Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.
Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.
Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.
Du meinst die sachliche Feststellung, dass die Höhe des Bürgergeldes vom BVerG vorgegeben wurde und daran zu drehen ziemlich dem politischem Willen entzogen ist?
(Auch wenn gerade Lindner und der Ich-bin-nur-Mittelstand CDU Chef anderes behaupten?)
Immerhin haben die Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Weihnachtsbäume!
Das müssen sie sich von den anderen Posten absparen.
Aber da du ja gut Bescheid weißt: Könnte man am Warenkorb GG fest was drehen? Und falls ja? Was?
Im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.
Das heißt, wenn die Regierung verfassungskonform handeln würde, dass Menschen die 40 Stunden in der Woche arbeiten, wesentlich mehr Geld haben als die, die nicht arbeiten. Könnte man ja machen! Ist aber politisch nicht gewollt! Und wenn man das kritisiert, kommt wieder der allseits bekannte Vorwurf, dass man ja nach unten treten würde und man nicht mehr Geld haben würde, weil andere weniger haben bla bla bla etc etc pp
Zum einen hat der Mensch der 40 Stunden die Woche arbeitet mehr Geld (obs wesentlich ist sei dahingestellt) als der der nicht arbeitet, da es einen Freibetrag auf seinen Lohn gibt (finde ich absolut zu niedrig insbesondere wenn man Kinder hat). Somit hat er als arbeitender Bürgergeldempfänger
immer mehr Geld, als der, der in gleichen Lebensumständen ist und nicht arbeitet.
Also an der Stelle scheint es zu klappen mit der Verfassungsmäßigkeit bzgl. Bürgergeld und dein Vorwurf an die Politik ist schlicht und ergreifend falsch!
Wenn dem aber nicht so wäre, was eben deine Behauptung ist (also weil der Abstand zu klein ist), dann frage ich mich warum du nur moserst und nicht das BVerG bemühst hier dieses illegale Verhalten der Politik geradezurücken?
Noch leben wir doch in einem Rechtstaat.
Ob es Verfassungswidrig ist, dass ein nicht Bürgergeldberechtigter durch das andere Gedöns wie GHZ Befreiung, etc. weniger zur Verfügung hat, als der Bürgergeldler bei gleichen Lebensumständen, ist durchaus eine interessante Frage.
Also wann klagst du gegen ghz Befreiung, Tafelgutschein, freies Theater, ....