Selbstverständlich stellt der TVöD eine Art Benchmark bzw. Vergleichsmaßstab dar für den TV-L. Warum sollte das nicht so sein? Die Beschäftigten zum Beispiel bei den Unikliniken, für die der TV-L gilt und de Beschäftigten bei den kommunalen Kliniken, für die der TVöD gilt sind so ein typisches Spannungsfeld.
Natürlich kann der TVöD als Vergleich dienen. Aber thesiko wollte nicht vergleichen, sondern hat die Angemessenheit der Bezahlung an der beim TVöD festgemacht. Ob jemand anderes mehr oder weniger bekommt, hat doch aber gar nichts damit zu tun, ob man selbst angemessen bezahlt wird; der andere könnte ja zu viel oder zu wenig im Vergleich zum tatsächlich und objektiv angemessenen Gehalt erhalten. Angemessenheit ist doch nichts, was sich durch Vergleich mit einem einzelnen Datenpunkt feststellen lässt. Das ist doch höchstens eine Feststellung, dass das Gras beim Nachbarn grüner ist...
Die Angemessenheit des Tarifvertrages als Ganzes (nicht unbedingt der Einstufung der individuellen Tätigkeit in die richtige Entgeltgruppe) kann man nur durch Vergleich ermitteln.
Der Vergleich der
Entwicklung des TV-L zu anderen Tarifverträgen des ÖD ist sicherlich ein Kriterium. (Also wieviel prozentuale Lohnerhöhung gab es in anderen Bereichen des ÖD im Vergleich zum TV-L in den letzten 15 Jahren).
Ein weiteres Kriterium kann ein Quervergleich mit der aktuellen Bezahlung des Bundes und der Länder bei gleichwertiger Tätigkeit sein.
Ein weiteres Kriterium wäre der Vergleich zum aktuellen Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes.
Ein weiterer Parameter für die Angemessenheit kann eine deutliche Abweichung zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex (also Inflation) über einen längeren Zeitraum sein.
Bei allen Abweichungen darf man nicht vergessen, dass geringfügige Abweichungen von der Arbeitgeberseite durchaus gewünscht sind, um den unterschiedlichen Gegebenheit bei Bund, Land und Kommune Rechnung zu tragen. Diese müssen, je nach Grad der Abweichung, allerdings sachlich begründbar sein. Die Begründung, der Bund hat mehr Geld und kann deswegen besser bezahlen, kann jedenfalls kein Kriterium sein.
Das hat mit Neid nichts zu tun, es hilft lediglich bei der Einordnung, ob man die Bezahlung nach dem TV-L nach objektiven Gesichtspunkten aktuell noch als angemessen betrachten kann.