Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 226436 times)

LaBeVe

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #180 am: 22.12.2023 20:21 »
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.

Bin mal gespannt wie die das in ein paar Jahren begründen möchten bei meiner Partnerin die schwerbehindert ist mit Merkzeichen H,Bl,B und G sowie ein GdB von 100 ein Einkommen haben soll. Natürlich kann sie arbeiten, aber Vollzeit? Mit einem hohen Einkommen bei einem Arbeitsmarkt der schlichtweg Behindertenfeindlich ist?

Mutig wenn das LBV und das Finanzministerium durchzieht.






EDIT: Stellungnahme vom Finanzministerium liegt vor!

Sehr geehrte Frau Sleyana,

 

vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 14. Dezember 2023.

 

Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

 

Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14 - hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen. Die Eins-zu-eins-Übertragung eines Sockels- oder Mindestbetrags würde zu einer solchen Abschmelzung führen.

 

Ungeachtet dessen nimmt das Land die Situation seiner Beamtinnen und Beamten insbesondere auch des mittleren sowie des gehobenen Dienstes sehr ernst und plant ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen in der Besoldung tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau (u. a. Bürgergeld) bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen. Damit knüpft das Land konsequent an das erst vor gut einem Jahr eingeführte 4-Säulen-Modell an, welches u. a. mit Ämteranhebungen im mittleren Dienst im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Die Maßnahmen des 4-Säulen-Modells wurden seinerzeit zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 29. November 2021 eingeführt und haben insbesondere die Beamtinnen und Beamten im mittleren und teilweise im gehobenen Dienst im Blick. Diese profitieren seither vor allem von erheblichen Grundgehaltssteigerungen teilweise im Bereich mehrerer hundert Euro pro Monat.

 

Bevor Sie sich eine abschließende Meinung zu den Besoldungsmaßnahmen in Folge des Tarifergebnisses bilden, bitte ich Sie, die weiteren Entwicklungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung abzuwarten.

 

Ich hoffe, dass die obigen Informationen einstweilen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr 2024.

 

Freundliche Grüße

Vorname Nachname

 

Ministerium für Finanzen

Baden-Württemberg

Referat 14 - Besoldungsrecht, Stellenplan

Schlossplatz 4

70173 Stuttgart

Vieles steht davon auch auf der Seite vom LBV.

Wohl ein schlechter Witz das die vom Ministerium ernsthaft darüber nachdenken das Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) wieder (auch wenn nur für bestimmte Besoldungsgruppen) einzuführen. Wo es doch schon vor Jahren ins Grundgehalt integriert wurde damit man es nicht weiter kürzen kann....hoffe nicht das es so kommt....

websgeisti

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #181 am: 22.12.2023 20:30 »
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

pape

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #182 am: 22.12.2023 21:50 »
Wenn es tatsächlich neben dem Kinderzuschlag aus dem Vier-Säulen-Modell nun einen weiteren Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben sollte, bleibt mir echt die Spucke weg. BW ist sowohl bei der abgesenkten Eingangsbesoldung als auch bei der nach Besoldungsgruppen gestaffelte Verzögerung von Tarifsteigerungen bereits geschnappt. Ich verstehe nicht, warum die Juristen dort schon wieder auf solche Lösungen setzen können. Ich gehe fest davon aus, dass wie in anderen Bundesländer ein fiktives Partnereinkommen unterstellt werden wird, um die 115% zu erreichen. Oder sie nehmen sich Hamburg als Vorbild. Da gibt es unter bestimmten Konstellationen ja jetzt die Einheitsbesoldung von A6 bis Mitte A10.

Daher an alle: Widerspruch erheben! Noch habt ihr ein paar Tage Zeit.
Bei der momentanen Unzuverlässigkeit der Post würde ich mich darauf nicht verlassen. Mein Widerspruch ging am Dienstag per Einschreiben ans LBV.

Geht auch online übers Portal

Wenn Beschäftigte des Landes gegen Verwaltungsakte des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) Widerspruch einlegen wollten, konnten sie das bislang auch auf elektronischem Weg über das Kundenportal des LBV erledigen. Die aktuelle Rechtsprechung führt nun zu einer Änderung dieser Praxis: Widersprüche können nicht mehr ausschließlich elektronisch über das Kundenportal eingelegt werden, sondern müssen per Post oder Telefax eingelegt werden, damit sie wirksam sind. Das gilt auch für Widersprüche, die bereits ausschließlich über das Kundenportal eingelegt wurden, aber noch nicht beschieden sind: Der Widerspruch in schriftlicher Form - ob postalisch oder per Fax - muss nachgeholt werden. Das LBV wird deshalb direkt auf die betroffenen Beschäftigten zugehen und sie darum bitten, den Widerspruch erneut einzulegen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/widersprueche-beim-landesamt-fuer-besoldung-und-versorgung-nur-schriftlich-moeglich-1

Angeblich geht der Widerspruch nicht Online😄😂

zammthing

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #183 am: 22.12.2023 22:16 »

Aber im Juni 2021 dann ein Urteil vom Gericht dazu:

Ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche wahren die Schriftform

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Juni 2021 (AZ 4 S 1004/21) entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und ordnungsgemäß erhoben sind. Der VGH teilt damit nicht die Einschätzung der erstinstanzlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 24. November 2020, AZ 13 K 1896/19), wonach ein ausschließlich über das Kundenportal eingelegter Widerspruch formunwirksam sei.
 
Die Entscheidung des VGH stellt klar, dass eine Textnachricht, die im Kundenportal über den persönlichen Account eingegeben und sodann an die Behörde geschickt wird, den rechtlichen Anforderungen an das Schriftlichkeitsgebot des § 70 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung entspricht.

Damit ist es weiterhin möglich, Widersprüche nicht nur schriftlich auf dem Postweg oder per Fax, sondern auch einfach, schnell und rechtssicher elektronisch über das Kundenportal einzulegen.


https://lbv.landbw.de/-/ausschlie%C3%9Flich-%C3%BCber-das-kundenportal-eingelegte-widerspr%C3%BCche-wahren-die-schriftform

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #184 am: 22.12.2023 22:56 »

Aber im Juni 2021 dann ein Urteil vom Gericht dazu:

Ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche wahren die Schriftform

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Juni 2021 (AZ 4 S 1004/21) entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und ordnungsgemäß erhoben sind. Der VGH teilt damit nicht die Einschätzung der erstinstanzlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 24. November 2020, AZ 13 K 1896/19), wonach ein ausschließlich über das Kundenportal eingelegter Widerspruch formunwirksam sei.
 
Die Entscheidung des VGH stellt klar, dass eine Textnachricht, die im Kundenportal über den persönlichen Account eingegeben und sodann an die Behörde geschickt wird, den rechtlichen Anforderungen an das Schriftlichkeitsgebot des § 70 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung entspricht.

Damit ist es weiterhin möglich, Widersprüche nicht nur schriftlich auf dem Postweg oder per Fax, sondern auch einfach, schnell und rechtssicher elektronisch über das Kundenportal einzulegen.


https://lbv.landbw.de/-/ausschlie%C3%9Flich-%C3%BCber-das-kundenportal-eingelegte-widerspr%C3%BCche-wahren-die-schriftform
Siehe auch:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/aerger-um-nutzung-des-lbv-kundenportals-fuer-widersprueche-hat-ein-ende/

Beamter

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #185 am: 23.12.2023 11:18 »
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.

Beamter

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #186 am: 23.12.2023 12:32 »
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.

Sollte natürlich A11 mit A11 lauten.

Bauernopfer

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« Antwort #187 am: 23.12.2023 12:38 »
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.
....wenn die entsprechenden Stellen vorhanden sind.

Mantikor

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« Antwort #188 am: 23.12.2023 12:41 »
Diese Befürchtung habe ich auch. Und damit würde ich in A11 wieder leer ausgehen... Bald sitzt der mittlere Dienst mir gehaltstechnisch auf dem Schoß.

Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Aber im Gegensatz zu uns in Bayern wird BW weiterhin schlechter gestellt sein. Aber ganz ehrlich… bevor man hier jetzt mit Zulagen etc. versucht den fehlenden Sockel auszugleichen, dann hätte man gleich den Sockel lassen können.

Hierbei wird ein Umstand sehr oft vergessen. Wartezeiten in Bayern 3 und in BaWü ein Jahr. Daher kann man nicht wirklich immer nur A11 mit A12 vergleichen. Dort ist man eben deutlich schneller deutlich höher.

Sollte natürlich A11 mit A11 lauten.

Dazu: Das Endamt im mittleren Dienst ist in BaWü A10z. Außerdem betragen die Wartefristen auf dem Papier nur 1 Jahr. Die Finanzverwaltung BaWü hat aber das Limit in einer Verfügung ebenfalls auf 3 Jahre gesetzt. In anderen Bereichen wird es sicher ähnlich sein.

Sleyana

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« Antwort #189 am: 23.12.2023 13:11 »

Dazu: Das Endamt im mittleren Dienst ist in BaWü A10z. Außerdem betragen die Wartefristen auf dem Papier nur 1 Jahr. Die Finanzverwaltung BaWü hat aber das Limit in einer Verfügung ebenfalls auf 3 Jahre gesetzt. In anderen Bereichen wird es sicher ähnlich sein.

Zu uns sagt man im Vorbereitungsdienst wenn wir gut sind, im Sinne von zweistellig, dann haben wir das Endamt in 6-8 Jahren erreicht. Also A10z. Und die mit 12,5 gehen in den gehobenen Dienst.

Bauernopfer

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« Antwort #190 am: 23.12.2023 13:22 »

Dazu: Das Endamt im mittleren Dienst ist in BaWü A10z. Außerdem betragen die Wartefristen auf dem Papier nur 1 Jahr. Die Finanzverwaltung BaWü hat aber das Limit in einer Verfügung ebenfalls auf 3 Jahre gesetzt. In anderen Bereichen wird es sicher ähnlich sein.

Zu uns sagt man im Vorbereitungsdienst wenn wir gut sind, im Sinne von zweistellig, dann haben wir das Endamt in 6-8 Jahren erreicht. Also A10z. Und die mit 12,5 gehen in den gehobenen Dienst.
G. D. ohne Bachelorstudiengang an einer FH??

Sleyana

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« Antwort #191 am: 23.12.2023 13:45 »
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Taigawolf

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« Antwort #192 am: 24.12.2023 01:16 »
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

websgeisti

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« Antwort #193 am: 24.12.2023 01:44 »
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html
« Last Edit: 24.12.2023 01:50 von websgeisti »

Taigawolf

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« Antwort #194 am: 24.12.2023 02:21 »
Nein. Zum studieren nach Ludwigsburg bei vollen Bezügen. Auch ohne Abitur oder Fachabitur. Nach dem Abschluss ist man im g.D, obwohl man vielleicht A8 oder A9 war.

Allen gönne ich solch einen Aufstieg. Aber erneut bestätigt es meine gefühlte Entwertung des gD, die offensichtlich politisch gewollt ist. Die Alternative wäre nämlich, alle Ämter amtsangemessen zu besolden. Aber das ist ja zu teuer, deshalb anscheinend lieber so.

Ich glaube fürs neue Jahr bastle ich mir einen schönen Bilderrahmen mit Clownsmuster und Einhörnern für mein Abi-Zeugnis und das Diplom. Da gab's doch mal son Lied.... irgendwas mit "verschenkte Jahre" des Lebens.

Die Modulare Qualifikation gibt’s auch noch. Da muss man keine Sekunde studieren. Einige Kursmodule und eine mündliche Prüfung, dann ist man in der 3. QE (alt: gehobener Dienst).  Aber generell: das direkte Studium hat den Vorteil, dass man monetär gleich mit A10 bzw. andere Bundesländer mit A9 startet. Bis zum Aufstieg oder Modularen vergehen einige Jahre ehe man die machen kann.

Zumindest bei mir in Bayern: https://www.bvs.de/fortbildung/modulare-qualifizierung/die-modulare-qualifizierung/index.html

Das war vielleicht in BW so, bis das Eingangsamt plötzlich A10 anstatt A9 im gD war. Erzähl das Leuten wie mir, die als gDler jahrelang auf A10 gewartet haben und nach dem Aufstieg dann plötzlich ein paar Monate später A10 das Eingangsamt war. Zusätzlich haben wir natürlich die abgesenkte Eingangsbesoldung mitgenommen.

Und in der Gesamtbetrachtung muss man Folgendes auch beachten: Der mDler startet mit der Ausbildung in der Regel deutlich früher als jemand, der erstmal Abitur macht. Da sind schon ein paar Jahre verloren, in denen der mDler wenigstens schon in den Stufen aufsteigt. Dann studiert der gDler nach dem Abitur auch nicht bei vollen Bezügen. Wieder ein paar Jahre weniger Kohle. Wenn man das alles addiert sind es für mich verschenkte Jahre im Vergleich, wenn der Unterschied der Alimentation immer weiter abgeschmolzen wird.

Gleichzeitig wurde der mD in den letzten Jahren massiv finanziell besser erhöht wie der gD. Und warum? Weil das gesamte Gefüge nicht mehr passt. Alle verdienen am Amt gemessen zu wenig. Aber als gDler fühlt man sich wirklich langsam verarscht. Ich hatte immer das Glück, zum falschen Zeitpunkt in der falschen Besoldungsgruppe zu sein und habe jeden Dreck mitgenommen. Der monetäre Unterschied zum mD ist da, aber nicht groß. Und wenn dann ständig neue Pauschalen erfunden werden, um den mD künstlich über 115% über Bürgergeldniveau zu hieven, während der gD am langen Arm verhungern darf, dann frage ich mich schon, was einem der Abschluss für den gD überhaupt bringen soll. Wenns so weitergeht ist bald A11 Eingangsamt im gD und alle schauen wieder in die Röhre, die jahrelang auf eine Beförderung von A10 in A11 gewartet haben.

Was ich sagen will: Da stimmt doch die Gesamtkonstellation nicht mehr. Und das hat auch das BVerfG gesagt. Interessiert nur keinen Besoldungsgesetzgeber.