Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung  (Read 345377 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #735 am: 17.04.2025 08:45 »
Aber um von der anekdotischen Evidenz wegzukommen, hab ich mal gegoogelt. 
Spontan die Zahlen von 2018 gefunden:
Sehr löblich.
Ich hab dann auch mal gegoogelt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html
GKV-Versicherte   74,7       
GKV-Mitglieder (beitragszahlend)   58,9       
Beitragsfreie GKV-Versicherte (mitversicherte Familienangehörige und Kinder)   15,8

Wenn man jetzt dann auch noch alle BGLer mit reinnimmt, die auch nichts einzahlen, sind wir so bei 21 Mio die nix einzahlen, die gefälligst arbeiten gehen sollen um dann einen GKV Beitrag zu leisten.

Die lassen wir jetzt alle mal schön kleine Jobs machen, sagen wir mal TZ 10%  damit sie arbeiten (Samstag 4h), bei EG3 Stufe 6 ergibt das dann so 300-400€ Monatlohn sprich rund 50-60€ pro Monat die in die GKV zusätzlich gespült wird. Also so rund 13 Mrd. € mehr im Pott.

geil.

Dumm nur, dass der Staat eben wegen diese Personen (versicherungsfremde Leistungen) 14,5-16 Mrd. in den Pott einzahlt, worauf er dann verzichten könnte, weil die zahlen ja alle selber ein.


Bingo:
Ergebnis 0€ mehr auf der Einnahmenseite für die GKV
15 Mrd mehr im Steuersäckle, es freuen sich die PKVler, die damit nichts mehr Beitragen an dem GKV System

Klingt nach einem Plan zu r Entlastung.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #736 am: 17.04.2025 08:59 »
Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens).

Die größte Fehlentscheidung,war den AG aus der Krankenkassenerhöhung herauszunehmen - also diejenigen, die am meisten den Sparzwang einfordern könnten.


Das ist doch schon etliche Jahre nicht mehr so; es war mal eine Zeitlang so, das stimmt. Dass der Zusatzbeitrag alleine vom AN zu bezahlen war.
Aber das ist ja nicht mehr aktueller Stand

Stimmt, der kassenindiviuelle Zusatzbeitrag ist seit 2019 wieder auf 1/2 AN/AG
K.A. warum ich das immer noch erfolgreich verdrängen kann und mich immer noch trefflich darüber ärgern kan n- lol!


Scheint dich sehr zu bewegen  :D :D :D

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #737 am: 17.04.2025 09:08 »
@KlammeKassen: Du warst doch derjenige, der vor der Wahl ständig "Werbung" für die Union gemacht hat, oder?

Wenn ich mir die bisherigen Ergebnisse anschaue, sehe ich unter anderem Folgendes:
- Agrardiesel-Subventionierung: "dank" der CSU
- Erhöhung der Mütterrente: "dank" der CSU
- reduzierte Gastrosteuer: "dank" der CSU
- Erhöhung der Pendlerpauschale: (mutmaßlich hauptsächlich) "dank" der CSU
- KEINE Änderung der Einkommensteuer-Sätze (weniger in der Mitte, dafür oben etwas mehr): "dank" der Weigerung der Union, oben zu erhöhen
- KEINE moderate Anpassung bei der Erbschaftssteuer, um Luft an anderer Stelle zu bekommen: "dank" der Union
- KEINE vernünftigen Reformschritte bei der Rente: OK, hier sitzt vermutlich die SPD mit im Boot (aber mutmaßlich ebenfalls die CSU)
- KEIN Klimageld (obwohl es absolut sinnvoll wäre und im Übrigen im Wahlkampf auch von Merz "versprochen" wurde): mutmaßlich hauptsächlich "dank" der Union
- usw. usf.

Und wenn die Grünen nicht reinverhandelt hätten, dass das Infrastruktur-Sondervermögen nur für NEUE Investitionen ausgegeben werden darf, sähe es noch düsterer aus.


Ich hatte ja wirklich gehofft, dass wenn ich schon die bittere Pille eines Kanzlers Merz schlucken muss, dieser zumindest im Bereich der Wirtschaft- und Finanzpolitik einen halbwegs vernünftigen Weg einschlägt. Leider sieht es bislang nicht gerade danach aus..

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Merz-verkuendet-Plaene-fuer-die-naechsten-Wochen-article25710911.html

https://web.de/magazine/politik/inland/merz-sommerpause-bundestags-verkuerzen-schnellen-stimmungswandel-40888386

Lass sie mal machen.
Meckern können wir im Herbst dann immer noch genug, wenn/falls sich gar nichts ändert
« Last Edit: 17.04.2025 09:18 von KlammeKassen »

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #738 am: 17.04.2025 09:12 »
Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens).

Die größte Fehlentscheidung,war den AG aus der Krankenkassenerhöhung herauszunehmen - also diejenigen, die am meisten den Sparzwang einfordern könnten.


Das ist doch schon etliche Jahre nicht mehr so; es war mal eine Zeitlang so, das stimmt. Dass der Zusatzbeitrag alleine vom AN zu bezahlen war.
Aber das ist ja nicht mehr aktueller Stand

Nein, der Beitragssatz für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung wird allein von dem Mitglied getragen. Der Arbeitgeber zahlt da nichts zu.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #739 am: 17.04.2025 09:16 »
Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens).

Die größte Fehlentscheidung,war den AG aus der Krankenkassenerhöhung herauszunehmen - also diejenigen, die am meisten den Sparzwang einfordern könnten.


Das ist doch schon etliche Jahre nicht mehr so; es war mal eine Zeitlang so, das stimmt. Dass der Zusatzbeitrag alleine vom AN zu bezahlen war.
Aber das ist ja nicht mehr aktueller Stand

Stimmt, der kassenindiviuelle Zusatzbeitrag ist seit 2019 wieder auf 1/2 AN/AG
K.A. warum ich das immer noch erfolgreich verdrängen kann und mich immer noch trefflich darüber ärgern kan n- lol!

Über den hier grade gar nicht geredet wurde. Bei dem zahlen Kinderlose übrigens auch nicht mehr als Personen mit Kindern.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #740 am: 17.04.2025 09:19 »
Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens).

Die größte Fehlentscheidung,war den AG aus der Krankenkassenerhöhung herauszunehmen - also diejenigen, die am meisten den Sparzwang einfordern könnten.


Das ist doch schon etliche Jahre nicht mehr so; es war mal eine Zeitlang so, das stimmt. Dass der Zusatzbeitrag alleine vom AN zu bezahlen war.
Aber das ist ja nicht mehr aktueller Stand

Nein, der Beitragssatz für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung wird allein von dem Mitglied getragen. Der Arbeitgeber zahlt da nichts zu.

Korrekt, hat aber nichts mit dem Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zu tun

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #741 am: 17.04.2025 09:22 »

Korrekt, hat aber nichts mit dem Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zu tun

Doch, natürlich. Der liegt auch deswegen höher, weil Personen gratis Mitversicherte Kinder haben und dies sind nicht die Kinderlosen.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #742 am: 17.04.2025 09:37 »
Aber um von der anekdotischen Evidenz wegzukommen, hab ich mal gegoogelt. 
Spontan die Zahlen von 2018 gefunden:
Sehr löblich.
Ich hab dann auch mal gegoogelt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html
GKV-Versicherte   74,7       
GKV-Mitglieder (beitragszahlend)   58,9       
Beitragsfreie GKV-Versicherte (mitversicherte Familienangehörige und Kinder)   15,8

Wenn man jetzt dann auch noch alle BGLer mit reinnimmt, die auch nichts einzahlen, sind wir so bei 21 Mio die nix einzahlen, die gefälligst arbeiten gehen sollen um dann einen GKV Beitrag zu leisten.

Die lassen wir jetzt alle mal schön kleine Jobs machen, sagen wir mal TZ 10%  damit sie arbeiten (Samstag 4h), bei EG3 Stufe 6 ergibt das dann so 300-400€ Monatlohn sprich rund 50-60€ pro Monat die in die GKV zusätzlich gespült wird. Also so rund 13 Mrd. € mehr im Pott.

geil.

Dumm nur, dass der Staat eben wegen diese Personen (versicherungsfremde Leistungen) 14,5-16 Mrd. in den Pott einzahlt, worauf er dann verzichten könnte, weil die zahlen ja alle selber ein.


Bingo:
Ergebnis 0€ mehr auf der Einnahmenseite für die GKV
15 Mrd mehr im Steuersäckle, es freuen sich die PKVler, die damit nichts mehr Beitragen an dem GKV System

Klingt nach einem Plan zu r Entlastung.

Absoluter Schwachsinn, jeder Job unter 556 Euro ist sozialversicherungs und steuerfreu. (Solange man nicht mehrere davon macht.) Somit ist dein Beispiel einfach mal Schwachsinn.

Aber schön, das du meine Zahlen aus Beitrag Nummer 688 nochmal bestätigst. Ändert übrigens nichts an den von mir genannten Prozentzahlen:

Also knapp 21,58% sind beitragsfrei - 78,33% zahlen einen Beitrag. Somit fast jeder vierte wird "mitgeschleift"
Dazu die Grundsicherungsempfänger.

Du hast daher mindestens einen Monatslohn von 557€, das es sozialversicherungsrelevant ist. Abgesehen davon, das so ein Job knapp über der Minijobgrenze für einen AG viel zu teuer wäre und für einen Arbeitnehmer uninteressant wäre - würde gelten:
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
9,300% Rentenversicherung   51,80
1,300% Arbeitslosenversicherung   7,24
7,300% Krankenversicherung   40,66
1,645% KV Zusatzbeitrag   9,16
2,400% Pflegeversicherung   13,37
Sozialversicherung Arbeitnehmer   122,23

Im Gegensatz zu einem Minijob hätte der AN nur 434,77€ in der Tasche und der AG müsste 675,88 € zahlen. Die Krankenkasse würde insgesamt (40,66+9,16)*2 erhalten - Also knapp 100€ .

Kann sich dann ja jede Familie dazu entscheiden. In der PKV zahlen Kinder um die 110€. Erwachsene Partner um die 200€

Wo liegt das Problem dabei das auch für die GKV umzusetzen? Ich weiß du bist selbst betroffen und müsstest am Ende des Tages mehr bezahlen, als jetzt. Aber ich habe noch kein einziges rationales Argument dagegen gehört, die kostenlose Mitversicherung abzuschaffen. Und auch noch kein Argument dafür, warum den die Grundsicherungsempfänger plötzlich Minijobs machen sollten. Für die muss der Staat nun mal zahlen, bis sie eine Erwerbstätigkeit gefunden haben. Die sind nämlich auch nicht kostenlos mitversichert nur extrem vergünstigt.   Die Grundsicherungsempfänger sind eher noch ein Argument mehr gegen die kostenlose Mitversicherung.

UNameIT

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« Antwort #743 am: 17.04.2025 09:38 »
Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens).

Die größte Fehlentscheidung,war den AG aus der Krankenkassenerhöhung herauszunehmen - also diejenigen, die am meisten den Sparzwang einfordern könnten.


Das ist doch schon etliche Jahre nicht mehr so; es war mal eine Zeitlang so, das stimmt. Dass der Zusatzbeitrag alleine vom AN zu bezahlen war.
Aber das ist ja nicht mehr aktueller Stand

Nein, der Beitragssatz für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung wird allein von dem Mitglied getragen. Der Arbeitgeber zahlt da nichts zu.

Korrekt, hat aber nichts mit dem Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zu tun

Über den wurde im Ursprungsthread auch nicht geredet.

UNameIT

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« Antwort #744 am: 17.04.2025 09:39 »

Korrekt, hat aber nichts mit dem Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zu tun

Doch, natürlich. Der liegt auch deswegen höher, weil Personen gratis Mitversicherte Kinder haben und dies sind nicht die Kinderlosen.

Danke! +1

yogiii

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« Antwort #745 am: 17.04.2025 09:44 »
@KlammeKassen:

bzgl. der Erbschaftssteuer:
Die meisten Kritiker an der jetzigen Erbschaftssteuer wollen nicht die Freibeträge reduzieren (Im Gegenteil, diese sogar moderat anheben, aber dann) die vielen Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer abschaffen, bspw.:

- warum wird Betriebsvermögen anders behandelt als wenn Eltern ihren Kindern fünf Häuser vererben? Ja, in Betrieben stecken Arbeitsplätze. In Häusern stecken aber auch Mieter und Wohnraum. Zusätzlich gibt es keine mir bekannte Studie, dass Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen zu Arbeitsplatzverlusten führt (wo das in anderen Ländern erhoben wird). Richtig ist, dass das Betriebsvermögen nicht liquide rumliegt => Daher moderate Stundungen ermöglichen. Wenn die Erbschaftssteuer bspw. 10 % beträgt, kann der Erbe des Betriebs 10 Jahre à 1% der festgesetzten Erbschaftssteuer zahlen.

- Verschonungsbedarfsprüfung abschaffen. Die medialen bekannten Fälle sind sicherlich Herr Döpfner (Bild/Springer) und die Kinder von Frau Klatten (BMW). Nach den Schenkungen alles Milliardäre, aber waren vorher "bedürftig" und daher weitestgehend befreit von Erbschafts-/Schenkungssteuern.

- Argument "Es findet eine Doppelbesteuerung statt". Natürlich wurden die Leistungen des Erblassers irgendwann und irgendwie mal besteuert, soweit ganz normal. Der Vermögenstransfer auf den Erben aber nicht, es liegt also keine Doppelbesteuerung vor. Wenn ich von meinem versteuerten Nettogehalt für meine Frau Blumen kaufe oder das Auto tanke, dann zahle ich von meinem bereits versteuertem Einkommen ja auch "nochmal" steuern. Das ist auch keine Doppelbesteuerung, da es ein anderer Vorgang/Transfer ist.

Und dabei geht es nicht um Enteignungen oder sonstigen Sozialismusquark. Es geht viel mehr darum, dass alle faire Erbschaftssteuern zahlen, wenn sie das Glück haben, erben zu dürfen. Dabei sollte man Betriebe/Wohnungen/unliquide Mittel berücksichtigen und Stundungen über mehrere Jahre ermöglichen (s.o.).

BAT

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« Antwort #746 am: 17.04.2025 09:48 »
Gibt es Einnahmedefizite im Staatshaushalt, welche eine Steuererhöhung rechtfertigen würden, yoogi?

DiVO

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« Antwort #747 am: 17.04.2025 09:58 »
Aber um von der anekdotischen Evidenz wegzukommen, hab ich mal gegoogelt. 
Spontan die Zahlen von 2018 gefunden:
Sehr löblich.
Ich hab dann auch mal gegoogelt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html
GKV-Versicherte   74,7       
GKV-Mitglieder (beitragszahlend)   58,9       
Beitragsfreie GKV-Versicherte (mitversicherte Familienangehörige und Kinder)   15,8

Wenn man jetzt dann auch noch alle BGLer mit reinnimmt, die auch nichts einzahlen, sind wir so bei 21 Mio die nix einzahlen, die gefälligst arbeiten gehen sollen um dann einen GKV Beitrag zu leisten.

Die lassen wir jetzt alle mal schön kleine Jobs machen, sagen wir mal TZ 10%  damit sie arbeiten (Samstag 4h), bei EG3 Stufe 6 ergibt das dann so 300-400€ Monatlohn sprich rund 50-60€ pro Monat die in die GKV zusätzlich gespült wird. Also so rund 13 Mrd. € mehr im Pott.

geil.

Dumm nur, dass der Staat eben wegen diese Personen (versicherungsfremde Leistungen) 14,5-16 Mrd. in den Pott einzahlt, worauf er dann verzichten könnte, weil die zahlen ja alle selber ein.


Bingo:
Ergebnis 0€ mehr auf der Einnahmenseite für die GKV
15 Mrd mehr im Steuersäckle, es freuen sich die PKVler, die damit nichts mehr Beitragen an dem GKV System

Klingt nach einem Plan zu r Entlastung.

Absoluter Schwachsinn, jeder Job unter 556 Euro ist sozialversicherungs und steuerfreu. (Solange man nicht mehrere davon macht.) Somit ist dein Beispiel einfach mal Schwachsinn.


Wieso sollte jeder Minijob sozialversicherungs- und steuerfrei sein? Selten so viel Müll in einem Post gelesen.

Der Arbeitnehmer kann beim Minijob zwischen pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuer nach Steuerklasse entscheiden. Im ersten Fall werden im 2 % vom Gehalt direkt abgeführt und die Steuerpflicht ist damit abgegolten und er kann sich diese 2 % auch nicht über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Anders sieht es aus, wenn er sich für Variante 2 entscheidet.

Gewerbliche Arbeitgeber führen bei Minijobbern ca. 30 % Sozialabgaben ab, die komplett der Arbeitgeber trägt.

Nur weil beim Arbeitnehmer von den 556 Euro brutto insgesamt ca. 544 Euro netto ankommen, bedeutet das noch lange nicht, dass keine Sozialabgaben fällig werden. Die trägt hier i.d.R. der AG komplett allein, außer der AN möchte explizit eine Aufzahlung in die Rentenversicherung leisten.

Unterm Strich sind die Bruttoarbeitgeberkosten für Minijobber höher als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. On top noch die Kosten für Verwaltung udn Payroll - Minijobber sind richtig teuer und unwirtschaftlich. Deshalb versuchen wir auch davon weguzkommen.

yogiii

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« Antwort #748 am: 17.04.2025 09:59 »
Sondervermögen und ganz viele neue Schulden sprechen für ein Defizit, oder?

Ansonsten:
Brauchen wir ein Defizit, damit Steuererleichterungen, die nur für die absolute Oberschicht gelten, weiterhin existent bleiben sollen? Begründe das doch gerne.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #749 am: 17.04.2025 10:09 »

Absoluter Schwachsinn, jeder Job unter 556 Euro ist sozialversicherungs und steuerfreu. (Solange man nicht mehrere davon macht.) Somit ist dein Beispiel einfach mal Schwachsinn.


Wieso sollte jeder Minijob sozialversicherungs- und steuerfrei sein? Selten so viel Müll in einem Post gelesen.

Der Arbeitnehmer kann beim Minijob zwischen pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuer nach Steuerklasse entscheiden. Im ersten Fall werden im 2 % vom Gehalt direkt abgeführt und die Steuerpflicht ist damit abgegolten und er kann sich diese 2 % auch nicht über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Anders sieht es aus, wenn er sich für Variante 2 entscheidet.

Gewerbliche Arbeitgeber führen bei Minijobbern ca. 30 % Sozialabgaben ab, die komplett der Arbeitgeber trägt.

Nur weil beim Arbeitnehmer von den 556 Euro brutto insgesamt ca. 544 Euro netto ankommen, bedeutet das noch lange nicht, dass keine Sozialabgaben fällig werden. Die trägt hier i.d.R. der AG komplett allein, außer der AN möchte explizit eine Aufzahlung in die Rentenversicherung leisten.

Unterm Strich sind die Bruttoarbeitgeberkosten für Minijobber höher als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. On top noch die Kosten für Verwaltung udn Payroll - Minijobber sind richtig teuer und unwirtschaftlich. Deshalb versuchen wir auch davon weguzkommen.

Okay, da muss ich ehrlich sagen, abgesehen von den 2% wusste ich den 2. Part nicht. Danke für die Aufklärung.
Der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung wird doch nur abgeführt, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist. Wie sieht es da mit der kostenlosen Mitversicherung aus, weißt du das @DIVO? Unserer angemeldeten Putzfrau mussten wir da nichts zusätzlich zahlen.

Ich war da gedanklich wohl bei dem kurzfristige gewerbliche Minijobs - da fällt nichts an.

Ändert nichts daran, das das absolut sinnvoll wäre, die beitragsfreie Mitversicherung abzuschaffen.