Also in erster Linie richtet sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die sich auch selbst als "Die Bildungsgewerkschaft" bezeichnet an Personen, die in diesem Bereich tätig sind. Dazu zählen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte durchaus auch; letztere müssen sogar einen ersten Hochschulabschluss nachweisen.
Aber diese Diskussion hatten wir schon. Ich habe zwar keine Ahnung, warum du fälschlicherweise die Tätigkeiten studentischer und wisssenschaftlicher Hilfskräfte mit denen ungelernter Arbeiter (auf dem Bau oder sonstwo) vergleichst, aber gut. Nur ein kurzer Hinweis dazu: Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom. 27.3.2014 – 6 AZR 571/12 – im vorliegenden Fall entschieden, dass die Tätigkeiten des dort Klagenden als Wissenschaftliche Hilfskraft als einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werten ist, da die Tätigkeit i.W. übereinstimmte. Konkret heißt es in der Urteilsbegründung:
Das Landesarbeitsgericht hat nach Beweisaufnahme festgestellt, dass der Kläger jedenfalls in der Zeit
vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 teilweise abweichend von der Bezeichnung im Arbeits-
vertrag und der geleisteten Vergütung durchgehend Tätigkeiten eines wissenschaftlichen Mitarbeiters
versah.
[...]
Die Vorbeschäftigungszeiten des Klägers an der M-Universität sind jedenfalls in der Zeit vom 1.
Oktober 2006 bis 30. September 2007 - unabhängig von ihrem quantitativen Umfang - bei der
Stufenzuordnung anzurechnen.
Wenn also zumindest WHKs Tätigkeiten eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters übertragen bekommen, und SHKs dem in vielem nicht nachstehen (außer, dass sie noch keinen Studienabschluss vorweisen können), dann ist deren Wirken sicherlich nicht vergleichbar mit unglernten Hilfskräften in anderen Institutionen, sondern eher mit denen von WiMis.
Diese Personengruppe dürfte also durchaus zum Klientel der GEW gehören -- und die Bezahlung, die sich vielerorts eher am Mindestlohn denn an TV-L 13 orientiert, sollte dies auch widerspiegeln.