Noch etwas zu der Haltung der Verbände... Ich hatte mal den BLLV angeschrieben, wie er die rechtliche Lage beurteilt. Die Antwort sieht folgendermaßen aus:
Sehr geehrter Herr XY,
die im Bayerischen Beamtenbund organisierten Verbände – dazu gehört u.a. auch die Polizeigewerkschaft und der BLLV – rufen nicht zu Widersprüchen auf. Vor allem halten wir die Begründung der Widersprüche für nicht zielführend. Die Orientierung des Zuschlages an den Ortsklassen ist durchaus begründbar, da ja auch die Grundsicherung sich an den Wohngeldklassen orientiert und damit der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstand zur Grundsicherung auch außerhalb der Ortsklasse VII eingehalten ist.
Als Verband sehen wir keine Notwendigkeit, Einspruch einzulegen und rufen, wie schon beschrieben, deshalb auch nicht zu Einsprüchen auf. Trotzdem ist es natürlich jedem persönlich freigestellt, selbst Widerspruch einzulegen, wenn man sich durch die Neuregelung ungerecht behandelt fühlt.
Mit freundlichen Grüßen