Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion  (Read 965074 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4710 am: 14.01.2021 16:58 »
Natürlich findet das Subsidiaritätsprinzip auch ohne Marktwirtschaft und insbesondere auch in Planwirtschaften Anwendung, siehe die Ausführungen von Fukuyama in State Building zur Einordnung von Ordnungsprinzipien. Davon ab ist Staatsrecht auch eine Wissenschaft, weshalb Deine übrigen Vorbringungen alleine deshalb nicht tragen - hinzu tritt, daß die Diskussion ohnehin nicht dergestalt begrenzt war und es ohnehin darum geht, ob das Subsidiaritätsprinzip ein marktwirtschaftliches Prinzip sei - was es, wie dargelegt, nicht ist.

Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4711 am: 19.01.2021 22:54 »
Ah ich verstehe: Subsidiarität findet aber durch die Ablehnung ihrer also nicht statt, wodurch sie wieder relevant wird - eben als Ablehnung. Gleich verhält es sich bspw. mit Laizität.
Sie ist eine definierte Größe der Finanz-, Sozial-, Versicherungs- und Staatstheorie. Gleichsam findet sie in jeder Marktwirtschaftlichen Theorie Anwendung, auch in ihrer Ablehnung wird sie wissenschaftlich bedeutend.

Daher gehört nach Vieweg, Rehm, Oermann, Thielscher und anderen Subsidiarität, insbesondere das Subsidiaritätsprinziep wie es in der Europäischen Union und Deutschland verstanden wird zu dem Prinzipien der "sozialen" Marktwirtschaft.

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4712 am: 20.01.2021 07:12 »
Auch in nicht marktwirtschaftlichen Systemen können Entscheidungen auf der jeweils niedrigsten Ebene getroffen werden. Zudem verkennst Du, daß keiner der genannten Autoren das Subsidiaritätsprinzip als marktwirtschaftliches Prinzip bezeichnet oder es als solches versteht, ohne es so zu bezeichnen.

Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4713 am: 20.01.2021 10:54 »
"Das Subsidiaritätsprinzip ist hier als ein zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft zu verstehen."

"Insbesondere die soziale Marktwirtschaft baut auf dem Subsidiaritätsprinzip auf."

" *...* muss Subsidiarität als grundlegendes Prinzip marktwirtschaftlicher Überlegungen betrachtet werden."

"... gehört das Subsidiaritätsprinzip wie auch freie Preisbildung *...* zu den Grundprinzipien ohne *...* die eine dezentral geplante und gelenkte Wirtschaftsordnung überhaupt möglich machen."

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4714 am: 20.01.2021 10:58 »
Und das wäre jetzt inwiefern dazu geeignet, die Behauptung zu belegen, es handele sich um ein marktwirtschaftliches Prinzip?

Novus

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4715 am: 20.01.2021 23:27 »
Das sollte für sich selbst sprechen, die Idee der Wortklauberei unterstütze ich nicht :)

Spid

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4716 am: 21.01.2021 08:39 »
Es spricht für sich selbst - und ist ungeeignet, Deine Position zu stützen. Dein Kardinalfehler liegt bereits darin, daß die soziale Marktwirtschaft eben nicht aus marktwirtschaftlichen Prinzipien besteht, sondern sich von der Marktwirtschaft durch die Einschränkung ebensolcher unterscheidet.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4717 am: 25.01.2021 14:11 »
Hatte heute im Rahmen der Unterhaltsheranziehung eine Gehaltsabrechnung auf dem Tisch. Neueinstellung nach TVÖD, E4, Stufe 3. Der ist bei unserer Klientel auf jeden Fall schon upper class!

Auch wenn man die Tabellen kennt, schon Hammer zu sehen was dort netto schon über bleibt. Liegt natürlich auch den Abgabenlast :P

superbraz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4718 am: 26.01.2021 07:46 »
Hatte heute im Rahmen der Unterhaltsheranziehung eine Gehaltsabrechnung auf dem Tisch. Neueinstellung nach TVÖD, E4, Stufe 3. Der ist bei unserer Klientel auf jeden Fall schon upper class!

Auch wenn man die Tabellen kennt, schon Hammer zu sehen was dort netto schon über bleibt. Liegt natürlich auch den Abgabenlast :P

aber genau das führt ja zu Unzufriedenheit in den höheren EG´s...
wenn man sieht, was für ein Arbeitsaufwand hinter einer E4 im Verhältnis zu einer E8/E9a steht. (Aufwand, Verantwortung, Ermessen...)

dregonfleischer

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4719 am: 26.01.2021 11:16 »
wo arbeitetet der denn Poststelle

Kommunalgenie

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« Antwort #4720 am: 26.01.2021 11:48 »
wo arbeitetet der denn Poststelle

Bauhof wahrscheinlich

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4721 am: 26.01.2021 11:51 »
Ist ein ungelernter Kosovare, "das AV richtet sich nach dem TVÖD für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVÖD-V)"

"Hiervon abweichend findet der Bezirkszusatztarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G II vom 29. November 1974 über die Erhaltung von Besitzständen gem. § 68 Abs. 2 BMT-G keine Anwendung" :D

schnitzelesser

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4722 am: 26.01.2021 22:22 »
Sind die Verträge immer noch nicht unterzeichnet?

VL125

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4723 am: 01.02.2021 09:34 »
Hatte heute im Rahmen der Unterhaltsheranziehung eine Gehaltsabrechnung auf dem Tisch. Neueinstellung nach TVÖD, E4, Stufe 3. Der ist bei unserer Klientel auf jeden Fall schon upper class!

Auch wenn man die Tabellen kennt, schon Hammer zu sehen was dort netto schon über bleibt. Liegt natürlich auch den Abgabenlast :P

Und ich krauter nach 16 Jahren noch in Stufe 3 rum...

Muss dazu aber sagen dass ich mich von eg3 auf 9c hochgearbeitet habe.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
« Antwort #4724 am: 02.02.2021 16:11 »

Und ich krauter nach 16 Jahren noch in Stufe 3 rum...

Muss dazu aber sagen dass ich mich von eg3 auf 9c hochgearbeitet habe.

Wird es denn mit dem vollen Gehalt vor der Rente noch was?  ;D ;)