Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 219496 times)

Blablublu

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Die werden nicht weichen, warum auch. So bekommen Sie noch 1 Jahr Ministerbezüge, würde ich auch mitnehmen, egal was das Wahlvolk von mir hält...

BalBund

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Gut dieser Entwurf auch beerdigt... BalBund gehe ich recht in der Annahme, dass bei der neuen Regierung dieses Thema nicht oben auf der Agenta steht und bis was passiert wir von Ende 2026/Anfang 2027 reden? Mich würde nur deine persönliche, nicht deine dienstliche Einschätzung interessieren...

Ich würde leider noch nicht darauf wetten, dass dieser Entwurf vollkommen beerdigt ist. Das, was ich vorhin etwas humoristisch zitiert habe, spiegelt die Fachseite wieder. Wie sehr die Hausleitung sich genötigt sehen wird, noch in der aktuellen Legislatur eine Lösung durch den Bundestag zu bringen, wird sich erst nach Unterrichtung von StS K zeigen.

Zur anderen Frage kann ich gar nichts sagen, ich kenne ja nicht die möglichen Regierungkonstellationen. Grundsätzlich kann man aber aus der Erfahrung sagen, dass die ersten 6-9 Monate dafür draufgehen, dass sich die Ressorts neu ordnen und vor allen Dingen die Abstimmungsrunde der Staatssekretäre in neuer Konstellation findet. Ohne den Segen dieses Gremiums wird es keinen neuen Entwurf geben.

Blablublu

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Danke BalBund auch für deine Erfahrungswerte bezüglich des Regierungswechsels, den es ja in welcher Konstellation auch immer geben wird, weil die Ampel nach aller wahrscheinlichkeit keine Mehrheit mehr haben wird. Da Koalitionsverhandlungen üblicherweise 3 Monate dauern und wenn wir dann 6 bis 9 Monate draufrechnen, wären wir bei Ende 2026 anschließend das parlamentarische Verfahren und die zahlbar Machung von was auch immer, also frühestens Mitte bis Ende 2027 bis was auf dem Konto landet, wenn überhaupt.

Dann reden wir über knapp zehn Jahre nach dem ersten Entwurf im Jahr 2017 oder 2018 unter Seehofer und fast 8 Jahre nach Urteil. Das nenne ich mal Wertschätzung...

So lange hat übrigens auch die Umsetzung der letzten Entscheidung zum Thema 3. Kind gedauert....

Maximus

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Wenn dieser Entwurf scheitert, werden auf die nächste Regierung hohe Kosten zukommen.

Vermutlich wird es in der Zwischenzeit ein Urteil aus Karlsruhe geben, das den Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber weiter einschränken wird. Der Bund muss daher - sofern das BMI-Rundschreiben weiterhin seine Gültigkeit behält - mit horrenden Nachzahlungen (ab 2021) rechnen.

Ich bin gespannt...vielleicht wird das BMI-Rundschreiben ja aufgehoben...


Papermonster

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Hallo.

Frage bezüglich Musterwiderspruch für 2024:

Sollte die Formulierung "Antrag" nicht gestrichen werden? Da ein Antrag, aktuell, sowieso negativ beschieden wird?

Wäre es nicht besser, den Widerspruch in 2 Teile zu splitten, einmal den Widerspruch gg die aktuell gewährte Besoldung und zweitens (als extra Brief), den Antrag auf AA?

Grüße
Paper

Knecht

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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Nach einer ersten Sichtung der Stellungnahmen hat das federführende Ressort beschlossen, dass der vorliegende Entwurf derzeit noch einige gewichtige, verfassungsrechtliche Fragen aufweist, deren Klärung noch eine Zeit in Anspruch nehmen wird.

Mit Blick auf die verbleibende, kurze Dauer der laufenden Legislaturperiode sieht sich das BMI daher außer Stande, das parlamentarische Verfahren noch vor der Bundestagswahl 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Es wird daher Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ein rechtskonformes Gesetz umzusetzen. Das Ziel des Ministeriums ist es nunmehr, in den anstehenden Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes im Rahmen der angespannten Haushaltslage ein für beide Seiten, faires und finanzierbares Ergebnis zu erreichen, um den öffentlichen Dienst somit auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber aufzustellen.


So, oder so ähnlich, wird es in absehbarer Zeit aus dem parlamentarischen Raum verlauten. Also zumindest, wenn man den Fachleuten glauben darf, die jetzt mit der Bewertung der Stellungnahmen für die Hausleitung beschäftigt sind.

... war das denn nun Kalkül, oder wirklich so "unvorhersehbar" (Dummheit)?

Malkav

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... war das denn nun Kalkül, oder wirklich so "unvorhersehbar" (Dummheit)?

Wenn ich in meiner bisherigen Dienstzeit eines gelernt habe, dass man den Mitarbeiter*innen in den Obersten Bundes/Landesbehörden eigentlich nie "Dummheit" im Sinne von deringer Bildung/Intelligenz unterstellen sollte. Das sind regelmäßig hochintelligente Leute, nur die Vorgänge/Abläufe im semipolitischen Bereich der Gesetzesentwürfe sind halt anders als in "0/8/15-Behörden".

[!!!Achtung Kaffeesatzleserei!!!] Eventuell war es sogar Kalkül der Arbeitsebene den politisch gewollten Billigstentwurf fachlich so kritikwürdig wie möglich zu gestalten, damit dieser politisch nicht durchsetzbar ist. Denn in den Ländern zeigt sich aktuell wie schwer es ist so ein Instrument wie den AEZ wieder aus der Welt zu schaffen (und die Beträge in den normalen Familienzuschlag oder gar die Grundbesoldung zu integrieren), wenn er einmal eingeführt wurde. Es erscheint mir nicht von vornherein ausgeschlossen oder unplausibel, dass man versucht die Beamtenschaft vor sowas zu schützen, bis Karlsruhe endlich klare Worte gefunden hat.

Natürlich ist das für den kurzfristig individuell negativ Betroffenen mies, aber solche Einzelfälle werden (auch in anderen Kontexten) aus der Vogelperspektive der Ministerien oft als hinnehmbarer Kollateralschaden aktzeptiert.


Kaldron

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Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

PolareuD

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Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

Es wird zwar besser, aber qualitativ ist die Stellungnahme ein paar Etagen tiefer anzusiedeln als die des DRB.

Maximus

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Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

Ich finde die Stellungnahme des DGB gar nicht schlecht. Die Einleitung ("Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist") ist eine übliche Floskel, um überhaupt etwas Positives zu sagen.

Im Großen und Ganzen lässt auch der DGB kein gutes Haar am Entwurf. Ich erwarte auch nicht, dass der DGB den Entwurf in gleicher Tiefe auseinandernimmt wie der DRB.

Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen gehen in die Gleiche Richtung. Ich bin wirklich gespannt was passiert. Ich vermute, dass der Entwurf im Papierkorb landen wird. Wenn man den Entwurf doch durchprügeln möchte, wird es m. E. einige Veränderungen geben.

Eine Härtefallregelung (kein Partnereinkommen) wird dann sicherlich kommen. Ggf. wird man sich auch nochmal die Abschmelzbeträge anschauen.

Aber wie schon gesagt, sehr wahrscheinlich wird auch dieser Entwurf scheitern...entweder aus fachlichen Gründen oder weil die Regierung platzt.

blubb

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Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen gehen in die Gleiche Richtung.

Anbei eine Nachricht vom DBwV der kurz auf den Entwurf eingeht.

"Bewegung beim alimentativen Ergänzungszuschlag

Bereits vor über vier Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht zwei Beschlüsse zu der verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen. Während nicht nur diese beiden, sondern inzwischen alle Bundesländer ihre Besoldungsstrukturen nach eigenen Umsetzungsideen angepasst haben, ging es auf Bundesebene bis vor Kurzem nicht voran. Nun endlich hat die Bundesregierung über ein Jahr nach dem letzten, einen neuerlichen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Deutsche BundeswehrVerband aktuell Stellung nimmt.

Mehrfach hatten den DBwV in den vergangenen Jahren Entwürfe zu einer Neuregelung erreicht. Doch trotz der höchstrichterlichen Vorgaben und auch Druck von Seiten des DBwV erreichten diese Entwürfe nie den Bundestag. „Wir haben die Hoffnung, dass es nun vorangeht“, sagt der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. Es dürfe nicht noch einmal passieren, dass das Gesetzgebungsvorhaben politisch nicht weiterverfolgt und das Thema an die nächste Bundesregierung „vererbt“ werden würde – wie im Jahr 2021 vor der damaligen Bundestagswahl.
 
Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar.
 
Dies sind insbesondere die folgenden, nämlich dass

- ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt wird, der sich grundsätzlich an der für den Wohnort von Besoldungsempfängern bzw. Versorgungsempfängern festgelegten Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung sowie an der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder orientiert.
 - Dieser AEZ wird mit steigender Besoldungsgruppe – unter Berücksichtigung des Besoldungsgefüges – abgeschmolzen.

- Darüber hinaus soll der Familienzuschlag reformiert werden – jedoch nicht im negativen, sondern im positiven Sinne. Das heißt, der Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben und Konkurrenzregelungen zu den Bundesländern entfallen.

- Der AEZ soll auch an Versorgungsempfänger wie auch an Patchworkfamilien zahlbar sein.

- Es reicht für den Bezug des AEZ ein Kindergeldanspruch dem Grunde nach und nicht der tatsächliche Kindergeldbezug.

Allerdings muss festgestellt werden:
Es handelt sich nach wie vor nur um einen Entwurf. Im Zuge der laufenden Verbändebeteiligung sind noch einige Änderungen zu erwarten. Auch der DBwV wird weiter Forderungen und Änderungsvorschläge im Sinne seiner Mitglieder einbringen. „Dass die Maßnahmen realisiert werden, glauben wir erst, wenn das Bundeskabinett das Gesetz beschlossen hat und sich der Bundestag damit befasst“, so Dr. Buch.
 
Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind."

Quelle:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/bewegung-beim-alimentativen-ergaenzungszuschlag

Also, Leute riesen Erfolg! - Bisschen nachbessern und hoch zufrieden ist der DBwV!


Du hast wohl den DBwV vergessen, ist alles super mega Erfolge!

SwenTanortsch

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Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

Ich finde die Stellungnahme des DGB gar nicht schlecht.

Ich finde die Stellungnahme des DGB insbesondere auch deshalb ebenfalls nicht so schlecht, weil sie wiederkehrend auf meine Ausarbeitung zurückgreift, die PolareuD im Sammelthread öffentlich gestellt hat (vgl. die Nr. 134 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html), womit sich zeigt, dass auch der DGB mittlerweile das Forum liest. So habe ich bspw. in der Ausarbeitung die kalten Unterkunftskosten bemessen und dabei auf der Seite 10 geschrieben:

"So verstanden erweist es sich auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
als sachgerecht, zur Bemessung der Grenze zur Unteralimentation auf den Vergleichsraum Bayern
für das Jahr 2022 zurückzugehen und in der Heranziehung des genannten 95 %-Perzentils von kal-
ten Unterkunftskosten in Höhe von 1.435,- € auszugehen, die anhand der entsprechend wie hervor-
gehoben ermittelten Erhöhungsbeträge für das Jahr 2023 auf 1.493,- € und für 2024 auf 1.553,- €
anzusetzen sind.

Der Entwurf orientiert sich hingegen am Höchstbetrag für die anerkennungsfähige Bruttokaltmiete
eines 4-Personenhaushalts in der Mietenstufe VII nach Anlage I zum Wohngeldgesetz 2023 (WoGG
2023) inklusive der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG sowie eines Sicherheitszuschlags
von 10 Prozent (S. 63), ohne der Rechtsprechung des Senats einen Anhaltspunkt dafür entnehmen
zu können, dass diese Methodik zu einer realitätsgerechten Bemessung führen könnte. Vielmehr hat
der Senat in seiner aktuellen Entscheidung unmissverständlich klargestellt, dass die Auffassung der
Bundesregierung, eine an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes orientierte Methodik sei auch für
die Bestimmung der Mindestalimentation heranzuziehen, nicht zutreffen kann (BVerfGE 155, 1 <29
Rn. 56>). Darüber hinaus vernachlässigt der Ansatz, dass wie oben festgehalten die zur Bemessung
des Grundsicherungsniveaus zugrunde gelegten Sozialleistungen dann als evident unzureichend zu
betrachten sind, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen kön-
nen, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell
als menschenwürdig anzusehen ist. Wenn der Entwurf entsprechend kalte Unterkunftskosten von
1.242,34 € pro Monat zugrunde legt (S. 63), dann ist offensichtlich, dass sie sich nicht als realitäts-
gerecht erweisen, da sie über 310,- € unterhalb einer sachgerechten Bemessung verbleiben (- 20,0
%) und also keine realitätsgerechte Gesamtsumme garantieren können."

Der DGB schreibt hingegen auf den Seite 4 f.:

"Auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erweist es
sich als sachgerecht zur Bemessung der Grenze zur Unteralimentation den Ver-
gleichsraum Bayern für das Jahr 2022 zu betrachten und in der Heranziehung
des genannten 95 %-Perzentils von kalten Unterkunftskosten in Höhe von
1.435,00 € auszugehen, die anhand der ermittelten Erhöhungsbeträge für das
Jahr 2023 auf 1.493,00 € und für 2024 auf 1.553,00 € anzusetzen sind.

Der Entwurf orientiert sich hingegen am Höchstbetrag für die anerkennungsfä-
hige Bruttokaltmiete eines 4-Personenhaushalts in der Mietenstufe VII nach An-
lage I zum Wohngeldgesetz 2023 (WoGG 2023) inklusive der Klimakomponente
nach § 12 Absatz 7 WoGG sowie eines Sicherheitszuschlags von 10 % (S. 63).

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung un-
missverständlich klargestellt, dass die Auffassung der Bundesregierung, eine an
den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes orientierte Methodik sei auch für die
Bestimmung der Mindestalimentation heranzuziehen, nicht zutreffen kann
(BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 –, BVerfGE 155, 1-76, Rn. 56).
Zudem missachtet der dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Ansatz, dass die
zur Bemessung des Grundsicherungsniveaus zugrunde gelegten Sozialleistun-
gen dann als evident unzureichend anzusehen sind, wenn offensichtlich ist,
dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürfti-
gen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kultu-
rell als menschenwürdig anzusehen ist. Da der Entwurf von kalten Unterkunfts-
kosten in Höhe von 1.242,34 € pro Monat ausgeht ist offensichtlich, dass dieser
Betrag zu gering angesetzt wurde, da dieser über 310,00 € unterhalb der sach-
gerechten Bemessung verbleibt."

Ausarbeitung und Forum zeitigen also Wirkung, was maßgebliche ihrer Ziele ist.

tinytoon

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Guten Morgen Swen,

ich möchte mich noch einmal bei dir für die Zusammenstellung des PDF bedanken, die ganz sicher in die Ausführung des DGB mit eingeflossen ist. Wir hatten dazu ja auch kurz geschrieben und ich habe die Zusammenfassung über meine Gewerkschaft dem DGB für seine Stellungnahme zukommen lassen. Zudem bin ich sicher, dass hier mittlerweile mitgelesen wird, da auch darauf explizit hingewiesen wurde.

Insofern ist es erfreulich, dass alle, die sich hier und außerhalb des Forums beteiligen, ihren Beitrag dazu geleistet haben.

Dank an alle und weiter dranbleiben, nur so kann es zu einer rechtmäßigen Besoldung kommen.

PolareuD

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Guten Morgen Swen,

ich möchte mich noch einmal bei dir für die Zusammenstellung des PDF bedanken, die ganz sicher in die Ausführung des DGB mit eingeflossen ist. Wir hatten dazu ja auch kurz geschrieben und ich habe die Zusammenfassung über meine Gewerkschaft dem DGB für seine Stellungnahme zukommen lassen. Zudem bin ich sicher, dass hier mittlerweile mitgelesen wird, da auch darauf explizit hingewiesen wurde.

Insofern ist es erfreulich, dass alle, die sich hier und außerhalb des Forums beteiligen, ihren Beitrag dazu geleistet haben.

Dank an alle und weiter dranbleiben, nur so kann es zu einer rechtmäßigen Besoldung kommen.

Dem kann ich mich nur anschließen. Auch ich bemerke, dass sich durch die Behaarlichkeit von motivierten Kollegen/innen Schritt für Schritt ein positiver Erkenntnisgewinn bei den Verbänden durchsetzt. Insofern vielen Dank an alle engagierten Kollegen/innen.