Ich habe vom VG München den Eingang meiner Klage bestätigt bekommen und eine Frist von vier Wochen für die Klagebegründung erhalten. So weit so gut, aber zwei Dinge würden mich interessieren:
1) Hat jemand hier einen (erfolgreichen) Antrag auf Verlängerung der Frist für das Einreichen der Begründung eingereicht?
2) Die Kollegen, deren Klage ruhend gestellt ist. In welchem Schreiben habt ihr einen Antrag auf Ruhendstellung gestellt? Im Klageantrag oder der Klagebegründung? Und mit welcher Begründung habt ihr dies beantragt.
Viele Grüße
Ich hatte das Ruhen im Klageantrag beantragt. Das beklagte Landesamt für Finanzen hat zugestimmt. Im Einvernehmen wurde das Ruhen daher durch das VG angeordnet.
Ruf doch einfach mal an und frag den Rechtspfleger, ob du das Ruhen noch jetzt beantragen kannst. Mit dem Hinweis, dass dies bei anderen Verfahren auch erfolgt und als sinnvoll erachtet wird, um Aufwand zu ersparen.
Wenn dies nicht möglich ist, dann könntest du fragen, was erforderlich ist, um eine Verlängerung der Frist zu bekommen.
Aber ich denke, der Antrag auf Ruhen müsste auch "nachträglich" möglich sein. Kommt halt dann noch drauf an, was das zuständige Landesamt für Finanzen sagt, bzw. ob es zustimmt.
Vielleicht kannst du auch herausfinden, welche Verfahren in München verhandelt werden sollen. Das wäre ja für alle interessant.