Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen  (Read 558409 times)

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1050 am: 30.09.2022 13:42 »
Es gibt aber einen Systembruch. Die ersten beiden Kinder werden nach dem Ort des Beamten im Familienzuschlag berücksichtigt. Ab dem dritten Kind spielt der Ort keine Rolle mehr. Aber die Kosten wie z.b. Kita sind gleich und reduzieren sich ab dem dritten Kind. Dafür hat man andere höhere Kosten.

Dass der Ort ab dem dritten Kind per se keine Rolle mehr spielt, stimmt ja nicht, wenn Du im gleichen Atemzug sagst, dass dieser bei den Familienzuschlägen 2 & 3 ausschlaggebend ist. FZ4 bekommst Du ja nur mit zwei weiteren Kindern mit ihren FZ-Komponenten, die bereits die Wohnkosten beinhalten. Es macht vor allem dann keinen Sinn hier nur in Bezug auf eine Begründung zu argumentieren und dies dann, wie von Dir pauschalisiert zu begründen, wenn man bedenkt, dass man für Kinder ab dem dritten Kind einen höheren Familienzuschlag bekommt, als die Differenz von FZ1 -> FZ2 Mietstufe VII oder FZ2 Mietstufe VII -> FZ3 Mietstufe VII.

Auch hatte der Gesetzgeber beim regionalen Ergänzungszuschlag den Dienstort wählen können. Die wurde nicht gemacht und auch nicht hinreichend erläutert warum dies gemacht wurde.

Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>).

Richtig. Er hätte den Dienstort wählen können, hat er aber nicht. Wird er auch nicht, weil es mit Blick auf die Alimentation der Beamten keinen Sinn macht. Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen durchschnittlichen Boden-/Kauf-/Mietpreisen und dem Wohnort. Man zahlt ja als Beamter/Beamtin am Wohnort Miete bzw. Kaufpreise und nicht am Dienstort. Wenn ich als Besoldungsgesetzgeber nun also dafür sorgen möchte, dass meine Beamten anständig bzw. anständiger (wie gesagt, wir sind uns bei der Grundbesoldung einig, dass diese nicht hoch genug ist) alimentieren möchte, muss ich mir ja anschauen, was die Grundlage für die Festlegung der Alimentationshöhe ist. Und das sind die Lebenshaltungskosten am Wohnort. Nur weil Du aus der Eifel nach Köln, also von günstig nach teuer pendelst, heißt es ja nicht, dass es nicht auch Beamte gibt, die bspw. von Düsseldorf (Mietstufe VI) nach Krefeld (Mietstufe IV) oder Duisburg (Mietstufe III) pendeln und dort arbeiten.

Deine Argumentation diesbezüglich wird nicht stimmiger, nur weil Du selber einzig von der Variante der Ortszuschläge nach Dienstort profitieren würdest. Dein Wunschdenken ist die einzige Grundlage deiner "Argumentation", weil Du dich bspw. an Begründungen aufhängst. Bei FZ2 & FZ3 reicht hierfür logisches Denken, bei den folgenden Familienzuschlägen ist es wie oben beschrieben unerheblich.

Klag doch einfach. Am Ende gibt es vielleicht für alle etwas mehr und für den Rest eine Begründung ohne zusätzliches Plus für dich.

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1051 am: 30.09.2022 13:46 »
Was hindert den Beamten eigentlich den Hauptwohnsitz nach München zu verlegen? Vorausgesetzt es besteht die Möglichkeit der Ummeldung.

Wie von mir bereits geschrieben:

Vermutlich die absurden Preise in München, sodass insbesondere bei doppelter Haushaltsführung kein Positiv-, sondern ein deutlicher Negativeffekt entsteht.

Es gibt ja nicht einfach mehr Geld, ohne Kehrseite. Wer einen höheren, in den Familienzuschlag integrierten, Regionalzuschlag erhält, zahlt im Schnitt höhere Mieten.

Das einzige, was man kritisieren kann ist, warum jemand im Neubau in Duisburg mit 11 Euro pro Quadratmeter weniger Zuschlag bekommt, als jemand mit Uraltvertrag zu 7,50 Euro pro Quadratmeter in Köln. Aber man muss eben mit Durchschnittswerten rechnen.

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1052 am: 30.09.2022 13:58 »
Immer schon Widerspruch einlegen. Ich glaube zwar nicht, dass der waren Geldregen irgendwann kommt. Aber man weiß ja nie.

emdy

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1053 am: 30.09.2022 14:25 »
Das einzige, was man kritisieren kann ist, warum jemand im Neubau in Duisburg mit 11 Euro pro Quadratmeter weniger Zuschlag bekommt, als jemand mit Uraltvertrag zu 7,50 Euro pro Quadratmeter in Köln. Aber man muss eben mit Durchschnittswerten rechnen.

Das ist ein weiterer Aspekt, der nahelegt, dass jegliche Zuschläge stets Detailregelungen bleiben müssen, wie es das BVerfG auch geurteilt hat. Ich drehe den Spieß mal rum: Warum sollte ein Beamter, der im geerbten Haus in München wohnt, überhaupt einen Ortszuschlag erhalten wenn der Zuschlag stärker die tatsächlichen Bedarfe berücksichtigen soll? Diese Frage müssten mir die Verfechter der Fertilitäts- und Wohnortboni mal erklären...

Die Alimentation ist primär am ausgeführten Amt auszurichten. Anderes gilt erst ab dem dritten Kind.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1054 am: 30.09.2022 14:55 »
Die Quizfrage ist warum sollte überhaupt jemand mehr Geld bekommen aufgrund des Wohnsitzes?

Entweder pendelt man oder hat höhere Mieten.

@nevarro
Eins ist sicher, es werden bestimmt Beamte dagegen klagen, da hier keine hinreichende Begründung vorgelegt wurde und die aktuelle Regelung weder was mit dem Leistungsprinzip noch mit der amtsangemessen alimenation zu tun hat. Zudem wird das ganze Besoldungsgefüge verzerrt.

Wenn sie meinen, dass es in Ordnung ist, dass man nun als a5 er den Wohnort zu wechseln und einfach ein paar Kinder in die Welt zu setzten um mehr Geld zu bekommen, OK.  Das ist keine Verzerrung? Klar kann auch der a13er umziehen und mehr Kinder bekommen aber spiegelt das, dass Leistungsprinzip wieder?

Egal wie sie es drehen möchten... Evtl auch Mal diesen Beitrag lesen:

https://www.dgb.de/themen/++co++3aca8430-f2c4-11ec-8fd3-001a4a160123



Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1055 am: 30.09.2022 15:06 »
Hallo Herr Smiteme,
Sie wirken polemisch und frustriert. Vllt schauen Sie einmal weniger nach links und rechts und nur auf sich selbst. Auch bei Ihnen ist das Gras grün und demnächst sogar ein wenig grüner…;-)
Mit besten den Grüßen aus dem sonnigen Münster in Westfalen!

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1056 am: 30.09.2022 15:07 »
Die Quizfrage ist warum sollte überhaupt jemand mehr Geld bekommen aufgrund des Wohnsitzes?

Entweder pendelt man oder hat höhere Mieten.

Darf ich annehmen, dass Du ebenfalls die Pendlerpauschale abschaffen möchtest? Oder ist das gesondert zu betrachten, weil sie nicht auf Beamte limitiert ist und vor allem weil Du davon massiv profitierst?

Ich verstehe nicht, warum der Steuerzahler deine Wohnortwahl so massiv (habe ich ja vorgerechnet) querfinanzieren soll.

@nevarro
Eins ist sicher, es werden bestimmt Beamte dagegen klagen, da hier keine hinreichende Begründung vorgelegt wurde und die aktuelle Regelung weder was mit dem Leistungsprinzip noch mit der amtsangemessen alimenation zu tun hat. Zudem wird das ganze Besoldungsgefüge verzerrt.

Wenn sie meinen, dass es in Ordnung ist, dass man nun als a5 er den Wohnort zu wechseln und einfach ein paar Kinder in die Welt zu setzten um mehr Geld zu bekommen, OK.  Das ist keine Verzerrung? Klar kann auch der a13er umziehen und mehr Kinder bekommen aber spiegelt das, dass Leistungsprinzip wieder?

Egal wie sie es drehen möchten... Evtl auch Mal diesen Beitrag lesen:

Wo wir beim Thema "drehen" sind. Du bist echt die Definition des Fähnchens im Winde. Erst argumentierst Du für Orstzuschläge nach dem Dienstort (weil es Dir besser passt). Dann wieder generell dagegen, weil Du ein komplettes Einkassieren für wahrscheinlicher hältst, damit keiner profitiert, wenn Du schon nicht auch profitierst. Sehr verwunderlich und je nach Position als Beamter auch besorgniserregend mit Blick auf die geistige Fitness.

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1057 am: 30.09.2022 16:38 »
@ Emdy und alle „Fertilitätsbonus“-Schreihälse

Wenn mir einer mit einer gut gemachten validen Studie zeigen kann, das ich anhand meines mit 15% über dem Hartz4 Satz alimentierten 3. Kind Reichtümer anhäufe, lade ich ihn gerne herzlich von diesen Reichtümern zum Essen ein.

Ansonsten ist es mir nach wie vor ein Rätsel wieso jeder Beamte so alimentiert werden muss als ob er in Mietenstufe VII lebt und 2 Kinder hat.

Was passiert eigentlich wenn eines Tages das BVG nur die Prozedualisierung rügt. Sinngemäß: Liebes Land NRW, es ist ok, wenn du die Besoldung neu strukturierst. Dann müsst du es aber richtig machen und es gut begründen? 

 

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1058 am: 30.09.2022 16:58 »
@ nevarro

An mir haben sie wohl einen Narren gefressen, was?

Die Pendlerpauschale ohh ja, die bringst voll. Davon mach ich einen riesigen Sprung... Und mache eine Weltreise, jetzt wo sie mich drauf hinweisen sehe ich es erst....

Und nein, kein Fähnchen im Wind. Das zeigt nur auf, wie die Besoldungsstruktur durch die Neuregelung verrerrt wird. Aber sie können ja ruhig bei ihrer Wirklichkeit bleiben.

Haben sie sich überhaupt die Mühe gemacht die verlinkten Beiträge zu lesen? Wahrscheinlich nicht... Sonst würden sie nicht solche antworten geben
« Last Edit: 30.09.2022 17:17 von smiteme »

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1059 am: 30.09.2022 17:04 »
Was wird denn an der Besoldungsstruktur bitte verändert, Herr Smiteme? Mir scheint, Sie haben überhaupt nicht verstanden worum es eigentlich geht.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1060 am: 30.09.2022 17:20 »
Dann erklären sie es mir doch bitte Herr Lehrerspecht, worum geht es denn eigentlich?
« Last Edit: 30.09.2022 17:33 von smiteme »

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1061 am: 30.09.2022 17:33 »
Kein Problem. Es geht um die Familienzuschläge und nicht um die Besoldungsstruktur. Da bleibt alles beim Alten…

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1062 am: 30.09.2022 17:39 »
 ::)

Aber durch die neuen Familienzuschläge ab 12.2022 wird die Besoldungsstruktur doch stark verzerrt.

nevarro

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1063 am: 30.09.2022 17:43 »
@ nevarro

An mir haben sie wohl einen Narren gefressen, was?

Die Pendlerpauschale ohh ja, die bringst voll. Davon mach ich einen riesigen Sprung... Und mache eine Weltreise, jetzt wo sie mich drauf hinweisen sehe ich es erst....

Und nein, kein Fähnchen im Wind. Das zeigt nur auf, wie die Besoldungsstruktur durch die Neuregelung verrerrt wird. Aber sie können ja ruhig bei ihrer Wirklichkeit bleiben.

Haben sie sich überhaupt die Mühe gemacht die verlinkten Beiträge zu lesen? Wahrscheinlich nicht... Sonst würden sie nicht solche antworten geben

Habe ich nicht. Aber hier schreibt niemand so wirr und inkonsequent wie Du und trägt das dabei noch so stolz vor der eigenen Brust.

Ich habe die Links alle gelesen. Ich bin da auch ganz entspannt. Bei mir wird es dank Kind und Mietstufe 6 bzw. bald 5 und der jährlichen Widersprüche gegen die Besoldungshöhe eine Win-Win-(Win-)Situation. Entweder werde ich im Vergleich zu heute deutlich höher besoldet, weil die Grundbesoldung angehoben wird oder weil die Familienzuschläge wie geplant nach Wohnort greifen.

Ich hoffe für Dich auf eine Win-Situation. Vielleicht mit Ortszuschlägen für weit pendelnde Eifler mit Grundlage des Dienstortes. Oder doch lieber durch eine höhere Grundbesoldung. Ich weiß es nicht mehr. Aber Du ja auch nicht.

An der Stelle lasse ich Dich und Deine wirren Vorstellungen auch in Ruhe. Keine Sorge.

Lehrerspecht

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #1064 am: 30.09.2022 17:46 »
Was wird denn bitte verzerrt? Den Gedanken kann ich nicht nachvollziehen, sorry, Herr Smiteme!