Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 226954 times)

ProfDrKlettmann

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #315 am: 18.02.2024 17:23 »
Wo findet man einen passenden Musterwiderspruch?

ohjeee

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #316 am: 19.02.2024 09:57 »
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.

Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .

Lasst euch nicht verarschen...!
Es geht nicht um die Bewertung, ob nun eine amtsangemessene, verfassungskonforme Alimentation erreicht wurde, sondern um die Aussage, dass der mittlere Dienst außerhalb der aktuellen Lohnrunde bereits eine Lohnerhöhung erhalten hat.
Und diese Aussage ist wahr.
Ob das ausreichend ist, ob das verfassungskonform ist, ob das gerecht anderen Laufbahngruppen gegenüber ist, spielt für die Bewertung der Aussage, es hat (durch die allg. Stellenanhebung) bereits eine Lohnerhöhung für den mD gegeben, keine Rolle. Fakt ist, es hat Erhöhungen zwischen im schlechtesten Fall 3,56% A6 St. 2 in A7St. 2, zzgl. Wegfall der Stufen 1/2, also nochmal mind. 2,5% und im Maximum von A9 St. 11 zu A10 St. 11 mit 11.69% gegeben!
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2021/a/erhoehungswerte.html

Schön, dass du das einfach ignorierst. Der Grund für die Erhöhung ist zunächst egal, bei den Kollegen ist zwischen 6% und fast 12% mehr Lohn angekommen!

Versuch

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #317 am: 19.02.2024 10:02 »
Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation.  ::)

fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.

Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.

Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .

Lasst euch nicht verarschen...!
Es geht nicht um die Bewertung, ob nun eine amtsangemessene, verfassungskonforme Alimentation erreicht wurde, sondern um die Aussage, dass der mittlere Dienst außerhalb der aktuellen Lohnrunde bereits eine Lohnerhöhung erhalten hat.
Und diese Aussage ist wahr.
Ob das ausreichend ist, ob das verfassungskonform ist, ob das gerecht anderen Laufbahngruppen gegenüber ist, spielt für die Bewertung der Aussage, es hat (durch die allg. Stellenanhebung) bereits eine Lohnerhöhung für den mD gegeben, keine Rolle. Fakt ist, es hat Erhöhungen zwischen im schlechtesten Fall 3,56% A6 St. 2 in A7St. 2, zzgl. Wegfall der Stufen 1/2, also nochmal mind. 2,5% und im Maximum von A9 St. 11 zu A10 St. 11 mit 11.69% gegeben!
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2021/a/erhoehungswerte.html

Schön, dass du das einfach ignorierst. Der Grund für die Erhöhung ist zunächst egal, bei den Kollegen ist zwischen 6% und fast 12% mehr Lohn angekommen!

Du hast gesagt, der Herr vom Beamtenbund hat hier einen Punkt und recht.
Das hat er für mich nicht
Dieser Herr ist mehr als untragbar.

BW123

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #318 am: 19.02.2024 10:48 »
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

LaBeVe

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« Antwort #319 am: 19.02.2024 10:54 »
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 

Hatte ich ja bereits geschrieben..

Versuch

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #320 am: 19.02.2024 11:14 »
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

LaBeVe

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #321 am: 19.02.2024 12:05 »
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

Korrekt die 1800 EUR Einmalzahlung + 360 EUR für Januar bis März und dann natürlich noch laufend 120 EUR mehr ab April bis Oktober.

Also einmalige Nachzahlung 2160 EUR.

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #322 am: 19.02.2024 12:45 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Meierheim

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #323 am: 19.02.2024 13:21 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
In Bayern sind es im schlechtesten Fall nur 2,54%, das wären dann 4,66% mehr in BW.

Bauernopfer

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« Antwort #324 am: 19.02.2024 13:31 »
Info der DPolG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
 
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
 
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
 
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
 
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
 
 
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
 
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.

Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.

Korrekt die 1800 EUR Einmalzahlung + 360 EUR für Januar bis März und dann natürlich noch laufend 120 EUR mehr ab April bis Oktober.

Also einmalige Nachzahlung 2160 EUR.
Zumindest für die Beamten wären das Ende März insgesamt 2.280€ IAP. Für die Angestellten evtl. nur 2.160€ als Nachzahlung, da für sie die Vergütungszahlungen nachträglich zum letzten Arbeitstags des lfd. Monats erfolgen.

Kat95

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #325 am: 19.02.2024 13:41 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #326 am: 19.02.2024 13:46 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
Von weiteren Besoldungsanpassungen auf Grund des Abstandsgebots "geht die GdP aus". Ob das FM Ba-Wü diese Ansicht teilt, wage ich zu bezweifeln.

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #327 am: 19.02.2024 14:15 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Dann hätte man sich die Umrechnung des Sockels aber gleich sparen können 🤣 versteh mich nicht falsch, ich sehe es leider genau wie du.
Einen Satz von dir möchte ich gerne korrigieren:
"Die werden aber so verpackt, dass sie nach Ansicht des Finanzministeriums das Abstandsgebot nicht tangieren."
Es gibt meiner Meinung nach keine Ausgestaltung, die das Abstandsgebot nicht tangiert, außer die mit den Familienzuschlägen. Und die hat man schon bis zum Maximum ausgereizt (eher schon darüber hinaus). Vermutlich wird man sich eben irgendeinen ergänzenden Zuschlag oder sonst was einfallen lassen. Dauert dann eben wieder ein Jahrzehnt bis das Bundesverfassungsgericht die Ausgestaltung des Zuschlags als verfassungswidrig erklärt.

Versuch

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #328 am: 19.02.2024 15:44 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.

das kann man nicht hinbekommen...aber versuchen werden sie es...dann heißt es wieder widerspruch einlegen

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #329 am: 20.02.2024 17:50 »
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
 
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
 
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.

Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.

Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten  mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.

Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.

Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."