Dabei ist es aber nunmal auch so, dassder Beamte "Nur" das bekommt, was in den Verhandlungen erreicht wird.
Nein, Beamte bekommen das, was ihnen gesetzlich als amtsangemessene Besoldung zusteht -- bzw., wenn nicht, dann können (und leider müssen) sie sich dies gerichtlich erstreiten.
Angestellte erhalten, was sie vertraglich aushandeln. Da hilft dann auch nachträglich kein Gericht, wenn das Ergebnis mies war.
Trennen wir das ganze und Beamte müssten unabhängig Besoldet werden, (was eigentlich auch so ist, da die Vesoldung auf Gesetze beruht) wäre die Alimentation evtl. Sogar höher...
Da die Rechtslage zwischen Angestellten und Beamten grundverschieden ist, gibt es eine Trennung. Sie wird nur offenbar von relevanten Personen ignoriert.
Daraus resultieren viel höhere Kosten für die Länder.
Jep, was man an den Versuchen, irgendwie mit recht "kreativen Methoden" die amtsangemessene Besoldung herzustellen, auch sieht. Nur: Dazu sind die Länder (und der Bund) gesetzlich verpflichtet. Da wäre es auch kein Argument, dass die Angestellten ja weniger bekommen, also die Beamten auch nicht so viel brauchen. Sprich: Die Kosten für die Beamten sind sowieso da -- und sollten in den Verhandlungen über die Bezahlung der Angestellten also auch keine Rolle spielen. Dort geht es darum, wie viel die Arbeitskraft der Angestellten wert ist.