Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 452716 times)

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #330 am: 25.03.2025 22:03 »
weil Sie es benötigen

Ich liebe Totschlagsargumente. Gegenfrage: Die Arbeit der IT und Ingenieure wird nicht benötigt?

Weitere Frage, wenn deren Arbeit teuer eingekauft werden muss, weil keine interne Expertise mehr vorhanden ist, was bleibt dann für die unteren Einkommensgruppen übrig?

Ich habe hier vor ein paar Seiten das Fass "Rentenpunkt" aufgemacht. Die dort beschriebene notwendige Erhöhung ist ohne Sockel- oder Mindestbetrag für die unteren Gruppen nicht im Ansatz möglich. Und gleichzeitig sind sie es, die eher weniger zurücklegen können.

Was wäre denn nun ein vertretbares Ergebnis eurer Ansicht nach? 

Ich möchte mit meinem Tabellenentgelt in der Pflege, würde ich Vollzeit arbeiten, wenigstens einen Rentenpunkt pro Jahr sammeln in P7 Stufe 3. Dafür brauche ich 2025 voraussichtlich 50.493 Euro brutto. Aktuell ist das Jahresbrutto inklusive JSZ in P7 Stufe 3 bei 44.842 Euro brutto.

Ich brauche also eine Steigerung von 12,6%. Utopisch. ;D

2024 benötigt man für einen Rentenpunkt 45.358 Euro brutto. Meine 44.842 Euro Jahresbrutto sind davon also 98,86%. Wenn ich wenigstens dieses Niveau halten möchte, brauche ich ein Jahresbrutto inklusive JSZ von 49.919 Euro.

Ich finde also nur eine Steigerung von 11,32% für vertretbar.... Wohl leider auch utopisch. Rentenkürzung durch die Hintertür.  :(

Retten kann mich nur der Sockel- oder Mindestbetrag, auch wenn es viele hier nicht hören wollen.

Ich denke schon, dass dies unter "benötigen" fällt und kein Totschlagargument ist...

Wenn die unteren EG durch MIndestbeträge auf die Rentenpunkthöhe kommen, gibt es weniger "Durchschnittsherunterzieher", das bedeutet, dass das Entgelt, das für einen Rentenpunkt benötigt wird, weiter steigt.
Oder wird erwatet, dass die Wirtschaft gleichzeitig Erbarmen zeigt und bei sich die Löhne senkt, damit das arithmeitische Mittel sich nicht erhöht?

Sehr seltsames Argument. Sagst du ja gleichzeitig, dass die unteren EGs dafür verantwortlich sind, den Durchschnitt niedrig zu halten. Am Ende reden wir dann wieder "nur" von 2,5 Millionen Beschäftigten, nicht alle in den unteren Gruppen. Wie groß mag der Effekt sein?

Haben sie halt Pech gehabt mit ihrer "gottgegebenen" niedrigen Rente, weil sie, erstens, keine vollen Rentenpunkte bekommen können und zweitens, weniger verdienen um privat vorzusorgen? Übrigens gibt es eine ziemlich ähnliche Argumentations bzgl. Mindestlohn: Bekämpfung von Altersarmut. Aber der öD macht da nicht mit?

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #331 am: 25.03.2025 22:28 »
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Es wird halt dann nur gejammert, dass ihr AG das bei ihnen nicht macht.
(warum wohl!).

Weil es vielen Kommunen einfach schlicht und ergreifend von der zuständigen kommunalen Kassenaufsicht verboten ist! Nicht mehr und nicht weniger.
Und das ist ein Problem, des Tarifrechtes?
Und deswegen will man es nicht ins Tarifsystem aufnehmen?
Und wenn es im Tarifsystem sich etabliert hat, kann man damit die kommunale Kassenaufsicht nicht zu einer Änderung bewegen?

Das zeigt halt, dass bei euch nur kurzfristig denken angesagt ist und nicht strategisches Denken und das Jammern deswegen sich etabliert hat.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #332 am: 25.03.2025 22:31 »


Aber warum ist eine zusätzliche kann Regelung, wie beim TVL und Bund, jetzt verkehrt?
Hast du Angst, dass du dich nicht gut genug verkaufen kannst?
Und hört doch mit dem Argument auf, dass es der AG nicht nutzen würde, dass ist doch kein Sachargument..
Im TVL hatte der AG es vor 15 Jahren auch nicht genutzt, jetzt wird es aber durchaus genutzt und in 15 Jahren wahrscheinlich wieder nicht mehr.

Sag mal, liest du meine Beiträge überhaupt oder trollst du nur?

Ich habe jetzt schon mindestens (!!!!!) 20mal geschrieben, das es beides braucht. Verpflichtende Zuschläge und kann-Zuschläge. Aber anscheinend liest du immer nur das, was du lesen magst.
Und liest du meine Frage?
Ich frage die ganze Zeit, warum ihr gegen diese Kann Regelungen wettert und es kommt nur das gejammere, dass sie bei einigen Kommunen nicht angewendet wird, weil der Bürgermeister ein Depp ist oder dass es eine Kassenaufsicht gibt, die es untersagt.

Da liegt der Troll komplett bei dir.

Also wo hast du einmal einen Sachgrund geliefert, dass die Einführung einer Kann Regelung, die es in den anderen TVs gibt, eine Scheiss Idee ist.

toll troll

MoinMoin

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« Antwort #333 am: 25.03.2025 22:39 »
An sich wäre es doch mal von Vorteil, sich mal generell mit den oberen EGs auseinanderzusetzen. Es wäre ja schon mal ein Anfang die die bereits vorhandene Fachkräftezulage auch mal eingesetzt werden würde.

Die IT-Fachkräftezulage kann bis zu 1000€ montalich betragen. Aber wenn das nicht klar und fest eingeplant wird, wird der AG nie sagen: Ja klar zahl ich gerne.

Lieber lassen Sie die MA jedes Jahr wechseln und die Stelle mit Mühe neu besetzen um dann in nem Jahr alles wieder von neuen zu wiederholen.

MoinMoin wird dir hierzu sagen, dass das nicht stimmt. Wenn du einen schlauen Bürgermeister hast, werden die Zulagen nur so rausgeknallt.

Habe ich in der Praxis aber auch nie erlebt.

Da auch keiner auf meine Frage nach Erfahrungen mit der Zulage hier irgendwas geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass MoinMoin da auch der einzige ist, der das in Kommunen kennt
Zum x. mal, da es das Konstrukt in den Kommunen nicht gibt, kann es dort auch ein Top BGM nicht anwenden.
Und verhindert wird dieses in andern TVs erfolgreiche eingeführte Konstrukt von Menschen, die dagegen sind, zu denen ich dich zählen muss.

Bleibt abermals die Frage, was spricht dagegen das so ein Konstrukt eingeführt wird?
Darauf habe ich nach hundertmal Fragen keine Antwort bekommen.

Und btw. ich kenne Menschen die die Kommunale ITZulage bekommen, also so what und nun?

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #334 am: 25.03.2025 22:47 »
.
Es wird halt dann nur gejammert, dass ihr AG das bei ihnen nicht macht.
(warum wohl!).

Weil es vielen Kommunen einfach schlicht und ergreifend von der zuständigen kommunalen Kassenaufsicht verboten ist! Nicht mehr und nicht weniger.

Auch das ist ein großes Argument.
Wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist, wird das auch nichts werden. Auch wenn die Person noch so gut ist.
Aber MoinMoin wird dir sicherlich sagen, dass die Kommunalaufsicht das alles immer durchwinkt. War ja scheinbar bei seiner Kommune Hintermwaldseeberg an der Donauelbe so
Ja, die Kommunalaufsicht wird in begründeten Einzelfällen so etwas erlauben, so wie bei uns das Finanzministerium diese Zulagen erlaubt.
Nicht Pauschal und immer im Einzelfall.

Aber dazu muss man halt seinen Arsch hochkriegen und schlüssige Argumente jenseits, von der will mehr Geld, bringen.

Und da ich sowas schon dutzendfach erfolgreich und hin wieder nicht erfolgreich durchgeführt habe, bei diversen „Dienstherren“, behaupte ich, dass ich das auch bei einem BGM und Der Aufsicht durchbekommen würde.

Bleibt die Frage, wieviele Versuche einer Zulage hast du schon durchgeführt und welchen Erfahrungsschatz in der strategischen Personalanwerbung hast du?
Ausserhalb von, hab ich noch nie gehört
und
der. BgM ist eh alles egal und scheisst auf seine MA?

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #335 am: 26.03.2025 01:30 »


Aber warum ist eine zusätzliche kann Regelung, wie beim TVL und Bund, jetzt verkehrt?
Hast du Angst, dass du dich nicht gut genug verkaufen kannst?
Und hört doch mit dem Argument auf, dass es der AG nicht nutzen würde, dass ist doch kein Sachargument..
Im TVL hatte der AG es vor 15 Jahren auch nicht genutzt, jetzt wird es aber durchaus genutzt und in 15 Jahren wahrscheinlich wieder nicht mehr.

Sag mal, liest du meine Beiträge überhaupt oder trollst du nur?

Ich habe jetzt schon mindestens (!!!!!) 20mal geschrieben, das es beides braucht. Verpflichtende Zuschläge und kann-Zuschläge. Aber anscheinend liest du immer nur das, was du lesen magst.
Und liest du meine Frage?
Ich frage die ganze Zeit, und es kommt nur das gejammere, dass sie bei einigen Kommunen nicht angewendet wird, weil der Bürgermeister ein Depp ist oder dass es eine Kassenaufsicht gibt, die es untersagt.

Da liegt der Troll komplett bei dir.

Also wo hast du einmal einen Sachgrund geliefert, dass die Einführung einer Kann Regelung, die es in den anderen TVs gibt, eine Scheiss Idee ist.

toll troll

QED!!!!

hab ich jemals geschrieben, das es eine kann nicht geben soll? Nein sondern das es beides braucht - kann und muss. Wie du das als gegen kann-Zulage wettern interpretierst, kann ich nicht nachvollziehen.

Warum bist du denn so gegen eine muss Zulage wie ein Ortszuschlag?

MoinMoin

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« Antwort #336 am: 26.03.2025 07:18 »
Warum bist du denn so gegen eine muss Zulage wie ein Ortszuschlag?
Lesen heißt Lösen.
btw. gegen einen allgemeinen Ortszuschlag habe ich grundsätzlich nichts, ist zumindest ein Ansatz die BundesTabellen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
troll troll?

Gut das wir das jetzt geklärt haben, dass du nur selektiv liest.
Und ich dich beruhigen kann, dass ich absolut nichts gegen muss Zulagen habe, wenn sie dazu geeignet die dämliche Verzerrungen des Tarifes bzgl. der regionalen Arbeitsmarktstruktur abzumildern und nicht nur eine Gießkanne sind. Auch ein Familienzuschlag halte nicht unbedingt für unattraktiv, um die Verzerrung zur Besoldung zu entzerren.

Aber warum man gegen Kann Regelungen ist, die es den AGs, die das TVöD VKA System anwenden, ermöglicht flexibler auf seine individuelle und örtliche Arbeitsmarktsituation zu reagieren, erschließt sich mir nicht.

Da kommt immer nur als Argument: Die blöden AGs sind so Blöd, dass sie den Nutzen eines solchen Instrumentes nicht verstehen, darum will ich den anderen, nicht so blöden AGs, das Instrument nicht geben.

Crazy und nur von hier bis heute gedacht.

Und das solche Zulage monetär begründbar sind und damit irgendwelche Haushälter/Kassenaufsicht ins leere laufen, habe ich in meinem Leben schon mehrfach bewiesen. Aber dazu muss man halt in seinem Laden mal mit einem Zielhorizont ein paar Jahren Dinge planen und durchführen um die Entscheider umzubiegen.
Aber das wäre ja harte strategische Arbeit. Jammern über blöde Führungskräfte ist einfacher.

PeterSch

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #337 am: 26.03.2025 08:01 »
BVerfGBeliever hatte dir in der vorherigen Seite ein noch besseres Beispiel genannt:

Gehaltszuwachs E15Ü/5: 54,58% (5.570,00 € -> 8.604,56 €)
Gehaltszuwachs E1/2:     83,17% (1.286,00 € -> 2.355,52 €)


Man kann es aber auch in effektiven EUR-Beträgen ausdrücken:

E15Ü/5:               3.034,56 EUR (also effektiv fast das 3fache mehr, als derjenige in E1/2
E1/2:                   1.069,52 EUR

Das ist immer das Problem, wenn man von %-Sätzen spricht. Würden immer alle Gruppen um einen bestimmten %-Satz erhöht, würden die effektiven Beträge immer weiter auseinander gehen. Die Tabelle würde nicht gestaucht sondern auseinandergezogen.

Hier einen Mittelweg zu finden ist nicht ganz einfach.

Da hat aber jemand von Relationen und Verhältnissen keine Ahnung.
Das kann man sehr gut in Vomhundertsatz ausdrücken, besser bekannt als Prozent.

Garfield hat es sehr gut auf den Kopf getroffen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125816.msg401386.html#msg401386

Ja natürlich kann man das in Prozenten ausdrücken, aber eben auch in relativen Zahlen. Garfild hat es unrealisitisch ausgedrückt. Ich habe an keiner behauptet, dass jemand immer den gleichen EUR-Betrag mehr kommen soll (deswegen, wer lesen kann ist klar im Vorteil).

Hinweis an dieser Stelle: Ich bin in EG10/6, also auch nicht in einer einstelligen Entgeltgruppe!

Finde die Diskussion von einigen hier nur etwas scheinheilig. Da wird behauptet, dass Frau Faeser und Frau Welge (oder die anderen da oben) eh genug (oder zuviel) verdienen und damit den Bezug zur (ja wem eigentlich, der arbeitenden Bevölkerung?) verloren haben. Da triffts dann wiederum auch zu, was ich hier von einigen gelesen habe: "Jeder ist seines Glückes Schmied", er kann ja an deren Stelle treten. Das wird ja für die unteren EGs auch behauptet, man solle sich fortbilden oder studieren gehen.

Man kann nicht auf der einen Seite behaupten, die da oben verdienen eh zu viel und auf der anderen Seite, die da unten (die ja von der Inflation am meisten betroffen sind, da gerade auch Lebensmittel viel teurer geworden sind) sollen die gleichen %-Werte erhalten, wie die in den zweistelligen Entgeltgruppen.

DiVO

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« Antwort #338 am: 26.03.2025 08:02 »
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Es wird halt dann nur gejammert, dass ihr AG das bei ihnen nicht macht.
(warum wohl!).

Weil es vielen Kommunen einfach schlicht und ergreifend von der zuständigen kommunalen Kassenaufsicht verboten ist! Nicht mehr und nicht weniger.

Auch das ist ein großes Argument.
Wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist, wird das auch nichts werden. Auch wenn die Person noch so gut ist.
Aber MoinMoin wird dir sicherlich sagen, dass die Kommunalaufsicht das alles immer durchwinkt. War ja scheinbar bei seiner Kommune Hintermwaldseeberg an der Donauelbe so
Ja, die Kommunalaufsicht wird in begründeten Einzelfällen so etwas erlauben, so wie bei uns das Finanzministerium diese Zulagen erlaubt.
Nicht Pauschal und immer im Einzelfall.

Aber dazu muss man halt seinen Arsch hochkriegen und schlüssige Argumente jenseits, von der will mehr Geld, bringen.


Bei uns wurde bisher noch nie eine Zulage abgelehnt. Aussage entsprechendes Referat: "Warum sollten wir die Gewährung einer Zulage nochmal überprüfen oder gar versagen, wenn diese bereits an anderer Stelle entsprechend geprüft und unterstützt wurde? Die uns vorgelagerten Stellen agieren hier als Puffer für uns."

Von daher kann ich hier nur über jeden schmunzeln, der immer wieder gebetsmühlenartig erklärt, dass die Vorgesetzten ja so gerne eine Zulage zahlen würden, aber Stelle XY dies untersagt.

Dumdidum

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« Antwort #339 am: 26.03.2025 08:04 »
bei den Vergleichen zur Gehaltssteigerung in den letzten 20 Jahren darf sich niemand, aber wirklich absolut niemand wundern, dass die EG 10+ nicht bei Verdi eintreten, geschweige denn, sich von Verdi vertreten fühlen.

Das Traurigste an der Geschichte ist, dass 2019 die Arbeitgeber erstmals etwas "fairer" erhöhen wollten, indem man diverse höhere EGs unterschiedlich erhöht hatte. Das war erstmals ein guter Ansatz, welcher dann auch nie wieder weiterverfolgt worden ist.

Eigentlich ist es höchste Zeit, dass der TVÖD refomiert wird und die EGs 10-15 ausgelagert, bzw. separat betrachtet werden. Aber das wird in den nächsten 5 Jahren sowieso nicht passieren.

Unser Team an 5 Architekten ist in E12 eingruppiert und macht Bauleitung von Neubauten. Wieso sollte jemand hier die Teamleitung mit deutlich mehr Verantwortung in E13 antreten, während man "gemütlich" seine 2 Neubauten machen kann für quasi das gleiche Geld?


KlammeKassen

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« Antwort #340 am: 26.03.2025 08:15 »
weil Sie es benötigen

Ich liebe Totschlagsargumente. Gegenfrage: Die Arbeit der IT und Ingenieure wird nicht benötigt?

Weitere Frage, wenn deren Arbeit teuer eingekauft werden muss, weil keine interne Expertise mehr vorhanden ist, was bleibt dann für die unteren Einkommensgruppen übrig?

Ich habe hier vor ein paar Seiten das Fass "Rentenpunkt" aufgemacht. Die dort beschriebene notwendige Erhöhung ist ohne Sockel- oder Mindestbetrag für die unteren Gruppen nicht im Ansatz möglich. Und gleichzeitig sind sie es, die eher weniger zurücklegen können.

Was wäre denn nun ein vertretbares Ergebnis eurer Ansicht nach? 

Ich möchte mit meinem Tabellenentgelt in der Pflege, würde ich Vollzeit arbeiten, wenigstens einen Rentenpunkt pro Jahr sammeln in P7 Stufe 3. Dafür brauche ich 2025 voraussichtlich 50.493 Euro brutto. Aktuell ist das Jahresbrutto inklusive JSZ in P7 Stufe 3 bei 44.842 Euro brutto.

Ich brauche also eine Steigerung von 12,6%. Utopisch. ;D

2024 benötigt man für einen Rentenpunkt 45.358 Euro brutto. Meine 44.842 Euro Jahresbrutto sind davon also 98,86%. Wenn ich wenigstens dieses Niveau halten möchte, brauche ich ein Jahresbrutto inklusive JSZ von 49.919 Euro.

Ich finde also nur eine Steigerung von 11,32% für vertretbar.... Wohl leider auch utopisch. Rentenkürzung durch die Hintertür.  :(

Retten kann mich nur der Sockel- oder Mindestbetrag, auch wenn es viele hier nicht hören wollen.

Ich denke schon, dass dies unter "benötigen" fällt und kein Totschlagargument ist...

Wenn die unteren EG durch MIndestbeträge auf die Rentenpunkthöhe kommen, gibt es weniger "Durchschnittsherunterzieher", das bedeutet, dass das Entgelt, das für einen Rentenpunkt benötigt wird, weiter steigt.
Oder wird erwatet, dass die Wirtschaft gleichzeitig Erbarmen zeigt und bei sich die Löhne senkt, damit das arithmeitische Mittel sich nicht erhöht?

Sehr seltsames Argument. Sagst du ja gleichzeitig, dass die unteren EGs dafür verantwortlich sind, den Durchschnitt niedrig zu halten. Am Ende reden wir dann wieder "nur" von 2,5 Millionen Beschäftigten, nicht alle in den unteren Gruppen. Wie groß mag der Effekt sein?

Haben sie halt Pech gehabt mit ihrer "gottgegebenen" niedrigen Rente, weil sie, erstens, keine vollen Rentenpunkte bekommen können und zweitens, weniger verdienen um privat vorzusorgen? Übrigens gibt es eine ziemlich ähnliche Argumentations bzgl. Mindestlohn: Bekämpfung von Altersarmut. Aber der öD macht da nicht mit?

Was heißt seltsames Argument?
Das maßgebliche Entgelt ist nun einmal der Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtigen Entgelte.

Wenn EG1 dann schon im Durchschnitt ist, überleg mal, wer noch weniger verdienen sollte, damit EG1 schon beim Durchschnitt ist?
Und bei EG1 redet man von Tätigkeit, für die es keinerlei Qualifikationen bedarf und die durch sehr kurze Einarbeitung (Stunden! - nicht Tage oder Wochen!) erfolgen kann

KlammeKassen

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« Antwort #341 am: 26.03.2025 08:18 »


Aber warum ist eine zusätzliche kann Regelung, wie beim TVL und Bund, jetzt verkehrt?
Hast du Angst, dass du dich nicht gut genug verkaufen kannst?
Und hört doch mit dem Argument auf, dass es der AG nicht nutzen würde, dass ist doch kein Sachargument..
Im TVL hatte der AG es vor 15 Jahren auch nicht genutzt, jetzt wird es aber durchaus genutzt und in 15 Jahren wahrscheinlich wieder nicht mehr.

Sag mal, liest du meine Beiträge überhaupt oder trollst du nur?

Ich habe jetzt schon mindestens (!!!!!) 20mal geschrieben, das es beides braucht. Verpflichtende Zuschläge und kann-Zuschläge. Aber anscheinend liest du immer nur das, was du lesen magst.
Und liest du meine Frage?
Ich frage die ganze Zeit, warum ihr gegen diese Kann Regelungen wettert und es kommt nur das gejammere, dass sie bei einigen Kommunen nicht angewendet wird, weil der Bürgermeister ein Depp ist oder dass es eine Kassenaufsicht gibt, die es untersagt.

Da liegt der Troll komplett bei dir.

Also wo hast du einmal einen Sachgrund geliefert, dass die Einführung einer Kann Regelung, die es in den anderen TVs gibt, eine Scheiss Idee ist.

toll troll

Weil (auch gute!!!) Mitarbeiter in strukturschwachen Regionen damit systematisch benachteiligt werden. Und insbesondere dort ist es schwer, Fachpersonal zu finden.
Hast also einen doppelten negativen Effekt.

Die meisten Akademiker zieht es ja in die Großstädte, ich bilde da eher eine Ausnahme und bin nach dem Studium wieder raus aus der Großstadt

KlammeKassen

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« Antwort #342 am: 26.03.2025 08:20 »
An sich wäre es doch mal von Vorteil, sich mal generell mit den oberen EGs auseinanderzusetzen. Es wäre ja schon mal ein Anfang die die bereits vorhandene Fachkräftezulage auch mal eingesetzt werden würde.

Die IT-Fachkräftezulage kann bis zu 1000€ montalich betragen. Aber wenn das nicht klar und fest eingeplant wird, wird der AG nie sagen: Ja klar zahl ich gerne.

Lieber lassen Sie die MA jedes Jahr wechseln und die Stelle mit Mühe neu besetzen um dann in nem Jahr alles wieder von neuen zu wiederholen.

MoinMoin wird dir hierzu sagen, dass das nicht stimmt. Wenn du einen schlauen Bürgermeister hast, werden die Zulagen nur so rausgeknallt.

Habe ich in der Praxis aber auch nie erlebt.

Da auch keiner auf meine Frage nach Erfahrungen mit der Zulage hier irgendwas geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass MoinMoin da auch der einzige ist, der das in Kommunen kennt
Zum x. mal, da es das Konstrukt in den Kommunen nicht gibt, kann es dort auch ein Top BGM nicht anwenden.
Und verhindert wird dieses in andern TVs erfolgreiche eingeführte Konstrukt von Menschen, die dagegen sind, zu denen ich dich zählen muss.

Bleibt abermals die Frage, was spricht dagegen das so ein Konstrukt eingeführt wird?
Darauf habe ich nach hundertmal Fragen keine Antwort bekommen.

Und btw. ich kenne Menschen die die Kommunale ITZulage bekommen, also so what und nun?

Gibt es schon:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf


Bleibt aber ein theoretisches Konstrukt, das nicht angewendet wird.

NelsonMuntz

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« Antwort #343 am: 26.03.2025 09:01 »
Selbst wenn Sprit ein Preistreiber wäre, werden untere EGs in der gleichen Weise belastet ohne einen Ausgleich zu bekommen.

Wenn sie in der gleichen Weise belastet werden, sollten sie auch in der gleichen Weise entlastet werden. Das ist aber ein Vorgang, der eben relativ zum Ausgangsgehalt gleich ausgestaltet werden muss. Ich verweise auf meine Döner-Rechnung weiter oben.

PublicHeini

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« Antwort #344 am: 26.03.2025 09:50 »
Ich habe mal ein einfaches Szenario von 10 Perioden Tarifverhandlungen mit einem Sockelbetrag von 200€ und einer prozentualen Erhöhung von 3% erstellt. Zur Erläuterung: Dies sind jeweils die EG in Stufe 6. E15 hat das 2,98-fache von EG 1 usw.

   Sockelbetrag:200,00 € Periode 10      
   Proz.Erhöh.3%                        Änderung   
2,98   E 15    7.748,00 €     12.202,16 €    57%    2,23   
2,75   E 14    7.132,00 €     11.398,42 €    60%    2,08   
2,56   E 13    6.635,00 €     10.749,95 €    62%    1,96   
2,51   E 12    6.514,00 €     10.592,07 €    63%    1,93   
2,30   E 11    5.975,00 €     9.888,80 €    66%    1,80   
2,09   E 10    5.433,00 €     9.181,61 €    69%    1,68   
2,00   E 9c    5.182,00 €     8.854,11 €    71%    1,62   
1,93   E 9b    5.003,00 €     8.620,56 €    72%    1,57   
1,73   E 9a    4.483,00 €     7.942,07 €    77%    1,45   
1,54   E 8    3.995,00 €     7.305,34 €    83%    1,33   
1,47   E 7    3.829,00 €     7.088,75 €    85%    1,29   
1,43   E 6    3.708,00 €     6.930,87 €    87%    1,26   
1,38   E 5    3.570,00 €     6.750,82 €    89%    1,23   
1,31   E 4    3.411,00 €     6.543,36 €    92%    1,19   
1,27   E 3    3.296,00 €     6.393,31 €    94%    1,17   
1,22   E 2Ü    3.173,00 €     6.232,82 €    96%    1,14   
1,24   E 2    3.229,00 €     6.305,89 €    95%    1,15   
   E 1    2.596,00 €     5.479,97 €    111%   

Hier lässt sich mE deutlich sehen, wer hier den Vorteil eines Sockelbetrags hat. Es soll weder darum gehen, das niemand niemanden etwas gönnt. Es soll darum gehen, das Leistung, Verantwortung, etc sich auszahlen. Auch die unteren EG leisten sehr viel und haben auch in ihrem Kreis eine gewisse Verantwortung. Jedoch haben EG 9 und tiefer zum überwiegenden Teil mit 16 Jahren in erstes Ausbildungsgeld verdient und mit 19 stehen sie mit einem Gehalt von 3000€ (EG6/1), wo die oberen (EG 13) sich noch 5-6 Jahre in der Uni quälen und teils nur Kostendeckend Studentische Jobs haben, um sich später mit Glück 4.600€ (EG13/1) abspeisen zu lassen. Jeder ist seines Glückes Schmied und muss nicht im öD mit all seinen Guten und Schlechten Seiten arbeiten, jedoch sollte jeder fair (ob PW oder öD) entlohnt werden. Und die Tabelle zeigt, dass die Fairness nur mit einer stetigen Prozentualen Steigerung einher geht. Das sieht selbst die AG-Seite so, welch Schwachsinn sich Verdi wieder mit dem Sockelbetrag ausgedacht hat.