Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 569256 times)

SusiE

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1140 am: 02.04.2023 10:44 »
S 15   3481.65   3733.42   4000.14   4306.81   4800.16   5013.48
S 14   3446.47   3695.15   3991.52   4292.99   4626.36   4859.69

Mal ein Beispiel aus SuE,
S14 Sozialarbeiter, S15 Teamleiter mit Führungverantwortung für 12 MA.
Unser Personalamt wundert sich tatsächlich warum sich keiner findet.

Edit: Fallzahlen identisch mit S14 Führungsaufgaben kommen on top.

Grape Soda

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1141 am: 02.04.2023 11:10 »
Der geringe Abstand zwischen EG12 und EG13 ist doch plausibel und wurde hier im Forum schon öfters erklärt.

EG13 kann ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (Fachidiot, mit universitärem Masterabschluss) an einer Universität und EG12 der Leiter eines größeren Sachgebietes mit dutzend unterstellten Mitarbeitern und entsprechender Verantwortung sein. Wenn man sich das einmal vor Augen führt, ist der geringe Abstand definitiv nachvollziehbar.

Nein er ist nicht plausibel. Und Absolventen mit Masterabschluss als Fachidioten zu bezeichnen, zeugt auch nicht gerade von Wertschätzung für diejenigen, die solch einen anspruchsvollen Weg gemeistert haben, speziell im MINT-Bereich.

Aktueller Fall bei uns: Sachgebietsleitung E12, direkter Vorgesetzter/stellvertretende Amtsleitung E13 mit 112€ Brutto in der Endstufe mehr. Falls das nicht eine falsche Stellenbewertung ist, wäre der Abstand nicht plausibel.
Warum?
Du meinst der SGL sollte mehr verdienen?

Der eine arbeitet sachlich, der andere führt nur.
Ich habe in meinem Berufsleben durchaus als nicht Führungskraft (also ohne Führungsverantwortung)  mehr verdient als meine direkte Führungskraft.
Diese Gedanke, dass eine Führungskraft mehr wert ist als die Fachkraft ist doch absurd.

Wurde bei meinem alten AG umgesetzt. D.h. lediglich offizielle Teamleiter oder FBL waren einer EG12/13 würdig. Team-"Koordinatoren" die 5-20 Mitarbeiter steuern mussten (tw. Externe, weil kein Hintern für die Almosen arbeiten möchte) und/oder ein entsprechendes Fachwissen aufbringen mussten, wurden mit einer EG10, selten EG11 beglückt, um das Gefälle zu halten.

Der Witz ist eigentlich, dass sich keine der Stellen lohnt  8)

Britta2

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« Antwort #1142 am: 02.04.2023 11:20 »
Und Absolventen mit Masterabschluss als Fachidioten zu bezeichnen, zeugt auch nicht gerade von Wertschätzung für diejenigen, die solch einen anspruchsvollen Weg gemeistert haben, speziell im MINT-Bereich.
Naja, auch ich besitze ein Diplom ("best mark") im MINT-Bereich, werde als Frau und bekloppter Ossi zum Füßelecken (insb ggü MitarbeiterINNEN der Personalleitung) verdonnert und erlebe seit paar Jahren BACHELOR-Absolventen, die vor Stolz ob ihrer "akademischen Leistungen" rückwärts laufen und ebenso gefeiert werden.
Das Land verblödet und ist stolz auf sich selbst.  (oder wieso wurden ab 1990 zahlreiche Gymnasien (einst EOS) genannt in den Boden gestampft und an gleicher und noch mehr Stellen Unmengen an Förderschulen (einst Hilfsschulen für Lernunfähige genannt) plus Waldorf etc eröffnet? Gut, alles reine Absichtssache je aus welcher Himmelsrichtung man schaut und selbst ist.

WasDennNun

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« Antwort #1143 am: 02.04.2023 11:20 »
Verstehe ich nicht- er vergleicht doch Sachgebietsleiter mit dessen Führungskraft ( stv. Amtsleiter). Mithin zwei Führungskräfte. Es war nicht die Rede davon, dass der SGL mehr verdienen müsse. Der Antritt war doch wohl, dass der stv. AL mehr verdienen müsse als lediglich 112 Euro Differenz. Was ich nachvollziehen kann.
Warum? Er führt eine horte Menschen, der andere führt eine Horde Menschen.
Der eine muss auch auf Sachebene führen, der andere nur ein Amt.
ich sehe da keinen Unterschied und auch keine zwingenden Grund (außer Hierarchie Gedöns oder so ein Quark) warum in der Bezahlung  diese beiden Tätigkeiten nicht identisch sein sollten.
Vielleicht weil eine stellvertretende Amtsleitung ebenfalls SGL ist, er führt also sowohl ein Sachgebiet als auch ein Amt, dafür sind 112€ einfach lächerlich.
In unserem Fall ein Sachgebiet mit 30 MA und stellvertretend ein Amt mit 120MA.
Ja, und?
Headcounting ist im öD nur im niedrigen MA Bereich ein höhergruppierungsmerkmal.
Und ich kann keinen Unterschied darin sehen 30 oder 150 Menschen zu führen.
Da macht einer der 0 Menschen führt unter Umständen trotzdem die höherwertige Tätigkeiten.

Aber es ist natürlich oft so: Ich muss 150 Urlaubsanträge unterschreiben und bin für die Arbeitsverteilung verantwortlich, also muss ich auch mehr Geld bekommen, als der der nur 30 erledigt?

WasDennNun

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« Antwort #1144 am: 02.04.2023 11:23 »
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Edit: Fallzahlen identisch mit S14 Führungsaufgaben kommen on top.
Worin unterscheiden sich die beiden Entgeltgruppen? Was ist das Heraushebungsmerkmal?
Wieso gleiche Fallzahlen? Der Arbeitsvorgang: Fallzahlenabarbeiten sind dann ja identisch mit identischen Zeitanteil.
Was macht da dann der eine und der andere nicht?

WasDennNun

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« Antwort #1145 am: 02.04.2023 11:24 »
Wurde bei meinem alten AG umgesetzt. D.h. lediglich offizielle Teamleiter oder FBL waren einer EG12/13 würdig. Team-"Koordinatoren" die 5-20 Mitarbeiter steuern mussten (tw. Externe, weil kein Hintern für die Almosen arbeiten möchte) und/oder ein entsprechendes Fachwissen aufbringen mussten, wurden mit einer EG10, selten EG11 beglückt, um das Gefälle zu halten.
Klingt eher nach Eingruppierungsirrtum bei den EG10er.

daseinsvorsorge

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« Antwort #1146 am: 02.04.2023 11:29 »
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Edit: Fallzahlen identisch mit S14 Führungsaufgaben kommen on top.

Bei uns bis Ende 2022 TK mit 55% Bezirk (genau ausgerechnet ;)) und 45% Leitungsfunktion (ebenfalls genau ausgerechnet ;)) ebenfalls S 15.

Bis ca. 2018 genügend Bewerber; danach abnehmend - aber eine(r) hat sich immer gefunden. Ich hab´s nie verstanden, warum man sich für maximal € 174,- brutto so etwas antun kann. Allerdings Abstand S 14/S15 immer mindestens € 100,-, auch wenn die Tabelle z.B. für Sufe 3 nur € 9,- ausweist.

Nach Personalbemessungsergebnis TL ab 2023 mit S 17 (aber ohne Zulage) = weiterhin Führungsaufgaben ,aber kein originärer Bezirk mehr. "Nur noch Anleitung der jungen Hüpper- ggf. Beschwerdefälle und Unterstützung bei Fällen , die nicht mehr alleine bearbeitet werden können/dürfen". Ist aber immer noch mehr als genug.


daseinsvorsorge

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« Antwort #1147 am: 02.04.2023 12:06 »
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Edit: Fallzahlen identisch mit S14 Führungsaufgaben kommen on top.
Worin unterscheiden sich die beiden Entgeltgruppen? Was ist das Heraushebungsmerkmal?
Wieso gleiche Fallzahlen? Der Arbeitsvorgang: Fallzahlenabarbeiten sind dann ja identisch mit identischen Zeitanteil.
Was macht da dann der eine und der andere nicht?

Eingruppierung S 15
: " Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozial-pädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeitsich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt."

S 14  ist aber auch nur noch ein Mindestwert für die Grantenstellung; einzelne Kommunen zahlen breits S 15. Allerdings nicht aus Einsicht, sondern aus purer Not.Vieles hat sich ja nach dem Ende des BAT geändert; in Hisnicht auf den Sozial-und Erziehungsdienst ist vieles gleichgeblieben. Ende der Fahnennstange- außer Abteilungsl. und höher- damals BAT III/heute S 18=E12/E13. Aber wo sich niemand wirklich beschwert, bleibt´s eben so.

Johannes1893

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« Antwort #1148 am: 02.04.2023 13:17 »

Ja! Das hat Verdi mehrfach betont - daran werden sie alles setzen. Und notfalls werden sie die Erhöhung der JSZ opfern - aus meiner Sicht leider, aber die 200 EUR werden pro Jahr kommen…
War die JSZ nicht eine Forderung der AG, die verdi ablehnt?
Heißt also verdi opfert seine ablehnende Haltung für eine Erhöhung der JSZ ?
 :o

Das sieht nach einem Kompromiss aus. Mindestbetrag gegen Angleichung JSZ. Ver.di stellt den Mindestbetrag raus und die VKA kann sagen das sie was für die Attraktivität der höheren Entgeltgruppen gemacht hat.

Ver.di würde das aber sofort opfern und hat es schon als unsozial diffamiert.

FearOfTheDuck

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« Antwort #1149 am: 02.04.2023 13:21 »
Was ja dumm ist, wenn der 2. Schritt der JSZ-Erhöhung alle bevorteilt.

alfaromeofahrer

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« Antwort #1150 am: 02.04.2023 13:27 »

Ja! Das hat Verdi mehrfach betont - daran werden sie alles setzen. Und notfalls werden sie die Erhöhung der JSZ opfern - aus meiner Sicht leider, aber die 200 EUR werden pro Jahr kommen…
War die JSZ nicht eine Forderung der AG, die verdi ablehnt?
Heißt also verdi opfert seine ablehnende Haltung für eine Erhöhung der JSZ ?
 :o

Das sieht nach einem Kompromiss aus. Mindestbetrag gegen Angleichung JSZ. Ver.di stellt den Mindestbetrag raus und die VKA kann sagen das sie was für die Attraktivität der höheren Entgeltgruppen gemacht hat.

Ver.di würde das aber sofort opfern und hat es schon als unsozial diffamiert.

Da fragt man sich doch glatt, was aus Sicht von Verdi an einer Angleichung unsozial sein soll? Schließlich verhandelt Verdi für EG 1 bis EG 15 (vollkommen unabhängig von der internen Mitgliederstruktur) und verzichtet nicht etwa auf die Mitbestimmung bei einem Tabellenanteil.

Johannes1893

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« Antwort #1151 am: 02.04.2023 13:33 »
Was ja dumm ist, wenn der 2. Schritt der JSZ-Erhöhung alle bevorteilt.

Es wäre nur dumm wenn es ersatzlos entfiele. Wenn das Gesamtvolumen der Angleichung in den Mindestbetrag fließt, wäre es aus der eindimensionalen Sicht von Verdi überaus toll.

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #1152 am: 02.04.2023 15:33 »
Nun ja, von klugen Entscheidungen und Verhandlungen, kann im Kontext mit Verdi nicht wirklich gesprochen werden.

Muschebubu

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« Antwort #1153 am: 02.04.2023 15:55 »
@WasDennNun... Also, wenn das Amt eine vernünftige Organisationsstruktur hat, dann sollte ein „nur“ Sachbearbeiter, egal ob mit oder ohne wissenschaftlichem Hochschulabschluss, in der Regel nicht mehr bekommen als ein Amtsleiter. Ob er es verdient hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Und ja, wenn ich so manche Amtsleitung sehe, dann stellt sich schon die Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit überhaupt eine zweistellige Besoldungs- oder Entgeltgruppe rechtfertigt. Es gibt aber auch die anderen Beispiele, die sicherlich in Breite und Tiefe ein höheres Wissen vorhalten und die Verantwortung für das Amt tragen, die sicherlich über einer E13-DK liegen. Wie immer kann man nicht verallgemeinern...

WasDennNun

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« Antwort #1154 am: 02.04.2023 16:02 »

Ja! Das hat Verdi mehrfach betont - daran werden sie alles setzen. Und notfalls werden sie die Erhöhung der JSZ opfern - aus meiner Sicht leider, aber die 200 EUR werden pro Jahr kommen…
War die JSZ nicht eine Forderung der AG, die verdi ablehnt?
Heißt also verdi opfert seine ablehnende Haltung für eine Erhöhung der JSZ ?
 :o

Das sieht nach einem Kompromiss aus. Mindestbetrag gegen Angleichung JSZ. Ver.di stellt den Mindestbetrag raus und die VKA kann sagen das sie was für die Attraktivität der höheren Entgeltgruppen gemacht hat.

Ver.di würde das aber sofort opfern und hat es schon als unsozial diffamiert.

Da fragt man sich doch glatt, was aus Sicht von Verdi an einer Angleichung unsozial sein soll? Schließlich verhandelt Verdi für EG 1 bis EG 15 (vollkommen unabhängig von der internen Mitgliederstruktur) und verzichtet nicht etwa auf die Mitbestimmung bei einem Tabellenanteil.
Es ist unsozial, das die oberen EG von einer solchen Regelung mehr profitieren als die unteren.
Aber es ist nicht unsozial, wenn die unteren durch Mindestbetrag mehr profitieren als die oberen.
So die Verdi Logik