Info der DPolG:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.