Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 567749 times)

blanket

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #960 am: 31.03.2023 10:41 »
Folgendes wäre auch möglich:

1.500 Euro Mai 2023

ab 01.07.2023: + 150 + 4 %

1.500 Euro Januar 2024

ab 01.07.2024: 3,5 %


Beispiel: E6 Stufe 3 (3.000 Euro Basiswert)

ab 01.07.23: 3275 Euro
ab 01.07.24: 3390 Euro
plus die 3.000 Euro auf 2 Jahre


Beispiel E12 Stufe 6 (Basiswert 5977 Euro)

ab 01.07.23: 6372 Euro
ab 01.07.24: 6595 Euro
plus die 3.000 Euro auf 2 Jahre

Das wäre ein gutes Ergebnis

Nur dass nie 150 € + 4% zur Debatte standen.


Das ist richtig, aber nur so kann man die Mindestbetrag-Debatte lösen.
Sonst geht Verdi niemals auf den Schlichtungs-Vorschlag ein und dann dauert es noch ein halbes Jahr.

schnitzelesser

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #961 am: 31.03.2023 10:43 »
Folgendes wäre auch möglich:

1.500 Euro Mai 2023

ab 01.07.2023: + 150 + 4 %

1.500 Euro Januar 2024

ab 01.07.2024: 3,5 %


Beispiel: E6 Stufe 3 (3.000 Euro Basiswert)

ab 01.07.23: 3275 Euro
ab 01.07.24: 3390 Euro
plus die 3.000 Euro auf 2 Jahre


Beispiel E12 Stufe 6 (Basiswert 5977 Euro)

ab 01.07.23: 6372 Euro
ab 01.07.24: 6595 Euro
plus die 3.000 Euro auf 2 Jahre

Das wäre ein gutes Ergebnis
Tut mir Leid, aber jedes deiner bisherigen Rechenbeispiele wäre lediglich ein gutes Ergebnis für die Arbeitgeber.

Gleitzeitkorridor von 6-22 Uhr wäre optimal, sofern sichergestellt wird, dass Terminvereinbarungen nach 18 Uhr ausgeschlossen werden.

niagAkcaBdipS

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« Antwort #962 am: 31.03.2023 10:56 »

Darum geht es doch nicht. Im Kern ist es eine unrealistische Erwartungshaltung, sich nach 3.5 Jahren einen Neuwagen in der Preisklasse kaufen zu können oder ansonsten unzufrieden durchs Leben zu laufen.

Weil?
Dafür geht man - nach meinem Verständnis - arbeiten.
Wenn ich mir sowas als Arbeitnehmer nicht leisten kann, kann ich auch gleich Bürgergeldempfänger werden.

FearOfTheDuck

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« Antwort #963 am: 31.03.2023 11:01 »
Folgendes wäre auch möglich:

1.500 Euro Mai 2023

ab 01.07.2023: + 150 + 4 %

1.500 Euro Januar 2024

ab 01.07.2024: 3,5 %


Beispiel: E6 Stufe 3 (3.000 Euro Basiswert)

ab 01.07.23: 3275 Euro
ab 01.07.24: 3390 Euro
plus die 3.000 Euro auf 2 Jahre


Beispiel E12 Stufe 6 (Basiswert 5977 Euro)

ab 01.07.23: 6372 Euro
ab 01.07.24: 6595 Euro
plus die 3.000 Euro auf 2 Jahre

Das wäre ein gutes Ergebnis

Nur dass nie 150 € + 4% zur Debatte standen.


Das ist richtig, aber nur so kann man die Mindestbetrag-Debatte lösen.
Sonst geht Verdi niemals auf den Schlichtungs-Vorschlag ein und dann dauert es noch ein halbes Jahr.

Rückwirkend ab minimum März wäre das 1.Jahr ok für mich. Beim 2. müsste noch ein bissl drauf und dann ab 01.01.24.

Aleksandra

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« Antwort #964 am: 31.03.2023 11:09 »
Wenn sich der AG durch Steuer- und SV-Abgabenfreie Einmalzahlung eine später einsetzende lineare Erhöhung erkauft....was spricht dagegen?
Dagegen spricht, dass es ursprünglich die Einmalzahlung als Soforthilfe gegen die bereits erfahrenen Inflationsfolgen geben sollte.
Sie nun umzuwidmen in Ausgleich für eine später einsetzende lineare Erhöhung wäre eine Mogelpackung.
Der Zug ist eh abgefahren. Wenn es als Soforthilfe gegen die Inflation gedacht ist, hätte es spätestens im Juni 2022 ausbezahlt werden müssen. Nun haben wir schon ein Jahr höhere Inflation hinter uns. Da kann von "Soforthilfe" doch keine Rede mehr sein.
Von daher hat die EZ damit dann auch ihren Zweck verloren. Ich sehe da auch nur noch den einzigen Sinn darin, um einen späteren Laufzeitbeginn abzufedern.

FearOfTheDuck

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« Antwort #965 am: 31.03.2023 11:11 »
Oder um die % oder Mindestbeträge zu drücken. Oder beides.  :-\

Stempelroboter

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« Antwort #966 am: 31.03.2023 11:14 »
Wenn sich der AG durch Steuer- und SV-Abgabenfreie Einmalzahlung eine später einsetzende lineare Erhöhung erkauft....was spricht dagegen?
Dagegen spricht, dass es ursprünglich die Einmalzahlung als Soforthilfe gegen die bereits erfahrenen Inflationsfolgen geben sollte.
Sie nun umzuwidmen in Ausgleich für eine später einsetzende lineare Erhöhung wäre eine Mogelpackung.
Der Zug ist eh abgefahren. Wenn es als Soforthilfe gegen die Inflation gedacht ist, hätte es spätestens im Juni 2022 ausbezahlt werden müssen. Nun haben wir schon ein Jahr höhere Inflation hinter uns. Da kann von "Soforthilfe" doch keine Rede mehr sein.
Von daher hat die EZ damit dann auch ihren Zweck verloren. Ich sehe da auch nur noch den einzigen Sinn darin, um einen späteren Laufzeitbeginn abzufedern.

Passt doch ins Bild. Bei uns werden bei akutem Personalbedarf immer Beamtenanwärter eingestellt. Nachdem wir dann während der 2 Jahre "Ausbildung" die Mehrarbeit abgefedert haben, sind sie passgenau dann einsatzbereit, wenn sich alles längst wieder normalisiert hat.

Silentgalaxy

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« Antwort #967 am: 31.03.2023 11:17 »
Das hier ist keine Ironie?

So, es ist wieder der Monatsletzte und mein Ausgaben konnten meine Einnahmen wieder nicht überdecken.
Übertrag März: 1.100 Euro, die so eben auf mein Sparkonte überwiesen wurden.
Ich finde es müßig, monatlich nur so geringe Beträge sparen zu können.
Da kommt man nicht weit mit und muss 40 Monate sparen, um sich nen nen neuen Audi a3 bestellen zu können.

Es wird Zeit, für einen deutlichen Schluck aus der Pulle. Also verdi... Nicht einknicken und 10,5% rausholen.

Nein.

Stimme ich zu. 1300€ war es bei mir, als ich noch keine Kinder und keinen Abtrag fürs EFH zahlen musste. Jetzt sind’s nur noch 600 monatlich.

blanket

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« Antwort #968 am: 31.03.2023 11:32 »
Wurde die Schlichtung jetzt offiziell eingerufen?


Britta2

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« Antwort #969 am: 31.03.2023 11:39 »
Wurde die Schlichtung jetzt offiziell eingerufen?

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-schlichtung-fuer-oeffentlichen-dienst-eingeleitet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230330-99-140498
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber die Schlichtung eingeleitet. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen die Schlichtung dazu formal an, wie es in Verhandlungskreisen hieß.

Lio1896

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« Antwort #970 am: 31.03.2023 11:43 »

[/quote]

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-schlichtung-fuer-oeffentlichen-dienst-eingeleitet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230330-99-140498
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber die Schlichtung eingeleitet. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen die Schlichtung dazu formal an, wie es in Verhandlungskreisen hieß.
[/quote]

Am 06.04.2023 geht es mit der Schlichtung los.

Lio1896

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« Antwort #971 am: 31.03.2023 11:48 »

Das stimmt so nicht!
Meinen A3 (2 Liter Diesel, 150 PS) fahre ich regelmäßig mit unter 4 Litern im Durchschnitt.
[/quote]

Ich kann meinen auch mit 13 KW fahren aber mache ich nicht :-) Wozu habe ich dann 450 PS, immer druff uffm Pinsel :P

Off Topic Off

niagAkcaBdipS

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« Antwort #972 am: 31.03.2023 12:06 »
Dann fährst du ja wie du schreibst..

Deine einzigen Fahrten scheinen ja aktuell die zu dem Kreditvermittler deines Vertrauens und die zu deinem Vermieter, zwecks Aufschub der Nebenkosten, zu sein.
Klar, dass man da vor Nervosität etwas ungehaltener auf dem Gaspedal ist und somit einen erhöhten Verbrauch erzielt.

alfaromeofahrer

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« Antwort #973 am: 31.03.2023 12:13 »
Bei der Schlichtung wird auch nicht der Mindestbetrag von Verdi rauskommen.

Ich gehe eher davon aus, dass man folgende Kalkulation macht:

1500 Euro in 2023
5 % Erhöhung (mindestens 225 Euro)

1500 Euro in 2024
5 % Erhöhung (mindestens 225 Euro)

Das wäre ohne Angleichung der JSZ ein ähnliches Ergebnis wie das von den Arbeitgebern abgegebene erste Angebot. Ohne Angleichung der JSZ also strikt abzulehnen.

niagAkcaBdipS

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #974 am: 31.03.2023 12:18 »
Das wäre ohne Angleichung der JSZ ein ähnliches Ergebnis wie das von den Arbeitgebern abgegebene erste Angebot. Ohne Angleichung der JSZ also strikt abzulehnen.

Sollte die JSZ auf 90 oder gar auf 100% angehoben werden, muss die JSZ im TV-V ebenfalls um die gleichen Prozente angehoben werden, da es sonst eine grobe Benachteiligung für die MA der Versorgungsbetriebe wäre