Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035873 times)

Pelikan

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6180 am: 06.12.2023 17:55 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.
Du meinst die sachliche Feststellung, dass die Höhe des Bürgergeldes vom BVerG vorgegeben wurde und daran zu drehen ziemlich dem politischem Willen entzogen ist?
(Auch wenn gerade Lindner und der Ich-bin-nur-Mittelstand CDU Chef anderes behaupten?)
Immerhin haben die Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Weihnachtsbäume!
Das müssen sie sich von den anderen Posten absparen.
Aber da du ja gut Bescheid weißt: Könnte man am Warenkorb GG fest was drehen? Und falls ja? Was?

Im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.
Das heißt, wenn die Regierung verfassungskonform handeln würde, müsste sie dafür sorgen, dass Menschen die 40 Stunden in der Woche arbeiten, wesentlich mehr Geld haben als die, die nicht arbeiten. Könnte man ja machen! Ist aber politisch nicht gewollt! Und wenn man das kritisiert, kommt wieder der allseits bekannte Vorwurf, dass man ja nach unten treten würde und man nicht mehr Geld haben würde, weil andere weniger haben bla bla bla etc etc pp

VaPi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6181 am: 06.12.2023 18:11 »
Zitat
Ps. Wo finden sich eig. Stellen im allg. Verwaltungsbereich die dem TV-V angehörig sind? Ich habe in meiner Region keine einzige Stelle/AG gefunden...

Bei uns in der Gegend ist es auch nicht anders. Sämtliche „Versorgungsbetriebe“ wurden in Eigenbetriebe (GmbH) umgelabelt und zahlen wahnsinnig gut. Nicht.

Modulator

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 79
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6182 am: 06.12.2023 18:24 »
Dieser Thread ist nur noch ermüdend und sinnlos.
Gibts hier keinen Moderator?

Marten

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6183 am: 06.12.2023 18:25 »
Es stimmt schon, dass beim Land Stellen meist deutlich besser bewertet sind. Bekommt man dort für eine Stelle die EG 9a, so würde man für die gleiche Arbeit an der Kommune nur die EG 08 oder sogar EG 07 bekommen und wäre somit finanziell wieder schlechter gestellt. Das muss man auch bedenken.

Also bei Meister /Techniker Abschlüssen wird im TVöd deutliche besser eingruppiert. 9c vs lächerlich 9a im TV-L.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,569
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6184 am: 06.12.2023 18:40 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.
Du meinst die sachliche Feststellung, dass die Höhe des Bürgergeldes vom BVerG vorgegeben wurde und daran zu drehen ziemlich dem politischem Willen entzogen ist?
(Auch wenn gerade Lindner und der Ich-bin-nur-Mittelstand CDU Chef anderes behaupten?)
Immerhin haben die Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Weihnachtsbäume!
Das müssen sie sich von den anderen Posten absparen.
Aber da du ja gut Bescheid weißt: Könnte man am Warenkorb GG fest was drehen? Und falls ja? Was?

Im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.
Das heißt, wenn die Regierung verfassungskonform handeln würde,  dass Menschen die 40 Stunden in der Woche arbeiten, wesentlich mehr Geld haben als die, die nicht arbeiten. Könnte man ja machen! Ist aber politisch nicht gewollt! Und wenn man das kritisiert, kommt wieder der allseits bekannte Vorwurf, dass man ja nach unten treten würde und man nicht mehr Geld haben würde, weil andere weniger haben bla bla bla etc etc pp
Zum einen hat der Mensch der 40 Stunden die Woche arbeitet mehr Geld (obs wesentlich ist sei dahingestellt) als der der nicht arbeitet, da es einen Freibetrag auf seinen Lohn gibt (finde ich absolut zu niedrig insbesondere wenn man Kinder hat). Somit hat er als arbeitender Bürgergeldempfänger immer mehr Geld, als der, der in gleichen Lebensumständen ist und nicht arbeitet.
Also an der Stelle scheint es zu klappen mit der Verfassungsmäßigkeit bzgl. Bürgergeld und dein Vorwurf an die Politik ist schlicht und ergreifend falsch!

Wenn dem aber nicht so wäre, was eben deine Behauptung ist (also weil der Abstand zu klein ist), dann frage ich mich warum du nur moserst und nicht das BVerG bemühst hier dieses illegale Verhalten der Politik geradezurücken?
Noch leben wir doch in einem Rechtstaat.

Ob es Verfassungswidrig ist, dass ein nicht Bürgergeldberechtigter durch das andere Gedöns wie GHZ Befreiung, etc. weniger zur Verfügung hat, als der Bürgergeldler bei gleichen Lebensumständen, ist durchaus eine interessante Frage.
Also wann klagst du gegen ghz Befreiung, Tafelgutschein, freies Theater, ....

ellie

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6185 am: 06.12.2023 18:50 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.
Du meinst die sachliche Feststellung, dass die Höhe des Bürgergeldes vom BVerG vorgegeben wurde und daran zu drehen ziemlich dem politischem Willen entzogen ist?
(Auch wenn gerade Lindner und der Ich-bin-nur-Mittelstand CDU Chef anderes behaupten?)
Immerhin haben die Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Weihnachtsbäume!
Das müssen sie sich von den anderen Posten absparen.
Aber da du ja gut Bescheid weißt: Könnte man am Warenkorb GG fest was drehen? Und falls ja? Was?


Vielleicht mal die Position "kulturelle Teilhabe" überdenken und die arbeitende Bevölkerung mit Durchschnittseinkommen (oder die mit Mindestlohn?) fragen, was sie dafür ausgibt? Daraus dann einen um 30% reduzierten Betrag ermitteln, der angerechnet werden darf - vermutlich so ca. 2 Mark 50

ellie

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6186 am: 06.12.2023 18:58 »
Ich bin einmal gespannt, wie sich das miserable Abschneiden bei der Pisa-Studie in Zukunft auswirken wird.
Hier ist ja ganz klar der eklatante Unterrichtsausfall durch Lehrermangel eine der Ursachen.
Da die Lehr- und pädagogischen Kräfte aus dem Landestopf beglichen werden, bin ich mal auf die Gegenmaßnahmen gespannt.
Den Mangel kann man auch nicht mal eben durch Neueinstellungen beheben, denn selbst wenn man Menschen für diese undankbare Arbeit gewinnen kann, braucht es Zeit diese durch das Studium zu bringen.
Ob Quereinsteiger die Lösung sind? Keine Ahnung.

Eine Arbeitszeitverkürzung wie im Forum bereits angesprochen, ist bei Lehrern schwierig, da sich deren Arbeitszeit durch die 12 Wochen Ferien im Jahr anders auf die Wochenstunden verteilt. Diese liegen dadurch eher bei 45-46 Wochenstunden während der Schulwochen. Eine allgemeine Reduzierung der Wochenarbeitszeit wird aktuell also dort eher nicht zur Diskussion stehen. Zumal durch Pensionierungen der Mangel eher verstärkt wird.

Bis auf durch die Flüchtlinge gestiegenen Schülerzahlen, war alles lange vorher bekannt und wurde geflissentlich ignoriert.
erst mal alle Lehrer verbeamten und dann die Arbeitsstunden betrachten!

Pelikan

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6187 am: 06.12.2023 19:21 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.
Du meinst die sachliche Feststellung, dass die Höhe des Bürgergeldes vom BVerG vorgegeben wurde und daran zu drehen ziemlich dem politischem Willen entzogen ist?
(Auch wenn gerade Lindner und der Ich-bin-nur-Mittelstand CDU Chef anderes behaupten?)
Immerhin haben die Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Weihnachtsbäume!
Das müssen sie sich von den anderen Posten absparen.
Aber da du ja gut Bescheid weißt: Könnte man am Warenkorb GG fest was drehen? Und falls ja? Was?

Im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.
Das heißt, wenn die Regierung verfassungskonform handeln würde,  dass Menschen die 40 Stunden in der Woche arbeiten, wesentlich mehr Geld haben als die, die nicht arbeiten. Könnte man ja machen! Ist aber politisch nicht gewollt! Und wenn man das kritisiert, kommt wieder der allseits bekannte Vorwurf, dass man ja nach unten treten würde und man nicht mehr Geld haben würde, weil andere weniger haben bla bla bla etc etc pp
Zum einen hat der Mensch der 40 Stunden die Woche arbeitet mehr Geld (obs wesentlich ist sei dahingestellt)

Und genau darum geht es.
Ein einzelner Bürgergeldempfänger mit einer Warmmiete von 800 Euro (Heizkosten inbegriffen) und 502 Euro verursacht Kosten in Höhe von 1302 Euro (andere Kosten wie GEZ gar nicht eingerechnet). Jemand mit einer EG5, Stufe 6 hat dagegen 791 Euro mehr. Dazu muss man aber nun sagen, dass der Bürgergeldempfänger seine ganze Tageszeit für sich selbst hat und der Arbeitnehmer 40 Stunden in der Woche arbeiten muss. Ich finde 791 Euro Unterschied ist da einfach nicht fair und im Gegenteil eine Frechheit.

Aber im Grunde ist es auch egal ob es in dem Fall nur 791 Euro Unterschied sind. Fakt ist ja, dass es noch tausende solche Fälle gibt und es ganze (Groß-)Familien gibt, die in dieses Land kommen und es richtig finden andere für sich arbeiten zu  lassen, während die Ehefrau viele Kinder gebärt und so noch mehr Anspruch auf Sozialleistungen entstehen.

Zitat
Also wann klagst du gegen ghz Befreiung, Tafelgutschein, freies Theater, ....

Andersrum wird ein Schuh draus. Die Politik könnte ja auch einfach beschließen, dass niemand mehr GEZ bezahlen muss? Genau so wie in anderen Bereichen?

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6188 am: 06.12.2023 19:23 »
@all: Wir leben in einem Land mit noch halbwegs vorhandener Meinungsfreiheit. Die darf daher auch Pelikan haben. Darum plädiere ich dafür, seine Standpunkte als Meinung stehen zu lassen und diese zu respektieren, auch wenn man selbst vielleicht anderer Meinung ist.

Richtig und für unsere Demokratie unerlässlich!

Allerdings ist Meinungsfreiheit keine Einbahnstraße und da muss man dann auch entsprechend mit Gegenverkehr rechnen. Zumal, wenn man ein Thema in die Diskussion wirft, dass anderorts im Forum doch reichlich behandelt wird. Vielleicht fehlt mir auch der direkte, relevante Bezug...

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6189 am: 06.12.2023 19:26 »
Eine Arbeitszeitverkürzung wie im Forum bereits angesprochen, ist bei Lehrern schwierig, da sich deren Arbeitszeit durch die 12 Wochen Ferien im Jahr anders auf die Wochenstunden verteilt. Diese liegen dadurch eher bei 45-46 Wochenstunden während der Schulwochen. Eine allgemeine Reduzierung der Wochenarbeitszeit wird aktuell also dort eher nicht zur Diskussion stehen. Zumal durch Pensionierungen der Mangel eher verstärkt wird.

Nun wird die Arbeitszeit von Landesbeamten vom jeweiligen Land geregelt, genauso wie auch das Deputat für angestellte Lehrkräfte. Letzte haben jedoch dennoch eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (bei einer 100%-Stelle). Wird jetzt letztere tarifvertraglich verändert, so hat dies direkte Rückwirkung auf den Umfang der übertragenen Tätigkeiten: Dieser muss dann entsprechend angepasst werden. Das muss nicht durch eine Deputatsreduktion geschehen -- es können auch andere Aufgaben entfallen. Wenn eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um z.B. 10% vereinbart werden würde, so wäre es auch ein leichtes, dies auch für angestellte Lehrkräfte entsprechend umzusetzen.

koala

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6190 am: 06.12.2023 19:32 »
@Abteilung007: ich rechne immer inklusive der Jahressonderzahlung, die gehört nun einmal zum Gesamtbrutto dazu.

So ist es. Und da liegen wir bei 12/4 schon bei rund 5,3 Prozent im Vergleich zu den Kollegen vom Bund. Ich finde das nicht wenig...

@Bürgergeld: Ich kann den Unmut verstehen. 2022 gab es rund 119.000 Fälle von Leistungsmissbrauch oder Verdacht auf Leistungsmissbrauch die dokumentiert sind. Es ist wohldavon auszugehen, dass die Dunkelziffer eher deutlich höher liegt. Eine Reform wäre sicherlich angebracht, auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu verspielen und gewissen Parteien in die Karten zu spielen.


Ich vermisse den Aufschrei wegen der 50-100 Mrd. an Steuern die jedes Jahr hinterzogen werden.

Pelikan

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6191 am: 06.12.2023 19:37 »
@Abteilung007: ich rechne immer inklusive der Jahressonderzahlung, die gehört nun einmal zum Gesamtbrutto dazu.

So ist es. Und da liegen wir bei 12/4 schon bei rund 5,3 Prozent im Vergleich zu den Kollegen vom Bund. Ich finde das nicht wenig...

@Bürgergeld: Ich kann den Unmut verstehen. 2022 gab es rund 119.000 Fälle von Leistungsmissbrauch oder Verdacht auf Leistungsmissbrauch die dokumentiert sind. Es ist wohldavon auszugehen, dass die Dunkelziffer eher deutlich höher liegt. Eine Reform wäre sicherlich angebracht, auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu verspielen und gewissen Parteien in die Karten zu spielen.


Ich vermisse den Aufschrei wegen der 50-100 Mrd. an Steuern die jedes Jahr hinterzogen werden.

Diesen Aufschrei kann es gar nicht geben, weil die Politiker die regieren, einschließlich der CDU, die Gesetze so gemacht haben, dass man durch etliche Tricks Steuern einsparen kann, wenn man gut betucht ist.

In Deutschland gibt es 2 Gruppen, die von der Politik gefördert werden:

- Die, die nicht arbeiten
und
- Die, die reich sind.

Aber die Arbeitnehmer, die klar die größte Gruppe sind, werden nur missbraucht, um dieses ungerechte System weiter zu finanzieren.

Allerdings muss ich auch sagen, dass das Steueraufkommen immer größer wird (1 Bio. Euro in 2024). Und wenn man damit nicht zurecht kommt und es nicht gerecht verteilen kann, ist man selbst das Problem.

Lämpel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6192 am: 06.12.2023 20:10 »
Das muss nicht durch eine Deputatsreduktion geschehen -- es können auch andere Aufgaben entfallen. Wenn eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um z.B. 10% vereinbart werden würde, so wäre es auch ein leichtes, dies auch für angestellte Lehrkräfte entsprechend umzusetzen.

Was schlägst du denn zur Streichung vor? Hofaufsicht? Anwesenheit beim Elternsprechtag? Eine Klassenarbeit pro Halbjahr? Konferenzteilnahme? Klassenfahrten? Aufgaben jenseits des Deputats sind unterm Strich eigentlich immer on top, selbst wenn es dafür Ausgleichsstunden geben sollte (also die Unterrichtsverpflichtung sinkt).

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6193 am: 06.12.2023 20:21 »
Ich habe keine AHnung, was die jeweiligen Länder für eine Aufgaben-Verteilung für ihre angestellten Lehrkräfte vorsehen. Gibt es unterschiedliche Arbeitszeiten für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte, muss sich ja schon allein dies in unterschiedlichen Aufgaben (bzw. unterschiedlichem Umfang) auswirken. Es wäre sicherlich interessant zu klären, was denn da offiziell von verbeamteten Kolleg_innen geleistet werden soll, was den angestellten nicht übertragen wird.

Ich sitze an einer Uni und habe neben dem Deputat tatsächlich noch 10% Arbeitszeit für Forschung, Selbstverwaltung u.Ä. zur Verfügung. Wird jetzt die Arbeitszeit um 10% gekürzt, könnte die Personalabteilung auf die Idee kommen, dass wir als Uni doch nicht mehr forschen müssen, und mir diese Dienstaufgabe kürzen, ohne das Deputat senken zu müssen. Ähnliche Taschenspielertricks sollten auch bei Lehrkräften an Schulen möglich sein...

Romsen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6194 am: 06.12.2023 20:37 »
@Abteilung007: ich rechne immer inklusive der Jahressonderzahlung, die gehört nun einmal zum Gesamtbrutto dazu.

So ist es. Und da liegen wir bei 12/4 schon bei rund 5,3 Prozent im Vergleich zu den Kollegen vom Bund. Ich finde das nicht wenig...

@Bürgergeld: Ich kann den Unmut verstehen. 2022 gab es rund 119.000 Fälle von Leistungsmissbrauch oder Verdacht auf Leistungsmissbrauch die dokumentiert sind. Es ist wohldavon auszugehen, dass die Dunkelziffer eher deutlich höher liegt. Eine Reform wäre sicherlich angebracht, auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu verspielen und gewissen Parteien in die Karten zu spielen.


Ich vermisse den Aufschrei wegen der 50-100 Mrd. an Steuern die jedes Jahr hinterzogen werden.

Man darf hierbei dann nicht vergessen, dass dann auch schnell das narrativ ein anderes ist:

Armer Mensch und/oder Migrant erschleicht sich sozialleistungen bzw trickst o.ä.:" Betrüger... Sozialschmarotzer"

Ein Reicher hinterzieht Steuern oder erschleicht sich Leistungen:" Da hat er einfach die Lücken im Gesetz clever genutzt..."