Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279081 times)

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #810 am: 23.06.2021 07:52 »
"Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung." Zitat von Spid.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #811 am: 23.06.2021 07:58 »
Ich denke Spid geht davon aus, dass der redaktionelle Fehler im Tarifvertrag ja für alle ITler die neue EGO eingeführt hat und es keine Antrag zur Anwendung der neuen EGO gibt und man seit dem 1.1. als ITler in der neuen EGO eingruppiert ist.
Und dadurch ist man auch ohne eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung höhergruppiert.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #812 am: 23.06.2021 08:01 »
Es war aber die Rede von einer Höhergruppierung, nicht von einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Letztere vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, erstere geschieht völlig unabhängig von deren Willen - bspw. auch dann, wenn die Voraussetzung in der Person der mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung nach vorheriger Nichterfüllung erfüllt wird.

lra

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #813 am: 09.08.2021 14:45 »
Hallo ihr,

ich arbeite seit knapp über 6 Jahren als Netzwerkadministratorin in einem großen Universitätsklinikum.
Bezahlung erfolgt nach TV-L, EG10 Stufe 4. Der nächste Stufenaufstieg wäre zum 1.6.22 erfolgt. Dies wird er aber nun scheinbar nicht, denn wie ich gelesen habe, wird Elternzeit nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Im Dezember 2021 werde ich in Mutterschutz gehen, ab Januar/Februar 2022 dann Elternzeit für voraussichtlich 2 Jahre.

Um so mehr stelle ich mir nun natürlich die Frage, ob es nicht lohnenswert wäre (um mehr Elterngeld zu bekommen), den "Antrag" für die Eingruppierung in der neuen EGO zu stellen (jaaaa, ich habe durchaus gelesen, dass es wohl gar keine Antragserfordernis gibt - unsere Personalabteilung scheint das anders zu sehen und will nen Antrag).   :-\
Bisher war ich was das angeht eher hin und her gerissen, da ich meine konkrete Tätigkeitsbeschreibung/Fallgruppe etc. gar nicht kenne.  :(  Bisher weigert sich unsere Personalabteilung wohl auch mal eine Art informationsveranstaltung für alle IT-Beschäftigten zu machen.  ::)

Auf einer Seite zuvor wurde geschrieben "Die Höhergruppierung findet in die Stufe der höheren Entgeltgruppe statt, in der mindestens das gleiche Tabellenentgelt erzielt wird.".
Das wäre ja bei mir von E10 Stufe 4 auf E11 Stufe 4 oder? Aber das auch nur, wenn meine Tätigkeitsbeschreibung zum Zeitpunkt 1.1.21 inhaltlich auch eine Eingruppierung in die E11 hergeben würde, oder?  ???

Anders gefragt, kann ich etwas falsch machen, wenn ich den Antrag stelle? Sprich, nachher schlechter gestellt sein als jetzt, weil meine Tätigkeitsbeschreibung "unpassend" ist?
Oder ist es eher zu empfehlen doch erstmal die Tätigkeitsbeschreibung zu besorgen und irgendwo unter die Lupe nehmen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinung.
Grüße lra

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #814 am: 09.08.2021 14:55 »
Sofern sich in Abschnitt 11 vor 2021 eine E10 ergeben hat, ergibt sich auch seit der Einführung der neuen Tätigkeitsmerkmale mindestens eine E10.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #815 am: 09.08.2021 14:57 »
Das wäre ja bei mir von E10 Stufe 4 auf E11 Stufe 4 oder?
ja plus 180€ Garantiebetrag minus weniger JSZ
Zitat
Aber das auch nur, wenn meine Tätigkeitsbeschreibung zum Zeitpunkt 1.1.21 inhaltlich auch eine Eingruppierung in die E11 hergeben würde, oder?  ???
ja
Zitat
Anders gefragt, kann ich etwas falsch machen, wenn ich den Antrag stelle? Sprich, nachher schlechter gestellt sein als jetzt, weil meine Tätigkeitsbeschreibung "unpassend" ist?
Nein, da kann nicht passieren.
Entweder HG oder nichts passiert (da man ja nur einen Antrag stellen kann, wenn man HG wird).
Wüsste auch nicht wie eine alte EG10 in eine <EG10 Tätigkeit passen sollte.
Zitat
Oder ist es eher zu empfehlen doch erstmal die Tätigkeitsbeschreibung zu besorgen und irgendwo unter die Lupe nehmen zu lassen?
Nein.


EDIT: EDIT2: War im falschen Film, danke SPid
Aus der EG10s4 mit deiner Stufenlaufzeit dauert es diverse Jahre, bis du einen echten HG Gewinn erzielst.
Da kann man lieber den Stufenanstieg abwarten und durch eine minimale Tätigkeitsänderung eine HG in die EG11 Stufe 5 erreichen.
« Last Edit: 09.08.2021 15:11 von WasDennNun »

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #816 am: 09.08.2021 15:06 »
Das wäre ja bei mir von E10 Stufe 4 auf E11 Stufe 4 oder?
ja plus 180€ Garantiebetrag

Nein.

lra

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #817 am: 09.08.2021 15:11 »
Danke für eure schnellen Antworten.  :)

Tatsächlich meinte mein Chef zu mir vor einigen Monaten ich sollte den Antrag mal nicht stellen, sondern er würde meine Tätigkeitsbeschreibung anpassen und mit der Perso in Verhandlung gehen wollen, wegen einer regulären Höhergruppierung. Als die dann aber alle feststellten, dass nächstes Jahr der Stufenaufstieg anstünde, fanden sie das nicht mehr lohnenswert, da ja die Laufzeit der St. 4 wieder von vorne beginnen würde. Mein Chef forderte zwar, dass dem nicht so ist, sondern ich hoch gruppiert werden und dann nächstes Jahr aufsteige von EG11 St. 4 in St. 5, aber dass das nichts wird, war ja vorher klar  ;)
Mir wurde dann übermittelt, es wäre taktisch am besten den Stufenaufstieg nächstes Jahr abzuwarten und die Sache mit der Höhergruppierung dann erneut anzugehen. Zu diesem Zeitpunkt wusste natürlich keiner von meiner Schwangerschaft.  ::)

Mag sein, dass es Jahre dauert, bis ich wirklich "Gewinn" erziele  ;) ... aber in Punkto jetzt erstmal mehr haben, vor allem als Grundlage für die Elterngeldberechnung, wäre die Antragsstellung jetzt wohl ganz sinnvoll (ob da wirklich ein lohnenswerter Unterschied bei raus kommt, weiß ich natürlich noch nicht - nur so ein Grundgedanke von mir). Nach der Elternzeit könnte ich ja dann erneut auf meinen Chef zugehen wegen der versprochenen Höhergruppierung. Bis dahin geht natürlich viel Zeit ins Land und keiner weiß, was dann ist (will ich überhaupt wieder hier einsteigen, ist mein Chef dann immer noch mein Chef...).   ???

lra

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #818 am: 09.08.2021 15:14 »
Bei meinem vorigen Arbeitgeber war ich tatsächlich schon mal "zu hoch" eingruppiert, Fehler der Personalabteilung bei Einstellung. Da der erste Vertrag dort befristet war, hat man die falsche Eingruppierung so gelassen und bei Entfristung per Änderungsvertrag korrigiert (wenn ich mich recht erinnere, ist schon ne Ecke her). Daher bin ich was Eingruppierung angeht irgendwie ein gebranntes Kind und auch schon einiges Chaos mit Personalabteilungen im öD gewohnt  ;D

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #819 am: 09.08.2021 15:16 »
Man kann nicht falsch eingruppiert sein - noch stünde die Eingruppierung zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

alphaknow

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #820 am: 11.08.2021 15:20 »
Hallo zusammen,

zwei meiner Kollegen und ich haben einen abgeschlosseneren Studiengang. Momentan sind wir schon 4 Jahre und mehr in der EG 11 eingestuft und sind als Anwendungsentwickler tätig.
Durch die neue Eingruppierung IT ab 2021 würde sich für uns folgendes ergeben:

Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch
Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und
denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Leider sind wir nicht sicher. welche Bedeutung die "Fallgruppe 2" hat bzw. welche Bedeutung die die anderen Fallgruppen haben. Würde sich ein Antrag für  uns lohnen. Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße

Thorsten

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #821 am: 11.08.2021 15:40 »

zwei meiner Kollegen und ich haben einen abgeschlosseneren Studiengang.
irrelevant, es kommt auf die auszuübenden Tätigkeiten an
Zitat
Momentan sind wir schon 4 Jahre und mehr in der EG 11 eingestuft und sind als Anwendungsentwickler tätig.
Durch die neue Eingruppierung IT ab 2021 würde sich für uns folgendes ergeben:
Wie kommt ihr darauf?
Zitat
Leider sind wir nicht sicher. welche Bedeutung die "Fallgruppe 2" hat bzw. welche Bedeutung die die anderen Fallgruppen haben. Würde sich ein Antrag für  uns lohnen.
Ob der Antrag sich lohnt, hängt von Eurer derzeitige Stufe ab.
Ob eure Tätigkeiten die Kriterien
"durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung"
oder
" durch Spezialaufgaben " erfüllen und sich aus der EG 11 herausheben, kann mit den aktuellen Infos keiner feststellen.
wg. Fg2
Also um in die EG12 zu kommen müsst ihr die Kriterien der EG11 Fg 2 erfüllen:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

ob dies für Eure Tätigkeiten zutrifft, kann mit den aktuellen Infos keiner feststellen.
(Steht aber zu erwarten das dem so ist.)

alphaknow

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #822 am: 12.08.2021 12:44 »
Vielen Dank für die Infos.

irrelevant, es kommt auf die auszuübenden Tätigkeiten an
Danke uns wird hier im Haus immer was anderes erzählt. Also sowas in der Art wie Abschluss gleich EG Stufe.

Zitat
Ob der Antrag sich lohnt, hängt von Eurer derzeitige Stufe ab.
Wir sind in den Stufen 3 bzw. 4.

Zitat
Ob eure Tätigkeiten die Kriterien
"durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung"
oder
" durch Spezialaufgaben " erfüllen und sich aus der EG 11 herausheben, kann mit den aktuellen Infos keiner feststellen.
wg. Fg2
Also um in die EG12 zu kommen müsst ihr die Kriterien der EG11 Fg 2 erfüllen:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

ob dies für Eure Tätigkeiten zutrifft, kann mit den aktuellen Infos keiner feststellen.

Folgend unsere Stellenbeschreibung(Diese ist von 2016 und wir haben momentan auch weitere Aufgabengebiete erhalten die darin nicht beschrieben sind).

a: Arbeitsvorgang (stichpunktartige aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung) Die Aktivitäten der EDV-Abteilung zur modulbezogenen Betreuung des SAP Systems erfüllen im Wesentlichen die Tätigkeitsmerkmale aus den Bereichen Anwendungsprogrammierung und DV-Organisation wie sie im Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT vom 4. Nov. 1983 festgeschrieben sind. 
b: hierfür benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten (welche für die Ausübung der Stelle zwingend erforderlich sind)

DV-Organisation
•   a/1  25 Prozent
o   Selbstständige Erstellung von Fachkonzepten bzgl. großer Funktionskomplexe im IS-H-Umfeld sowie des Klinischen Arbeitsplatzsystems(i.s.h.med.) (hoher Schwierigkeitsgrad)
o   Selbstständige Erstellung von Fachkonzepten in Absprache mit den Fachabteilungen bzgl. kleiner Funktionskomplexe (hoher Schwierigkeitsgrad)

•   a/2  5 Prozent
o   Koordination und Überwachung des Einsatzes von externen Beratern im Rahmen von IS-H/i.s.h.med.-Projekten (mittlerer Schwierigkeitsgrad)

Anwendungsprogrammierung
•   a/3  40 Prozent
o   Erweiterungen des S-h/i.s.h.med.- Standards über definierte Schnittstellen für Kundenerweiterungen (z. Bsp. User-Exits, Badis, PMDs) und selbst entwickelte Programmpakete (hoher Schwierigkeitsgrad) Selbstständige Anpassung des IS-h/i.s.h.med- Standardprogrammpakets durch Parametrierung gemäß Einführungsleitfaden und Fachkonzept (hoher Schwierigkeitsgrad)
o   Selbstständige Schnittstellenimplementierung und Betreuung zu SAP fremden Standardprodukten (hoher Schwierigkeitsgrad)
•   a/4  25 Prozent
o   Fehleranalyse: Meldungs- und Dumpanalyse, OSS-Hinweissuche, OSS Meldungen (mittlerer Schwierigkeitsgrad)
o   Vorabkorrekturen, Customizingänderungen einschl. Nutzung des Transportwesens (mittlerer Schwierigkeitsgrad) Vor- und Nachbereitung der Implementierung von Supportpackages und von Releasewechseln (mittlerer Schwierigkeitsgrad)
o   Entwicklung von Formularen: SAPscript, parametrierte Dokumente, 25 modulspezifische Formulareditoren) (mittlerer Schwierigkeitsgrad)
•   a/5  5 Prozent
o   Selbstständige Planung und Umsetzung von Testverfahren (auch Integrationstests) (hoher Schwierigkeitsgrad)
•   B
Voraussetzung für die Ausübung der oben genannten Tätigkeiten ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik (mind. Bachelor) und Erfahrung in einer IT-Abteilung möglichst von Großkrankenhäusern oder Uniklinika.
Kenntnisse der Arbeitsabläufe in Verwaltungsbereichen und Medizinischen Versorgungseinheiten und in SC IT. Erfahrung in der Konzeption, Planung und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten auf Basis APAP, ABAP Objects, Smartforms, Adobe Forms, XI und Webdynpro.
Kenntnisse über objektorientierte Entwicklungsmethoden.
Fundierte Kenntnisse der SAP-Netweaver Plattform im Entwicklungsumfeld werden vorausgesetzt
Kenntnisse von Projektmanagementtools.


WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #823 am: 12.08.2021 13:15 »
Vielen Dank für die Infos.

irrelevant, es kommt auf die auszuübenden Tätigkeiten an
Danke uns wird hier im Haus immer was anderes erzählt. Also sowas in der Art wie Abschluss gleich EG Stufe.
Bullshit!!
Dann sollen die mal die EGO lesen und verstehen und euch sagen, wo das dort niedergeschrieben ist.

Zitat
Zitat
Ob der Antrag sich lohnt, hängt von Eurer derzeitige Stufe ab.
Wir sind in den Stufen 3 bzw. 4.
Bei Stufe 4 kommt es idR zu monetären Nachteilen über einen längeren Zeitraum, wenn man von der EG11s4 in die Eg12s3 höhergruppiert wird.
Zitat

Folgend unsere Stellenbeschreibung(Diese ist von 2016 und wir haben momentan auch weitere Aufgabengebiete erhalten die darin nicht beschrieben sind).
Sind grundsätzlich EG11 Tätigkeiten.
a/1 könnte (wenn strategische Ausrichtung der Klinikums betroffen als EG13 Tätigkeit ausgestalten.
a/3 Könnte man durchaus als EG12 ansehen, wenn man die Schnittstellen Programmierung für HL7/DICOM etc. z.B. als Spezialaufgaben ansieht.

Also kann die EG12 durchaus als Eingruppierung nach der neuen EG für eure Tätigkeiten gesehen werden.

Grundsätzlich würde ich allerdings da auch mal den Spieß umdrehen und den Vorgesetzten/Personaler klar machen, dass man erwartet die EG12 zu erhalten und da man ansonsten sich eine Alternative suchen muß.

JensM7

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #824 am: 31.08.2021 12:24 »
Hallo zusammen,

ich habe zur Eingruppierung in der IT schon viel mitgelesen und kein Gefühl dafür, wie die Chance zur Höhergruppierung in meinem Fall aussieht. Falls hier also jemand über meine Tätigkeitsdarstellung drüberlesen mag und eine Einshätzung dazu abgeben mag, würde ich mich sehr freuen - ich bitte um Nachsicht für den länglichen Text:

  • Administration, Pflege, Weiterentwicklung der Clientmanagementsysteme (Zeitant. 55%)
    Der Stelleninhaber steuert die Clientmanagement-Einführung in technischer, administrativer, verfahrens- und lizenztechnischer Hinsicht an zentraler Stelle und berücksichtigt dabei auch rechtliche und Mitbestimmungsaspekte der Einführung in Absprache mit den Personalräten. Er gestaltet die Aspekte der delegierten Administration vom Clientmanagement auss, setzt Strukturen, Automatismen und Rechtesysteme auf, nimmt sie in Betrieb, pflegt, wartet und administriert die Clientmanagement-Mechanismen für Installation und Pflege von Betriebssystemen, Anwendungen und Konfigurationen und sorgt für die Weiterentwicklung des Gesamtsystems z.B. durch beständigen Funktionsausbau. Dem Stelleninhaber obliegt auch die Implementation eines umfassenden und aussagekräftigen Monitorings, mit dem die Windows-Ressourcen überwacht werden.
    Der produktive Betrieb erfolgt in enger Kooperation mit dezentralem IT-Personal. Der Stelleninhaber setzt hierfür effektive Kommunikationskanäle auf und sorgt für den intensiven und aktuellen Informationsaustausch.
    Um die verschiedenen eingesetzten IT-Plattformen adäquat berücksichtigen zu können, sind verschiedene Clientmanagementsysteme erforderlich, deren Zusammenwirken und koordinierte Handhabung vom Stelleninhaber gesteuert wird.
    Der Stelleninhaber muss vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Clientmanagementsysteme besitzen, mit denen Geräte der Arbeitsplatz-IT automatisiert aufgesetzt und gepflegt werden. Diese Systeme erfordern als Teilbereich der IT-Systemtechnik u.a. Detailkenntnisse der Windows-Betriebssysteme, der Programmiersprachen wie z.B. der Powershell und des Umgangs mit Hardware-Konfigurationen z.B. durch passgenaue Konfiguration von Hardware-Treiber-Konstellationen.
    Dabei sind übergreifende Kenntnisse aller aktuellen Betriebssysteme im Desktop- und Serverbereich, ihrer Einbindung in das Active Directory, der Steuerungsmechanismen im Active Directory sowie grundlegender Netzwerktechniken und -infrastrukturen notwendig. Außerdem werden übergreifende Kenntnisse zum Lizenzrecht und Lizenzmangement benötigt.
    Clientmanagementsysteme sind überaus komplexe Software- und Konfigurationssysteme und besitzen eine sehr hohe Funktionsvielfaltz.B. in den Bereichen Strukturierung und Steuerung von Hard- und Softwaresystemen, Einrichtung von Deployment-Wegen und auch Lizenzmanagement. Der Stelleninhaber bearbeitet den entstehenden Aufgaben in den Clientmanagementsystemen selbstständig und sorgt in Eigenintiative für die Pflege und Weiterentwicklung dieser Systeme.
    Beim Entwurf der Strukturen für den Umgang mit Hardware- und Softwarekonfigurationen hat dr Stelleninhaber einen erheblichen Gestatlungsspielraum. Auch beim Entwurf der Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit den Clientmanagementsystemen gibt es große Freitheitsgrade, die der Stelleninhaber zur Etablierung eines optimierten und administrationsfreundlichen Gesamtsystems zu nutzen hat.
  • Administration, Pflege, Weiterentwicklung, Überwachung der zentralen Ressourcen im Active Directory (ZA 30%)
    Es wird das unternehmensüberspannende Netzwerk Active Directory eingesetzt, um die zentral und verteilt betriebenen IT-Ressourcen unter Windows einheitlich zu verwalten, zu betreiben, zu warten und zu unterstützen. Der Stelleninhaber erstellt und pflegt zentrale Steuerungsmechanismen (GPOs), entwickelt, implementiert und wartet Mechanismen für die operationelle Überwachung und das Backup der Ressourcen. Er sorgt für die Erstellung, Bereitstellung und Verteilung von Softwarepaketen und arbeitet bei der Betreuung und Wartung der zentralen AV-Infrastruktur, der Update- und Aktivierungsmechanismen, der Gewährleistung der Betriebsstabilität von Windows Server Diensten mit. Außerdem entwickelt und implementiert er effiziente Automatisierungsprozesse für typische Arbeitsvorgänge bei der Administration im Active Directory.
  • Second-Level-Support für Beratung und Problembehebung von Benutzern und Administratoren (ZA 15%)
    Der Helpdesk dient als erste zentrale Anlaufstelle (First Level) für Unterstützungsanfragen der Benutzer und dezentralen IT-Administratoren. Anfragen, die hier detaillierte und tiefgehende Kenntnisse der eingesetzten Technologien, Infrastrukturen und Konfigurationen erfordern, werden vom Stelleninhaber mit seinem detaillierten Know-How im Second-Level-Support bearbeitet.

Bewertung der Merkmale aus 1.
  • Entsprechende Tätigkeiten mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und vertiefte Fachkenntnisse auf mindestens einem Teilgebiet
  • Aufgaben mit hoher Funktionsvielfalt bearbeiten und deren Tätigkeit sich durch die Größe des Gestaltungsspielraums aus der E9, FG 1 heraushebt

Begründung
  • Vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Clientmanagementsysteme
    Teilbereich der IT-Systemtechnik: u.a. Detailkenntnisse der Windows-Betriebssysteme, Programmiersprachen wie z.B. Powershell und des Umgangs mit Hardwarekonfigurationen z.B. durch passgenaue Konfiguration von Hardware-Treiber-Konstellationen.
    Übergreifende Kenntnisse aller aktuellen Betriebssysteme im Desktop- und Serverbereich, ihrer Einbindung in das Active Directory, der Steuerungsmechanismen im Active Directory sowie grundlegender Netzwerktechniken und -infrastrukturen und übergreifende Kenntnisse zum Lizenzrecht und Lizenzmanagement.
  • Slebständige Bearbeitung der entstehenden Aufgaben in den Clientmanagementsystemen, eigeninitiativ für die Pflege und Weiterentwicklung dieser Systeme verantwortlich. Steuerung der Clientmanagementeinfühung in technischer, administrativer, verfahrens- und lizenztechnischer Hinsicht an zentraler Stelle. Koordinierte Handhabung der verschiedenen Clientmanagementsysteme erforderlich, deren Zusammenwirken vom Stelleninhaber gesteuert wird.

Führte in der alten EGO zu EG 11 TV-L FG 3 Teil II Abschnitt 11.4

Vielen Dank sagt Jens.