Die Klagebegründung muss keine Doktorarbeit sein bei einem Laien.
Einfach alle Streitpunkte aufführen. Es reichen 2-4 Seiten. Es müssen nicht unbedingt Berechnungen angestellt werden. Man muss halt versuchen, Zweifel über die Höhe die Alimentation zu streuen.
Die Klagebegründung kann man jederzeit erweitern.
Logisch macht es schon Sinn, dass die Klagebegründung vor einem Ruhendstellen gemacht werden muss.
Bei so vielen Verfahren ist die Chance sehr hoch, dass das Verfahren ruhendgestellt wird.
Dann hat man auch keinen Vorteil, ob man mit Anwalt 100 Seiten Klagebegründung abliefert oder 2 Seiten Laienbegründung. Die Gerichte suchen sich eine handvoll professionelle Pilotverfahren raus. (höchstwahrscheinlich).
Interessant ist aber schon, dass offenbar das Amtsgericht München die Begründungen fordert. Andere Gerichte nicht. Es hatte hier ja schon jemand geschrieben, dass in München verhandelt werden soll.
Ich hatte bei meinem Gericht explizit nochmal nach Informationen gefragt, welche Gerichte gleichgelagerte Verfahren verhandeln werden. Leider liegen dazu aber bisher keine Informationen vor.
Das ist für den Laienkläger dann natürlich etwas ungünstig.
Wenn sich beide Parteien darauf verständigen, dass das Verfahren ruhen soll, dann muss das Gericht es anordnen, siehe § 251 ZPO, gilt auch im Verwaltungsrecht. Das Gericht kann nicht gegen den Willen beider Parteien verhandeln.
Die Anfrage zum Ruhen kann man über das Gericht an das beklagte Land weiterleiten und hoffen, dass das Land schnell genug antwortet.
Wer die 483 Euro Gerichtskosten bereits ausgegeben hat und wegen der Klagebegründung einen Rückzieher* machen will, der kann auch folgendes tun:
1. Den Stuttmann Artikel Besoldungsrevolution kaufen
2. Den Artikel des Richtervereins anhängen
und einfach schreiben: Ich begründe meine Klage mit den angehängten Fachartikeln.
Etwas arg faul, aber geht im Prinzip. Ist auch urheberrechtlich unbedenklich das zu tun, da gibt es im Urheberrecht einen Paragraphen der das für das gerichtliche Verfahren regelt.
Wer ganz viele Kinder hat und bei dem es um viel Geld geht, der kann natürlich auch jederzeit oder noch später einen Anwalt beauftragen oder erst in der 2. Instanz.
*Ist etwas komisch, wenn man als Beamter jeden Tag für Rechtstaat und Demokratie einstehen soll und sich dann nicht traut selber seine Rechte vor Gericht durchzusetzen.