Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 226959 times)

Tagelöhner

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #60 am: 15.12.2023 10:56 »
Der Rechtsweg steht ja jedem offen bzw. das Stellen eines Entlassungsantrages um dann in der Freien Wirtschaft sein Glück zu versuchen. Die lecken sich nach den ganzen behördlichen Leistungsträgern schon lange die Finger  ;D

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #61 am: 15.12.2023 11:09 »
In dem Artikel steht jetzt auch nichts neues. Es bleibt abzuwarten wie das FM das Abstandsgebot zum Bürgergeld einhalten will.
Es wurden zumindest die einzelnen Erhöhungsschritte sauber erläutert (ohne Polemik und Beamtenbashing) und erklärt, wie das FM die Umrechnung des Sockelbetrags in die Prozenwerte begründet.
Dass die Versorgungsbeträge nur dem individuellen Ruhegehaltssatz entsprechend erhöht werden, war zu erwarten und ist auch nachvollziehbar.

LaBeVe

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #62 am: 15.12.2023 11:40 »
In dem Artikel steht jetzt auch nichts neues. Es bleibt abzuwarten wie das FM das Abstandsgebot zum Bürgergeld einhalten will.
Es wurden zumindest die einzelnen Erhöhungsschritte sauber erläutert (ohne Polemik und Beamtenbashing) und erklärt, wie das FM die Umrechnung des Sockelbetrags in die Prozenwerte begründet.
Dass die Versorgungsbeträge nur dem individuellen Ruhegehaltssatz entsprechend erhöht werden, war zu erwarten und ist auch nachvollziehbar.

Das stimmt aber in Stein gemeißelt ist sowieso noch nix...bin auf das Gesetz gespannt.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #63 am: 15.12.2023 12:07 »
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.

LaBeVe

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #64 am: 15.12.2023 12:32 »
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten."

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Und Bayaz unser Finanzminister...der Grünfink:
"Ich werde den Beteiligten in Baden-Württemberg vorschlagen, das Tarifergebnis auch inhaltsgleich auf unsere Beamtinnen und Beamte zu übertragen"
Hat er da offensichtlich gelogen? Man muss beide öffentlich an ihre Versprechen erinnern.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.
Interessiert mich auch was die GEW meint, dass mit der neuen Umrechnung hauptsächlich die Grundschulkolleginnen betroffen sind.

Denn machen wir uns nichts vor...die Mehrzahl der Gymnasial- und Sekundarstufenlehrkräfte inkl. meinereiner ist bei der Umrechnung fein raus. Und die meisten Beamten mit A 13 und 14 sitzen in den Lehrerzimmern.

Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW: „Das Tarifergebnis haben wir als guten Kompromiss bezeichnet. Der Vorschlag des Finanzministers zur Übertragung auf die Beamt*innen führt bis weit in die höheren Entgeltgruppen zu einer schlechteren Gehaltsanhebung als die von uns erwartete und geforderte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung bringen würde. Finanzminister Danyal Bayaz muss hier dringend noch einmal in sich gehen und nachlegen. Der Vorschlag des Finanzministers vergällt vielen Kolleg*innen die Weihnachtspause.“

A6 ist das neue A10

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #65 am: 15.12.2023 12:55 »
Aus den Nachrichten (ich nenne die Quelle nicht, da es ein Bezahlartikel ist)

"Von einer Einigung nach harten Verhandlungen lässt sich kaum reden. Es ist eher ein
einseitiger Beschluss des Finanzministeriums, wie der Tarifabschluss der Länder auf die
Beamten und Versorgungsempfänger im Südwesten übertragen werden soll. Die
weitgehende Übernahme in Baden-Württemberg steht nun fest, wie die Gewerkschaften
bis Donnerstagmittag erfahren haben. Dabei gibt es jedoch leichte Abweichungen zum
Tarifergebnis.
Einkommenszuwachs von 3,6 Prozent plus 5,6 Prozent
Die Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst für den Beamten- und
Versorgungsbereich in Baden-Württemberg steht praktisch fest. Allerdings gibt es
kleine Abweichungen – eine könnte besonders die Pensionäre verärgern.

Demnach erhalten die etwa 188 000 Beamten zum 1. November 2024 eine
Besoldungserhöhung von linear 3,6 Prozent. Das bedeutet: der Sockel von 200 Euro aus
dem Tarifabschluss muss für die Beamten in eine prozentuale Steigerung umgerechnet
werden. Dies folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Bei den Tarifkräften wird der Sockel
von den Ländern zwar mit durchschnittlich 4,76 Prozent mehr Gehalt berechnet – im
Beamtenbereich ist die Berechnungsgrundlage wegen der im Schnitt höheren Besoldung
aber eine andere.
Von Februar 2025 an erhöhen sich die Bezüge um weitere 5,6 Prozent – also um 0,1
Prozentpunkte mehr als für die Tarifbeschäftigten. Grund ist hier der Mindestbetrag von
340 Euro, der zu diesem Zeitpunkt für die Tarifkräfte erreicht werden soll und der sich
schlecht auf die Beamten übertragen lässt. Folglich wird die Besoldung an dieser Stelle
aufgewertet.
Mehr Geld gibt es bereits Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten die
Beamten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800 Euro plus vier Mal
120 Euro für die Monate Dezember bis April. Es folgen jeweils 120 Euro von Mai bis
Oktober. Insgesamt gibt es somit 3000 Euro. Die ersten Zahlungen fließen allerdings etwas
später als für die Tarifbeschäftigten, weil das Landesamt für Besoldung und Versorgung
(LBV) aus technischen Gründen mehr Vorlauf für die Umsetzung benötigt.
Teilzeitbeschäftigte bekommen die Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend
ihrem Arbeitsverhältnis.
„Nicht enttäuscht – aber auch nicht glücklich“
Der Beamtenbund Baden-Württemberg begrüßt im Kern die zügige Entscheidung der
Landesregierung. „Glücklich sieht anders aus“
, sagte der Landesbund-Vorsitzende Kai
Rosenberger unserer Zeitung. „Aber ganz enttäuscht bin ich auch nicht.
“ Damit werde das
Land seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht und mache in Zeiten akuten
Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.
Rosenberger zeigt sich auch nicht überrascht von den Abstrichen für die 151 000
Versorgungsempfänger im Land. Denn die deutlichste Abweichung vom Tarifergebnis
betrifft den umstrittensten Punkt: die Inflationsausgleichsprämie für die Pensionäre, die
davon lediglich im Rahmen ihres individuellen Ruhegehaltssatzes – also maximal mit
71,75 Prozent – profitieren. Wer zum Beispiel einen Versorgungssatz von 60 Prozent hat,
bekommt die Prämie nur zu 60 Prozent, also 1800 Euro. Damit folgt Baden-Württemberg
einer Verabredung der Länder, den gleichen Weg wie der Bund nach dem Tarifabschluss
vom April einzuschlagen.
Kaufkraft-Argument zählt nicht
Gegenargumente Rosenbergers mit einem relativen Kaufkraftverlust von Beamten
gegenüber den Rentnern, gemessen an der Inflation, lässt Finanzminister Danyal Bayaz
(Grüne) demnach nicht gelten. Sein Haus rechtfertigt die Entscheidung mit der
„systemgerechten“ Übertragung, wonach die Pension auch entsprechend dem
Ruhegehaltssatz erhöht wird.
Die Übernahme muss noch vom Landtag als Gesetz beschlossen werden. Dies sollte bis
Mitte Januar erfolgen, heißt es. Mit großer Gegenwehr ist nicht zu rechnen.
Bürgergeld-Erhöhung hat noch ein Nachspiel
Offen ist aber, inwieweit dem Verfassungsgericht Folge geleistet wird, einen
Abstandsgebot von 15 Prozent von der untersten Besoldung zum sozialhilferechtlichen
Existenzminimum einzuhalten. Rosenberger sieht da für 2023 und wegen der nächsten
Bürgergelderhöhung vor allem für das Jahr 2024 ein Problem. Die lineare
Besoldungserhöhung erfolge erst im November, und die Einmalzahlungen „werden
definitiv nicht ausreichen, um den Anstieg des Bürgergelds zu kompensieren“
. Dass der
nötige Abstand dann nicht mehr stimme, wisse das Finanzministerium. „Die fangen jetzt
an zu rechnen, lassen sich aber noch nicht in die Karten schauen“
, sagte der Landesbund-
Chef.
Schwankt das Vier-Säulen-Modell?
Inwieweit nun das Vier-Säulen-Modell der Beamtenbezahlung verändert werden muss,
wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Rosenberger appelliert an die Regierung,
„zeitnah dafür zu sorgen, dass die Besoldung im Land zumindest wieder
verfassungskonform ist“. Um die Verfassungsmäßigkeit wieder herzustellen, sind aus Sicht
des Beamtenbundes Aufschläge auch im gehobenen und höheren Dienst erforderlich."

LaBeVe

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #66 am: 15.12.2023 12:59 »
Der Artikel ist bereits genannt worden :)

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #67 am: 15.12.2023 13:01 »
Das ist der Artikel hier:
https://archive.is/Fp69H

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #68 am: 15.12.2023 13:09 »
Ich bin auch auf das Gesetz gespannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass Strobl, nachdem er das als Innenminister losgelassen hat:
"Unsere Beamtenschaft ist gerade in der Krise der Demokratie das Rückgrat des Staates. Die zeit- und wirkungsgleiche Erhöhung der Besoldung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten"

nun zulassen kann, dass die überwiegende Mehrheit in Polizei und Justiz um mehrere Prozente! rasiert wird. Steht er ja schön von seinem grünen Finanzminister düpert da.

Würde mich wirklich interessieren was die Gewerkschaften der Polizei und Justiz zu sagen.
Lachhaft dass Rosenberger dem auch noch positiv zustimmt.

Aktueller bericht in den südwestlichen Tageszeitungen. Passt wie die Faust aufs Auge.

https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/polizei-in-bw-zahl-hat-sich-vervierfacht_-immer-mehr-polizisten-quittieren-den-dienst-72525095.html#:~:text=Polizei%20in%20BW%20Zahl%20hat,gestiegen%2C%20wie%20unsere%20Zeitung%20erfuhr.

Der Obelix

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #69 am: 15.12.2023 13:16 »
Man kann es positiv sehen.

BW hat eine, mit angrenzend besonders hoher Wahrscheinlichkeit, denn alles andere wäre Spekulation, verfassungswidrige Besoldung aktuell.

Wenn man also aktuell eine Verfassungswidrige Besoldung hat, kann das neue nicht schlechter, sondern ja immer nur besser werden.

Meine Vermutung aber: Die Regelung ist weiterhin verfassungswidrig. Und eigentlich sogar noch ein bisschen Verfassungswidriger als vorher.....

websgeisti

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #70 am: 15.12.2023 13:32 »
Also diese Ankündigung ist ja schon eine Frechheit. Von linearen Erhöhungen profitieren generell immer diejenigen mit einer höheren Besoldung (vom prozentualen her und der allgemeinen Steigerung beim Brutto/Netto). Ich verstehe auch nicht wie man hier platt mit dem Abstandsgebot argumentiert. Der Sockelbetrag lässt die Abstande gleich und auch nicht abschmelzen. Eher steigen danach durch die lineare Erhöherung die oberen BesGr noch stärker an und vermutlich will man das nicht.

Hoffe mal, dass kein anderes Bundesland sich daran ein Beispiel nimmt. Denn so wird aus einem „Ok“-Abschluss ein mieser Abschluss. Bayern hat ja eine systemkomforme und zeitgleiche Übernahme angekündigt. Hoffentlich hält man sein Wort und spart nicht wieder am mittleren/gehobenen Dienst.

Johnsmith

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #71 am: 15.12.2023 14:13 »
Der Sockelbetrag lässt die Abstande gleich und auch nicht abschmelzen.

Kannst Du das erläutern?

Mit der linearen Erhöhung von 3,6% liegt das vertikale Spannungsverhältnis (Verhältnis Endamt A7 und A16) bei 244%.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/kennzahlen.html

Die Analyse für BW mit pauschal 200€ kann ich nicht mehr finden. Hier lag der Wert jedoch bei deutlich unter 240% (meiner Erinnerung nach 236%), sodass es m.E. definitiv ein weiteres Abschmelzen gegeben hätte.

Der Königsweg wäre für 2024 daher wohl eine lineare Erhöhung um 7,3% gewesen. Dann hätte es im Eingangsamt A7 die 200€ gegeben und dem Abstandsgebot wäre Rechnung getragen worden. War aber wohl zu teuer…

Im Übrigen hat BW im Ländervergleich bereits jetzt schon ein extrem niedriges vertikales Spannungsverhältnis.

BY und BE liegen bei 280%.

Vor dem 4-Säulen-Modell waren es in BW immerhin noch 264%.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #72 am: 15.12.2023 14:21 »
Naja...im Prinzip hat er wegen des Abstandsgebotes schon Recht.
Die Frage ist halt ob man es nun so macht, dass der Großteil der Beamten dumm dasteht.

Die Wurzel allen Übels ist in meinen Augen der Sockelbetrag...denn den zu übertragen lädt zu allerelei Trickserei ein.
Ich weiß auch nachwievor nicht wie es zu diesem Betrag von 3,6% kommt.
Wenn ich nen Tabellenmittelwert nehme zwischen A7/1 und A16/10 komme ich bei den 200 Euro Sockel nämlich auf 4,84% anstatt 3,6% was ein wesentlich angemessenerer Prozentsatz wäre!

Dann wär die Tabelle auch nicht nur oben rechts grünlastig sondern es wäre ein gesunder Mittelwert.
« Last Edit: 15.12.2023 14:34 von LehrerBW »

blauesviereck

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #73 am: 15.12.2023 14:55 »
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #74 am: 15.12.2023 15:03 »
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

Wo findet man denn die Mustervorlagen?