Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 568493 times)

pascal

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1905 am: 15.04.2023 10:44 »
Die Erhöhrung der Jahressonderzahlung wird nicht mehr benannt..

Watthexe

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« Antwort #1906 am: 15.04.2023 10:46 »
Ich denke, die JSZ wird als kleines Zückerchen jetzt noch in der letzten Verhandlungsrunde oben drauf gelegt…

BAT

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« Antwort #1907 am: 15.04.2023 10:47 »
Die Erhöhrung der Jahressonderzahlung wird nicht mehr benannt..

Erhöhung ist Arbeitgebersprech. Es ist die Herstellung eines Normalzustandes, wenn alle Mitarbeiter prozentual gleich hohe JSZ erhalten. Die Flucht aus Kuba sozusagen ;)

RadWirdKommen

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« Antwort #1908 am: 15.04.2023 10:48 »
Ich denke, die JSZ wird als kleines Zückerchen jetzt noch in der letzten Verhandlungsrunde oben drauf gelegt…

Ich vermute nur der Bund wird dies drauflegen.

Nichtsdestotrotz

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« Antwort #1909 am: 15.04.2023 10:48 »


in %



Na dann setz mal deine Erkenntnisse ins Verhältnis zu den 15 Monaten quasi Nullrunde.

Dpunkt

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« Antwort #1910 am: 15.04.2023 10:50 »
Wenn Verdi das annimmt, dann mögen bitte alle austreten. Der Schlichtungsvorschlag ist ein Schlag ins Gesicht. Das ist schlechter als das offizielle Angebot der Arbeitgeber.

Soviel sind wir denen also wert.

RadWirdKommen

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« Antwort #1911 am: 15.04.2023 10:54 »
in %



Wie kommst du auf die Prozente? Die müssten höher sein. Z.B bei E10 Stufe 5 komme ich auf +9,87% und nicht +8,99%.

Dpunkt

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« Antwort #1912 am: 15.04.2023 10:59 »
Ihr müsst die Nullrunde von Januar 23 bis Februar 24 mit einbeziehen. Dann sehen die Zahlen nicht mehr so aus wie ihr sie hier darstellt.

skiveren

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« Antwort #1913 am: 15.04.2023 10:59 »
Also bis quasi 03/24 eine Nullrunde?!
Soll das ein Witz sein?
Kein Witz..., so interpretiere ich das auch.
14 Monate 0% tabellenwirksame Erhöhung...
Bitter für die spätere Rente.

brian

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« Antwort #1914 am: 15.04.2023 11:00 »
Januar bis mai 2023

Tanathos

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1915 am: 15.04.2023 11:01 »
Ich verstehe die Ablehnung des Schlichterspruchs nicht. Ja das mit der Einmalzahlung ist nicht optimal aber 220€ Netto mehr pro Monat ist für viele doch schon ne ganze Menge die vielen aktuell sicher hilft.

Es war doch im Vorhinein klar, dass sich AN und AG die Lasten der Inflation teilen werden müssen.

Das wichtigste wäre im März 24 sofort mit den Tarifverhandlungen für 01/25 zu beginnen, und da werden sicherlich noch mehrere Prozente nachgeholt werden.

Nicht optimal aber mit dem Ergebnis kann ich persönlich Leben. Mich würde natürlich interessieren wo die Fallstricke liegen, dass diese Angebot hier so negativ bewertet wird.

skiveren

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« Antwort #1916 am: 15.04.2023 11:03 »
Ich verstehe die Ablehnung des Schlichterspruchs nicht. Ja das mit der Einmalzahlung ist nicht optimal aber 220€ Netto mehr pro Monat ist für viele doch schon ne ganze Menge die vielen aktuell sicher hilft.

Es war doch im Vorhinein klar, dass sich AN und AG die Lasten der Inflation teilen werden müssen.

Das wichtigste wäre im März 24 sofort mit den Tarifverhandlungen für 01/25 zu beginnen, und da werden sicherlich noch mehrere Prozente nachgeholt werden.

Nicht optimal aber mit dem Ergebnis kann ich persönlich Leben. Mich würde natürlich interessieren wo die Fallstricke liegen, dass diese Angebot hier so negativ bewertet wird.
Es gibt von Januar 23 - Februar 24 keine tabellenwirksame Entgelterhöhung.., das ist nicht gut...

WayToValhalla

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1917 am: 15.04.2023 11:03 »
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023

In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro.
Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.

Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent.
Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.
Da der TV-N unten extra aufgeführt wird: Bedeutet das, dass die Beschäftigten die Sonderzahlung nicht erhalten sondern nur die Erhöhung des Tabellenentgeltes?

freeroom

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« Antwort #1918 am: 15.04.2023 11:04 »
Ich empfinde diesen Vorschlag als Beleidigung. Die 3.000€, die fast jeder Arbeitnehmer in größeren Unternehmen erhält, wird wie bei der Post als Gehaltserhöhung verkauft. Dafür dann 13 Monate Nullrunde und keine Erhöhung der JSZ. Die Erhöhung im März 2024 ist sicherlich nett…aber bei den nächsten Verhandlungen heißt es dann: Ihr hattet doch über 10%, jetzt gibts nichts.

signs4

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1919 am: 15.04.2023 11:05 »
Die Erhöhung rückwirkend zum 01.01.23 und ich würde drauf eingehen