Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 808550 times)

xirot

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3960 am: 15.03.2023 10:33 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

Das wäre eine einigermaßen saubere Sache.

Am liebsten aber wären mir noch ganz klare Erhöhungen zum jeweils 01.01. (nicht x% nach x Monaten und dann noch einmal y% nach y Monaten), klare Laufzeiten (keine "krummen" 27 Monate o.ä.), keine Einmalzahlungen bzw. Sonderzahlungen in unterschiedlichen %-Höhen, sondern einfach angemessene Grundgehaltshöhen für alle Entgeltgruppen und fertig.

Das Ganze ist doch derart differenziert und intransparent (um es dezent auszudrücken) gehalten, dass keiner durchblickt und die meisten sich deshalb eigentlich immer ungerecht behandelt fühlen.

Wenn man für x = 12 und für y = 24 einsetzt wäre ich locker dabei (ja ja so hast du deine x und y Variablen nicht gemeint, aber geschrieben :D).

Iunius

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3961 am: 15.03.2023 10:39 »
Richtig, man kann es nicht pauschalisieren. Aber hier wurde ja behauptet, Führungskräfte unter E14 gibt es nicht, pauschal. Und das ist schlichtweg Bullshit.

Ich sprach davon, dass dies keine "richtige" Führungsverantwortung beinhaltet und dabei bleibe ich.
Bei jedweder E9 - E12 Stelle die als "Leitung" bezeichnet wird steht jemand mit Verantwortung dahinter. Sei es wie in deinem Landkreis der Landrat (DER trägt tatsächlich Führungsverantwortung) oder in einem Landratsamt der Amtsleiter oder in einem Pflegeheim (wo die HW-L 9 ist) dem Träger untergeordnet ist, der Verwaltungsleitung etc. blabla.

Führungsverantwortung und Leitungsverantwortung beinhaltet die alleinige Verantwortung, eine persönliche Haftung und gegebenenfalls die Chance etwas zu ändern (auf Basis des eigenen Könnens).
Solche Stellen wirst du, auch wenn du noch so herumjammerst, im ÖD nicht so häufig finden.

Opa

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3962 am: 15.03.2023 10:50 »
Führungsverantwortung und Leitungsverantwortung sind zwei vollständig unterschiedliche Dinge.

Führungsverantwortung hat jeder, dem Mitarbeiter unterstellt sind.

Leitungsverantwortung bedeutet Verantwortung für die Gesamtstrategie einer Organisation, diese Verantwortung kann auch auf mehrere Personen verteilt sein.

Persönliche Haftung hat jeder Arbeitnehmer von E1 bis AT, egal ob Führungskraft oder nicht.

Die „Chance, etwas zu ändern“ hat ebenfalls weder etwas mit Führung noch mit Leitung zu tun, sondern mit den formal übertragenen Entscheidungskompetenzen. Auch eine Reinigungskraft hat jeden Tag die Chance, etwas am Füllstand meines Papierkorbes zu ändern.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3963 am: 15.03.2023 10:54 »
Ihre Fürsorgepflicht in allen Ehren  - aber wie gestaltet die sich denn für ihre Mitarbeiter in den Tarifverhandlungen aus ? Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter in den Verhandlungen mit dem AG, damit sie besser abschließen als Organisierte ?

Und wenn Sie " die Augen vor offensichtlichen Problemen und Fehlentscheidungen nicht schließen", was tun sie konkret dagegen außer Kommentare zu schreiben ?


Natürlich unterstütze ich diese und in den meisten Fällen funktioniert dies auch. Sowohl in Einzelfällen, wie auch für mehrere Gruppen. Über Gemeinderatsbeschlüsse ist auch vieles möglich.
Diese sehr zeitintensive Unterstützung würde ich gerne für andere Tätigkeiten investieren, statt Fehler des Tarifsystems auszubügeln.

Konkret spreche ich die Punkte sowohl direkt bei unterschiedlichen Treffen auf AG Seite an, auf interkommunalen Treffen im Kollegenkreis, auf politischer Ebene und auch als Diskussionspunkte für diverse Treffen wie Bürgermeisterversammlungen, Kreistag.
Bei Verdi selbst hatte ich ein paar Mal versucht Gehör zu bekommen. Zwecklos. Da kann ich mir die Zeit sparen

MrBurnz

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« Antwort #3964 am: 15.03.2023 11:00 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

warum sollte die Einmalzahlung wegfallen?

Das ist doch das beste an den Verhandlungen. mit 2-3000 Euro netto auf die Kralle kann man was anfangen.

Die 5% brutto monatliche Erhöhung sind nichtmal ein Wochenendkauf heutzutage.

Stempelroboter

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« Antwort #3965 am: 15.03.2023 11:12 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

Das wäre eine einigermaßen saubere Sache.

Am liebsten aber wären mir noch ganz klare Erhöhungen zum jeweils 01.01. (nicht x% nach x Monaten und dann noch einmal y% nach y Monaten), klare Laufzeiten (keine "krummen" 27 Monate o.ä.), keine Einmalzahlungen bzw. Sonderzahlungen in unterschiedlichen %-Höhen, sondern einfach angemessene Grundgehaltshöhen für alle Entgeltgruppen und fertig.

Das Ganze ist doch derart differenziert und intransparent (um es dezent auszudrücken) gehalten, dass keiner durchblickt und die meisten sich deshalb eigentlich immer ungerecht behandelt fühlen.

Wenn man für x = 12 und für y = 24 einsetzt wäre ich locker dabei (ja ja so hast du deine x und y Variablen nicht gemeint, aber geschrieben :D).

Stimmt, 12 und 24% wäre natürlich auch akzeptabel...  ;D

Garfield73

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« Antwort #3966 am: 15.03.2023 11:15 »
warum sollte die Einmalzahlung wegfallen?

Das ist doch das beste an den Verhandlungen. mit 2-3000 Euro netto auf die Kralle kann man was anfangen.

Die 5% brutto monatliche Erhöhung sind nichtmal ein Wochenendkauf heutzutage.

Herr, wirf Hirn vom Himmel :o

brian

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« Antwort #3967 am: 15.03.2023 11:16 »

warum sollte die Einmalzahlung wegfallen?

Das ist doch das beste an den Verhandlungen. mit 2-3000 Euro netto auf die Kralle kann man was anfangen.

Die 5% brutto monatliche Erhöhung sind nichtmal ein Wochenendkauf heutzutage.

Nein ist es nicht. Das hat man einmal und dann mußt Du wieder zusehen. Das ist nicht nachhaltig. eine Prozentuale Erhöhung hat insgesamt gesehen viel mehr Vorteile. Bringt mehr GEld auf den Rest des Arbeitslebens gesehen und bringt auch was für die Renten.

Bei 5 % Erhöhung kannst Du auch noch in Jharen davon Deinen  Wochenendkauf tätigen. Von der Einmalzahlung nicht.

xirot

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« Antwort #3968 am: 15.03.2023 11:26 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

warum sollte die Einmalzahlung wegfallen?

Das ist doch das beste an den Verhandlungen. mit 2-3000 Euro netto auf die Kralle kann man was anfangen.

Die 5% brutto monatliche Erhöhung sind nichtmal ein Wochenendkauf heutzutage.

Was genau kann man mit 2-3000 Euro nette anfangen? Also außer aufn Kopf hauen? Und wie bekommst du die Einmalzahlung später wieder rein wenn die Wirkung ausgeklungen ist? Dein Gehalt bleibt niedrig. Oder willst du dann bei der nächsten Tarifverhandlung direkt mit 20% Forderungen rein gehen?

Davon ab, reichen 5% bruotto bei mir für nen Familienwochenendeinkauf. Also nicht polemisch werden.

Hummel2805

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« Antwort #3969 am: 15.03.2023 11:44 »
Die Leute benötigen die Einmalzahlungen gerade für die kommenden Energienachzahlungen, dass ist schon sehr sinnvoll!

Philipp

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« Antwort #3970 am: 15.03.2023 11:48 »
viel zu kurzfristig gedacht.

Energie wird nicht wieder günstiger, und eine Einmalzahlung von 1500€ für 2023 ist schnell verpufft.

Davon abgesehen ist die Zahl derer, die wirklich eine Anstellung im öffentlichen Dienst haben, die davon dann nachzahlen müssen und die von denen die Nachzahlung nicht aufbringen können, verschwindend gering.

xirot

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« Antwort #3971 am: 15.03.2023 11:50 »
Die Leute benötigen die Einmalzahlungen gerade für die kommenden Energienachzahlungen, dass ist schon sehr sinnvoll!

Hast du dafür eine Quelle? Wusste gar nicht, dass die Betriebskostenabrechnungen schon durch sind.

Coffee86

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« Antwort #3972 am: 15.03.2023 11:52 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

warum sollte die Einmalzahlung wegfallen?

Das ist doch das beste an den Verhandlungen. mit 2-3000 Euro netto auf die Kralle kann man was anfangen.

Die 5% brutto monatliche Erhöhung sind nichtmal ein Wochenendkauf heutzutage.

In Mathe hast du aber auch nicht aufgepasst, oder!? Wenn du nicht kurz vor der Rente stehst ist ein höherer prozentualer Wert immer DEUTLICH besser als eine Einmalzahlung. Alleine auf die 24 Monate geht sich das meist schon aus.

Einmalzahlungen sind dafür da, um die Beschäftigten auf Dauer schlechter zu stellen und dem Arbeitgeber Geld zu sparen. Oder denkst du die wurde eingeführt, weil es dem Bürger helfen soll? Wieso ist er dann an Tarifverhandlungen geknüpft?

Acastus

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« Antwort #3973 am: 15.03.2023 11:58 »
ich sehe es ähnlich wie einige hier.

Was bringen mir Einmalzahlungen? Gar nichts auf Dauer. Lieber hätte ich bisschen mehr Prozente denn das bringt mir auf Dauer viel viel mehr.
Das Argument "einmalzahlung brauche ich für Stromrechnungen usw" finde ich persönlich etwas seltsam.  Aber gut jeder organisiert seine Finanzen anders.


ACDSee

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3974 am: 15.03.2023 12:47 »
Das Angebot einer Einmahlzahlung von 3.000 € netto wäre schon ganz ordentlich.
Ich würde niemanden Kritisieren, der für 3.000 € Cash auf z.B. 5% Gehaltssteigerung verzichtet. Ich selbst würde das wahrscheinlich auch tun.

Rein mathematisch ist es in erster Linie einfach eine Frage des Zeithorizonts, des persönlichen Einkommens und der Erwartungshaltung an künftige Gehaltsanpassungen, ob sich so eine Einmalzahlung unter Verzicht auf prozentuale Steigerungen lohnt oder nicht.

Bei beispielhaften 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen und einer erwarteten jährliche Erhöhung je Folgejahr um 3%, lohnt sich die Einmalzahlung auf 20 Jahre noch immer. Erst nach über 30 Jahren ergäbe sich netto überhaupt ein Plus durch die 5%ige Gehaltserhöhung im Basisjahr.

Bei erheblich höherem Einkommen und höherer Erwartungshaltung an die jährliche Einkommenssteigerung - etwa durch anstehende Stufenaufstiege und ggf. angestrebte Höhergruppierungen - kann sich das Ganze hingegen auch schon erheblich früher rentieren.

Wichtig ist aber auch die persönliche Verwendung der Einmalzahlung. Wer z.B. mit einem Arbeitgeberwechsel liebäugelt und den ÖD hinter sich lassen will, fährt mit einer Sofortauszahlung immer gut. Auch die Anlage der Einmalzahlung in einen weltweiten Dividenden-ETF ließe über einen langen Anlagehorizont wahrscheinlich erheblich höhere Auszahlungen und Kurssteigerungen erwarten, als mit zusätzlichen Lohnsteigerungen jemals zu erwarten wären und entkoppelt ganz nebenbei die Kapitalentwicklung von individuell beschränkenden Faktoren wie Arbeitszeit und Tatkraft. Auch bei Kredittilgung ergeben sich Zinseszinzeffekte.

Selbst die Argumentation mit der Rente trägt m. E. nur bedingt, da hierzu ersteinmal ein Erwartungswert in Bezug auf künftige Zahlungen bestehen müsste. Aufgrund des mit zunehmeder Entferntheit des Auszahlungszeitpunktes immer höher zu wertendenden Kontrahenten- und Kurzlebigkeitsrisikos, sollte man den Erwartungswert hier realistischerweise nicht allzu hoch ansetzen.

Auch wer das Geld einfach jetzt braucht, kann ggf. einfach nicht auf den Zinseszins warten. Daher ist m.E. die pauschale Aussage, prozentuale Erhöhungen lohnen sich immer stärker als eine Einmalzahlung hier nicht pauschal haltbar.