Ich vermag mich nicht zu entsinnen, wann in den letzten Jahrzehnten mal ein Arbeitgeber wegen eines Streiks insolvent gegangen wäre, weshalb die mangelnde Insolvenzfähigkeit ein Nichtargument ist. Ob man jetzt explizit Aleksandras Arbeitsniederlegung wahrnehmen könnte oder würde, kann dahingestellt bleiben, sofern die gesamte Arbeitnehmerschaft des Arbeitgebers nicht aus Aleksandra besteht. Ansonsten sind es ja auch noch Bibi und Kurti aus der Buchhaltung, wegen derer Arbeitsniederlegung am Monatswechsel weder Gehälter noch Amtsbezüge überwiesen werden, Klaus und Ahmet, wegen derer Arbeitsniederlegung der Müll nicht abgeholt wird, Luigi und Sören, die die Straße nicht geräumt haben, Siggi und Martina, wegen derer Arbeitsniederlegung die Kläranlage in den Notstopp muß und Erika und Bärbel, wegen deren Arbeitsniederlegung die Nierentransplantation nicht stattfindet - neben Aleksandras IT-Projekt, dessen Verzögerungen wegen wechselseitiger Projektabhängigkeiten Mehrkosten im 6-stelligen Bereich verursacht. Und wen interessiert es, ob der Arbeitgeber jetzt wie ein trotziges Kind den PL verantwortlich machen möchte. Dem sagt man einfach, wo er einen lecken kann und wechselt.