Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1469037 times)

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1410 am: 30.03.2021 17:11 »
Und natürlich würden auch viele weitere Familien profitieren. Dass es deiner Meinung nach keine Gründe für die Förderung von Familien gibt, ist und bleibt wohl deine Ansicht. Mir fallen da durchaus einige Gründe ein.
Ich finde die sinnvollste Förderung der Familie ist ein Rentenzuschlag für Eltern, der sich nach der Höhe der Rentenbeiträge (evtl. Steuerabgaben) der Kinder richtet.
Denn solche Argumente pro Familienförderung wie: Wer soll deine Rente zahlen, wenn keine Kinder da sind, ist nicht zu Ende gedacht: Denn nicht Kinder zahlen die Rente, sondern (größtenteils) sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Und die Kinder die hier gefördert wurde und nichts werden, oder was werden aber keine Steuern/Sozialabgaben zahlen, oder ins Ausland ziehen sind dann Fehlinvestitionen.
(aber das ist jetzt natürlich sehr offtopic)


WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1412 am: 31.03.2021 07:32 »
Ja, der Fachkräftemangel ist eklatant.
Selbst Gastrobereich wird ja auch immer stärker geklagt, die finden keine Köche mehr (auch Fachkräftemangel), alle wollen nur noch studieren und sich nicht mehr die Hände schmutzig machen.
Deswegen werden wir doch ein Einwanderungsland werden müssen (dann haben wir ja auch kein Problem mehr mit den fehlenden Kindern)
(Ob das Ironisch, Zynisch oder Ernst gemeint war sei jedem selbst überlassen)


was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1413 am: 31.03.2021 07:35 »
Deswegen werden wir doch ein Einwanderungsland werden müssen (dann haben wir ja auch kein Problem mehr mit den fehlenden Kindern)
(Ob das Ironisch, Zynisch oder Ernst gemeint war sei jedem selbst überlassen)

...dann klappt es vielleicht auch künftig besser mit der Organisation einer Pandemiebekämpfung... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1414 am: 31.03.2021 07:36 »
Ach ja: Die im Artikel genannte Problematik der Altenpflege könnte man ja auch Exportieren, sind ja Exportweltmeister. Rentner nach Thailand/Griechenland o.ä Die Angehörigen kriegen 3 Freiflüge pro Jahr, zum besuchen. Könnte sich monetär ausgehen, oder?

EDit
wasguckstdu: Jetzt nur noch einer....... 8)

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1415 am: 31.03.2021 07:46 »
...mein früherer Prof. hatte mal spaßeshalber ausgerechnet, welche Kostenersparnis es bringen würde, wenn sämtliche Sozialhilfeempfänger nach Thailand ausgeflogen würden und dort jeweils in strandnahen Bungalows bei Vollpension untergebracht würden... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1416 am: 31.03.2021 08:09 »
Der Spiegel macht heute die Besoldung zum Hauptthema und zeigt, wie klug und gewissenhaft die deutsche Politik in der Besoldungsfrage handelt: https://www.spiegel.de/wirtschaft/china-so-funktionieren-die-kredite-fuer-entwicklungslaender-a-b115b1c7-3fdd-4677-b2e4-50b9e6da295e

Und die Bundeskanzlerin hebt nach dem bekannten Motto "Sie kennen mich, Herr Kretschmann" und unter dem Titel "Wir müssen der Besoldung vertrauen können" hervor (Anne Will ist heute noch ganz begeistert), dass gerade bei diesem Thema wie natürlich überall sonst auch in Deutschland jeder Einzelfall gewissenhaft geprüft wird: "Zugleich betonte Merkel: »Wir müssen der Besoldung vertrauen können.« Vertrauen entstehe aus dem Wissen, dass jedem Verdacht, jedem Einzelfall nachgegangen werde. Dafür stünden Bund und Länder ein." https://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-und-jens-spahn-verteidigen-astrazeneca-beschluss-a-576b2fbc-a868-43a7-a2e4-f05614811f45

Zum Glück leben wir nicht in China oder Russland, da wären solche regierungsamtlichen Aussagen undenkbar!

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1417 am: 31.03.2021 22:11 »
In Thüringen gibt es jetzt wohl einen Gesetzesentwurf „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-zur-stellungnahme-vorgelegt/

"Der tbb hat in seiner Stellungnahme seine Position zum Ausdruck gebracht, dass eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung neben der Anhebung der Kinderzuschläge notwendig sei."

Mehr inhaltliche Informationen enthält der Hinweis allerdings nicht.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1418 am: 31.03.2021 23:01 »
In Thüringen gibt es jetzt wohl einen Gesetzesentwurf „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-zur-stellungnahme-vorgelegt/

"Der tbb hat in seiner Stellungnahme seine Position zum Ausdruck gebracht, dass eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung neben der Anhebung der Kinderzuschläge notwendig sei."

Mehr inhaltliche Informationen enthält der Hinweis allerdings nicht.

Der tbb hatte Anfang des Monats gemeinsam mit dem Thüringer Richterbund eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/besoldung-in-thueringen-verfassungswidrig/
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beamtenbund-und-richterbund-fordern-regelung-ein/
https://www.thueringer-richterbund.de/neuigkeiten/pressemeldungen-des-trb/stellungnahme/news/r-besoldung-in-thueringen-verfassungswidrig

Da der Thüringer Beamten- und Richterbund jeweils sehr organisiert und offensichtlich gut vernetzt sind, ist davon auszugehen, dass dort eine umfassende und präzise Stellungnahme zum Gesetzentwurf erstellt worden ist.

Wer sich über die Situation in Thüringen informieren will, dem sei insbesondere das Ergebnisprotokoll zur 11. Sitzung des Petitionsausschusses am 26.11.2020 empfohlen (Petition E-129/19): http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/freiesuche/1

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1419 am: 01.04.2021 08:26 »
Damit hätte ich jetzt nicht gerechnet, das ist ja der Hammer!!!

https://t1p.de/Beamtenbesoldungwirdum25Prozenterhoeht

"Beamtenbesoldung um 25% erhöht

Dem Land Berlin hat das Bundesverfassungsgericht attestiert, dass die maßgebliche Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe im Zeitraum von 2009 bis 2015 mindestens 24 Prozent unterhalb des verfassungsrechtlich noch statthaften Maßes gelegen hat (vgl. Rn. 152). Damit musste die Besoldung für jene Zeiträume in der untersten Besoldungsgruppe (bis 2010 A 2, seitdem A 4) mindestens um den entsprechenden Betrag erhöht werden, sodass am Ende die Nettoalimentation um 24 Prozent höher liegen muss - also um etwa ein Viertel höher als der tatsächlich gewährte Wert. Da das Gericht zugleich wie erwartbar noch einmal die sich aus dem Abstandsgebot - ebenfalls ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums - ergebenden Folgen benannt hat, war eine weitgehende Übertragung auf alle weiteren Besoldungsgruppen geboten.

Dieser Forderung des Bundesverfassungsgerichts ist im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.02.2021 hinter verschlossenen Türen zunächst ohne Information an die Öffentlichkeit dahingehend Rechnung getragen worden, dass sowohl im Bund als auch in den Ländern und Kommunen einheitlich die Besoldung um 25% erhöht werden soll. Gegenfinanziert soll die Maßnahme durch Kürzungen im Lohngefüge der nichtbeamteten Beschäftigten, u.a. durch Streichung des Weihnachtsgeldes, der leistungsorientierten Bezahlung und der Fahrradprämie.

Bundeskanzler*in Merkel wird im Rahmen einer Pressekonferenz heute (01.04.2021) um 12 Uhr zu dem Beschluss Stellung nehmen"

Bastel

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« Antwort #1420 am: 01.04.2021 08:47 »
Träumen darf man ja noch ;D ;D

xap

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« Antwort #1421 am: 01.04.2021 08:57 »
Das wird Negativkarma hageln. Auch am 01. April.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1422 am: 01.04.2021 09:37 »
Ach, wenn doch jeden Tag Weihnachten wär'

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1423 am: 01.04.2021 10:32 »
Ach, wenn doch jeden Tag Weihnachten wär'

Jeder Tag müsste der 30.11 sein ;)

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1424 am: 01.04.2021 20:51 »
Das wird Negativkarma hageln. Auch am 01. April.

Von mir, Daumen hoch!
Wer sich dran stört kann sich ja verbeamten lassen.  ;) ;) ;)