Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965048 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1740 am: 01.09.2020 17:19 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1741 am: 01.09.2020 17:21 »
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1742 am: 01.09.2020 17:22 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

Dean

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1743 am: 01.09.2020 17:22 »
Bitte mehr Qualität und weniger Fußstampferl. Der Forenbereich ist langsam unlesbar

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1744 am: 01.09.2020 17:25 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1745 am: 01.09.2020 17:26 »
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1746 am: 01.09.2020 17:30 »



Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1747 am: 01.09.2020 17:33 »
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Staatsrecht konstituiert eigentlich Staaten - und selbstverständlich staatsrechtliche Meinungen.

Und sie ist fundiert, findet sich ebenso in staatsrechtlichen wie politikwissenschaftlichen Grundlagenwerken, wie auch in renommierten Nachschlagewerken - und wird eigentlich zwingend, wenn man folgende Frage nicht hinreichend beantworten kann:
Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1748 am: 01.09.2020 17:43 »



Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

Hast Du es jetzt schon nötig, falsch zu zitieren, um Deine „Argumentation“ zu stützen? Oder wo hätte ich das gefragt?

Otto1

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1749 am: 01.09.2020 17:45 »
Es gibt Neuigkeiten von Verdi und der DBB: Alles wie immer.

Pakart

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1750 am: 01.09.2020 17:51 »
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Staatsrecht konstituiert eigentlich Staaten - und selbstverständlich staatsrechtliche Meinungen.

Und sie ist fundiert, findet sich ebenso in staatsrechtlichen wie politikwissenschaftlichen Grundlagenwerken, wie auch in renommierten Nachschlagewerken - und wird eigentlich zwingend, wenn man folgende Frage nicht hinreichend beantworten kann:
Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Pakart

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« Antwort #1751 am: 01.09.2020 17:52 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Hast du da nicht die Frage gestellt?

Oder was soll ich Falsch zitiert haben?

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #1752 am: 01.09.2020 17:57 »
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Staatsrecht konstituiert eigentlich Staaten - und selbstverständlich staatsrechtliche Meinungen.

Und sie ist fundiert, findet sich ebenso in staatsrechtlichen wie politikwissenschaftlichen Grundlagenwerken, wie auch in renommierten Nachschlagewerken - und wird eigentlich zwingend, wenn man folgende Frage nicht hinreichend beantworten kann:
Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

Spid

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« Antwort #1753 am: 01.09.2020 17:59 »
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Hast du da nicht die Frage gestellt?

Oder was soll ich Falsch zitiert haben?

Das:



Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

Pakart

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« Antwort #1754 am: 01.09.2020 18:02 »

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

OK also ich sage:

Der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 02.10.1990 nicht galt, ist Teil des Beitrittsgebietes(Nicht des Tarifgebietes Ost). Der Beitritt ergibt sich aus Art. 3 des Einigungsvertrages.