Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279130 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #135 am: 16.01.2020 20:44 »
Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Was möglicherweise aber noch geändert wird, weil die Deppen ihren Handwerksfehler korrigieren.

Arno-Nühm

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #136 am: 17.01.2020 08:17 »
Wenn eine Überleitung automatisch erfolgen sollte, wäre das für viele der blanke Hohn!

Wie ich hier bereits geschrieben habe, bräuchte ich in etwa 17 Jahre - aufgrund von Stufenlaufzeiten - bis sich das Ganze endlich rentiert! Eigentlich ein Unding!

Ich für meinen Teil, möchte deshalb NICHT automatisch übergeleitet werden... ich möchte in meiner Entgeltgruppe und Stufe verbleiben!

Was haben sich die AG bloß dabei gedacht? Ein Schelm der böses dabei denkt...  ;)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #137 am: 17.01.2020 08:21 »
Tarifverträge werden nicht von den AG, sondern von den Tarifvertragsparteien geschlossen. Wenn man sich die Regelung anschaut, kommt man zu dem Schluß, daß offenbar recht wenig gedacht wurde - und das auch noch mit einer unterirdischen Qualität.

Arno-Nühm

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #138 am: 17.01.2020 08:29 »
Sorry, ich meinte natürlich die Tarifparteien... :)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #139 am: 17.01.2020 08:37 »
Ich für meinen Teil, möchte deshalb NICHT automatisch übergeleitet werden... ich möchte in meiner Entgeltgruppe und Stufe verbleiben!

Was haben sich die AG bloß dabei gedacht? Ein Schelm der böses dabei denkt...  ;)
Es ist ein Handwerksfehler, keine Denkfehler. Gedacht ist was anderes als für den Bereich IT schriftlich fixiert wurde, aufgrund von Schlampigkeit, die Spid ja so schön aufgedeckt hat.

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #140 am: 17.01.2020 09:04 »
Sinn und Zweck der Regelung des 29f sind eindeutig: Die Überleitung in eine höhere Entgeltgruppe soll antragsgebunden sein. Also sollte ein Beschäftigter, der ab 01.01.21 gegen seinen Willen übergeleitet wird, seinen Arbeitgeber auffordern, die bisherige Entgeltgruppe beizubehalten und das Entgelt entsprechend zu zahlen.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #141 am: 17.01.2020 09:19 »
Nein, sind sie nicht. Fordern kann man zwar alles, durchsetzen ließe es sich nicht. Maßgeblich ist nämlich nicht, was die Tarifvertragsparteien tatsächlich vereinbaren wollten. Maßgeblich ist, was sie vereinbart haben. Das ist zwar grundsätzlich einer Auslegung zugänglich, diese kann aber nur dann dem vereinbarten Wortlaut widersprechen, wenn höherrangiges Recht durch eine wortgetreue Auslegung verletzt würde. Das ist hier nicht der Fall. Vielmehr gibt es eine eindeutige Regelung sämtlicher denkbarer Fälle. Ob diese auch jene ist, die gewünscht war, ist unbeachtlich. Wenn die Tarifvertragsparteien es unterlassen, einen möglichen handwerklichen Fehler zu korrigieren, obwohl hinreichend Zeit dazu bleibt, spricht das erst recht dafür, daß die Regelung so gewollt ist, wie sie da steht - oder zumindest die Tarifvertragsparteien sich nicht auf eine andere haben einigen können.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #142 am: 17.01.2020 09:42 »
Sinn und Zweck der Regelung des 29f sind eindeutig: Die Überleitung in eine höhere Entgeltgruppe soll antragsgebunden sein. Also sollte ein Beschäftigter, der ab 01.01.21 gegen seinen Willen übergeleitet wird, seinen Arbeitgeber auffordern, die bisherige Entgeltgruppe beizubehalten und das Entgelt entsprechend zu zahlen.
Leider eben nicht für die ab 1.1.21. Da haben die Tarifparteien schriftlichen Mist gebaut.

Und bisher habe ich noch nichts darüber gehört, dass denen das bewusst ist und sie entsprechend Handeln....

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,074
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #143 am: 17.01.2020 09:53 »
Und bisher habe ich noch nichts darüber gehört, dass denen das bewusst ist und sie entsprechend Handeln....
Ja, da fehlen die Maßgaben für Absatz 1. Ist aber ein "offensichtlicher Fehler", da die Regelungen so keinen Sinn ergeben. Auch hier wird es im Wege der Auslegung einfach sein, nach dem Willen der Tarifpartner vorzugehen und entsprechend werden die Länder handeln. Jetzt bitte keine erneute Diskussion zum Thema "der Wille liegt ausschließlich im Text"... hatten wir schon.  :)

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #144 am: 17.01.2020 10:05 »
Ihr habt ja recht damit, dass die Formulierung etwas schlampig ist. Aber wenn die Regelung so gemeint wäre, wie sie formuliert ist, wäre sie doch totaler Blödsinn. Das kommt davon, wenn Tarifverhandlungen irgendwann mitten in der Nacht mit irgendwelchen Kompromissen enden.

Also sollte der Beschäftigte, dem ein Stufenaufstieg entgeht, weil er gegen seinen Willen übergeleitet wurde, seinen Anspruch geltend machen. Und dafür sollte er die ungewollte Überleitung zeitnah beanstanden.

Aber vielleicht kommt es ja im Laufe des Jahres noch zu einer Nachbesserung durch die TVP.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #145 am: 17.01.2020 10:51 »
Das kommt davon, wenn Tarifverhandlungen irgendwann mitten in der Nacht mit irgendwelchen Kompromissen enden.
Nö, ich denke der TExt ist nicht in der Nacht geschrieben worden, sondern es wurde einfach nur redaktionell gepfuscht!
Und der Beschäftigte, dem ein Stufenaufstieg entgeht, weil er gegen seinen Willen übergeleitet wurde, kann kein Anspruch geltend machen, da der unterschriebene Text nun mal seine (nicht gewollte) Gültigkeit hat.

Anspruch hätte er erst, wenn es im Laufe des Jahres noch zu einer Nachbesserung durch die TVP kommt.

Aber wie Wastelandwarrior schon schrieb besteht die Hoffnung, dass die TVP da keinen Schuh draus machen und anders handeln, nur das ist halt was was ohne Gewähr und Rechtsmittel wäre.

Bin gespannt ob sich alle dann auch daran halten, insbesondere die, die nur angelehnt an TV bezahlen, die dann evtl. Stumpf nach Text vorgehen, da sie sich dazu gezwungen sehen nicht anders zu agieren (oder nicht anders agieren dürfen)......

Fazit:
ist halt inzwischen wie auf dem Basar....

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #146 am: 17.01.2020 11:03 »
Und bisher habe ich noch nichts darüber gehört, dass denen das bewusst ist und sie entsprechend Handeln....
Ja, da fehlen die Maßgaben für Absatz 1. Ist aber ein "offensichtlicher Fehler", da die Regelungen so keinen Sinn ergeben. Auch hier wird es im Wege der Auslegung einfach sein, nach dem Willen der Tarifpartner vorzugehen und entsprechend werden die Länder handeln. Jetzt bitte keine erneute Diskussion zum Thema "der Wille liegt ausschließlich im Text"... hatten wir schon.  :)

Was aber mit einem extremen Prozessrisiko für die AG verbunden ist. Insbesondere könnte jemand eine für sich ungünstige Höhergruppierung in eine günstige verwandeln, indem er die tarifliche Ausschlußfrist nutzt und seinen aufgrund der tariflichen Regelungen vorhandenen Höhergruppierungsanspruch auch ohne Antrag nach Jahren geltend macht.

tv-landschaft

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #147 am: 17.01.2020 11:48 »
Ich bin als IT-Mitarbeiter (ausgebildeter Fachinformatiker) aktuell in der EG9b als "Sonstiger Beschäftigter" mit gleichwertigen Kenntnissen/Fähigkeiten und entsprechenden Aufgaben zum Hochschulstudium angestellt. (meiner Meinung nach war es mal Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2, leider finde ich die "alte" Anlage A des TV-L nicht mehr, vor der Aufspreizung EG 9a/b). In der neuen Anlage A findet sich für "Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik" der "sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten/Erfahrungen zum Hochschulstudium" in der Entgeltgruppe 10. Kann ich daher davon ausgehen, dass ich ab 01.01.2021 in die Entgeltgruppe 10 komme (mit Rückstufung und Garantiebeitrag natürlich)? Wir sind als Forschungseinrichtung allerdings lediglich "angelehnt an den TV-L" (zahlen also genau die Gehälter des TV-L) falls das eine Rolle spielt. Unterstellt ist mir niemand.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #148 am: 17.01.2020 12:09 »
Die Tätigkeitsmerkmale wurden neu gefasst, von der bisherigen Eingruppierung hat nicht auf jene geschlossen werden, die nach den Änderungen vorliegt.

tv-landschaft

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #149 am: 17.01.2020 12:14 »
Verstehe, danke @Spid. Meine Stelle wurde nicht extern bewertet o.Ä. wer entscheidet jetzt, ob die EG10 in Frage kommt oder nicht? Die Aufgaben haben sich im Laufe der Jahre sowieso geändert. Von der Tätigkeitsbeschreibung stimmt ein ganzer Teil so nicht mehr, dafür sind andere Aufgaben hinzugekommen.