Es geht nicht um die Frage, wer der bessere Beamte ist. Sondern darum, dass der Beamte Rechten, Pflichten und Einschränkungen unterliegt, die ihn vom Arbeitnehmer erheblich unterscheiden. Diese sind miteinander eng verknüpft und sollten nicht infrage gestellt werden, sofern man nicht das Berufsbeamtentum in Gänze hinterfragen möchte.
Es war grundfalsch von dir, als Reaktion auf die wahrscheinlich verfassungswidrige Besoldung eine Dienstpflichtverletzung vorzuschlagen und das hast du ja anscheinend jetzt auch kapiert. Insofern war die Diskussion hilfreich.