Korrigiert mich bitte, wenn ich einen Schmarrn schreibe. Aber ich habe die oben verlinkten Sachen so verstanden:
In der ersten Instanz brauchst du noch keinen Anwalt. Du kannst selbst Klage einreichen. Eine Begründung kann nachgeliefert werden. Dafür ist reichlich Zeit vorhanden. Wichtig ist es, fristgemäß eine Klage einzureichen, ansonsten verliert man alle Ansprüche.
Genau das ist es, worauf der Freistaat hier vermutlich spekuliert. Die Leute abschrecken und dadurch weitere Ansprüche vernichten.
Vermutlich wissen sie selber schon, dass ihr neues Gesetz dem Verfassungsgericht nicht standhalten wird und auch die laufenden Verfahren dazu führen könnten, dass sie erneut nachbessern müssen. Aber auf diesem Weg reduzieren sie die vorhandenen Ansprüche aus den Jahren, für die sie auf die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet haben (2020 - 2022). Wenn tatsächlich über 3.500 Widersprüche für diese Jahre anhängig sind, kommt da ordentlich was zusammen.
Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs der Klage, trägt der Beklagte die Prozesskosten, jedoch offenbar nur einen Teil der Anwaltskosten des Klägers. Weiß da jemand mehr?
Ich werde wohl selber Klage einreichen, erstmal ohne Anwalt. Alleine um meine Ansprüche zu sichern. Wenn in der Zwischenzeit dann Rechtsprechung in anderen Verfahren erfolgt, ist die Verhandlung der eigenen Klage ggf. sogar obsolet.
Denkbar wäre auch, dass sich die Gerichte auf ausgewählte Klagen verständigen und diese als Muster führen. Auch habe ich noch die Hoffnung, dass der Richterverein eine Musterklage führen/unterstützen wird.