Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 95032 times)

Kreuzschiene

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Dazu hätte ich jetzt auch eine Frage: kann man das Verfahren "ruhend stellen", ohne dass man die Klagebegründung dann einreichen muss?

derSchorsch

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Dazu hätte ich jetzt auch eine Frage: kann man das Verfahren "ruhend stellen", ohne dass man die Klagebegründung dann einreichen muss?

Für mein Verfahren wurde das Ruhen angeordnet.
Eine Aufforderung zur Abgabe einer Klagebegründung habe ich bisher nicht erhalten. Es wurde auch keine Frist genannt.
Bevor das Schreiben mit der Anordnung kam, ging ein anderes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung für die Gerichtskosten ein.
Weiß jemand, ob die auch für eine ruhendes Verfahren zu zahlen sind?

magnesior

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Weiß jemand, ob die auch für eine ruhendes Verfahren zu zahlen sind?

Ich habe hierzu nur was aus Niedersachsen gefunden. Orientiert man sich daran, gehe ich davon aus, dass du die Kosten trotz des Rubens zunächst zahlen musst.

In Klageverfahren werden die Gerichtsgebühren schon mit dem Eingang der Klageschrift bei Gericht fällig. Die Klägerin oder der Kläger hat die Gerichtsgebühren daher schon zu Beginn des Prozessverfahrens zu zahlen (Vorauszahlungspflicht). Hierzu erhält die Klägerin bzw. der Kläger eine Kostenrechnung. Wer am Ende tatsächlich die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Hat die Klage Erfolg, hat die Klägerin bzw. der Kläger in Höhe der zunächst gezahlten Gebühren einen Erstattungsanspruch.
Weiß jemand, ob die auch für eine ruhendes Verfahren zu zahlen sind?

Ozymandias

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Ja ist zu zahlen, einfach als Werbungskosten absetzen.

Kreuzschiene

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So, meine RSV hat mir nun eine Deckung erteilt.

Darf ich fragen, bei welcher RSV Du bist? Ich hab ja über die  Gewerkschaft eine Absage bekommen, aber meine Frau hat mich offenbar über sie auch bei der DEBEKA-RSV mit drinnen. Dort hab ich jetzt die Gerichtskosten eingereicht verbunden mit der Bitte um eine Deckungszusage.
Jetzt wollen die jede Menge Angaben haben.

Hat vielleicht zufällig jemand eine gute Zusammenfassung, das man für die RSV verwenden könnte?
Gerne auch per pn.

Danke.

foo

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Darf ich fragen, bei welcher RSV Du bist? I

HUK

magnesior

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Noch etwas zu der Haltung der Verbände... Ich hatte mal den BLLV angeschrieben, wie er die rechtliche Lage beurteilt. Die Antwort sieht folgendermaßen aus:

Sehr geehrter Herr XY,
die im Bayerischen Beamtenbund organisierten Verbände – dazu gehört u.a. auch die Polizeigewerkschaft und der BLLV – rufen nicht zu Widersprüchen auf.  Vor allem halten wir die Begründung der Widersprüche für nicht zielführend. Die Orientierung des Zuschlages an den Ortsklassen ist durchaus begründbar, da ja auch die Grundsicherung sich an den Wohngeldklassen orientiert und damit der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstand zur Grundsicherung auch außerhalb der Ortsklasse VII eingehalten ist.
Als Verband sehen wir keine Notwendigkeit, Einspruch einzulegen und rufen, wie schon beschrieben, deshalb auch nicht zu Einsprüchen auf. Trotzdem ist es natürlich jedem persönlich freigestellt, selbst Widerspruch einzulegen, wenn man sich durch die Neuregelung ungerecht behandelt fühlt.
Mit freundlichen Grüßen

Ozymandias

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Aus der Gewerkschaft austreten und in einen Kasperleverein eintreten, da hat man mehr davon.

algo86

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Ich habe nun auch die Deckungszusage meiner RSV erhalten und werde über Dr. Sojka Klage einreichen lassen.
Die RSV übernimmt lediglich nur die erweiterten Fahrkosten nicht, die die Anwältin hätte, da ich keinen spezialisierten Anwalt in Wohnortnähe gefunden habe.

Aber ich denke, dass es sowieso unwahrscheinlich ist, dass sie vor Ort zu einem Gerichtstermin muss.
Wahrscheinlich wird auch bei mir das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden.

eros

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Ich hätte da mal eine Verständnisfrage:

1. Widerspruch
2. Ablehnung des Widerspruchs
3. Klage erheben und Ruhenstellen (falls das Gericht mitspielt)

was kommt dann? warten, warten, warten auf was? Auf das Bundesverfassungsgericht? das hier eine alte Klage irgendwas bewirkt? Bei dem flickenteppich der gerade in jedem Bundesland erstellt wird ist doch so ein Urteil nur ein Urteil das für das Verurteilte Bundesland betrifft und nicht für alle.

Also meine Frage wie geht das Szenario eigentlich weiter?

baysys

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Habe mich gerade registriert. Habe schon einige Zeit hier als Gast mitgelesen und danke für die guten Informationen.  :)
Habe bei meiner Rechtschutzversicherung WGV auch die Zusage für die I. Instanz erhalten und habe Dr. Sojka beauftragt Klage einzureichen.
Zum Ruhen des Verfahrens meint Sie: "Aller Voraussicht nach werden wir das mit den Verfahren in Regensburg auch machen." Für mich ist das VerWG Regensburg zuständig.

Kreuzschiene

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Auch die DEBEKA hat nun die Deckung für 1. Instanz zugesagt. Da bin ich nun erleichtert, da ich mit meinen eigenen Mitteln spätestens beim Nachreichen einer Klagebegründung gescheitert wäre.

Muenchner82

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Ich denke der Entwurf einer vernünftigen Klagebegründung sollte auch über das Schwarmwissen hier möglich sein. Vielleicht kann Swen hier auch behilflich sein. Auch wenn die Verfahren ruhend gestellt wurden sollten wir uns doch schonmal darauf vorbereiten eine Klagebegründung fertigen zu müssen.

Kreuzschiene

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Allein die Tatsache, dass doch die meisten RSV zusagen, zeigt mir zumindest, dass die Klagen nicht ganz unbegründet scheinen...

Ganz schwach und enttäuschend finde ich nach wie vor die Haltung der Gewerkschaften samt BBB.

Anwender

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Hallo zusammen,
ich habe nun auch Klage gegen die Ablehnung meines Widerspruchs für die Jahre 2020 - 2023 eingelegt, bislang allerdings noch ohne Begründung. Diese wurde nun vom VG München zusammen mit der Gebühr iHv. 483,- € angefordert. Kann mir vielleicht jemand ein Muster für eine Klagebegründung zukommen lassen, damit ich das Rad nicht neu erfinden muss?
Vielen Dank schon mal!