Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 95034 times)

derSchorsch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Ich habe ja ohne RA Klage eingereicht und am Wochenende den Brief vom Gericht bekommen. Dort wurden für die Berechnung 5000€ angesetzt.

Wird in dem Brief auch eine Frist für die Klagebegründung genannt?

qou

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
" Weiter werden Sie gebeten, die Klage binnen 6 Wochen zu begründen, sofern das Verfahren nicht ruht."

phili

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Ich habe ja ohne RA Klage eingereicht und am Wochenende den Brief vom Gericht bekommen. Dort wurden für die Berechnung 5000€ angesetzt.

Wird in dem Brief auch eine Frist für die Klagebegründung genannt?

Bei mir bisher nicht. Das mag daran liegen, dass die Klage vlt. erst an den Beklagten weitergeleitet wurde und der dann entscheiden darf, ob es wie vorgeschlagen ruht? Oder wollen die erst das Geld auf dem Konto haben bevor weitere Briefe geschrieben werden....

eros

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Auch ich hatte am Freitag meinen Gelben im Kasten......
Ist echt widerlich das dann alle klagen müssen um kein Geld zu verlieren wenn BY dann von einem Gericht dazu verdonnert wird hier nachzubessern, oder habe ich das Falsch verstanden?

gibt es einen Muster thread oder wie sollte man nun genau vorgehen. Bin hier etwas unbeholfen und habe bauchschmerzen das Geld direkt zu versenken, also an der Front die 500 Euro Klagekosten und dann den Rest.

Gibt es eine Übersicht über was für Kosten ich im günstigsten Falle denn überhaupt bekäme?

Kreuzschiene

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Noch widerlicher ist es aber, einfach nix zu machen. Was glaubt ihr, wie sich hier im Amt die Kollegen grün und blau ärgern, die 2017 keinen Widerspruch einlegten, da sie der Meinung waren, wenn sich rausstellt, dass die Alimentation unrechtmässig ist, dann bekommt man das schon nachbezahlt. Der Unterschied machte am langen Ende 12.000€ aus. Haben und nicht haben. Von diesen 12.000€ Nachzahlung leiste ich mir aktuell das Klagen auf eigene Faust. Mal sehen, wie weit ich komme.

Arwen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Hallo Kreuzschiene,
kannst du bezüglich der Nachzahlung hinsichtlich des Zeitraums und der monatl. Summen noch etwas konkreter werden.
In meinem Klageverfahren wird gerade für 9 Jahre die Nachzahlung fürs 3. Kind errechnet.
Gruß Arwen

Allgäuer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Noch widerlicher ist es aber, einfach nix zu machen. Was glaubt ihr, wie sich hier im Amt die Kollegen grün und blau ärgern, die 2017 keinen Widerspruch einlegten, da sie der Meinung waren, wenn sich rausstellt, dass die Alimentation unrechtmässig ist, dann bekommt man das schon nachbezahlt. Der Unterschied machte am langen Ende 12.000€ aus. Haben und nicht haben. Von diesen 12.000€ Nachzahlung leiste ich mir aktuell das Klagen auf eigene Faust. Mal sehen, wie weit ich komme.

Bei mir ist es fast genauso, nur habe ich noch meine RVS bemüht.

Man muss aber auch ehrlich sagen, die 12.000€ waren brutto und die Umstände waren damals doch etwas entspannter. Damals war ich 0,0 im Thema. Ein Kollege legte mir den WS vor, ich unterschrieb und habe mir danach nie wieder Gedanken gemacht. Da war nix mit Klage o.ä..

Ungeachtet dessen empfinde ich die jetzigen Chancen nicht schlechter - aber der Weg ist steiniger! Zumindest besteht in Bayern nun die Möglichkeit zu klagen (die Kollegen vom Bund z.B. warten noch immer auf eine Entscheidung/Ablehnung der WS). Zusammenfassend kann schon jetzt gesagt werden, dass ca. 500€ Gerichtskosten auf einen zu kommen (Streitwert wurde nun schon öfter auf 5.000€ festgelegt). Wer keinen Anwalt hat, muss die Klageschrift selber aufsetzen. Hier im Forum sind aber bereits die wichtigsten Themen besprochen worden. Zudem habe ich gehört, dass die meiste Anzahl an Klagen am VG München eingegangen sind und dass deshalb, zumindest am VG Augsburg, die Verfahren wahrscheinlich ausgesetzt werden.

@Arwen
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2019 gab es ab dem dritten Kind höhere Nachzahlungen. Waren im Monat ca. 320€/Kind (hab meine Bezügemitteilung gerade nicht zur Hand). Wichtig war, dass im Jahr 2017 der WS am LfF eingegangen war. Aber erzähl mal von deinem Klageverfahren...

Arwen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Hi Allgäuer ,
danke für die Antwort. Reicht vollkommen aus.
Ich bin seit 8 Jahren in Nds. in Pension und war aber bis 2018
 noch für 3 Kinder kindergeldberechtigt.
Ich habe seit 2005 gegen meine Besoldung/amtsangemessene Alimentation Widerspruch eingelegt,  aber bis 2009 nur gegen den Wegfall der Sonderzuwendung. Also umsonst Auch habe ich nie explizit den Kinderzuschlag fürs 3.Kind erwähnt.
Die habe ich jetzt vor dem zuständigen VG durchgesetzt. Trotz RSV habe ich mich selbst vertreten.Die Berichterstatterin sieht das 3. Kind mit den Widersprüchen erfasst.
Gruß Arwen
 

Benerl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo!

Ich habe für 2023 Widerspruch gegen meine Besoldung eingelegt und um Ruhendstellung gebeten, am Wochenende dann das gelbe Kuvert im Postfach. Sehr schade, das im hochgelobten Bayern Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinanderklaffen.
Dann, für mich als Techniker, doch der Graus mit der Klage, erstmal ohne Rechtsvertretung.

Ist die Plattform für die Klageschwarmintelligenz noch am Start?

Liebe Grüße und verzeiht bitte einem Neuling Anfangsfehler.  :)

Surfer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Hallo Zusammen,

sind hier den auch Kollegen aus Unterfranken, welche Ihre Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg einreichen dürfen?

LG

Kreuzschiene

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Dem Hörensagen nach führt der Landesverband Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft auf eigene Rechnung fünf Musterklagen. In allen fünf Fällen geht es um die in Bayern erfolgte Abkehr vom „Alleinverdienerprinzip“ bei der Beamtenbesoldung, also die fiktive Berücksichtigung von Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin bei der Festsetzung der Tabellenbeträge für die Besoldung.

derSchorsch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Dem Hörensagen nach führt der Landesverband Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft auf eigene Rechnung fünf Musterklagen. In allen fünf Fällen geht es um die in Bayern erfolgte Abkehr vom „Alleinverdienerprinzip“ bei der Beamtenbesoldung, also die fiktive Berücksichtigung von Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin bei der Festsetzung der Tabellenbeträge für die Besoldung.

Meinst du die DPolG Bayern oder GdP Bayern? Oder einen anderen Verband/Gewerkschaft?

Sind noch weiter "Musterklagen" anderer Verbände aus Bayern bekannt?

Allgäuer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Gestern habe ich den Beschluss vom VG Augsburg erhalten, dass das Ruhen des Verfahrens angeordnet wurde. Wie geschrieben, sind bereits mehrere Verfahren in München anhängig.
« Last Edit: 08.05.2024 08:02 von Allgäuer »

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 864
Wie sieht es eigentlich mit Prozesszinsen beim Ruhen des Verfahrens aus?

Allgäuer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Ich habe meiner RA´in den Text von Dir übersandt. In wie weit eine Klageerweiterung gemacht wurde kann ich leider nicht beurteilen. Sie bedankte sich nur für den Text und das war´s. Allerdings habe ich auch nicht weiter nachgehakt...