vielleicht in Zukunft Arbeitslos weil der Arbeitgeber Büroflächen verkauft, schließt etc., wenn in in Tarifverhandlungen geht, stellt die Gewerkschaft eine Wunschliste zusammen in dem soweit es geht die alle Mitglieder einen nutzen haben. Einen Feierabendapplaus halte ich (meine Meinung) für Brotlos.  ;)

Null Sinn, ist kein Argument. Für den Arbeitgeber ist jeder Forderung der Arbeitnehmer NullSinnig.

Arno-Nühm

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #56 am: 26.10.2020 07:36 »
Schaut euch einfach den aktuellen Abschluss von Bund und Kommunen und somit die "Wertschätzung" des AG's gegenüber seiner AN an...

Ihr könnt euch noch so viel für die Tarifverhandlung 2021 wünschen, am Ende kommt noch weniger als beim TVÖD rum - 100%ig!

dhsg

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #57 am: 26.10.2020 08:54 »
Erhöhung der Tabellenentgelte ab 01.06.2021:
50- Euro mehr für E1-E8
100- Euro mehr für E9a - E12
150,- Euro mehr für E13 - E15

Änderung der JSZ von % in Festbeträge:
1500 für E1-E8
2000 für E9a - E12
2500 für E13 - E15

Neuregelung von Höhergruppierungen:
Stufengleiche Höhergruppierung inkl. Abschaffung der Garantiebeträge.

Einheitliche Arbeitszeit:
40 WoStd. in allen Bundesländern.

Laufzeit:
18 Monate

Entgeltordnung:
Überarbeitung der EGO insb. im Hinblick der bisherigen Regelungen zu den persönlichen Tatbestandsvoraussetzungen. Überprüfung ob insb. im "besonderen Teil" die Eingruppierungen noch der Wirklichkeit im Hinblick auf den Bewerbermarkt entsprechen.

Sonstiges:
Einführung eines kostenlosen Beschäftigtentickets

Spid

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #58 am: 26.10.2020 09:34 »
Warum soll die Wochenarbeitszeit in einigen Ländern erhöht werden?

dhsg

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #59 am: 26.10.2020 09:57 »
Weil nichts dagegen spricht, bei einheitlicher Bezahlung auch eine einheitliche Wochenarbeitszeit zu vereinbaren.

Eine Angleichung auf dem Niveau von S.-H. halte ich allerdings für nicht durchsetzbar.

Das Zustandekommen (muss hier wahrscheinlich nicht mehr erläutert werden) der Unterschiede in der Wochenarbeitszeit halte ich seit der Einführung des TVL für Quatsch.