Sollte das so kommen, wird es in Zukunft für meine Frau ein entspannterer Tag
Wenn ihr mit den 115% Bürgergeld auskommt (weil z.B. das Haus schon abbezahlt ist) wäre das tatsächlich wohl so.
Bei uns haben einige Beamt:innen ihre Nebentätigkeiten (z.t. auch als Fortbildungsreferenten für den Dienstherrn) aufgegeben, da sich diese nicht mehr lohnen. Und ich will gar nicht wissen in wie vielen "dafür geeigneten" Berufen (ohne jede negative Wertung z.B. Handwerker, Friseure etc.) der Partner aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auf Schwarzarbeit umgestiegen ist oder die offziellen Stunden reduziert hat.
Eine andere Kollegin hatten überlegt von einer Erbschaft eine PV-Anlage zu installieren. Wenn der jetzt die EEG-Vergütung angerechnet wird, nimmt sie davon bestimmt Abstand.
Spannend ist auch die Frage der Gleichbehandlung bei den Kapitalerträgen. Wenn ich einen ausschüttenden ETF habe, werden mir die Dividenden angerechnet. Wenn ich einen thesaurierenden ETF habe, fließt mir kein Geld zu, aber ich muss eine Vorabpauschale auf meine fiktiven Einnahmen an das Finanzamt überweisen. Müssten diese fiktiven Einnahmen dann auch angerechnet werden? Eigentlich braucht man mindestend zwei Finanzbeamte pro Bezügestelle
Am krasstesten finde ich aber die
Anrechnung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende! (siehe Link)