Aus den Nachrichten (ich nenne die Quelle nicht, da es ein Bezahlartikel ist)
"Von einer Einigung nach harten Verhandlungen lässt sich kaum reden. Es ist eher ein
einseitiger Beschluss des Finanzministeriums, wie der Tarifabschluss der Länder auf die
Beamten und Versorgungsempfänger im Südwesten übertragen werden soll. Die
weitgehende Übernahme in Baden-Württemberg steht nun fest, wie die Gewerkschaften
bis Donnerstagmittag erfahren haben. Dabei gibt es jedoch leichte Abweichungen zum
Tarifergebnis.
Einkommenszuwachs von 3,6 Prozent plus 5,6 Prozent
Die Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst für den Beamten- und
Versorgungsbereich in Baden-Württemberg steht praktisch fest. Allerdings gibt es
kleine Abweichungen – eine könnte besonders die Pensionäre verärgern.
Demnach erhalten die etwa 188 000 Beamten zum 1. November 2024 eine
Besoldungserhöhung von linear 3,6 Prozent. Das bedeutet: der Sockel von 200 Euro aus
dem Tarifabschluss muss für die Beamten in eine prozentuale Steigerung umgerechnet
werden. Dies folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Bei den Tarifkräften wird der Sockel
von den Ländern zwar mit durchschnittlich 4,76 Prozent mehr Gehalt berechnet – im
Beamtenbereich ist die Berechnungsgrundlage wegen der im Schnitt höheren Besoldung
aber eine andere.
Von Februar 2025 an erhöhen sich die Bezüge um weitere 5,6 Prozent – also um 0,1
Prozentpunkte mehr als für die Tarifbeschäftigten. Grund ist hier der Mindestbetrag von
340 Euro, der zu diesem Zeitpunkt für die Tarifkräfte erreicht werden soll und der sich
schlecht auf die Beamten übertragen lässt. Folglich wird die Besoldung an dieser Stelle
aufgewertet.
Mehr Geld gibt es bereits Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten die
Beamten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1800 Euro plus vier Mal
120 Euro für die Monate Dezember bis April. Es folgen jeweils 120 Euro von Mai bis
Oktober. Insgesamt gibt es somit 3000 Euro. Die ersten Zahlungen fließen allerdings etwas
später als für die Tarifbeschäftigten, weil das Landesamt für Besoldung und Versorgung
(LBV) aus technischen Gründen mehr Vorlauf für die Umsetzung benötigt.
Teilzeitbeschäftigte bekommen die Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend
ihrem Arbeitsverhältnis.
„Nicht enttäuscht – aber auch nicht glücklich“
Der Beamtenbund Baden-Württemberg begrüßt im Kern die zügige Entscheidung der
Landesregierung. „Glücklich sieht anders aus“
, sagte der Landesbund-Vorsitzende Kai
Rosenberger unserer Zeitung. „Aber ganz enttäuscht bin ich auch nicht.
“ Damit werde das
Land seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht und mache in Zeiten akuten
Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.
Rosenberger zeigt sich auch nicht überrascht von den Abstrichen für die 151 000
Versorgungsempfänger im Land. Denn die deutlichste Abweichung vom Tarifergebnis
betrifft den umstrittensten Punkt: die Inflationsausgleichsprämie für die Pensionäre, die
davon lediglich im Rahmen ihres individuellen Ruhegehaltssatzes – also maximal mit
71,75 Prozent – profitieren. Wer zum Beispiel einen Versorgungssatz von 60 Prozent hat,
bekommt die Prämie nur zu 60 Prozent, also 1800 Euro. Damit folgt Baden-Württemberg
einer Verabredung der Länder, den gleichen Weg wie der Bund nach dem Tarifabschluss
vom April einzuschlagen.
Kaufkraft-Argument zählt nicht
Gegenargumente Rosenbergers mit einem relativen Kaufkraftverlust von Beamten
gegenüber den Rentnern, gemessen an der Inflation, lässt Finanzminister Danyal Bayaz
(Grüne) demnach nicht gelten. Sein Haus rechtfertigt die Entscheidung mit der
„systemgerechten“ Übertragung, wonach die Pension auch entsprechend dem
Ruhegehaltssatz erhöht wird.
Die Übernahme muss noch vom Landtag als Gesetz beschlossen werden. Dies sollte bis
Mitte Januar erfolgen, heißt es. Mit großer Gegenwehr ist nicht zu rechnen.
Bürgergeld-Erhöhung hat noch ein Nachspiel
Offen ist aber, inwieweit dem Verfassungsgericht Folge geleistet wird, einen
Abstandsgebot von 15 Prozent von der untersten Besoldung zum sozialhilferechtlichen
Existenzminimum einzuhalten. Rosenberger sieht da für 2023 und wegen der nächsten
Bürgergelderhöhung vor allem für das Jahr 2024 ein Problem. Die lineare
Besoldungserhöhung erfolge erst im November, und die Einmalzahlungen „werden
definitiv nicht ausreichen, um den Anstieg des Bürgergelds zu kompensieren“
. Dass der
nötige Abstand dann nicht mehr stimme, wisse das Finanzministerium. „Die fangen jetzt
an zu rechnen, lassen sich aber noch nicht in die Karten schauen“
, sagte der Landesbund-
Chef.
Schwankt das Vier-Säulen-Modell?
Inwieweit nun das Vier-Säulen-Modell der Beamtenbezahlung verändert werden muss,
wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Rosenberger appelliert an die Regierung,
„zeitnah dafür zu sorgen, dass die Besoldung im Land zumindest wieder
verfassungskonform ist“. Um die Verfassungsmäßigkeit wieder herzustellen, sind aus Sicht
des Beamtenbundes Aufschläge auch im gehobenen und höheren Dienst erforderlich."