zu 2.) Wenn die vka Ihre Mitglieder verpflichtet, die Tarifergebnisse auch auf Nichtorgansierte zu übertragen, ist es dennoch freillig und keine Verpflichtung. Lesen Sie doch mal nach, wie Arbeitsgerichte entscheiden, wenn Nichtorganisierte Tarife einfordern. Unabhängig davon- was könnten die AGs wohl dazu bringen, die Tarifergebnisse auf alle zu übertragen ?
Der TVÖD ist meines Wissens nach allgemeinverbindlich erklärt worden und gilt demnach für alle Beschäftigten und Betriebe des öffentlichen Dienstes, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht.
Anders bspw. der Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte, der nur verbindlich ist wenn der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist
und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft