Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 97373 times)

derSchorsch

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Ich gehe davon aus, dass der Freistaat Bayern die Widersprüche gegen die Besoldung mit Hinweis auf das Gesetz zur Neuausrichtung von orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ablehnen wird.
Entsprechende Gerüchte gibt es z.B. hier:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/whatson-der-infobrief-des-landesverband-bayern
Ein Mitglied des Forums berichtet, bereits einen negativen Bescheid erhalten zu haben:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg347812.html#msg347812

Ist jemanden etwas bekannt, welche Verbände Musterklagen führen wollen?
Wer hat bereits bei seinem Verband oder seiner Gewerkschaft um Rechtsschutz ersucht und welche Rückmeldungen gab es hierzu?
Wer plant eine Einzelklage und ist bereit sich inhaltlich darüber auszutauschen?
Wer hat Vorlagen für Klageschriften oder weiß, welcher Verband entsprechende Muster zur Verfügung stellt (ggf. auch aus anderen Bundesländern)?
Wer hat Erfahrungen mit Klagen und kann hier den Ablauf und die durchzuführenden Schritte aufzeichnen?
Wer kann etwas zum Kostenrisiko sagen und eine grobe Schätzung zu den potentiell anfallenden Prozess- und Anwaltskosten sagen?
Ab welchen Zeitpunkt ist ein Anwalt zwingend erforderlich?

Vielleicht ist es gut, hier für das Thema Klage ein eigenes Thema zu eröffnen um so die Übersichtlichkeit zu bewahren.

Muenchner82

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Ich wäre auch für einen eigenen Klage-Thread. Habe vom FM "seinerzeit" nur die Meldung bekommen dass mein Widerspruch eingegangen ist und wie beantragt ruhend gestellt wurde. Seitdem nix mehr.

Surfer

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Würde mich auch für das Thema interessieren. Da die Ablehnungsbescheide zeitnah ins Haus flattern werden, laut LfF Unterfranken.

Widerspruch wurde für 2020 bis 2023 eingelegt im dezember 2023. Inhaltlich wurde folgende Vorlage verwendet:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg321904.html#msg321904

LG


PolareuD

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Frage- und Antwortenkatalog des tbb:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Gerichtskosten:

Laut Anlage 2 zum GKG betragen die Gebühren für das Gericht in der ersten Instanz 161,- € mal Gebührenwert 3,0 (Kostenverzeichnis Hauptabschnitt 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1210), damit in Summe 483,- € für die erste Instanz (ohne Anwaltskosten).

Infos des DRB Berlin:

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage

Infos auf Berliner Besoldung

https://www.berliner-besoldung.de/faq/

Sofern nicht die Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft die Kosten übernimmt – belaufen sich diese  auf etwa 1.500,00 – 2.000,00 € (nur für die erste Instanz), da der Rechtsanwalt individuell die Klage zuschneiden muss, auch wenn er auf alle von uns bereits vorgefertigten Gründe und Berechnungen zurückgreifen kann.

Ozymandias

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Mit Anwaltskosten steigen die Kosten um 400% (von 483 auf knapp 2000). Mit Rechtsschutzversicherung kann man ohne Probleme einen Anwalt nehmen.

Es gibt die Option, dass der Rechtspfleger am VG die Klage erstellt. Ich halte die Berechnungen die ein Anwalt erstellt für nicht so wichtig, die Berechnungen führt das Gericht ohnehin selber durch. Der Knackpunkt bei einer selber erstellten Klage ist lediglich, dass man irgendwie beweisen muss, dass man nicht amtsangemessen besoldet wird.

Da kann man z.B. anführen, dass die Regelsätze für 2021/2022 vor dem BVerfG liegen, etc.
Wenn in der Zwischenzeit das BVerfG eine Entscheidung trifft, muss sich das Gericht daran ausrichten. Beste Schützenhilfe, die man bei einer selbst erstellten Klage bekommen kann.

Kleeblatt

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Versucht es als Grundlage der Formulierung der Klage einmal damit:

https://www.neuerichter.de/1900-2/

Beim Bayerischen Richterverein gibt es noch mehr Formulierungs- und Ausführungshilfen für die Klage.

derSchorsch

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Meine Widersprüche wurden zurückgewiesen. Ich hatte für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils separat Widerspruch eingelegt und jetzt einen einzigen Widerspruchsbescheid erhalten. Bei den Ausführungen enthält der Bescheid Tippfehler bei den Jahreszahlen.  ::)
Ansonsten Standardtext.

derSchorsch

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Hier ein interessanter Beitrag des BDK BY.
Demnach sind für 2023 ca. 3.500 Widersprüche von Beamten des Freistaates Bayern eingegangen.

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-bayern-im-finanzministerium

Der BDK scheint seinen Mitglieder Rechtsschutz in dieser Sache zu gewähren. Siehe:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/information-zum-widerspruchsverfahren-hinsichtlich-der-amtsangemessenen-alimentation

Wie sieht es mit den anderen Verbänden aus? Hat schon jemand Rückmeldung?






ursus

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Hallo Schorsch,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar immer noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet diese Kanzlei für den allgemein üblichen Honorarsatz, der auch von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen wird!
Im Übrigen hat sich an der Gesamtsituation, wie diese unter dem u. a. Link beschrieben wird nicht das Geringste verändert.
https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/


AlxN

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Wenn ich den ablehnenden Bescheid erhalte, reicht es dann aus erst zu diesem Zeitpunkt die Kanzlei erstmals zu kontaktieren? Und wenn ich mir einen Anwalt nehme und das Verfahren gewinne, zahlt dann nicht der Dienstherr alle Kosten des Verfahrens als unterlegene Partei?

Das ist doch absurd, die eigenen Leute erst vergraulen und in die Klage treiben und dann später auch noch die Zeche dafür bezahlen..

derSchorsch

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Korrigiert mich bitte, wenn ich einen Schmarrn schreibe. Aber ich habe die oben verlinkten Sachen so verstanden:

In der ersten Instanz brauchst du noch keinen Anwalt. Du kannst selbst Klage einreichen. Eine Begründung kann nachgeliefert werden. Dafür ist reichlich Zeit vorhanden. Wichtig ist es, fristgemäß eine Klage einzureichen, ansonsten verliert man alle Ansprüche.
Genau das ist es, worauf der Freistaat hier vermutlich spekuliert. Die Leute abschrecken und dadurch weitere Ansprüche vernichten.
Vermutlich wissen sie selber schon, dass ihr neues Gesetz dem Verfassungsgericht nicht standhalten wird und auch die laufenden Verfahren dazu führen könnten, dass sie erneut nachbessern müssen. Aber auf diesem Weg reduzieren sie die vorhandenen Ansprüche aus den Jahren, für die sie auf die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet haben (2020 - 2022). Wenn tatsächlich über 3.500 Widersprüche für diese Jahre anhängig sind, kommt da ordentlich was zusammen.

Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs der Klage, trägt der Beklagte die Prozesskosten, jedoch offenbar nur einen Teil der Anwaltskosten des Klägers. Weiß da jemand mehr?

Ich werde wohl selber Klage einreichen, erstmal ohne Anwalt. Alleine um meine Ansprüche zu sichern. Wenn in der Zwischenzeit dann Rechtsprechung in anderen Verfahren erfolgt, ist die Verhandlung der eigenen Klage ggf. sogar obsolet.
Denkbar wäre auch, dass sich die Gerichte auf ausgewählte Klagen verständigen und diese als Muster führen. Auch habe ich noch die Hoffnung, dass der Richterverein eine Musterklage führen/unterstützen wird.

Ozymandias

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Ja ist richtig so. Die Ansprüche abzulehnen spart dem Land viel Geld.

Die Kosten des Anwalts muss das beklagte Land zahlen, wenn es verliert aber nur das gesetzliche Honorar.
Viele Anwälte arbeiten nur noch gegen Honorarvereinbarung, da zahlt man dann den drüberliegenden Teil selber, auch wenn man gewinnt.

So wäre auch meine Strategie.

Surfer

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@derSchorsch: Würde es so sehen wie Du. Bin auch am überlegen, Klage zu erheben auf Verdacht das eine oder mehrere Musterklagen geführt werden.

Ich müsste selbst klagen, ich habe keinen Rechtsschutz.

LG

Unlucky

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So, Widerspruchsbescheid am Wochenende reingeflattert. Jetzt gehts ans Eingemachte. Stelle den WB morgen hier ein.

Ozymandias

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Wie gesagt kann man die Klage auch vom Rechtspfleger am VG erstellen lassen.
Ob der Service aber so sonderlich gut ist, ist eine andere Frage. Man sollte frühzeitig dort anfragen, wenn man das plant.

Wichtig bei einer Klage ist immer, den Gegner und Streitgegenstand richtig zu benennen. In Bayern, BW und NRW gilt das Rechtsträgerprinzip. Die Klagemuster vom tbb sind ganz brauchbar.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerhebung.docx


Gute Argumente für die Begründung findet man hier: https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

insbesondere hier:
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Datum, Name, Unterschrift sind ganz wichtig und am besten per Einwurfeinschreiben per Schneckenpost an das Gericht absenden.

Nur so kann man sich Ansprüche sichern und es wird sowieso viele Jahre dauern.