verpflichtende Tätigkeitsüberprüfung nach einigen Jahren zur Überprüfung der Eingruppierung
Halte ich für sehr spooky, denn dieses existiert schon, wenn man sich an die Gesetze halten würde und AN nur die Dinge ausüben würden, die ihnen seitens des AGs übertragen werden und der AG Änderungen der Tätigkeiten, die EG relevant sind, schriftlich und vorab dem AN vorlegen würden, bzw. die AN, bei Verdacht darauf es einfordern würden.
Also warum Jahrelang warten, wenn es mehr Geld gibt.
Wir haben bei uns eingeführt, dass der PR, der tarifrechtlich nicht ganz hohl ist, stets bei Tätigkeitsänderungen informell informiert wird, damit sie da den AN bei der Einschätzung helfen können.