Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 226959 times)

JürgenBürgen

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #135 am: 18.12.2023 18:46 »
Es muss halt auch jeder mal aktiv werden. Wenn keiner was sagt/macht dann passiert auch nichts. Einfach mal eine Mail an Hr. Rosenberger schreiben oder auch an Abgeordnete im Landtag. Die Herrschaften dürfen doch auch merken, dass wir unglücklich sind.

Wenn ich sowas lese wie "Naja vlt. wendet sich doch alles noch zum Guten", dann tut's mir leid, aber da wundert mich nichts mehr. Immer alles hinnehmen und abnicken ist vlt. im Beamtentum und beim "Deutschen" genetisch verankert, aber irgendwann reicht es auch mal.

Bei uns schafft die Hälfte den Bachelor(g.D) nicht und die, die das Studium dann gut absolvieren fliehen dann, weil man finanziell unattraktiv ist.

Einfach auch mal die Kollegen ansprechen und ein gemeinsames Schreiben formulieren und dann an einige werte Damen und Herren der Politik senden. Vielleicht landet es ja mal bei einem der sich das zu Herzen nimmt.

Ozymandias

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #136 am: 18.12.2023 22:03 »
Wer will nachfragen, warum auch 2023 eine verfassungswidrige Alimentation bezahlt wurde?
Es fehlen bei allen fast 100 Euro Netto wegen der Bürgergelderhöhung 2023. Wo bleibt die Berechnung des Landes?

sebseb

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #137 am: 19.12.2023 10:13 »
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

Wo findet man denn die Mustervorlagen?

Hat jemand einen passenden Brief für einen Widerspruch mit der Begründung amtsangemessene Alimentation und Mindestabstand zum zu Jahresbeginn erhöhten Bürgergeld?
Oder nehmt ihr einfach den von 2020?


MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #138 am: 19.12.2023 13:26 »
@Admins:

In eurem Rechner für 2024 und 2025 ist der neue Steuerfreibetrag noch nicht mit eingerechnet oder? Es kam gerade eine neue Gehaltsmitteilung für Januar 2024, wo dieser schon berücksichtig wurde.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #139 am: 19.12.2023 13:45 »
Hier sind die Kontaktdaten der Verb...äh verantwortlichen Personen vom dbb bw.
https://www.bbw.dbb.de/ueber-uns/landesleitung/

Obwohl ich vom Abschluss eher profitiere habe ich doch meinen Unmut geäußert wie große Teile der Kollegen schlechtergestellt werden und das in diesen inflationären Zeiten.
Und dass hier keinerlei Widerspruch kommt.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #140 am: 19.12.2023 13:47 »
@Admins:

In eurem Rechner für 2024 und 2025 ist der neue Steuerfreibetrag noch nicht mit eingerechnet oder? Es kam gerade eine neue Gehaltsmitteilung für Januar 2024, wo dieser schon berücksichtig wurde.

Doch ist schon drin mit dem Zusatz 2024-beta.
Ob er stimmt kann ich leider nicht sagen weil ich noch nen Steuerfreibetrag und nen Dienstrad drin habe.

blauesviereck

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #141 am: 20.12.2023 08:23 »
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

Wo findet man denn die Mustervorlagen?

Hat jemand einen passenden Brief für einen Widerspruch mit der Begründung amtsangemessene Alimentation und Mindestabstand zum zu Jahresbeginn erhöhten Bürgergeld?
Oder nehmt ihr einfach den von 2020?




Es gibt doch hier in allerlei Threads mindestens 5 schöne Vorschläge.
Auf vielfachen Wunsch hin aber hier nochmal die Variante des BLV BW von vor einigen Tagen (m.E. eine eher dünne Variante). Grundsätzlich kann ihn auch jeder adäquat selbst schreiben, der das Forum hier einigermaßen bewältigt hat.

--> Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation
nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung
ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im
Jahr 2023 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmä-
ßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 – 2
BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. - sichern. Die verfassungsrechtlich
erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere
nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-
Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom
15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge ge-
währte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Ab-
standsgebot.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus,
dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese hiermit
Widerspruch
einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfas-
sungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem
Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind,
beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur
rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der
Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtser-
klärung.
Mit freundlichen Grüßen

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #142 am: 20.12.2023 12:48 »
Es gibt ja eigentlich noch keine offizielle Bekanntmachung...das vom dbb ist ja eher eine Gesprächszusammenfassung.
Vom Finanz- oder Innenministerium kam noch nichts Offizielles. Oder irre ich mich?

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #143 am: 20.12.2023 13:39 »
Es gibt ja eigentlich noch keine offizielle Bekanntmachung...das vom dbb ist ja eher eine Gesprächszusammenfassung.
Vom Finanz- oder Innenministerium kam noch nichts Offizielles. Oder irre ich mich?

Da hast du Recht. Alle Informationen, die mir bekannt sind, sind von den Verbänden und Gewerkschaften.
Vielleicht wartet das Finanzministerium mit einer offiziellen Verkündung ja noch, bis sie ausgerechnet haben, um wie viel die 115 % Grenze verletzt wird. Eventuell gibt es dann ja zusätzliche Erhöhungen für 2024 und 2025, ähnlich wie es in Hessen war... 🤯  Der zweite Satz könnte Spuren von Sarkasmus enthalten. Vielleicht schwingt auch ein kleines bisschen Hoffnung mit.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #144 am: 20.12.2023 13:59 »
-Wü auch in den kommenden Jahren u. a. an den Persionalausgaben für unserere hochgeschätzten Beamten, damit Pseudo-Bundesländer wie das Saarland oder Bremen weiterhin existieren können.

Nicht zu vergessen die kostenfreie Kitaplätze im failed state Berlin, die nicht mal eine Wahl hinbekommen haben, während wir bei uns 300€ pro Nase pro Monat bezahlen dürfen.
Nicht bei allem spart man in BaWü. Hier wurden die HH-Mittel für ein grünes Prestigeprojekte von Herrn Bayaz Parteikollege im Umweltministerium verballert:
https://bnn.de/mittelbaden/gaggenau/umstrittene-teststrecke-ewaybw-auf-der-b462-im-murgtal-vier-von-fuenf-lkws-sind-kaputt
Dieses Oberleitungs-Projekt hatte schon in Hessen für "Furore" gesorgt, in Badens schönem Murgtal wurde es aufgefrischt (Wie eine Straßenbahn, nur ohne Schienen :)) )und landet nun in 2024 laut Badischen Neuesten Nachrichten "auf dem Schrotthaufen der Geschichte". Kosten nach Rückbau schlappe 25 Millionen € - aber man gönnt sich ja sonst nichts.


Sleyana

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #145 am: 20.12.2023 15:48 »
Ich habe direkt nach Bekanntgabe dem Finanzministerium und den dbb Bw angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Letzteres mit nem scharfen Ton als „Habt ihr Lack gesoffen?“

Bisher noch keine Antwort.


HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #147 am: 21.12.2023 12:01 »
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Sleyana

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« Antwort #148 am: 21.12.2023 12:28 »
Ich finde es bemerkenswert das Herr Rosenberger erst die Übernahme hyped und als Meisterleistung empfindet bei 3,6%. Jetzt aber sich als Kämpfer ausgibt und sagt es ist ein schlechter Deal.

Was mir aber sehr gefällt ist das man extra erwähnt das man Beamte nicht schlechter stellen sollte als Angestellte. Ich habe letztens eine Verwaltungsanweisung gelesen das Beamte auch Sonderurlaub bei Arztterminen erhalten sollen, obwohl es bei uns nicht im Beamtenrecht explizit drin steht. Auch hier war die Begründung das keine Gruppe bevorzugt werden soll und beide gleiche Rechte haben sollen bei dem Thema.

Versuch

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« Antwort #149 am: 21.12.2023 14:38 »
jetzt ruder der dbb bw doch zurück:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Und wie will man den unteren Besoldungsgruppen einen Zuschlag gewähren, ohne dass das Abstandsgebot nach oben wieder verletzt wird? Dann müsste ja jeder ca. 7 % anstatt 3,6 % bekommen, wenn man von mindestens 200 € brutto mehr in den untersten Besoldungsgruppen ausgeht. Nicht dass ich da was dagegen hätte, aber daran glaubt ja wohl niemand.
Vor allem wird der 200 € Sockel ja teilweise bis in A14 nicht erreicht. Von unteren Besoldungsgruppen kann da keine Rede sein.

Und selbst das würde für eine amtsangemessene Alimentation nicht reichen.

Aber irgendwann kommt die eh...