Autor Thema: Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern  (Read 201144 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #765 am: 20.10.2025 08:12 »
… Das Lustige daran ist ja: Der TV-L hat relativ gesehen viel mehr höhere EG an Bord. Theoretisch wäre das eine tolle Ausgangsbasis für die vielen Wünsche, die hier immer formuliert werden. Verdi als "Gewerkschaft der Kleinverdiener" ist da aber völlig ungeeignet - da sie nun aber federführend in den Verhandlungen mitwirken, kann man sich als E11/E12/E13... jetzt aussuchen, ob man da Mitglied wird (für die Stärkung der kleinen EG), ob man sich bei Wünschen an den AG wendet, ob man eventuell in den ruhmreichen TVöD wechselt, oder ob man eben eine eigene Gewerkschaft gründet, die verdi im TV-L die Pole-Position …
Alles gute Ideen- aber die allermeisten AN im TVL sowie die meisten hier werden gar nichts ändern, weil der mögliche Ertrag für sie in keinem  Verhältnis zu der einzusetzenden Zeit und Mühen steht. Da nimmt man doch lieber die üblichen 2-3% im Jahr mit und jammert weiter rum. Und auch die bislang eher unterbewertete Arbeitsplatzsicherheit wird aufgrund der immer weiter schwächelnden Wirtschaftslage noch für viele sehr wichtig werden.
Das mag für den Verwaltungsmenschen stimmen, nicht aber für MINT Studierte, denn selbst wenn VW 5000 ings rausschmeißt, werden diese mitnichten lange Arbeitslos bleiben.... sofern sie flexibel genug sind woanders hinzugehen, oder einen HO Arbeitsplatz finden. Letzteres ist in der IT ja inzwischen eher die Regel.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #766 am: 20.10.2025 09:14 »
Was die Interessensvertretung der AN/ der AN alles gerne hätte, ist bekannt.

Ich frage mich inzwischen, ob der AG "Länder" etwas als "Kröte zum Schlucken" bereit hält, um den demographischen Wandel für sich abzumildern und vor allem, was das sein könnte.
Was könnten die Länder den AN für 2-3% an Gehaltserhöhung hintenrum rausholen?

Ideen? ATZ ist ja schon seit Jahren gestrichen. Das vom AN selbt finanzierte Sabbatical eine Kann-Sache, die man per Ministerialbeschluss auf Eis legen lassen kann. Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Ausbildung gibt es seit Jahren...

Tante Hilde

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #767 am: 20.10.2025 10:02 »

Deshalb war die Solidariät ja auch in Anführungszeichen gesetzt. Sockel-, Mindest- oder gar Festbeträge lehne ich dennoch grundsätzlich ab, weil diese die Relation der EG zueinander dauerhaft verändern und die Tabelle zunehmend stauchen. Im Rahmen von hoher Inflation kann ich mich mit nach oben hin abschmelzenden Einmalzahlungen aber durchaus anfreunden.

Zitat
Richtig wäre es aber genau jetzt die Attraktivität für Fachkräfte zu erhöhen - im TVöD ist das beim letzten Abschluss mit reingeflossen. Auch in der Vergangenheit ist das zu sehen gewesen - durch die Einführung der Stufe 6 z.B.. Genau jetzt ist die Zeit um in die Richtung zu gehen - auch von Gewerkschaftsseite.

Ja, das ist schon richtig. Aber aus Gewerkschaftssicht darf das auf gar keinen Fall zu Lasten kleinerer EG gehen. Da beißt die Maus doch keinen Faden ab und es gibt auch nur einen Kuchen, den man verteilen kann.

Beim Abschluss TVöD ist die JSZ für höhere EG jetzt stärker gestiegen - dafür ist der Bonus bei freiwilliger Mehrarbeit für diese Gruppen kleiner ausgefallen. Auf solche Dinge achtet man doch auch!


Kleines Edit: Ich war selbst lange der Meinung, die Gewerkschaften müssten doch eigentlich auch die höheren EG mehr in ihr Handeln einschließen - nicht zuletzt, um auch dort mehr Mitglieder zu werben. Aber das funktioniert so eben nicht.

Genau, ich müsste rund 600 Euro Jahresbeitrag bei Ver.di zahlen, fühle mich aber NULL vertreten. Mein kürzliches Gespräch mit dem Vertreter auf unserer Personalversammlung hat leider genau das bestätigt. Das ist mir echt zu viel, ich hab 3 Kinder und hab das nicht einfach so "übrig" bzw. wäre das nicht gut angelegtes Geld.
Solche Dinge wie stufengleiche Höhergruppierung, gleiche Arbeitszeit für alle Bundesländer, mehr Urlaubstage bzw. Entgeltumwandlung auf Wunsch, verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung nach einigen Jahren zur Überprüfung der Eingruppierung, eine Jahressonderzahlung, die diesen Namen auch verdient hat, ein Konzept für die Anpassung an die alternde Belegschaft etc. sollen kein Thema bei der nächsten Verhandlung sein.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #768 am: 20.10.2025 10:21 »
Solche Dinge wie stufengleiche Höhergruppierung,

Schade, aber es wundert mich nicht, denn "Höhergruppierung" trifft in der Regel Leistungsträger und die sind in der Regel nicht das Klientel von verdi.


gleiche Arbeitszeit für alle Bundesländer,

Es sind vor allem die "starken" AG-Vertreter der Länder wie Bayern, denen man da auf den Fuß treten müsste. Ein viel zu harter kampf für zu wenig Lorbeeren!


mehr Urlaubstage bzw. Entgeltumwandlung auf Wunsch,

Bürokratismus hoch 3


verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung nach einigen Jahren zur Überprüfung der Eingruppierung,

Der Schuss kann nach hinten losgehen udn würde vor allem wen treffen?

eine Jahressonderzahlung, die diesen Namen auch verdient hat,

Träumen darf man ;)


ein Konzept für die Anpassung an die alternde Belegschaft etc. sollen kein Thema bei der nächsten Verhandlung sein.

Das ist nicht die Aufgabe der AN-Seite.

Vollender

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #769 am: 20.10.2025 10:22 »
Es gibt je nach Bundesland kleinere Spartengewerkschaften, näher am eigenen Beruf. Teils gestaffelte Beträge je nach EG. Teils massiv günstiger und dann zum Beispiel über DBB/Tarifunion mit eingebunden sowie Streikgeld, Rechtschutz etc.

Bei BTBKomba würde ich in BW zum Beispiel bei EG12 nur rund 173 € jährlich zahlen. Das ist sehr akzeptabel gegenüber 1 Prozent Brutto bei Verdi mit dann weit über 700 € jährlich in der Endstufe.

Vielleicht nicht 1:1 mit Verdi vergleichbar aber auch nicht unbedingt super schlecht.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #770 am: 20.10.2025 10:29 »
verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung nach einigen Jahren zur Überprüfung der Eingruppierung

Halte ich für sehr spooky, denn dieses existiert schon, wenn man sich an die Gesetze halten würde und AN nur die Dinge ausüben würden, die ihnen seitens des AGs übertragen werden und der AG Änderungen der Tätigkeiten, die EG relevant sind, schriftlich und vorab dem AN vorlegen würden, bzw. die AN, bei Verdacht darauf es einfordern würden.

Also warum Jahrelang warten, wenn es mehr Geld gibt.

Wir haben bei uns eingeführt, dass der PR, der tarifrechtlich nicht ganz hohl ist, stets bei Tätigkeitsänderungen informell informiert wird, damit sie da den AN bei der Einschätzung helfen können.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #771 am: 20.10.2025 10:36 »
verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung nach einigen Jahren zur Überprüfung der Eingruppierung


Bitte? Das ist mir neu, dass eine "verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung" bei Angestellten vorgesehen wäre!
Deswegen ist es doch so einfach über Jahre dem TB dies und das aufzubürde, um dann "nicht offiziell übertragen" zu sagen.
Solange der TB sich dagegen nicht wehrt... passiert da garnichts!

Organisator

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #772 am: 20.10.2025 10:48 »
Bitte? Das ist mir neu, dass eine "verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung" bei Angestellten vorgesehen wäre!
Deswegen ist es doch so einfach über Jahre dem TB dies und das aufzubürde, um dann "nicht offiziell übertragen" zu sagen.
Solange der TB sich dagegen nicht wehrt... passiert da garnichts!

Natürlich. der TB macht die ihm übertragenen Tätigkeiten. Wenn "dies und das" dazukommen sollte, stellt der TB sicher, das diese Tätigkeiten auch per Tätigkeitsdarstellung über den Personalbereich übertragen werden.
Inoffiziell macht er nix.

Alles klar geregelt.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #773 am: 20.10.2025 10:57 »
Bitte? Das ist mir neu, dass eine "verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung" bei Angestellten vorgesehen wäre!
Deswegen ist es doch so einfach über Jahre dem TB dies und das aufzubürde, um dann "nicht offiziell übertragen" zu sagen.
Solange der TB sich dagegen nicht wehrt... passiert da garnichts!

Natürlich. der TB macht die ihm übertragenen Tätigkeiten. Wenn "dies und das" dazukommen sollte, stellt der TB sicher, das diese Tätigkeiten auch per Tätigkeitsdarstellung über den Personalbereich übertragen werden.
Inoffiziell macht er nix.

Alles klar geregelt.

Ach so "verpflichtend" für den TB!
Alles klar!
Bei mir hat das 2x tatsächlich so funktiniert und 2x leider nur mit Anwalt, wobei man 1x dabei versucht hat die Tätigkeiten zu entziehen - LOL. Der war gut ;)

Ich dachte schon, so "verpflichtend" wie bei den Beamten die Beurteilung durch den Vorgesetzten.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #774 am: 20.10.2025 11:11 »
Mal ehrlich: wie viele TB gehen freiwillig zum Anwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf ÖD?

Warum ist die regelmäßige Tätigkeitsbeschreibung eigentlich nicht verpflichtend für den Vorgesetzten?
Dann müssten diese sich auch mit der Entgeltordnung auseinandersetzten und sind nicht nur auf den Papier Vorgesetzter!

Ich habe mir nicht nur von einem Prof. anhören müssen "ich weiß nicht, wie das geht" und das indiziert für mich inzw. immer "TB läuft doch perfekt für mich als Prof. & ich muss für den TB nichts tun".  Nach dem letzten Anwalt bin ich in mich gegangen & zum Schluss gekommen ....  8)

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #775 am: 20.10.2025 11:27 »
Warum ist die regelmäßige Tätigkeitsbeschreibung eigentlich nicht verpflichtend für den Vorgesetzten?

Das ist sie doch. Wenn der Vorgesetzte neue Tätigkeiten übertragen möchte, dann läuft das über den Personalbereich. Ansonsten führt der TB die neuen Tätigkeiten nicht aus.

Wenn der Vorgesetzte nicht weiß, wie das geht, wird er sich Hilfe suchen müssen.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #776 am: 20.10.2025 12:17 »
Wir schreiben - glaube ich - aneinander vorbei:

Warum ist es nicht verpflichtend - wie bei den Beamten die Beurteilung - dass der Vorgesetzte alle z.B. 3 Jahre die Tätigkeit des TB selbständig zusammenfasst und zwecks Richtigkeit unterschrieben der Personalabt. übersenden muss - ohne dass sich vielleicht was geändert hat. Da brauch er ja nur "copy und paste" durchführen!
Aber so wäre der Vorgesetzte gezwungen zu reflektieren und für seine Arbeitsanweisungen gerade zu stehen!

Rowhin

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Antw:Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
« Antwort #777 am: 20.10.2025 12:19 »
Warum ist die regelmäßige Tätigkeitsbeschreibung eigentlich nicht verpflichtend für den Vorgesetzten?

Das ist sie doch. Wenn der Vorgesetzte neue Tätigkeiten übertragen möchte, dann läuft das über den Personalbereich. Ansonsten führt der TB die neuen Tätigkeiten nicht aus.

Wenn der Vorgesetzte nicht weiß, wie das geht, wird er sich Hilfe suchen müssen.

Praktisch gelebt wird sie aber in vielen Bereichen nicht. Ich kenne genug Kolleginnen und Kollegen, die ihre Tätigkeitsbeschreibung nicht kennen, oder gar nicht wissen, was das ist, geschweige denn, welche Folgen sie hat. Jetzt kann man denen natürlich Unwissen vorwerfen, aber es wird halt in genug Organisationen so gelebt, dass man sie nicht zu Gesicht bekommt, wenn man nicht explizit fragt. Und wenn man von außen kommt, liest man halt den Tarifvertrag vorher nicht unbedingt.

Da könnte es durchaus helfen, wenn man sie verpflichtend  explizit ab und zu vorgelegt bekommen würde und (wieder) zeichnen muss.

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« Antwort #778 am: 20.10.2025 12:57 »
Wir schreiben - glaube ich - aneinander vorbei:

Warum ist es nicht verpflichtend - wie bei den Beamten die Beurteilung - dass der Vorgesetzte alle z.B. 3 Jahre die Tätigkeit des TB selbständig zusammenfasst und zwecks Richtigkeit unterschrieben der Personalabt. übersenden muss - ohne dass sich vielleicht was geändert hat. Da brauch er ja nur "copy und paste" durchführen!
Aber so wäre der Vorgesetzte gezwungen zu reflektieren und für seine Arbeitsanweisungen gerade zu stehen!

Weil es bei TB - im Gegensatz zum Beamtentum - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein vergleichbares Über- und Unterordnungsverhältnis gibt. AG und AN vereinbaren auf Augenhöhe Entgelt und Arbeitsleistung.

Sollte eine mit dem Vertragsverhältnis unbeteiligte Person (hier: Führungskraft) eine Änderung wollen, muss sie auf den Arbeitgeber (in der Regel Personalbereich) zugehen und die Änderung veranlassen.

Der AN ist insoweit nicht auf das Wohlwollen der Führungskraft angewiesen.

Faunus

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« Antwort #779 am: 20.10.2025 13:07 »
Ich habe noch meine aller 1. Auflistung an Tätigkeitsmerkmalen. Da hatte ich "nur" eine Ausbildung und es waren 3 unvollständige Sätze mit 30%, 30% und 40% als Zeitverteilung enthalten. Selten so einen schlampigen, unnützen und unliebsamen Papiertiger in einer Verwaltung gesehen.

Mehr Mühe gab man sich auch nicht wirklich mit den Tätigkeitsmerkmalen nach meinem Studium, aber ich erkenne meine Verantwortlichkeit - gegen alle Widerstände 8)
Ich finde es z.T. wirklich beschämend, wie mit engagierten MA in den "unteren" EG umgegangen wird!