Noch widerlicher ist es aber, einfach nix zu machen. Was glaubt ihr, wie sich hier im Amt die Kollegen grün und blau ärgern, die 2017 keinen Widerspruch einlegten, da sie der Meinung waren, wenn sich rausstellt, dass die Alimentation unrechtmässig ist, dann bekommt man das schon nachbezahlt. Der Unterschied machte am langen Ende 12.000€ aus. Haben und nicht haben. Von diesen 12.000€ Nachzahlung leiste ich mir aktuell das Klagen auf eigene Faust. Mal sehen, wie weit ich komme.
Bei mir ist es fast genauso, nur habe ich noch meine RVS bemüht.
Man muss aber auch ehrlich sagen, die 12.000€ waren brutto und die Umstände waren damals doch etwas entspannter. Damals war ich 0,0 im Thema. Ein Kollege legte mir den WS vor, ich unterschrieb und habe mir danach nie wieder Gedanken gemacht. Da war nix mit Klage o.ä..
Ungeachtet dessen empfinde ich die jetzigen Chancen nicht schlechter - aber der Weg ist steiniger! Zumindest besteht in Bayern nun die Möglichkeit zu klagen (die Kollegen vom Bund z.B. warten noch immer auf eine Entscheidung/Ablehnung der WS). Zusammenfassend kann schon jetzt gesagt werden, dass ca. 500€ Gerichtskosten auf einen zu kommen (Streitwert wurde nun schon öfter auf 5.000€ festgelegt). Wer keinen Anwalt hat, muss die Klageschrift selber aufsetzen. Hier im Forum sind aber bereits die wichtigsten Themen besprochen worden. Zudem habe ich gehört, dass die meiste Anzahl an Klagen am VG München eingegangen sind und dass deshalb, zumindest am VG Augsburg, die Verfahren wahrscheinlich ausgesetzt werden.
@Arwen
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2019 gab es ab dem dritten Kind höhere Nachzahlungen. Waren im Monat ca. 320€/Kind (hab meine Bezügemitteilung gerade nicht zur Hand). Wichtig war, dass im Jahr 2017 der WS am LfF eingegangen war. Aber erzähl mal von deinem Klageverfahren...