BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.
Wo findet man denn die Mustervorlagen?
Hat jemand einen passenden Brief für einen Widerspruch mit der Begründung amtsangemessene Alimentation und Mindestabstand zum zu Jahresbeginn erhöhten Bürgergeld?
Oder nehmt ihr einfach den von 2020?
Es gibt doch hier in allerlei Threads mindestens 5 schöne Vorschläge.
Auf vielfachen Wunsch hin aber hier nochmal die Variante des BLV BW von vor einigen Tagen (m.E. eine eher dünne Variante). Grundsätzlich kann ihn auch jeder adäquat selbst schreiben, der das Forum hier einigermaßen bewältigt hat.
--> Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation
nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung
ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im
Jahr 2023 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmä-
ßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesver-
fassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 – 2
BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. - sichern. Die verfassungsrechtlich
erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere
nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-
Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom
15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge ge-
währte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Ab-
standsgebot.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus,
dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese hiermit
Widerspruch
einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfas-
sungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem
Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind,
beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur
rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der
Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtser-
klärung.
Mit freundlichen Grüßen