Man kann es drehen und wenden wie man will.... im Vergleich zum TVÖD ist der Abschluss KEINE Wertschätzung der Beschäftigten der Länder. Für diesen Unterschied gibt es keine Rechtfertigung.
Der Punkt ist, das es dafür auch keiner Rechtfertigung bedarf.
Sowenig wie es einer Rechtfertigung dafür bedarf, das es bei VW und beispielsweise BMW unterschiedliche Tarife gibt.
Es sind nunmal unterschiedliche Unternehmen, auch wenn sie der gleichen Branche angehören. Im öD ist das nicht anders ...
Man war es zwar in der Vergangenheit jahrzehntelang „gewohnt“, das bei Bund, Ländern und Kommunen) der gleiche Tarif galt, aber mit dem Austritt der TdL aus der Tarifgemeinschaft mit Bund und Kommunen ist es damit vorbei.
Wobei es auch damals nur bei oberflächlicher Betrachtung der gleiche Tarif war: Im BAT gab Unterschiede in den für Bund und Länder einerseits und den Kommunen andererseits geltenden Vergütungsordnungen inkl. unterschieden in der Vergütungstabelle und für den Bereich Arbeiter gab es ursprünglich drei Tarifverträge (MTB II = Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes, MTL II = Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder und BMT-G II = Bundesmanteltarifvertrag Gemeinden), später noch zwei (MTB II + MTL II = MTArb) mit einer Fülle von bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen.
Die TdL war auch damals, als es noch die Tarifgemeinschaft mit Bund und Kommunen gab, der Bremser in den Tarifverhandlungen. Die heutige Trennung in TVöD und TV-L kennt also nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner: Die TVöD-Beschäftigten haben seitdem das eine oder andere Zehntelprozent bei den Tarifabschüssen dazugewonnen, die ihnen ansonsten im gemeinsamen Fahrwasser mit den TV-L-Beschäftigten verwehrt geblieben wären ...