Es gibt aber einen Systembruch. Die ersten beiden Kinder werden nach dem Ort des Beamten im Familienzuschlag berücksichtigt. Ab dem dritten Kind spielt der Ort keine Rolle mehr. Aber die Kosten wie z.b. Kita sind gleich und reduzieren sich ab dem dritten Kind. Dafür hat man andere höhere Kosten.
Dass der Ort ab dem dritten Kind per se keine Rolle mehr spielt, stimmt ja nicht, wenn Du im gleichen Atemzug sagst, dass dieser bei den Familienzuschlägen 2 & 3 ausschlaggebend ist. FZ4 bekommst Du ja nur mit zwei weiteren Kindern mit ihren FZ-Komponenten, die bereits die Wohnkosten beinhalten. Es macht vor allem dann keinen Sinn hier nur in Bezug auf eine Begründung zu argumentieren und dies dann, wie von Dir pauschalisiert zu begründen, wenn man bedenkt, dass man für Kinder ab dem dritten Kind einen höheren Familienzuschlag bekommt, als die Differenz von FZ1 -> FZ2 Mietstufe VII oder FZ2 Mietstufe VII -> FZ3 Mietstufe VII.
Auch hatte der Gesetzgeber beim regionalen Ergänzungszuschlag den Dienstort wählen können. Die wurde nicht gemacht und auch nicht hinreichend erläutert warum dies gemacht wurde.
Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>).
Richtig. Er hätte den Dienstort wählen
können, hat er aber nicht. Wird er auch nicht, weil es mit Blick auf die Alimentation der Beamten keinen Sinn macht. Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen durchschnittlichen Boden-/Kauf-/Mietpreisen und dem Wohnort. Man zahlt ja als Beamter/Beamtin am Wohnort Miete bzw. Kaufpreise und nicht am Dienstort. Wenn ich als Besoldungsgesetzgeber nun also dafür sorgen möchte, dass meine Beamten anständig bzw. anständiger (wie gesagt, wir sind uns bei der Grundbesoldung einig, dass diese nicht hoch genug ist) alimentieren möchte, muss ich mir ja anschauen, was die Grundlage für die Festlegung der Alimentationshöhe ist. Und das sind die Lebenshaltungskosten am Wohnort. Nur weil Du aus der Eifel nach Köln, also von günstig nach teuer pendelst, heißt es ja nicht, dass es nicht auch Beamte gibt, die bspw. von Düsseldorf (Mietstufe VI) nach Krefeld (Mietstufe IV) oder Duisburg (Mietstufe III) pendeln und dort arbeiten.
Deine Argumentation diesbezüglich wird nicht stimmiger, nur weil Du selber einzig von der Variante der Ortszuschläge nach Dienstort profitieren würdest. Dein Wunschdenken ist die einzige Grundlage deiner "Argumentation", weil Du dich bspw. an Begründungen aufhängst. Bei FZ2 & FZ3 reicht hierfür logisches Denken, bei den folgenden Familienzuschlägen ist es wie oben beschrieben unerheblich.
Klag doch einfach. Am Ende gibt es vielleicht für alle etwas mehr und für den Rest eine Begründung ohne zusätzliches Plus für dich.