Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035573 times)

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3390 am: 16.10.2023 07:57 »
Die Diskussion ist wirklich müßig. Das der dbb da mit am Tisch sitzt finde ich auch unnötig und falsch.
...
Ich zitiere mal aus der Satzung des "dbb beamtenbund und tarifunion":

"§1 Abs. 1
Der dbb beamtenbund und tarifunion ist die Spitzenorganisation der Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors in Deutschland. Er kann die Kurzbezeichnung dbb führen.
...
Abs. 8
Zweck des dbb ist die kollektive Vertretung und Förderung der berufsbedingten rechtlichen,
wirtschaftlichen, sozialen und politischen Belange der Einzelmitglieder, sowie die Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben.
Zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der den Mitgliedsgewerkschaften des dbb angehörenden, dem Tarifrecht unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt diese Interessenwahrnehmung im Rahmen der Zuständigkeiten der Bundestarifkommission (§ 20) insbesondere durch das Aushandeln und die Vereinbarung von Tarifverträgen."


Du darfst also davon ausgehen, das der dbb dort als Vertreter seiner tarifbeschäftigten Mitglieder mit am Tisch sitzt. Es ist folglich weder falsch noch unnötig.

Wenn der dbb die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung an die Beamtenschaft fordert, so ist das sicherlich auch der Wahrung des innergewerkschaftlichen Friedens geschuldet.
Bei Verdi ist das nicht anders, die haben auch Beamte als Mitglieder...

Zinc

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3391 am: 16.10.2023 08:02 »
Die Rechnung ist auch etwas zu sehr vereinfacht, weil sie die Inflation nicht berücksichtigt. Die bei der VBL erworbenen Rentenansprüche sind ja absolut, d.h. in ihrer Höhe unveränderlich, werden also durch die Inflation im Laufe der Jahre entwertet, während die Ansprüche aus gesetzlicher Rente bzw. Pension relativ sind, also (bei angenommener Steigerung von Löhnen bzw. Besoldung mit der Inflationsrate) mit der Inflation steigen und so die Kaufkraft erhalten.

Findet dies Berücksichtigung, so landet man nach 40 Jahren bei (ca.-Werten) 50% des letzten Lohns aus der gesetzlichen Rente + irgendwas zwischen 8 und 15% (je nach angenommener Inflation; 10% beim Inflationsziel der EZB von 2%/Jahr) durch die VBL. Die Beamtenpension steht bei ca. 70%.

Zusammengefasst: Die VBL (in ihrer jetzigen Fassung) verringert (bei niedriger Inflationsrate auch deutlich) den Abstand zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension; die Lücke geschlossen wird aber eher nicht.

Nebenbemerkung: Ich habe hier nur mit 40 Arbeitsjahren gerechnet. Dies erscheint mir nach Abi und Studium, ggf. Promotion, sowie abzüglich Elternzeiten eine realistischere Größenordnung.

Das sagen die Leute hinter der VBL ja selbst, dass es kein Ausgleich zur Pension darstellt und man ohne zusätzliche private Vorsorge definitv schlechter gestellt ist. Eine Reformierung scheint ja auch nicht geplant.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3392 am: 16.10.2023 08:07 »
Noch zum Thema der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses:

Im Vorfeld der Tarifauseinandersetzung konnte man von den Gewerkschaften vielfach den Apell an die Arbeitgeberseite hören, nicht auf Kosten der Beschäftigten an den (Landes)Haushalten zu sparen (hört man zu jeder Tarifrunde).
Das läuft ja letztlich auf das hinaus, was hier zuletzt angeklungen ist:

- Ein Tarifergebnis anstreben, das den Belangen der Tarifbeschäftigten gerecht wird und Argumente der TdL bzgl. der stets mitzubedenkenden Kosten für die Übertragung auf die Beamtenschaft als sachfremd strikt zurückweisen.
- Nach Abschluss der Tarifrunde darauf hinwirken, das der jeweilige Landesgesetzgeber jene Umschichtungen im Landeshaushalt bewerkstelligt, die nötig sind um die gesetzeskonforme Alimentierung der Beamten unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses sicherzustellen.

Kapitalist

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3393 am: 16.10.2023 08:18 »
Ein Instrument zur Bindung erfahrener Kollegen wie im gesuchten Mint-Bereich wären -wie hier bereits ausgiebig diskutiert wurde- Zulagen nach 16.5. Leider hat das Finanzministerium eine entsprechende Anwendung in unserem Bereich strikt untersagt bzw. verweigert grundsätzlich eine Genehmigung! Das war der finale Auslöser für mich, endgültig zu kündigen.

Was bringt eine solche Regelung im TV-L, wenn eine Umsetzung selbst im Einzelfall scheitert? Ich wünsche wirklich viel Erfolg bei den Tarifverhandlungen. Aber bereits die benannten Forderungen werden sogar von unserer Leitung als zu viel niedrig bezeichnet. Das spricht Bände.....

fair

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3394 am: 16.10.2023 08:27 »
Die Rechnung ist auch etwas zu sehr vereinfacht, weil sie die Inflation nicht berücksichtigt. Die bei der VBL erworbenen Rentenansprüche sind ja absolut, d.h. in ihrer Höhe unveränderlich, werden also durch die Inflation im Laufe der Jahre entwertet, während die Ansprüche aus gesetzlicher Rente bzw. Pension relativ sind, also (bei angenommener Steigerung von Löhnen bzw. Besoldung mit der Inflationsrate) mit der Inflation steigen und so die Kaufkraft erhalten.
Wobei die VBL in den Altersfaktoren (siehe unten auf dieser Seite https://www.vbl.de/de/berechnung) ja faktisch eine Verzinsung von circa 2,75 % pro Jahr eingepreist hat. Ab Beginn der Auszahlung beträgt die Dynamisierung dann nur 1 %, was vom Zinseszinseffekt nicht mehr ganz so dramatisch ist, weil es nur um z.B. 15 Jahre statt 40 Jahre geht (gegenüber 2,75% gehen z.B. insgesamt circa 30 % verloren).

Spannender ist was passiert wenn längerfristig deutlich höhere Inflation als 2,75 % herrscht. Wenn zugleich auch deutlich höhere Zinsen üblich sind, sollte dann eigentlich das Instrument der Bonuspunkte greifen. Siehe dritter Abschnitt hier:
https://www.vbl.de/de/versorgungspunkte

Faunus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3395 am: 16.10.2023 08:29 »
Die Rechnung ist auch etwas zu sehr vereinfacht, weil sie die Inflation nicht berücksichtigt. Die bei der VBL erworbenen Rentenansprüche sind ja absolut, d.h. in ihrer Höhe unveränderlich, werden also durch die Inflation im Laufe der Jahre entwertet, während die Ansprüche aus gesetzlicher Rente bzw. Pension relativ sind, also (bei angenommener Steigerung von Löhnen bzw. Besoldung mit der Inflationsrate) mit der Inflation steigen und so die Kaufkraft erhalten.

Findet dies Berücksichtigung, so landet man nach 40 Jahren bei (ca.-Werten) 50% des letzten Lohns aus der gesetzlichen Rente + irgendwas zwischen 8 und 15% (je nach angenommener Inflation; 10% beim Inflationsziel der EZB von 2%/Jahr) durch die VBL. Die Beamtenpension steht bei ca. 70%.

Zusammengefasst: Die VBL (in ihrer jetzigen Fassung) verringert (bei niedriger Inflationsrate auch deutlich) den Abstand zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension; die Lücke geschlossen wird aber eher nicht.

Nebenbemerkung: Ich habe hier nur mit 40 Arbeitsjahren gerechnet. Dies erscheint mir nach Abi und Studium, ggf. Promotion, sowie abzüglich Elternzeiten eine realistischere Größenordnung.


Steuersatz und Krankenversicherung muss von Pension wie Rente bezahlt werden.
Wie sieht das eigentlich mit der Pflegeversicherung aus? Wird die auch von beiden Ruhestandseinkommen bezahlt?
Wenn Pensionär und Rentner für einen Pflegeplatz mit Pflegegrad 4 zahlen müssen, dann erhält der Rentner bei vollstationären Pflege 1775 € (PG 4) von der Versicherung zur Rente dazu. Damit bleiben dem Rentner bestenfalls ein paar EUR für Medikamente, Anwendungen, Bekleidung, Hygieneartikel schlimmstenfalls rutscht er in die SGB-Leistungen.
Wie sieht das bei Pensionären aus?

ellie

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3396 am: 16.10.2023 08:46 »
Wenn ich das richtig gerechnet habe würde die vollständige Durchsetzung der jetzigen Gewerkschaftsforderungen für den TVöD 13/3 StK 1 im Vergleich zum TVL 13/3 StK 1 bedeuten:
2023: 4037 € netto mehr im TVöD
2024: 1364 € netto mehr im TVöD
d.h. eine Besserstellung des TVöD ist von der Gewerkschaft gewollt.

Eine vollständige Durchsetzung? Gab es das jemals?

AVP

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3397 am: 16.10.2023 09:05 »
Zudem sähe das ganze bei anderen EGs auch wieder anders aus.

EG8S3 (Jahresbrutto)

TVÖD 2022: 41789 + einmalige IAP
TVÖD 2024: 46809 + Rest IAP
TVL 2022: 42504
TVL 2022 + 10,5% (mind. 6.000€): 48.504€

Problem der Länder ist halt dass sie super viele Beschäftigte in den hohen EGs haben (insbesondere wissenschaftliche Mitarbeiter Unis und Lehrer), die der Bund einfach nicht hat. Da treffen die Länder einfach ganz andere Personalkosten.

Das ist richtig. Wer Akademiker beschäftigt muss diese auch entsprechend entlohnen.

Gerade bei den Wissenschaften MA ist es mEn relativ irrelevant (aus Sicht der Personalaquise), die arbeiten ja sogar „nur“ für eine halbe Stelle. Ggf. wäre eine extra EntgO für diese angebracht, finde es sowieso suspekt dass eine Referentin E11-12 bekommt und ein WM an der Uni ne E13

Floki

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« Antwort #3398 am: 16.10.2023 09:06 »
Die Rechnung ist auch etwas zu sehr vereinfacht, weil sie die Inflation nicht berücksichtigt. Die bei der VBL erworbenen Rentenansprüche sind ja absolut, d.h. in ihrer Höhe unveränderlich, werden also durch die Inflation im Laufe der Jahre entwertet, während die Ansprüche aus gesetzlicher Rente bzw. Pension relativ sind, also (bei angenommener Steigerung von Löhnen bzw. Besoldung mit der Inflationsrate) mit der Inflation steigen und so die Kaufkraft erhalten.

Findet dies Berücksichtigung, so landet man nach 40 Jahren bei (ca.-Werten) 50% des letzten Lohns aus der gesetzlichen Rente + irgendwas zwischen 8 und 15% (je nach angenommener Inflation; 10% beim Inflationsziel der EZB von 2%/Jahr) durch die VBL. Die Beamtenpension steht bei ca. 70%.

Zusammengefasst: Die VBL (in ihrer jetzigen Fassung) verringert (bei niedriger Inflationsrate auch deutlich) den Abstand zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension; die Lücke geschlossen wird aber eher nicht.

Nebenbemerkung: Ich habe hier nur mit 40 Arbeitsjahren gerechnet. Dies erscheint mir nach Abi und Studium, ggf. Promotion, sowie abzüglich Elternzeiten eine realistischere Größenordnung.


Steuersatz und Krankenversicherung muss von Pension wie Rente bezahlt werden.
Wie sieht das eigentlich mit der Pflegeversicherung aus? Wird die auch von beiden Ruhestandseinkommen bezahlt?
Wenn Pensionär und Rentner für einen Pflegeplatz mit Pflegegrad 4 zahlen müssen, dann erhält der Rentner bei vollstationären Pflege 1775 € (PG 4) von der Versicherung zur Rente dazu. Damit bleiben dem Rentner bestenfalls ein paar EUR für Medikamente, Anwendungen, Bekleidung, Hygieneartikel schlimmstenfalls rutscht er in die SGB-Leistungen.
Wie sieht das bei Pensionären aus?

Genauso ? Beamte haben ja auch eine Pflegeversicherung :D Es kommt daher nicht drauf an, ob Beamter oder Angestellter, sondern welche Versicherung abgeschlossen worden ist.

MoinMoin

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« Antwort #3399 am: 16.10.2023 10:10 »
Das sagen die Leute hinter der VBL ja selbst, dass es kein Ausgleich zur Pension darstellt und man ohne zusätzliche private Vorsorge definitv schlechter gestellt ist. Eine Reformierung scheint ja auch nicht geplant.
Absolut korrekt.
Auch habe ich nicht die Netto Rente/Pension betrachtet und GKV/PKV ebenfalls nicht.
Und natürlich erreichen nicht alle TBler die 12/13 sowie auch die A13 von vielen gDler nicht erreicht wird.
(Aber das ist dann individuelles Lebensgedöns)

Aber der Altersversorgungs-Gap im öD ist doch wesentlich kleiner, als er in der Presse und auch hier dargestellt wird, was mich persönlich beim ersten mal betrachten meine Rente/VBL (bzw. beim durchrechnen wie hoch meine VBL wäre, wenn ich nicht in der pW zwischendurch gewesen wäre)  arg überrascht hat.

Faunus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3400 am: 16.10.2023 11:33 »
Also wenn man 45 Jahre in E15 an der Beitragsbemessunggrenze (2023: 7300 €) der Rentenversicherung gearbeitet hat, dann erhält man 3141,82 brutto an Maximalrente plus VBL, oder?

AVP

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3401 am: 16.10.2023 12:01 »
Also wenn man 45 Jahre in E15 an der Beitragsbemessunggrenze (2023: 7300 €) der Rentenversicherung gearbeitet hat, dann erhält man 3141,82 brutto an Maximalrente plus VBL, oder?

Wenn man 45 Jahre die Beitragsbemessungsgrenze erreicht kommt man auf grob 90 Rentenpunkte. Einer ist derzeit 37,60€ wert (der Wert steigt grob um die Inflation).

Wären dann 3.384€ Rente + VBL.

Es gab aber letztens mal einen Beitrag dass es nur eine handvoll Leute gibt die über 3k Rente beziehen. Liegt daran dass mehr als 2 Rentenpunkte pro Jahr nicht möglich sind und man am Anfang des Berufslebens (mit Studium etc.) nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommt.

Faunus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3402 am: 16.10.2023 13:01 »
Also wenn man 45 Jahre in E15 .......... oder?!

Es gab aber letztens mal einen Beitrag dass es nur eine handvoll Leute gibt die über 3k Rente beziehen. Liegt daran dass mehr als 2 Rentenpunkte pro Jahr nicht möglich sind und man am Anfang des Berufslebens (mit Studium etc.) nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommt.


45 Jahre in E15/6 hat aktuell bisher niemand schaffen können - völlig korrekt. Was wird an VBL bei realistischen z.b. 40  Jahren mit durchschnittlich E13/4 aktuell an vbl classic zu erwarten sein?

JC83

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3403 am: 16.10.2023 13:13 »
Was wird an VBL bei realistischen z.b. 40  Jahren mit durchschnittlich E13/4 aktuell an vbl classic zu erwarten sein?

Kann mal von mir berichten:

Angefangen im TV-L anno 2008 in E6, 2012 E8, 2014 E9B, 2016 E10, Seit 2019 E11 (aktuell in Stufe 4)

Aktuell sollen bei gleichbleibendem Gehalt 905 €, bei 1% Steigerung 980 €, bei 2% 1071 € Betriebsrente fällig werden.

Tendenziell wird es aber mehr, da nächstes Jahr Stufe 5 fällt und es ggf. eine HG gibt.

Schmobber

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« Antwort #3404 am: 16.10.2023 13:58 »
Im TV-L gibt es in München eine Zulage von 150,-€. Im TV-ÖD sind es natürlich mehr.

Die gibt es aber nur bis zu einem gewissen Grenzbetrag. Im TV-L E13 sehe ich davon leider keinen Cent.