Wie schon 100 mal geschrieben, ich bei mehr als 2 dutzend Anträgen (in 3 Bundesländer und 5 AGs) , die ich begleitet habe, es nur 2x erlebt, dass Personen, die für die Personaler ausreichend Material zum abheften beigebracht haben, die Zulage nicht bekommen haben (zu recht
, muss ich dazu sagen).
Das sehe ich auch so. Mein Arbeitgeber (eine Hochschule) gibt stets vor, dass man die Zulage nach 16.5 nicht gewähren kann, solange kein konkretes Abwerbungsangebot vorliegt, da sonst das Finanzministerium den Laden dicht macht (so habe ich den Eindruck, wenn mein Kanzler darüber spricht).
Nun ist das bei mir der Fall, es ist sogar ein Konkurrent aus dem TVÖD.
Ich bin gespannt, was nun passiert.
Der AG muss die Leute binden und auch über Höhergruppierung bzw. Stufenlaufzeiten hinweg sehen.
Bei Neueinstellungen geht das doch auch, wenn einer aus der PW mit 13/6 eingestellt wird, weil man ihn sonst nicht reizen könnte. Da wird dann bereitwillig "Papier schwarz" gemacht, damit man es vor dem Finanzministerium rechtfertigen kann.
Bei Tarifverhandlungen erwarte ich nur, dass wir vom TVÖD nicht komplett abgehängt werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Corsi