@WasDennNun
ich glaube an dem Punkt kommen wir argumentativ nicht mehr zusammen. Dein mantraartig wiederholter Punkt, dass die Grundbesoldung für den Single ja den Abstand 115% einhalte und deswegen nichts zu unternehmen sei ist einfach schlicht falsch.
Und wird von mir auch nicht behauptet. Ich behaupte nur, dass wegen der 115% Regel nichts an der Grundbesoldung geändert werden muss. Wegen der anderen Punkte muss ja durchaus die Grundbesoldung (insbesondere in Berlin) angehoben werden.
Und bisher habe ich auch noch keine überzeugende Argumente lesen können, dass zukünftig wegen der Unterschreitung der Mindestalimenation bei der 4K Familie der Single, der weit über dieser SCchranke ist, mehr Geld bekommen muss.
Irgendwo am Anfang vom Thread habe ich ja deswegen geschrieben, dass da 2-5% für die Grundbesoldung kommen wird und der Rest via FamZuschlag (für alle annähernd gleich allerdings).
Bezugsgröße ist immer die 4K-Familie. Ob man das für antiquiert oder sinnvoll hält, ist eine andere Frage. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Sache gibt es keine andere Bezugsgröße.
Und so war es in der Vergangenheit, richtig. Heißt aber nicht, dass es nicht vom Gestzgeber für die Zukunft geändert werden könnte.
Und für die Singles ist das super. Sonst würden wieder nur Familien ab dem dritten Kind was vom Kuchen abbekommen und für alle anderen gibt’s ein Eigentor. Genau das wird aber nicht passieren und deswegen rauchen gerade in den verantwortlichen Ministerien die Sparköpfe.
Natürlich ist es für die Singles super, dass das BVerG es als verfassungskonform hält, das ein Single mehr haben darf als ein Beamter mit Familie. Auch super ist, dass dieses wiederum nicht für Beamte mit mehr als 2 Kinder gilt.
Gekniffen in dieser Betrachtung sind somit nur die Beamten mit 1-2 Kinder, die kommen am schlechtesten weg.
Näheres darfst du bei Stuttmann nachlesen. ..
Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
Da steht aber leider nichts erhellendes bzgl. meiner Sichtweise.
Anhebung der Besoldung der 4K Familie,
inkl. FamZuschläge muss locker 25-30% sein (für die untersten)
Und schafft dieses das Berliner Gesetz?
Problematisch sehe ich im Berliner Gesetzentwurf, die extrem ungleichen FamZuschläge.
Und ich glaube ebenfalls nicht, dass die 2,5% für die Grundbesoldung reichen, um die Vergangenheit zu heilen, da müssten wohl nochmal 2,5% druff (und dann entsprechend die FamZuschläge wieder runter)
Es ist Funny, wie immer mal die 4K Familie als Dreh und Angelpunkt gesehen wird und dann wieder alleinig die Grundbesoldung betrachtet wird. Ich empfinde das als Unsauber und Rosinengepicke.
Und da das Gesetz genau das macht (im Bereich Besoldungsgefüge) halte ich es für Mist.
@DrStrange: Daher Oracle ich, dass es gekippt wird und die FamZuschläge für alle angehoben werden. Ob dann auch die Grundbesoldung um 2-3 % zusätzlich angehoben wird, wäre wünschenswert.
Daher sehe ich ja auch durchaus in einigen Bereichen ein Eigentor bei dieser ganzen Klamotte.
Und in den Flächenländern und beim Bund wird auch ein starker regionaler Bezugsfaktor kommen, was anderes wird sich der Staat nicht leisten wollen.