Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 964908 times)

Kühlschrank

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #600 am: 30.06.2020 14:25 »
Da die Eingruppierung aber von der auszuübenden Tätigkeit und nicht von der Rechtsmeinung der Gemeinde abhängt, hat das auf die Eingruppierung keinen Einfluss.

Mach das mal den Damen und Herren hier auf dem platten Land begreiflich... Da ist es wie Bastel sagt und es wird "die Stelle mit der von ihr gewünschten Eingruppierung" ausgeschrieben und die Tätigkeiten mündlich kommuniziert, weil seit Jahren auf eine ordentliche Stellenbeschreibung verzichtet wird.

Spid

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« Antwort #601 am: 30.06.2020 14:31 »
Da deren Rechtsmeinung die Eingruppierung nicht berührt, ist es auch nicht erforderlich, derlei klarzumachen. Wenn die auszuübende Tätigkeit vom AG festgelegt und nachgewiesen ist und mündlich versucht wird, von dieser abzuweichen, wendet man sich schriftlich an den AG und weist darauf hin, daß es sich um eine solche handeltund o er beabsichtigt, diese andere auszuübende Tätigkeit zu übertragen. Wenn ja, dann setzt man die Eingruppierung ggfs. gerichtlich durch, wenn nein, tut man es einfach nicht. Wenn die auszuübende Tätigkeit nicht festgelegt oder nicht nachgewiesen ist, kommt Arbeitsplatzaufzeichnungen ein Beweiswert zu. Man fertigt diese und setzt die Eingruppierung ggfs. gerichtlich durch.

WasDennNun

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« Antwort #602 am: 30.06.2020 14:35 »
Deswegen sollten man die Kommunen in die Lage versetzten nach Bedarf mehr Geld zu zahlen.
(z.B. Stufenzulage wie es beim Bund/Land es sie gibt)

Das liegt aber nicht im Interesse der "Masse" der AGs.

"Blendend" geht es nur einzelnen. Die Masse möchte solche Optionen gar nicht haben, denn so kann man sich doch viel schöner hinter dem Tarif verstecken.
hast Recht! die Masse sind unfähige Arbeitgeber, die es dann auch nicht anders verdient haben, dass sie keine MA finden.

WasDennNun

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« Antwort #603 am: 30.06.2020 14:38 »
Da die Eingruppierung aber von der auszuübenden Tätigkeit und nicht von der Rechtsmeinung der Gemeinde abhängt, hat das auf die Eingruppierung keinen Einfluss.

Mach das mal den Damen und Herren hier auf dem platten Land begreiflich...
Geht ganz einfach: Die auszuübenden Tätigkeiten machen und gut ist.
Oder aber wenn nicht entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten gezahlt wird:
Klagen.
Aber auch hier gilt:
hast Recht! die Masse der AN sind halt unfähig ihre Ansprüche umzusetzen und haben es nicht anders verdient, dass sie zu niedrig bezahlt werden.

WasDennNun

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« Antwort #604 am: 30.06.2020 14:40 »
Dann geht man auf Teilzeit. Die verminderten Stunden voll zu lasten des "E11-Anteils" und dann hat sich das ;)

Könnte vielleicht sogar noch einen Korridor mit Gehaltsgewinn trotz Stundenreduzierung geben :)
Dazu müssten aber die auszuübenden Tätigkeiten geändert werden, denn man kann isch ja nicht selber aussuchen, was man liegen lässt.  8)

Bei Teilzeit bleibt doch zunächst die Verteilung der ZA gleich, oder?

Kühlschrank

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« Antwort #605 am: 30.06.2020 15:07 »
Da die Eingruppierung aber von der auszuübenden Tätigkeit und nicht von der Rechtsmeinung der Gemeinde abhängt, hat das auf die Eingruppierung keinen Einfluss.

Mach das mal den Damen und Herren hier auf dem platten Land begreiflich...
Geht ganz einfach: Die auszuübenden Tätigkeiten machen und gut ist.
Oder aber wenn nicht entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten gezahlt wird:
Klagen.
Aber auch hier gilt:
hast Recht! die Masse der AN sind halt unfähig ihre Ansprüche umzusetzen und haben es nicht anders verdient, dass sie zu niedrig bezahlt werden.

Richtig, das wollte ich mit meiner Aussage auch nicht ausschließen. Die Kenntnisse im Tarifrecht der MA, die nicht gerade im Personalamt mit diesen Tätigkeiten betraut sind, sind eher mangelhaft bzw. wird auch nicht versucht sich seine Ansprüche aus dem TVöD anzulesen (Bequemlichkeit? Gleichgültigkeit?). In unserem Kreis gibt es mehrere mittelgroße Kommunen und mir ist kein (aktueller) Fall bekannt, dass sich mal jemand mit einer (bitte korrigiert mich wenn es falsch ist) Eingruppierungsfeststellungsklage? bemüht hat. Ja, selbst schuld, aber da wird sicherlich wieder die Bequemlichkeit und die "Angst" vor Repressalien Vorrang haben.

Schmitti

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« Antwort #606 am: 30.06.2020 15:11 »
die Masse der AN sind halt unfähig ihre Ansprüche umzusetzen und haben es nicht anders verdient, dass sie zu niedrig bezahlt werden.
Oder freuen sich, dass sie zu hoch bezahlt werden.
Was der seltenere, aber doch auch existierende Fall sein dürfte.

Kaiser80

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« Antwort #607 am: 30.06.2020 15:13 »

 Ja, selbst schuld, aber da wird sicherlich wieder die Bequemlichkeit und die "Angst" vor Repressalien Vorrang haben.

So ist es! In den letzten 15 Jahren bei zwei kommunalen AG mit >500 bzw >250 MA, davon 9 Jahre Personalrat: 1 Einzige Klage! Dafürunzählige Kuhhandel zwischen MA (meist vertreten durch PR )  und AG. So zumindest meine Erfahrung

Spid

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« Antwort #608 am: 30.06.2020 15:22 »
Ich kenne zahlreiche Eingruppierungsfeststellungsklagen, auch und gerade im öD. Die Rechtsprechungsdatenbanken sind ja voll davon - und neben diesen gibt es ja noch die Fälle, in denen sich im Gütetermin geeinigt wurde. Wer es mit sich machen läßt, läßt es mit sich machen - wer nicht, dreht dem AG eine lange Nase, während er ihm den Arsch wegklagt. Kommt dann noch Betrug seitens des AG oder der in seinem Namen handelnden Personen hinzu, könnte man es richtig krachen lassen - und der Tatbestand ist leichter verwirklicht, als man meinen mag; der Kommune Geld sparen zu wolen langt ja für das subjektive TBM.

Kaiser80

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #609 am: 30.06.2020 15:30 »
Ja Spid, ich will da auch gar nicht wiedersprechen. Ich kenne aber zahlreiche Fälle, in denen es, bevor es zu einer Eingruppierungsfesstellungsklage kommt, im Vorfeld was augehandelt wir, mit dem beide Parteien ihrer Ansicht nach "gesichtswahrend leben" können. So wie du sagst:
Wer es mit sich machen läßt, läßt es mit sich machen - wer nicht, dreht dem AG eine lange Nase, während er ihm den Arsch wegklagt.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #610 am: 30.06.2020 15:32 »

Bei Teilzeit bleibt doch zunächst die Verteilung der ZA gleich, oder?

Selbstredend, wenn man die auszuübenden Tätigkeit nicht abändert.

Eingruppierungsfeststellungsklagen sind bei uns regelhaft nicht nötig, da im "Streitfall" zwischen E6 und E7 im Zweifelsfall Aufgaben nach E8 übertragen werden. Oder auch zwischen E10 und E11, oder auch...


WasDennNun

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« Antwort #611 am: 30.06.2020 20:38 »

 Ja, selbst schuld, aber da wird sicherlich wieder die Bequemlichkeit und die "Angst" vor Repressalien Vorrang haben.

So ist es! In den letzten 15 Jahren bei zwei kommunalen AG mit >500 bzw >250 MA, davon 9 Jahre Personalrat: 1 Einzige Klage! Dafürunzählige Kuhhandel zwischen MA (meist vertreten durch PR )  und AG. So zumindest meine Erfahrung
Der Kuhhandel ist bei uns idR der: Das der AG offiziell mit den ausgeübten Tätigkeiten rumkommt, die vorher schon (illegal) ausgeübt wurden und man damit sauber und wunschgemäß eingruppiert wird.
Dazu müssen aber die MA mitziehen, klarstellen, was sie tatsächlich (warum auch immer) machen, welche Zeitanteile das sind und dann erkennen, wo sie bei den ausgeübten Tätigkeiten denn eingruppiert wären.
(60% schnallt dann, dass sie auch nicht die Bohne mehr Geld verdient hätten, weil korrekt eingruppiert und mosern dann über Ver.di anstelle über den geizige AG)
Beim Rest gibt es entweder den Kuhhandel, oder die Ansage, lass es bleiben, selber schuld, wenn du mehr erbringst.

Wastelandwarrior

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« Antwort #612 am: 01.07.2020 10:36 »
Nochmal zu SuE: Warum sollten die anders behandelt werden als der Rest ? Bezogen auf die Ausbildungshöhe sind die die Spitze der Systematik im Tarifrecht des ÖD. Nirgendwo sonst bekommt man systematisch mehr Geld ohne Studium (Erzieherin, Leiterin von Kitas). Da gibt es ordentlich Geld. Jahresbrutto 50k für eine Erzieherin in Vollzeit. Kein Studium. 10-12 Kinder je nach Land. Respekt. Oder 74k für eine "Kita-Leiterin" (ohne jegliches subjektives Tätigkeitsmerkmal)… Leitung einer Kita mit >180 Kindern... Das ist mehr, als die Kollegin Ingenieurin in der E12 bekommt... das ermöglicht respektable Karrieren ganz ohne Abitur und/oder Studium. Da ist kein struktureller Nachholbedarf mehr. Und wenn bei den Sozialarbeiterinnen Bedarf an mehr Geld bestünde, würden nicht die meisten bei freien Trägern für weniger arbeiten. In meiner Welt WOLLEN die meisten BA Soziale Arbeit z.B. nicht im Jugendamt (Inobhutnahmen) arbeiten (und sind auch kaum dafür ausgebildet).   

Bastel

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« Antwort #613 am: 01.07.2020 10:58 »
Nicht wenige Kindergärtnerinnen halten sich für Gymnasiallehrkräfte und wollen auch dementsprechend bezahlt werden ::)

Fragmon

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« Antwort #614 am: 01.07.2020 11:00 »
Nochmal zu SuE: Warum sollten die anders behandelt werden als der Rest ? Bezogen auf die Ausbildungshöhe sind die die Spitze der Systematik im Tarifrecht des ÖD. Nirgendwo sonst bekommt man systematisch mehr Geld ohne Studium (Erzieherin, Leiterin von Kitas). Da gibt es ordentlich Geld. Jahresbrutto 50k für eine Erzieherin in Vollzeit. Kein Studium. 10-12 Kinder je nach Land. Respekt. Oder 74k für eine "Kita-Leiterin" (ohne jegliches subjektives Tätigkeitsmerkmal)… Leitung einer Kita mit >180 Kindern... Das ist mehr, als die Kollegin Ingenieurin in der E12 bekommt... das ermöglicht respektable Karrieren ganz ohne Abitur und/oder Studium. Da ist kein struktureller Nachholbedarf mehr. Und wenn bei den Sozialarbeiterinnen Bedarf an mehr Geld bestünde, würden nicht die meisten bei freien Trägern für weniger arbeiten. In meiner Welt WOLLEN die meisten BA Soziale Arbeit z.B. nicht im Jugendamt (Inobhutnahmen) arbeiten (und sind auch kaum dafür ausgebildet).

Die Leitung einer Kita setzt, auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, bei vielen Trägern, den Abschluss als Dipl. Sozialpädagoge voraus. Mir sind keine Besetzungen von Kita Leitungen mit Erzieherinnen bekannt.
Und eine Leitung einer Einrichtung mit mehr als 180 Kindern erfordert mindestens genauso viel Können wie ein ingenieur in einer E12.